Beiträge von Kraftsport

    Es kommt immer auf das Objekt, die Kollegen, das Konzept, die Firma, Art der Unterkunft, usw an.


    Wenn man gerne mit Menschen arbeitet, kann diese Arbeit sehr bereichernd sein und ist um Längen weniger stupide oder als sinnloser Alibijob zu sehen. Muss aber letztendlich natürlich jeder selbst rausfinden - oder natürlich ohne Erfahrungen den anderen glauben ;)


    Kraftsport

    Soweit ich das richtig mitbekommen habe, hast du doch sowieso vor, demnächst zu studieren und machst das im Sicherheitsdienst nur "nebenbei".
    Würde mir da also keinen allzu großen Kopf um diese Firma machen und mir einfach eine andere, bessere Stelle suchen. Bist ja nicht zwingend auf diese Sklaverei angewiesen.
    Du kommst aus Süden Deutschlands? Falls dem so ist, herrscht dort, gerade in München (Ehrl spricht ja dafür, dass du in der Nähe wohnst), sowieso eine sehr große Nachfrage nach Sicherheitskräften. Nicht alle Firmen sind zu empfehlen, allerdings gibt es dort auch das ein oder andere Tätigkeitsfeld, das nicht schlecht bezahlt wird.


    Lass dich nicht verrückt machen. Wie @Aufseher bereits geschrieben hat, ist das ein absolutes Unding, dir deine geleisteten Stunden, die du zur Einweisung getätigt hast, im Nachhinein abzuziehen. Das ist eine von dir erbrachte Leistung und diese muss bezahlt werden. Wenn dein AG sowas in seinen AV schreibt, schreit das für mich förmlich nach einer hohen Fluktuation, der er - wenn auch rechtlich unwirksam - vorbeugen möchte.
    Das hat jmd. in deiner Position (wenn du das mit dem Studium warst, und die GSSK angedacht war?^^) nicht nötig.



    Kraftsport

    Hi,


    werden dir Pausen abgezogen, die du nicht nehmen kannst?
    Wehren kann man sich sicherlich, allerdings sollte man dazu mindestens
    1. noch gewillt sein, prinzipiell in dieser Firma weiterhin zu arbeiten
    2. die Probezeit überstanden haben und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sein


    und ja, wer kennt das nicht? Aber ich sag mal so:
    Wenn nicht zwingend auf die derzeitige Firma angewiesen ist, dann kann man einer solchen durchaus zeigen, was Sache ist ;)


    Kraftsport

    Soweit mir bekannt ist, gibt es im deutschen ArbzG keine Regelung, wie viele Tage am Stück gearbeitet werden darf. Zumindest keine konkrete.
    Prinzipiell ähnelt unser Recht sehr stark dem, der Europäischen Regeln für Arbeitsrecht.


    Heißt konkret, mehr als 8 Stunden täglich eigentlich nicht erwünscht, kann aber auf 10 ausgeweitet werden.
    Bis zu 12 h kann dennoch gearbeitet werden, wenn erheblicher Teil in Bereitschaft fällt.
    Dank des § 7 ArbzG können jedoch aufgrund Tarifverträgen Ausnahmeregelungen erfolgen. Das bedeutet, es ist durchaus möglich, auch mal mehr als 48 h wöchentlich zu arbeiten, also mehr als deine 6x8 Stunden. Z.b 6x12 Stunden = 72 Stunden.


    Sooo, nun aber der Knackpunkt an dieser Sache. Das EU-Recht sieht vor, dass man zwar mehr als 7 Tage am Stück arbeiten darf, dennoch MAXIMAL 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten darf. Falls man das doch tun sollte, MUSS INNERHALB 2 Wochen ein Ausgleich erfolgen.
    Das wiederum bedeutet für mich, max. 96 Stunden in 2 Wochen. Danach FREI als Ausgleich. (Auch wenn es im deutschen Recht wohl aufgrund der Ausnahmeregelungen und verschiedener Tarifverträge evtl doch möglich wäre...)
    In deinem FAll also nach 8 Schichten x 12 h = 96 Stunden. Danach müssten die restlichen 6 Tage frei sein.
    Europäische Regeln für die Arbeitszeit - EU-Info.de


    Wie das nun allerdings genau mit unseren Tarifverträgen aussieht weiß ich nicht, allerdings müsste dieses EU - Recht das deutsche ArbzG brechen, bedeutet das EU-Recht müsste zählen. Ob man da natürlich klagen möchte, ist ein anderes Thema... und 100% sicher bin ich mir in diesem Fall auch nicht.


