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Posts by Maik82
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Also, bei uns in der EAE (DRK - betrieben) ist Hundehaltung untersagt.
Das interessante ist wirklich, dass ein Großteil der Araber und der Afghanen panische Angst vor Hunden hat.Eines frühen abends hat uns ein Kollege besucht, welcher seinen Hund dabei hatte.
Da wir den alle kennen, haben wir natürlich draußen mit ihm gespielt und nebenbei mit dem Kollegen einen Plausch gehalten.
Während der ganzen Zeit hat kein Bewohner das Camp verlassen oder betreten. Die standen alle ganz brav aufgereiht am CheckIn / Checkout und haben gewartet. Und die, die rein wollten, haben 50m Sicherheitsabstand gehalten.Zum Thema "unangenehme Vorfälle" könnte ich ein Buch schreiben.
Reicht von Massenschlägerei, über Messerangriff und Körperverletzung, bis hin zu Bedrohung, Drogenmissbrauch, BTM - Verstöße, Diebstahl und Quarantänemaßnahmen.Noch Fragen?
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Ich arbeite ja nun seit einigen Monaten in einer EAE und möchte als Erfahrungswert mal folgendes in den Raum stellen:
Kenntnisse und Fertigkeiten, die ein SMA braucht Um in einer EAE nicht völlig unter zu gehen:
eine hohe psychische und physische Belastbarkeit
hohe Stressresistenz
eine gute Kommunikationsfähigkeit
Teamfähigkeit
Grundlagen im Umgang mit dem PC
soziale Kompetenz
Grundlagen EST oder ähnliche Verteidigungstechniken (Krav Maga)Wissen, was ein SMA mitbringen muss
Umgang mit Gefahrensituationen - Brand, Räumung, Panik
Umgang mit gefährlichen Situationen - Angriffe mit Messern, Waffen, waffenähnlichen Gegenständen
Umgang mit Bedrohungssituationen
Grundsätze der Eigensicherung
Verhalten von Gruppen und Massen
Jedermannrechte müssen sitzen !!!!!!!
Hygieneschulung / Desinfektionwünschenswerte Qualifikationen
Brandschutzhelfer
Ersthelfer
Basiswissen Englisch
Grundlagen im deutschen AsylrechtMeiner Meinung nach sollte ein SMA, der in einer EAE oder ähnlichen Einrichtungen arbeitet, mindestens eine SKP nach §34 GewO haben.
Ein OL, EL oder Schichtleiter oder wie auch immer man das betitelt, sollte Minimum eine GSSK sein.
Dieser kann in den Einsatzbesprechungen sein (zusätzliches) Wissen an die eingesetzten SMA je nach Aufgabengebiet weiter geben.Ansonsten hilft, wie im Alltag auf: Augen auf im Strassenverkehr.
Mit einem gesunden Menschenverstand und einer aktivierten Denkmurmel ist man gut beraten und erkennt bereits im Vorfeld "stressige" Situationen.Des weiteren empfehle ich ein sog. Icon Book. Das ist ein kleines Buch, bestehend aus Bildern, die (fast) alle Dinge die man auf einer Weltreise brauchen könnte und mit denen man konfrontiert sein könnte, beschreiben.
Und es gibt eigentlich von jeder Landesregierung einen sog. RefugeesGuide, der in den gängigsten Sprachen (Arabisch, Farci, Persisch, Paschtu, Russisch, Kurdisch, ..) den Flüchtlingen erklärt, worum es geht.
P.S.: die Reihenfolge ist willkürlich gewählt und sicherlich unvollständig
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Eine Anmerkung noch: Ohne die objektspezifischen Gegebenheiten zu kennen, würde ich mich mal soweit aus dem Fenster lehnen und sagen: Wer eine EAE mit 1500 dauerhaft anwesenden Bewohnern von 10 Sicherheitsmitarbeitern betreuen lässt, hat irgendwie den Schuss nicht gehört.
Das hört sich nach grober Fahrlässigkeit an. -
Bei derzeitiger Arbeitsmarktlage ist das mit dem geeignetem und gut ausgebildetem Personal so eine Sache ....
Des weiteren muss das Personal die Arbeit in einem Flüchtlingscamp (EAE, Notunterkunft) auch wollen.
Ansonsten geht man dort unter. -
Ich kenne mich mit dem für dich gültigen TV nicht aus.
Aber schreib du doch einmal warum du denn der Meinung bist dass die Tätigkeit in eine andere Lohngruppe fällt. -
Wenn du hier auf Anweisung (sprich nach Dienstanweiung) handelst kann dir eigentlich keiner etwas. Allerdings würde ich hier schon etwas schriftliches in der Hand haben wollen.
Auch damit wäre ich vorsichtig. Die DA gibt dir die Handlungsgrundlage für deine Tätigkeit, gibt dir aber nicht das Recht dich über geltendes Recht hinweg zu setzen.
