Beiträge von Higgi

    Auch wenn du Sicherheitsmanagement studierst, für gute Stellen kommt es primär auch auf deine Persönlichkeit an.


    Die Ausbildung lohnt sich auf jeden Fall schonmal. Die Frage ist nur ob Du dauerhaft Spaß an der Branche hast. Bei vielen kommt es erst nach Monaten dass sie nicht mehr wollen. Jedoch ist eines klar, in keiner anderen Branche gibt es soviele unterschiedliche Bereiche in denen man arbeiten kann.


    Neben der Fachkraft für Schutz und Sicherheit und den üblichen Qualifikationen kann ich noch die Fachkraft für [lexicon='Arbeitssicherheit'][/lexicon] zusätzlich empfehlen.

    Stand 1. Januar 2014 war : 25 % Sonntagsarbeit. Diese sind ebenso steuerfrei wie die 100 % an einem Feiertag. Es sei denn, Du bist eingeplant an einem Sonn oder Feiertag aber bist nicht auf der Arbeit weil krank. Dann sind auch diese sonst steuerfreien Zuschläge , zu versteuern.

    Solange du keine verbindliche Zusage zu einer Änderung gegeben hast, gilt für Dich der Plan den du hast. Die Aussage er habe dich nicht erreicht, reicht leider nicht aus um dir einen Strick drehen zu können. Ich gehe davon aus , dass Ihr eine Vorplanung habt, sprich Ihr 4-6 Wochen vorher eure Schichten zugeteilt bekommt.....Der zählt für dich und danach muss er dich bezahlen. Sprich der Abend an dem du hättest arbeiten müssen, muss er dir eigentlich auch bezahlen auch wenn ein anderer da war.


    Manchmal kommt es ja auch vor , dass ein Mitarbeiter der etwas länger krank ist vielleicht ausgeplant wird weil man denkt er ist ne Woche noch krank. Dann muss der AG zusehen das er denjenigen seine Schichten aus der Vorplanung wieder beschafft falls er doch wieder gesund ist.


    Fakt ist jedoch: Ohne schriftlichen Beweis, dass er dir geänderte Schichten hat zukommen lassen und du diesen zugestimmt hast, sieht es für ihn im Falle einer Gerichtsverhandlung schlecht aus .

    Weder noch ...... 14 Tage Kündigungsfrist ist gegeben wenn du in der Probezeit bist ( Diese kann durch einen Tarifvertrag jedoch verkürzt werden )


    Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die
    Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder
    Unternehmen


    1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,


    2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, usw.


    Für den Arbeitnehmer jedoch ist die Kündigungsfrist generell 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten.



    Zu beachten : möchtest du angenommen zum 31 Januar kündigen, muss die Kündigung spätestens am 4. Januar beim Arbeitgeber sein.


    Fristgerecht bedeutet nämlich nicht zum Monatsende des Vormonates sondern spätestens zum 3. eines Monats der bereits mitzählen soll. Ist der 3. ein Sa. oder So. so wäre die Frist dann der 4. bzw. 5.

    Wie entsorgen ?????


    Du hast die Pflicht es dann zum Fundbüro zu bringen das für dein Bezirk ( Stadt zuständig ist ) !!!


    Und auch der Kunde hat damit nichts zu tun ! DU, der Wachmann hat es entgegengenommen !

    Um ehrlich zu sein, ist meine Motivation bzgl meiner aktuellen Firma voll im Keller! Die Objektleiter haben soviel Eigengewalt über die Mitarbeiter! Unsere Einsatzleitung ist mit anderen Sachen mehr beschäftigt als wenn ich jetzt mit sowas dahin gehen würde! Unser Betriebsrat will sich mehr gegenüber der Firma im Vordergrund stellen um da besser zu stehen! Schließlich haben die ihm ja den Meister bezahlt! Der Mitarbeiter ist bei uns nur ein kleines Würstchen ohne Perspektiven!
    Zum Thema Recht möchte ich noch was anmerken! Die Firma und der Betriebsrat haben vor einiger Zeit eine Vereinbarung getroffen das wenn ein Mitarbeiter krank wird, das der Mitarbeiter auch nur die Krankentage bezahlt bekommt die er auch tatsächlich gearbeitet hat! Als Beispiel für eine Woche: Laut Dienstplan wurde ich ich für 4 Tage Dienst geplant und habe 3 Tage Frei = 7 Tage! Nun bin ich aber 7 Krank! Trotz Krankenschein für 7 Tage bekomme ich aber nur 4 Tage bezahlt! Ist das Rechtens? Damit will man wohl die Krankenrate senken!


    Ist doch legetim. .... wenn du normal nur Mo-Fr arbeiten würdest, jedoch übers Wochenende krank wirst, bekommst du ja auch nicht das Wochenende bezahlt.


    Folgendermaßen sieht es doch aus: Ist man an Tagen die man in der Planung arbeiten müsste krank, bekommt man auch die Tage und auch die Schichtstunden bezahlt. Inkl. Zuschläge und Zulagen. Ebenso bei Urlaub. Die Zuschläge wie Wochenende, Nachtarbeit etc. muss man dann aber versteuern ....... ist doch in Ordnung.

    Lange Rede kurzer Sinn: Was der Kunde verlangt wird gemacht. Er bestimmt welche Qualifikationen der Sicherheitsmitarbeiter haben muss denn ER bezahlt euren Chef. Macht ihr es nicht und euer Arbeitgeber hat keine alternative Stelle für euch, seit ihr arbeitslos.


    Bestandschutz hin oder her, Der Kunde sagt was er verlangt und euer Chef ist daran das zu liefern. Und wenn Ihr euch weigert, muss er neue, Qualifizierte Mitarbeiter auf das Objekt setzen. Und wenn Ihr einen Arbeitsvertrag habt in dem steht , dass ihr nur auf diesem Objekt eingesetzt werdet, liegt es auch an eurem Chef weitere Kosten für euch zu tragen.


    Alternativ wird eine " be­triebs­be­ding­te Kündi­gung" ausgesprochen. Diese bezeichnet, dass ei­ne vom Ar­beit­ge­ber aus­ge­spro­che­ne Kündi­gung, mit der ei­nem Ar­beit­neh­mer, der durch das KSchG geschützt ist, (trotz­dem) in recht­lich zulässi­ger Wei­se or­dent­lich gekündigt wer­den kann, falls dem Ar­beit­ge­ber we­gen drin­gen­der be­trieb­li­cher Er­for­der­nis­se, die ei­ner Wei­ter­beschäfti­gung des Ar­beit­neh­mers ent­ge­gen­ste­hen, die Fort­set­zung des Ar­beits­verhält­nis­ses nicht möglich ist.