    Hoffe, ich konnte dir irgendwie helfen...


    Kraftsport

    Servus,


    würde gerne wissen, welche Taschenlampen bei euch so genutzt werden und wie eure Erfahrungsberichte aussehen.


    Werde mir wohl auch demnächst eine kaufen müssen und bei der Gelegenheit möchte ich direkt eine, für die meisten wohl überflüssigerweise, extrem überdimensionierte Taschenlampe kaufen. Gerne auch in "Maglite-Größe", sollten die kräftiger sein, als kleine Handleuchten. Wenn möglich, darf sich diese Taschenlampe auch noch zur SV eignen.


    Sollte jmd. also Empfehlungen haben, dann nur her damit. Preislich bis ca 200 Euro.



    Kraftsport

    Servus,


    gibt es von denen unter euch, die in Asylheimen tätig sind, Kollegen, die vor Tätigkeitsbeginn in einem Asylheim über ansteckende Krankheiten und verschiedene gesundheitliche Gefahren unterrichtet und aufgeklärt wurden?


    Was sind eure Erfahrungen und Ratschläge zu dieser Thematik? Wie schützt ihr euch? Gibt es eine Gefährdungsanalyse oder Empfehlungen durch Behörden / zuständigen Ärzten oder ähnliches?


    Sind solche Unterweisungen denn überhaupt üblich oder in der Praxis gar nicht existent?


    Hat jmd. brauchbares Material, das er hier posten könnte? Habe selbst bereits viel im Internet gesucht aber nichts konkretes gefunden. Nichts ist wirklich kurz und prägnant auf die Arbeit in einem Asylheim zugeschnitten.


    Vielleicht gibt es hier auch Sanitäter/sonstige Mediziner, die ein paar Zeilen dazu schreiben könnten....



    Kraftsport

    100% sicher bin ich mir nicht, allerdings wird der §34a GewO ja nur benötigt, um GEWERBSMÄßIG FREMDE PERSONEN ODER EIGENTUM schützen.
    Die entsprechende Sachkunde bzw. deren Nachweis müssten somit Türsteher nachweisen, die für eine Sicherheitsfirma arbeiten. Fällt in diesem Beispiel natürlich flach...


    Anders könnte es sich aber wohl verhalten, wenn der Veranstalter oft (eben um ein Gewerbe zu begründen) solche Diskotheken bewachen ließe. Das kann ich im Moment natürlich nicht sagen. Sollte dies der Fall sein, könnte ich mir vorstellen, dass dies SKP dann verlangt wird und der Betreiber dann eben mind. die 80-stündige Unterrichtung gem. 34a GewO ablegen (falls nicht vorhanden) und ein Wachgewerbe anmelden müsste. Also letztendlich wäre das Gewerbeamt und die Häufigkeit wohl interessant, um deinen Fall klären zu können.


    Sieht es nun so aus, dass das eine einmalige Sache ist oder wirklich sehr selten vorkommt, so GLAUBE ICH, dass nichts benötigt wird. Sicher sagen, kann ich dir das aber nicht.



    Kraftsport

    kommt auf die Verhältnismäßigkeit an ;)
    Grundsätzlich aber ja, die Rechtssprechung fährt da eine klare Schiene.


    Dass Privatermittler grundsätzlich in Grauzonen arbeiten ist nichts neues. Ebenso arbeiten einge Sicherheitsmitarbeiter in Grauzonen (Thema Verhältnismäßigkeit).


