Posts by s_d1980

    Also im Manteltarifvertrag nicht drin und im Entgelttarofvertrag steht es genau drin!!


    Und dann würde ich gerne den § aus dem Bundes Manteltarifvertrag wissen wo die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall drin stehen soll!!!


    Sorry aber was ihr als Manteltarifvertrag seht ist eine für "unwissende" Zusammenfassung von Mantel- und Entgelttarifvertrag!!!


    MfG s_d1980

    Also der Manteltarifvertrag ist noch gültig, in dem steht aber nichts zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, das ist im Entgelttarifvertrag geregelt genauere Auskunft dazu, wie es sich in Hamburg verhält, kann ich erst nächste Woche geben.
    Wenn ich aber richtig informiert bin ist das in allen Bundesländern gleich geregelt!!!


    MfG s_d1980

    Hallo ich hab mich mal belesen wie es im aktuellen Entgeldtarifvertrag für Berlin und Brandenburg steht!!!


    §7 Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall


    Maßgeblich für die Berechnung des fortzuzahlenden Entgeltes im Krankheitsfall ist der Bruttoverdienst der letzten abgerechneten 6 Monate vor der Arbeitsunfähigkeit, bestehend aus den Stundenlöhnen gem. §3. Dieser wird durch 156 dividiert und ergibt den für die Entgeltfortzahlung maßgeblichen Entgelt-Durchschnittsatz je Werktag (Montag bis Samstag) im Krankheitsfall.


    Bei einer Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers unter 6 Monaten vor dem Krankheitsfall sind die Regelungen des vorstehenden Absatzes analog auf die tatsächliche Beschäftigungsdauer anzuwenden.


    MfG s_d1980

    Die Tätigkeit im Überblick


    Schutz- und Sicherheitskräfte schützen Objekte, Anlagen und Werte und gewährleisten die Sicherheit von Personen. Beim Werkschutz, bei Werttransporten, auf Veranstaltungen, im Personenschutz sowie im Streifen- und Verkehrsdienst ergreifen sie vorbeugende Maßnahmen und wehren Gefahren ab.


    Schutz- und Sicherheitskräfte arbeiten bei Objekt-, Werte- und Personenschutzunternehmen, in der Sicherheitsberatung und -schulung sowie in den Wach- und Sicherheitsabteilungen von Industrieunternehmen. Auch bei Flughafenbetrieben, bei Verkehrsgesellschaften des öffentlichen Nahverkehrs sowie in der Schifffahrt können sie beschäftigt sein. Darüber hinaus kann es auch geeignete Tätigkeitsfelder bei einschlägigen Verbänden sowie z.B. bei Energieversorgern geben.
    Die Ausbildung im Überblick


    Schutz- und Sicherheitskraft ist eine durch Industrie- und Handelskammern geregelte berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).


    Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung dauern zwischen 2 und 10 Monate. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

    ich sehe nach cujos wiki rescherche keine verwerflichkeit da sich der SMA sich noch zur wehr setzen konnte und den Störer vom Gelände entfernen konnte!!
    Das sagen auch Dozent und Rechtsanwalt!!

    sorry aber ich habe thema heute morgen mit meinem dozenten (prüfer bei der IHK BERLIN UND BRANDENBURG) auseinander genommen und er sagt es liegt keine Nötigung nach § 240 Abs.2 StGB vor da die Verwerflichkeit nicht gegeben ist!! Und das selbe sagt mein Rechtsanwalt mit dem ich mich gerade unterhalten habe!!!


    Wenn du anderer Meinung bist erläutere uns doch bitte wo die Verwerflichkeit in diesem fall zu finden ist!! Das würde meinen Dozenten und Rechtsanwalt dann brennend interessieren!!!

    dann Sperr mich doch!!
    Meiner Meinung nach sind die meisten "mod's" hier im Forum von der sorte gib ihnen eine Uniform und eine Trillerpfeife und sie drehen an der Uhr!! Die Mod's die ich damit meine wissen das ich sie meine!!


    Und jetzt nochmal was zum Thema!!!
    Die Nötigung ist nicht gegeben da die verwerflichkeit der Tat nach § 240 StGB Abs.2 fehlt!!!

    Quote from "saw1977"

    1.eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
    2.eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
    3.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.


    Ich kann auch nach 10 fachem lesen keine Nötigung von Seiten des Täters ersehen, aber ich werde morgen gerne mal meinen Dozenten fragen was er von dem Sachverhalt hält!!!

    wie Mann in den Wald ruft so schalt es heraus!! Und ich hab keine Lust mehr das immer über PN zu machen, auch auf die Gefahr das ich von Herr Cujo wieder ohne Begründung gesperrt werde!!!
    Diesmal hätte er ja vieleicht einen Grund dazu!!!

    so wie ich das verstanden habe ist er bei einem Privaten Sicherheitsunternehmen und ist über dieses bei einer Behörde eingesetzt!!