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Ich schließe mich meinem Moderatorenkollegen Fump an.
Des weiteren fordere ich dich hiermit im Namen der ganzen WsF Community zu einer Entschuldigung auf.
Beleidigungen hat hier keiner nötig. -
Die gab es als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11.09.2001 und wurde dann bis 2006 im Objektschutz eingesetzt.
Seit dem gab es die eigentlich nicht mehr.Hier in Sachsen gibt es auch noch die sog. Sächsische Sicherheitswacht. Das sind zumeist ältere Mitbürger die sich noch etwas dazu verdienen.
Ich nenne sie immer liebevoll "zivile Bürgerpolizei".
So richtig ernst nehmen kann ich die Damen und Herren nicht. Entweder sind sie alleine unterwegs (was in meinen Augen schon mal gar nicht geht) oder sie knacken als dynamisches Duo schon mal die 100 Lenze. Mehr als feststellen und melden machen die auch nicht.
Und bei einigen Mitarbeitern möchte die Aufregung um sie herum nicht allzu groß werden, das schafft Doppelherz sonst nicht mehr.
Das ist meines Erachtens schon fahrlässig diese Menschen in diesem Job einzusetzen.Wenn Streifendienst dann richtig. Soll heißen, die Polizei läuft Streife oder man lässt das über eine private Citystreife laufen. Auf jeden Fall sollten es Leute sein, die sofort handeln können und dürfen.
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Ist zwar Off-Topic, aber passt ganz gut:
Meine Freundin hat Einzelhandelskauffrau beim Bäcker gelernt.
Sie steht hinterm Tresen, vor einem vollen Brot - und BrötchenregalKunde: Guten Tag. Haben sie Brot?
Sie: Nein.
Kunde: Aber hinter ihnen ist doch das ganze Regal voll.
Sie: (dreht sich rum): Tatsächlich. Verrückt. Wie kommt das denn?
Kunde: Sie wollen mich veralbern?
Sie: Ja, oder sie mich! Oder warum fragen sie in einer Bäckerei ob wir Brot haben?
Kunde: Hmh .. Stimmt eigentlich... -
Kann ich ja mal noch anbringen, hat mir ein Kollege erzählt.
Großer, kräftiger Kerl, Klassischer Türsteher.An der Tür spielte sich folgendes ab:
Gast bezahlt Eintritt, mein Kollege steht etwas weiter nach hinten und weist den Weg, da der Gast trotz Beschilderung falsch gelaufen ist.
(im Eingangsbereich ist der Laden etwas unübersichtlich)
Er: Bitte hier entlang.
Gast: (guckt ihn an) Kannst du überhaupt lesen?
Er: Das ist jetzt der Moment wo es für dich zu schmerzhaft und für mich zu teuer wird. Geh! Raus aus dem Laden!
Gast: (schaute irritiert zur Einlassdame): Das meint der jetzt nicht ernst.
Dame: Doch, das meint der Ernst. Und für den dummen Spruch kannst du froh sein dass noch keine gefangen hast. Dein Geld bekommst du auch nicht wieder.
Gast hat dann die Lokalität verlassen. -
Mal zum Ausgangsthread zurück:
Am Tresen:
Person: Guten Tag! Bin ich hier richtig?
Ich: Das weiß ich nicht.
Person: Wieso wissen sie das nicht? Sie arbeiten doch hier.
Ich: Ich kann ihnen erst sagen ob sie richtig sind, wenn sie mir sagen wo sie denn eigentlich hin wollen.
Person: Hmh ..... Ich geh dann mal!Beim Fußball: Zur zweiten Halbzeit darf ich doch dann kostenlos rein, oder?
Konzert Udo Jürgen - ist schon gut 7 Jahre her. Es durfte alles an Getränken und Essen mit rein, nur keine Glasflaschen.
Am Einlass wurde ich zu einem beratungsresistenten älteren Herrn gerufen. Meine Mitarbeiterin war schon am verzweifeln.Ich: Die Glasflasche werfen sie bitte in den Container.
Er: Aber da ist doch nur Wasser drin.
Ich: Der Inhalt ist mir egal, die Glasflasche bleibt draußen.
Er: Aber es ist nur Wasser. Riechen sie doch mal.
Ich: Nochmal, der Inhalt der Flasche ist mir egal, das Material ist das Problem.
Er: Warum?
Ich (schon kurz vorm Platzen der Halsschlagader): Der Veranstalter möchte dies aus Sicherheitsgründen nicht und wir setzen es hier am Einlass durch.
Er: Aber es ist doch nur Wasser.
Ich: Ich gebe ihnen noch einen Versuch die Glasflasche aus eigener Kraft in den Container zu werfen, ansonsten mache ich das.
