Die Tätigkeit im Überblick
Schutz- und Sicherheitskräfte schützen Objekte, Anlagen und Werte und gewährleisten die Sicherheit von Personen. Beim Werkschutz, bei Werttransporten, auf Veranstaltungen, im Personenschutz sowie im Streifen- und Verkehrsdienst ergreifen sie vorbeugende Maßnahmen und wehren Gefahren ab.
Schutz- und Sicherheitskräfte arbeiten bei Objekt-, Werte- und Personenschutzunternehmen, in der Sicherheitsberatung und -schulung sowie in den Wach- und Sicherheitsabteilungen von Industrieunternehmen. Auch bei Flughafenbetrieben, bei Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs sowie in der Schifffahrt können sie beschäftigt sein. Darüber hinaus kann es auch geeignete Tätigkeitsfelder bei einschlägigen Verbänden sowie z.B. bei Energieversorgern geben.
Die Ausbildung im Überblick
Schutz- und Sicherheitskraft ist eine durch Industrie- und Handelskammern geregelte berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung dauern zwischen 2 und 10 Monate. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.