Da ist nichts mehr mit Glück zu machen, das ALG 1 deckt nicht mal meine monatlichen Kosten ... Und die Jobangebote im SD kann man mittlerweile auch getrost vergessen, entweder über PAV oder in einem Erstaufnahmelager. Ich werde mein Glück in einer anderen Branche suchen, mein Bedarf an 12 Stunden Schichten ist komplett gedeckt.
Posts by Arvasi
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Es sei denn, dein AG ist nicht im Verband - dann können die Zuschläge auch sonstwo landen. Durfte ich gerade erst am eigenen Leib erfahren, es besteht keine Pflichtzahlung auf Feiertagszuschläge.
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Willkommen im Forum
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Kriegt mal eine Weile ALG nach Tätigkeit im Sicherheitsdienst. Da kommen einem die Tränen!
Ja danke, bin ich gerade dran ...
Willkommen Bobby
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Halt den Kopf oben (auch wenn der Hals dreckig ist ...)
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Ah, ok - dass er Österreicher ist, wusste ich nicht.
Was allerdings nicht den Ausbruch des Kollegen entschuldigt. -
Ich habe gelesen, dass der LTV Nds. im September gekündigt worden sein soll weil er mit der GÖD abgeschlossen wurde und diese als nicht tariffähig eingestuft wurde. Weiß jemand was genaues?
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Probieren kann mans ja mal ...
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Sonst nichts, euer Arbeitgeber kann euch ja nicht den selbstschutz verbieten, bzw. Sollte euch eine passende Ausrüstung stellen .
Selbstverständlich kann er - schon mal in die DA geschaut?
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Das könnte dir so passen.
Du bekommst das Geld für die von dir geleisteten Stunden, ob 173 oder 200 oder eben auch weniger.
Einen Anspruch auf diese mindestens 173 Stunden besteht nicht.
Falls sich dies geändert haben sollte korrigiere man mich bitte.Korrektur!
Die 173 Stunden müssen bezahlt werden (so lang du deine Einsatzbereitschaft signalisierst) - wenn der AG dich weniger einsetzt, weil z. B. keine Objekte zur Verfügung stehen, ist das sein Problem. (§615 BGB - Vergütung bei Annahmeverzug) -
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Ein interessanter Beitrag zum Thema Datenschutz:
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Genau das meint Nemere
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Ich stelle immer wieder fest, dass Polizisten in diesem Land mit immer mehr sinnfreien Tätigkeiten konfrontiert werden und im Gegenzug ihrer eigentlichen Arbeit nicht mehr nachkommen dürfen. Nicht, dass ich mir einen Polizeistaat wünsche, aber wem nützt die Gewalteneinteilung wenn Recht und Ordnung nicht durchgesetzt werden können?
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Stuttgart bekommt bekanntlich einen neuen Bahnhof unter der Erde, aber der alte
überirdische Bau bleibt dennoch stehen, renoviert und durch einen neuen
Vorplatz verschönert. Auch Frankfurt hätte die Umgebung um seinem
Hauptbahnhof gern attraktiver, für Pläne zur Platzneugestaltung hat die
Stadt gerade eine halbe Million Euro lockergemacht.In beiden Fällen sollten die Bauherren womöglich darüber nachdenken, ein möglichst
langes und breites Vordach bauen zu lassen oder ein paar Treppen und
Unterführungen. Denn gerade hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil
gesprochen, das die Arbeitsmöglichkeiten der Bundespolizei vor Bahnhöfen
künftig drastisch einschränkt.Gegen Fußball-Hooligans, mögliche Drogenkriminelle oder andere drohende
Gefahren könnten nach diesem Urteil der Bundespolizei die Hände gebunden
sein. Denn die Richter in Leipzig urteilten: Der Platz vor dem Bahnhof
ist tabu für die Bundespolizei, auch wenn die Beamten für die Sicherheit
auf den Bahnanlagen zu sorgen haben.Lediglich unter Vordächern, auf Treppen oder in Unterführungen, die ganz offensichtlich
zum Bahnhofsgelände selbst gehören, darf die Bundespolizei weiter
handeln.