    Schlussfolgernd lässt sich wohl sagen, man in unserer Branche oder der, der Privaten Ermittler, wohl sehr oft in Graubereichen tätig ist.



    Kraftsport



    Nunja, das "Aushebeln" lässt §7 des ArbZG zu. Also nicht zwingend die Tarifverträge aus dem Bewachungsgewerbe. Die können das nur, weil ihnen das ArbZG alle Türen dazu öffnet....


    Die 400 bzw 450 Euro monatlich. Bei Teilzeit vielleicht nicht immer ganz möglich, bei einem Geringverdiener allerdings doch ziemlich zutreffend. Bei dem neu eingeführten Mindestlohn von 8,50 Euro reichen mir 50 Stunden, um auf 425,00 Euro zu kommen - bei einem Minijobber netto !!!
    Wie kann das mit den 38,00 Euro zustande kommen? Wenn man sich einen Job genauer ansieht und etwas durchrechnet, sieht man doch ziemlich schnell, ob sich dieser finanziell lohnt oder ob man lieber Abstand davon nehmen sollte, oder?
    Zumal mir das auch bei einem unrentablen Job als sehr unwahrscheinlich vorkommt - auch wenn man geringfügig gegen den Mindestlohn verstoßen sollte - aber in diesem Fall wäre das ja nicht mal 1 Euro / Stunde !?!?!?
    Oder habe ich einen Denkfehler bzw etwas nicht ganz verstanden? Dann bitte ich um Aufklärung :)


    Bei dem Schließdienst eigentlich nochmal ähnlicher Fall. Ich überlege mir wie viel Aufwand ich habe, wie die Stunden verteilt sind, wie weit mein Wohnort vom Arbeitsort entfernt ist, wie flexibel ich bin, etc...


    Mit etwas Glück ist der AG noch in einem großen Verband und ich in einer passenden Gewerkschaft, dann könnte man u.U. immer mind 4 Stunden abrechnen, auch wenn weniger gearbeitet wurde (hier bin ich mir allerdings nicht 100% sicher, allerdings handelt es sich GLAUBE ich um Bayern für Mitglieder von ver.di und AG, die im BDSW verteten sind. Bedeutet: 20 Min Fahrt, 20 Min Arbeit, 20 Min heimfahrt = 1 h, bezahlt werden aber 4 h).



    Kraftsport

    IPPNW.DE | Atom & Gesundheit


    In diesem Link geht es um eine Studie, in der erhöhte Krebserkrankungen von Kindern, im Umkreis von Atomkraftwerken, festgestellt wurden.


    Dabei geht es wohl weniger um die konstante Strahlenbelastung, sondern viel mehr um kurze Emissionsspitzen beim Wechsel der Brenn-Elemente.



    Persönliche führe ich sicherlich auch nicht den gesündesten Lebensstil, den man sich vorstellen kann. In ein AKW würde ich aber für ein paar Euros mehr / Stunde definitiv keinen Dienst schieben!



    Kraftsport

    Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt mind. 24 Werktage vor (ich glaube das ist sogar EU-weit der Mindeststandard) und da kann auch kein Tarifvertrag Abweichungen treffen. Es ist durchaus möglich anders zu berechnen und weniger Stunden als normal gearbeitet werden anzurechnen, dennoch darfst du nicht weniger als 24 "richtige" Werktage erhalten.
    Bedeutet also, dass man dafür auch mehr als nur 24 Urlaubstage bekommt, so dass sich das ganze wieder relativiert. Ich kenne allerdings nicht jeden Tarifvertrag... die jeweiligen Parteien werden sich aber bei ihrer Einigung schon Gedanken über die Rechtmäßigkeit gemacht haben ;)


    Bei uns wird z.B. auch der Krankheitsfall wie der Urlaub geregelt (Durchschnittsverdienst wird ermittelt) und somit kriegt man dann auch an freien Tagen, an denen nicht gearbeitet worden wäre, diesen Durchschnittsverdienst (Faktor) angerechnet.


