Bitteschön... Lohn- und Einkommensteuerberechnung
Posts by cino55
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@Aufseher
Dass es nichts kostet, bezweifle ich. Wenn dir dein Lohnsteuerhilfeverein z.B. 150€ berechnet, mindert das dein steuerpflichtiges Einkommen um 150€. Du bekommst keine 150€ erstattet. Das ist leider ein weit verbreitetes Irrtum. -
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Ganz kurz:
Verhältnismäßig = geeignet + erforderlich + angemessengeeignet = Handlung muss zum legitimen Ziel führen oder zumindest dieses fördern
erforderlich = Das mildeste Mittel, das zum legitimen Ziel führt
angemessen = die sog. RechtsgüterabwägungAlle Merkmale müssen zutreffen, und nicht nur die Erforderlichkeit.
Ein Beispiel:
Ein Kind klaut Kirschen aus deinem Garten und du prügelst ihn raus.
geeignet, da die Handlung zum legitimen Ziel, dein Eigentum zu schützen, führt.
nicht erforderlich, da aus der allgemeinen Lebenserfahrung heraus bereits dein Erscheinen oder Rufen das Kind in die Flucht schlagen würde. Prügeln wäre nicht nötig gewesen.
nicht angemessen, da die körperliche Unversehrtheit des Kindes viel höher wiegt als der Schutz von einigen Kirschen.geeignet, aber nicht erforderlich und angemessen = nicht verhältnismäßig
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Bevor ich die Sicherheitsbranche verlassen habe, durfte ich auch so einen centerdienst machen. Merkwürdigerweise fing der Hausmeister an, mir Anweisungen zu erteilen. Sollte u.a bei seinen Kleinreparaturen etc mithelfen. Ich habe diesem Hausmeister, der selbst von einer Leihfirma kam, schnell klar gemacht, dass ER der Hausmeister ist und ich der Sicherheitsmitarbeiter und jeder seinen Job machen soll. Dann gabs Ruhe. Wenn man einen Maler oder Elektriker holt, wird er ja auch nicht für beliebige Tätigkeiten eingesetzt. Welche Qualifikationen hat ein Hausmeister bezüglich Sicherheit, Recht und Gesetz, dass er mir Weisungen erteilen kann? Auch wenn man sich versetzen lässt, man ist ein Leiharbeiter, den man beliebige Tätigkeiten erledigen lässt. Mit 58 mag es schwierig sein, was anderes anzufangen, aber ich rate jedem davon ab, der noch keine 40 ist, sein Leben im Sicherheitsgewerbe zu verschwenden.
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Dort habe ich vor einigen Jahren meine Waffensachkundeprüfung gemacht und kann es jedem bedenkenlos weiterempfehlen. Die Dozenten haben wirklich Ahnung und wissen auch wie man einem etwas beibringt. Ob da jetzt AZWV oder AZAV steht, wenn sie die aktuelle Zertifizierung nicht hätten, dürften sie ja nicht per Bildungsgutschein abrechnen. Und ÖPNV inkl Tarifkunde würde ich nicht unbedingt als sinnlos betrachten.
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Realistisch gesehen sind für den AG Kenntnisse in Technik, Recht, Wirtschaft, naja, sagen wir mal , .......egal
Er will einen, den er zu jeder Zeit anrufen und kurzfristig einsetzen kann. also Flexibilität
Führerschein und Auto sollst du haben, damit man dich kurzfristig nach Wallachei schicken kann.
Hol dir von deiner Krankenkasse einen Verlauf mit deinen Krankheitstagen, wenn du den Job unbedingt haben willst und leg es deiner Bewerbung bei. Bei mir wollten die das damals sogar unbedingt haben.Ich würde nicht mit rechnerischen Fähigkeiten prahlen, denn genau das sollst du nicht können, wenn du mit dem Privat PKW zb 20km zur Zentrale fahren sollst, um einen Schlüssel abzuholen, und dann wieder 20km zum Objekt fährst, damit du einen 2-Stunden-Dienst verrichten kannst, Nachher bringst du den Schlüssel natürlich wieder zur Zentrale.
Kurz:
Du hast ein Auto, bist flexibel und warst aufgrund einer gesunden Lebensweise kaum krank, -
@Ex-Rezi
Wieso die Bescheinigung für 12h-Einsätze?Regelung bis Ende 2013:
8-14 Std Abwesenheit= 6€
14-24Std= 12€
24Std=24€Ab 2014:
8-24 Std= 12€Auch bei Steuerklärung nächstes Jahr wird es nur relevant sein, ob man über die 8 Std Abwesenheit kommt. Deswegen verstehe ich den Sinn dieser Bescheinigung nicht. Selbst wenn man einen 7Std-Schicht hat, kann man inkl Fahrzeit über 8Std Abwesenheit kommen.