Er: Das machen sie nicht. Das ist meine Flasche.
Ich: Doch, ich zeige ihnen wie es geht.
[habe die Flasche genommen und in den Container geworfen]. Ein schönes Konzert wünsche ich ihnen.
Er: Das hat ein Nachspiel für sie.
Ich: Gerne. Hier ist meine Nummer.Doorman in einem Technikgeschäft - ab und an stehen wir auch auf der Fläche
Kunde: Guten Tag.
Ich: Guten Tag.
Kunde: Ich habe da mal folgendes Problem. Mein Computer... (schildert mir umfangreich sein Problem mit dem Rechner.)
Ich: (da ich ja ein freundlicher Mensch bin und Leute ausreden lasse): Es tut mir leid, aber ich kann ihnen nicht helfen. ich bin Sicherheitsmitarbeiter und kein Verkäufer.
Kunde: (Guckt mich an, überlegt kurz): Ja, und da wollte ich sie mal fragen ob man eventuell eine neue Festplatte ....
Zum Glück kam ein Verkäufer und hat mir den Kunden abgenommen.Selber Store, anderer Tag:
Wenig Frequenz im Laden, genug Verkäufer an ihren Tresen die Ware ins System gepflegt haben.Kunde steht provokativ am Warenpräsenter und schaut offensiv nach einem Verkäufer.
Ich stehe im Laden und sehe ihn da stehen. Er sieht auch dass ich ihn sehe und fängt an nervös zu tingeln.
Danach winkt er ganz offensiv und gestikuliert, dass ich mal zu ihm kommen soll.
Dieser Aufforderung komme ich selbstverständlich nicht nach.
Er kommt zu mir, ohne Begrüßungsfloskel:Er: Haben sie mich nicht gesehen?
Ich: Guten Tag. Doch, ich habe sie gesehen.
Er: Und dass ich sie ran gewunken habe, haben sie auch gesehen?
Ich: Ja, auch das habe ich gesehen.
Er: Und warum kommen sie dann nicht?
Ich: Weil ich kein Verkäufer bin.
Er: Na aber sie stehen hier doch nur rum und machen nix. Da können sie doch auch zu mir kommen.
Ich: Nochmal, ich bin kein Verkäufer. Und wie ich meine Arbeit mache überlassen sie bitte mir selbst.
Er: Und wer berät mich jetzt?
Ich: Die Verkäufer, welche an den jeweiligen Tresen stehen.
... ich bin dann erst mal raus gegangen, ich war schon kurz vorm explodieren. -
Bei uns ist es auch so dass wir Hose und Schuhe selber kaufen müssen.
Sehe ich aber ehrlich gesagt gar nicht so problematisch.
Da kann ich mir die Sachen selber aussuchen und laufe nicht Gefahr, dass ich unzweckmäßige und für den Einsatz nicht geeignete Sachen trage.Das Geld rechne ich in der Einkommenssteuererklärung am Jahresende mit ab.
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Ich habe mal ein wenig gesucht im Forum:
Wieviel Stundenwoche und wie wird Gesetzlich (§§) bei Krankheit unter 6 Wochen bezahlt .?!
Lies dich mal ein.
Zum Thema Betriebsvereinbarung:
Lass dir diese Betriebsvereinbarung mal zeigen.
Mir kommt das komisch vor die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie in deinem geschilderten Fall zu berechnen.
Das klingt für mich nach einer unangemessenen Benachteiligung, und das ist gesetzlich untersagt. Man kann zwar vom Entgeltfortzahlungsgesetz abweichen, darf aber den Arbeitnehmer nicht benachteiligen. -
Hmm... ich finde momentan keinen Hinweis darauf, dass wenn ich als Privatperson irgendwo ein Foto eines anderen für private Zwecke schieße, das nicht irgendwie gegen § 201a StGB verstößt, es gegen § 4 BDSG verstoßen könnte.
Antwort:
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
(2) Personenbezogene Daten sind beim Betroffenen zu erheben. [...]Eine direkte Fotografie einer einzelnen Person (oder auch einer kleineren Personengruppe) stellt eine Erhebung personenbezogener Daten dar. Denn das Foto ist geeignet, unter Umständen die Identität der Person heraus zu finden bzw. lässt es Rückschlüsse auf die Person zu.
Und das ist in Deutschland gemäß §4 BDSG nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich.Da steht auch nicht, dass es verboten wäre, andere Leute zu fotografieren.
Ist es auch nicht. Nur muss ich die betreffenden Personen vorher fragen.
Das Recht am eigenen Bild stellt ein schützenswertes Rechtsgut dar.
Niemand hat das Recht in das Rechtsgut eines anderen einzugreifen. Es sei denn es liegt ein Rechtfertigungsgrund vor oder ein Gesetz erlaubt dies.
Das ist aber nicht der Fall.