    Nun ist es bei @nightwalker43 schon wirklich sehr mager mit 2,45 Stunden Vergütung. Allerdings wirst du als Teilzeitkraft auch nur anteilsmäßig berechnet, was den Urlaub angeht. Arbeitest du z.B. halb so viel, wie ein Vollzeit-AN, dann hättest du auch nur 12 Werktage Urlaub nach dem BUrlG.


    Je nach Tarifvertrag hast du aber evtl. viel mehr (z.b. 35) und dann wird dir ein Urlaubstag aber als Ausgleich mit viel Weniger Stunden (geringerer Faktor) vergütet. Aber nochmal: Ich kenne deinen/eure Tarifvertrag/Tarifverträge nicht und deshalb ist es - wie bereits erwähnt wurde - ratsam, dich von der für dich zuständigen Gewerkschaft beraten zu lassen (die kann dir das auch sicherlich besser erklären als ich mit meiner laienhaften Ausführung).
    2,45 h kommen mir trotzdem recht weniger vor.....


    Kraftsport



    Kraftpsort

    Servus Brummer,


    bei dem von dir geschilderten Problem gibt es wohl keine Pauschalantwort, so gestaltet es sich natürlich etwas schwieriger eine passende Antwort zu gestalten.


    Allgemein lässt sich, denke ich, jedoch sagen, dass vieles auch eine reine Gewohnheitssache ist. Man stumpft - wie du ja schon selbst erwähnt hast - mit der Zeit einfach etwas ab und sieht die ganze Sache einfach als Job und nimmt nicht mehr alles mit nach Hause.
    Es wäre allerdings gelogen, wenn ich dir sagen würde, dass man es plötzlich auch im Dienst nicht mehr persönlich nimmt, wenn man von einem "Kunden" beleidigt/angemacht oder einfach nur "dumm angesehen" wird. Häufig ertappe ich mich dabei selbst, wie ich mir einiges zu sehr zu Herzen nehme - dann denke ich aber einfach an die Kohle, den hoffentlich baldigen Feierabend und fertig. Solange ich auch nicht körperlich angegangen werde oder durch Gesetze/Verordnungen/Anweisungen aufgefordert werde, mich näher mit dem "Kunden" zu befassen, kann ich darüber hinwegsehen.


    Ein wohl wichtiger Punkt dürfte es sein, in welchem Maße mir die Arbeit Spaß macht bzw. in wie weit mich diese "erfüllt" und ich mich mit dieser identifizieren kann. Bist du nämlich evtl. mit der Tätigkeit an sich unzufrieden, nimmst du, DENKE ICH - BIN KEIN PSYCHOLOGE ^^, die Störfaktoren noch viel mehr wahr als du es vielleicht mit einem für dich angenehmen Beruf machen würdest.


    Am besten wäre es vielleicht, wenn du darüber mal mit einem Kollegen reden würdest, der schon ein paar Jahre in der Branche, speziell in deinem Bereich oder sogar genau deinem Objekt arbeitet. Der kann dir sicherlich einige Tipps und Tricks aus der Praxis erläutern, die du dir zu Nutze machen kannst. Ich wünsche dir weiterhin jedenfalls alles Gute und evtl. gibt sich das Problem auch einfach mit der Zeit (in Kombination mit einer eventuellen geänderten Einstellung) von selbst.



    Kraftsport

    Der IHK ist das - zumindest meine Erfahrung - oftmals leider eher egal. Die nimmt das irgendwie nicht ganz so ernst, wie man es wohl gerne hätte.


    Gewerkschaft ist mal die eine Alternative (als Azubi durchaus empfehlenswert), die andere (nicht weniger wichtige) ist die, das Unternehmen zu wechseln.


    Rechtens läuft das bei dir natürlich nicht, keine Frage. Das weiß dein Chef aber auch sicherlich selbst, nur: "Wo kein Kläger, da kein Richter".
    I.d.R. beschwert sich niemand groß, Kontrollen erfolgen sowieso kaum und falls doch, dann hat sichs für den AG trotzdem gelohnt (so gesehen, kalkulieren die Chefs oft besser, als man meint...).


