Beiträge von D-Lock

    also zu der Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft

    Zulassungsvoraussetzungen
    Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:


    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Schutz- und Sicherheitsbereich
    oder
    eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre im Schutz- und Sicherheitsbereich abgeleistet sein müssen
    und ein Mindestalter von 24 Jahren
    und
    die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt,
    nachweist.


    Inhalt:
    Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
    - Rechtskunde
    - Dienstkunde
    Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
    - Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
    - Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
    - Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
    Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
    - Situationsbeurteilung und -bewältigung
    - Kommunikation
    - Kunden- und Serviceorientierung
    - Zusammenarbeit


    falls ihr noch Fragen habt schreibt mich einfach an!