Also unterbleibt das direkte Fotografieren von Einzelpersonen (oder auch kleinerer Personengruppen) solange keine Einwilligung vorliegt.
Passiert es doch hat der Betroffene das Recht sich dagegen zu erwehren. Wie oben mehrfach beschrieben.Ich bin deshalb der Meinung, dass die Aufnahmen rechtmäßig sind und auch gegen den Willen der Abgebildeten erfolgen können.
Gegen den Willen der [Abgebildeten] .. (des Betroffenen) passiert laut Rechtsordnung der BRD schon mal gar nix. Es sei denn ein Gesetz lässt dies zu oder es liegen Rechtfertigungsgründe vor.
Die kann ich allerdings nicht finden.Und wie @Doph_Zügota auch schon angesprochen hat, geht es dann im Nachgang auch darum was mit den Fotos passiert. Man hat keine Kontrolle mehr darüber und kann es nicht mehr nachvollziehen. Gerade in Zeiten von Facebook & Co ist dieser Aspekt nicht mehr zu vernachlässigen.
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Es scheint so, als wäre die Datei aus deren Datenbank gelöscht wurden. Es wird ja ein Quellfehler Code angezeigt.
Ich habe es leider erst heute gelesen.
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Doph_Zügota: Wann hast du das denn gespeichert?
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Der Link geht nicht!
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Zumindest bei der Fritzbox könntest Signalverstärkerdosen über das Hausstromnetz verbunden nutzen.
Genau. Versuche mal einen Repeater zu integrieren im Netzwerk. Die gibt es auch für nicht AVM FRITZ!Box Nutzer.
Da musst du nur schauen ob der Repeater vom Router unterstützt wird. Da hilft der Fachhändler deines Vertrauens weiter. -
Ich freue mich dass du darauf geantwortet hast mein Lieber @Doph_Zügota und ich werde auch weiterhin mit dir darüber diskutieren.
Ist ja doch ein interessantes Thema.Zu dem Urteil: Du hast recht dass es den Kern dieses Threads nicht vollkommen trifft, jedoch lässt sich doch aus den letzten beiden Absätzen ableiten, dass eine Rechtfertigung mittels Notwehr bei einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild zulässig ist.
Es ist in meinen Augen egal ob ich das lautstark verlange (wie in dem Urteil) oder ob ich zum Fotografen hingehe und ihn freundlich bitte die Aufnahmen zu löschen. Das ist für die Anwendung der Notwehr egal.Notwehr definiert nicht wie der Angriff auszusehen hat und in welcher Form dieser geführt wird. Es muss eine Handlung eines Menschen vorliegen welche gegenwärtig ein fremdes Rechtsgut in Mitleidenschaft zieht. Die Rechtsgutverletzung ist immer subjektiv.
Notwehr verlangt doch lediglich, im Kontext etwas versteckt, in welcher Form die Gegenmaßnahmen erfolgen sollten.Mal zum Ausgangsthread zurück:
Fotografieren ist ja erlaubt. Wie aber ist es, wenn ich nicht fotografiert werden will? Geht Notwehr?
Beispiel: Du stehst auf einem Platz (im öffentlichen Verkehrsraum) und bemerkst wie du (nur du, ohne Beiwerk) von einer fremden Person fotografiert wirst.
Natürlich möchtest du dies nicht. Was nun?
Du gehst zum Fotografen, erklärst ihm freundlich dein Anliegen und bittest ihn, die Fotos von dir wieder zu löschen.
Dieser Aufforderung kommt er nach.
Passt doch voll in die Notwehr. Angriff auf RG "Recht am eigenen Bild" erfolgt und ist gegenwärtig. Du wehrst den Angriff (verbal) ab in dem du ihn bittest die Fotos zu löschen. Super. Ziel erreicht.Beispiel: selbe Ausgangssituation, nur diesmal spinnt der Fotograf rum und will die Fotos nicht löschen. Du nimmst ihm die Cam weg und löschst die Fotos selber. Passt doch eigentlich auch ins Schema.
Das könnte man sogar über die allgemeine Selbsthilfe nach § 229BGB begründen, würde ich sagen.
Auch bei dem von dir gewählten Beispiel würde eine Rechtfertigung meines Erachtens über die allg. Selbsthilfe Sinn machen.
Allerdings bin ich mir noch nicht ganz darüber im Klaren wie es sich bei einer Entnahme und Zerstörung der SD Card mit den anderen Bildern verhält welche bereits im Vorfeld vom Fotografen gemacht wurden und die durch die Zerstörung hinüber sind. Da, so denke ich mal, wird es ein Nachspiel haben. Das würde die Notwehr m.E. nicht decken da hier bereits selbst ein Angriff auf ein anderes RG erfolgt.
Ich bin auf andere Meinungen oder Gegenthesen/Argument gespannt.