Polizei kontrollierte Rentner auf DrogenStraßen oder Gehwege dagegen, auf denen auch ganz normale Passanten vorbeispazieren
können, gehören demnach nicht zur Bahnanlage, auch wenn sie unmittelbar
vor dem Eingang vorbeiführen – wie in Trier.Dort hatte ein Rentner die Bundespolizei verklagt, weil er ohne konkreten Anhaltspunkt
für eine Straftat kontrolliert worden war. Der ältere Mann hatte mit
einer Gruppe von Jugendlichen zusammengestanden, und zwar neben, nicht
auf einer Treppe, die zum Bahnhof führte.Die Polizei wollte Ausweise kontrollieren, weil sie nach einem Tipp eines Passanten
den Verdacht hatte, dass in der Gruppe Drogen gehandelt wurden.Die Hinweise waren falsch und der Kontrollierte auch ohne jede Vorstrafe. Er empfand
die Kontrolle als Übergriff und bekam vor dem Verwaltungsgericht Koblenz
recht.Doch die Bundespolizei, die auf die hohe Kriminalitätsrate vor Bahnhöfen hinwies,
legte Widerspruch ein und gewann den Fall vor dem Koblenzer
Oberverwaltungsgericht. Dagegen wehrte sich wiederum der Rentner und
bekam nun in Leipzig höchstrichterlich recht.Das ist bereits der zweite Urteilsspruch eines hohen Verwaltungsgerichts, der die Polizeibefugnisse empfindlich beschränkt.
Ende 2012 hatte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden, dass die
Bundespolizei nicht einfach Menschen kontrollieren darf, weil sie durch
ihre Hautfarbe auffallen. Geklagt hatte damals ein Student aus Kassel,
der sich über eine Kontrolle empört hatte.Umstrittenes "racial profiling"
Gerade auf Zugstrecken oder an Bahnhöfen, wo Verbindungen aus Frankreich, der
Schweiz oder den Niederlanden enden, kontrolliert die Polizei häufig auf
Verdacht, ob Personen eine Reise- und Aufenthaltsgenehmigung haben.Am Frankfurter Bahnhof beispielsweise oder in den Zügen zwischen Karlsruhe und Basel
sind stets Polizisten unterwegs, die nach möglichen illegalen
Einwanderern oder Flüchtigen Ausschau halten.Dabei traf es in der Regel dunkelhäutige Menschen, die ohne konkreten Hinweis oder
Anhaltspunkt, eine Straftat begangen zu haben, kontrolliert wurden.Dieses sogenannte "racial profiling", also die Einordnung als potenzieller
Straftäter aufgrund der Hautfarbe, ist in den USA oder in Großbritannien
beispielsweise streng verboten. Hierzulande steht ein Grundsatzurteil
noch aus.Zwar ist die Kontrolle nach dem Urteil aus Koblenz nicht mehr rechtens. Doch die
verdachtsunabhängige Kontrolle ist eigentlich im Bundespolizeigesetz
geregelt. Dort heißt es, die Polizei könne aufgrund von
"Lageerkenntnissen und grenzpolizeilicher Erfahrung" selbst entscheiden,
wen sie kontrolliere, um die illegale Einreise zu verhindern – selbst
ohne konkrete Gefahr.Zwei Betroffene, die am Bahnhof und im Zug überprüft worden waren, wollen das
nun in Karlsruhe prüfen lassen. Sie kritisieren die öffentliche
Diffamierung und Entwürdigung.(Quelle Welt online Urteil : Bundespolizei darf nicht mehr auf Bahnhofsvorplatz - Nachrichten Panorama - DIE WELT)
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Wenn ich sehe, was wir auf dem Objekt machen müssen, wundert mich gar nichts mehr. Das wenigste davon fällt in den Bereich "Sicherheit", sondern gehört eigentlich zur Verwaltung/Disposition. Ich bin sicher, dass wenn es die Unternehmenshaftpflicht nicht verlangen würde, wir gar nicht dort wären.
Ich beklage mich nicht, ich hab mein Auskommen - aber ein SD ist dort völlig fehl am Platz. Objektiv betrachtet ist alles jenseits der Unterrichtung überqualifiziert.
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Herzlich Willkommen im Forum.
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Auch von mir: Herzlich Willkommen
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Es ist traurig, dass es soweit kommen musste.
Eine Teilschuld trägt unsere Kuschelpolitik, lieber werden Jugendliche auf Selbsterfahrungstrips geschickt als dass mal Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Wohin das führt, sehen wir immer deutlicher an Prügelattacken und anderen Straftaten, die mit Sozialstunden oder ähnlichem nicht weiter verfolgt werden. -