    Kraftsport

    Ganz interessant, auch wenn es hier nicht speziell um die Sicherheitsbranche geht...


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.


    Kraftsport

    Das ist natürlich eine äußerst krasse Angelegenheit.


    Nochmal ganz kurz zusammengefasst, dass ich auch alles richtig verstanden habe:


    - Objektschutz, allerdings im recht großen Umfang, d.h. großes, befriedetes (eingezäuntes) Grundstück, in dem sich unbekannte relativ leicht Zutritt verschaffen können?
    - 15 neue MA. Wie viele MA seid ihr nun insgesamt?
    - Seid ihr bewaffnet (außer Pfeffer)?
    - Kamen die 15 neuen (speziell "dein Fall") intern gewechselt oder aus anderen Firmen - besteht also Probezeit für die/den Kollegen?



    So wie sich das liest, macht sich dein Kollege definitiv strafbar gem KV, gef. KV, Beleidigung, etc.
    Zumindest entnehme ich das mal deinem Text, ohne selbst dabei gewesen zu sein. Das Problem an der Sache ist auf jeden Fall, dass er dich damit im Ernstfall "mit reinzieht" und dich das deinen Job kosten könnte.
    Aber auch wenn nicht mit Strafanzeigen zu rechnen ist, so ist ein Dienst mit so einem "Kollegen" natürlich sehr unschön.


    Wenn du bereits ein klärendes Gespräch mit diesem Kollegen hattest und die Karten bereits "auf dem Tisch" sind, und dein AG/OL oder wer auch immer nichts gegen einen solchen Kollegen unternehmen (der ja u.a. das Wohl der Kollegen und der Firma, z.B. durch Rufschädigung), dann sollte nichts dagegen sprechen, das ganze SCHRIFTLICH weiterzutragen. Dann MÜSSEN die Vorgesetzten reagieren. Ist dies nicht der Fall, kannst du immer noch eine Etage höher schreiben/anbringen.


    Prinzipiell würde ich aber versuchen, das ganze erst einmal intern zu klären, also keine außerbetrieblichen Schritte einleiten. Sollte sich der besagte Kollege in der Probezeit befinden, sollte es bei entsprechendem Rückhalt (gerne auch von höheren Stellen) kein Problem darstellen, sich von deinem Kollegen zu trennen.


    Da ich allerdings bisher keinen ähnlich Fall solchen Ausmaßes erlebt habe, kann ich dir hier leider keine selbst erprobten Tipps geben - evtl. melden sich hier noch "erfahrenere" Kollegen zu Wort ;)


    Schriftlich festhalten würde ich jedenfalls, dass ich nicht mehr mit diesem Kollegen auf Streife gehen möchte, eben aufgrund diverser Straftatbestände, die dein Kollege da in wenigen Sekunden (von einer Notwehr kann nach dem bisherigen Stand nicht gesprochen werden) begangen hat. Nicht zumutbar. Wie aber dann bei weiteren geplanten Streifen und etwaigen Nicht-Beachtungen der Schriftstücke gehandelt werden sollte, kann ich dir nicht zu 100% sagen. Falls ihr einen Betriebsrat habt, würde ich auch den einmal einschalten. Der ist nämlich auch dafür da, dass "Ordnung im Betrieb" herrscht und deine Vorgesetzten müss(t)en hier nämlich durchaus reagieren.


    Aber wie gesagt, vielleicht kommen noch gute, erfolgsversprechende Antworten von Kollegen aus dem Forum ;)


    Viel Glück schonmal


    Kraftsport

    Was sollen die Politiker denn deiner Meinung nach dafür oder dagegen tun?
    Recht spricht in Deutschland nicht irgendein Politiker, sondern immer noch die Judikative. Stichwort Gewaltenteilung!!!


    Die Politiker als gesetzgebende Gewalt könnten aber bei bestimmten Staftaten das Mindeststrafmaß erhöhen - z.B. könnte man sich bzgl Mindeststrafmaß an den Rechtssprechungen in Bayern orientieren ;)


    Kraftsport