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Nach grad mal 2 Jahren Wachgewerbe habe ich die Vertragsverlängerung ausgeschlagen und fange nun eine Umschulung zum Verwaltungsfachangestellen (Schwerpunkt kommunaler Ordnungsdienst, je nach Stadt auch Stadtpolizei genannt) an. Nicht zu verwechseln mit der Politesse. Die Kommunen sind momentan dabei, diesen Bereich auszubauen.
QuoteWas auch einige machen, vorwiegend jüngere Kollegen, ist eine neue Ausbildung in einem anderen Gewerbe zu beginnen. Das wäre nichts für mich, dann fängt man wieder bei 0 an und ob das dann dort besser ist?
Wirklich über 0 kommt man im Wachgewerbe leider auch nicht. Auf einigen Objekten ist man sogar dem Hausmeister unterstellt, sprich Weisungsbefugnis, obwohl es laut bgv gar nicht zulässig ist. -
Quote
Mit einer Versuchsperson testete er das Bewerbungsprozedere. Ein junger Mann konnte im Film dreieinhalb Stunden vor dem Anpfiff des Spiels Borussia Dortmund gegen Bayern München am 23. November als Ordner anfangen
und weiter..
QuoteErfahrungen als Ordner, Schulungen? Fehlanzeige. Die Versuchsperson durfte direkt loslegen – ohne vorher durchsucht worden zu sein; er darf Stadionbesucher kontrollieren.
QuoteFünf Euro Bezahlung seien laut BVB völlig in Ordnung.
Hier der Artikel: http://www.huffingtonpost.de/2…bvb-ordner_n_4423968.html
Krass oder?
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Müsste man die Kosten für Zuschläge nicht höher ansetzen, da der Dienst ausschliesslich am Wochenende ist?
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ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch für die Schulung nach §8. Worin unterscheidet sich das genau von §5 ? Wie sieht der Alltag eigentlich aus und hat man wie üblich in diesem Gewerbe immer wieder neue Kollegen (Befristung, Fluktuation)?
Und kommt man hier auf seine Stunden.? Werden einem Pausen abgezogen, die man sich selber organisieren soll?
Gibt es irgendwelche Zulagen (NRW, Düsseldorf )?
Auf verdi steht was von 11,25€/std. Ist das richtig?Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
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Falls es euch interessiert:
Ich habe die Anwaltshotline meiner Rechtschutzversicherung angerufen."Auf dem Stundenzettel immer die tatsächliche Arbeitszeit aufschreiben und nicht die vom Kunden bestellte Zeit auf dem Einsatzplan.
Dann auf die nächste Abrechnung warten und für den Rest notfalls Lohnklage wegen Lohnverzug, u.a. auch für die Differenz zur Lohngruppe " war seine Antwort, nach dem ich ihm alles detalliert geschildert habe. Man sollte aber bedenken, dass man sich dann nach einem anderen AG umschauen muss.Wenn ich von Kollegen höre, dass sie für 1.5 Stunden ne halbe Stunde zur Zentrale fahren, den Schlüssel abholen, ne halbe zum Objekt fahren, aufschliessen, auf die ersten Mitarbeiter warten und wieder den Schlüssel zur Zentrale bringen und nach Hause fahren, frage ich mich, wo hier nach Tarif bezahlt wird. Dann frage ich mich, ob bei diesen Kollegen der Mathelehrer vorzeitig verstorben ist ohne Vertretung.
Ich werde wahrscheinlich den Weg gehen und hoffentlich etwas dazu beitragen, dass sich auch andere trauen, den Mund aufzumachen und sich wehren.
Es kann nicht sein, dass die Aussage des AG "Der Kunde zahlt das nicht" oder "Der Kunde zahlt von .. bis..." hingenommen wird. Was habe ich damit zu tun, welche Konditionen mit dem Kunden ausgehandelt werden. Ich bin doch nicht beim Kunden angestellt.Ich halte euch auf dem Laufenden, aber erstmal den 15.09. abwarten
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Da gibts aber noch eine andere Lohngruppe:
LTV NRW Seite 5, Punkt 15:QuoteSicherheitsmitarbeiter, der auf Anweisung des Arbeitgebers den Objektschutzdienst als Fahrer eines PKW ausführt
Stutzig macht mich, dass in der Dienstanweisung nichts von einem Auto steht, auch nichts vom "fahren". Da kommt mir der Verdacht auf, dass man es im Ernstfall nicht schwarz auf weiss haben will. -
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Quote
Einer speziellen Ausbildung... .Voraussetzung ist eine Sachkundeprüfung,
Tauchen, Fallschirmspringen und auch unter Folter dicht halten. Das wird einem alles in der "speziellen Ausbildung" beigebracht
Könnte man meinen -
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob der folgende Lohntarifvertrag NRW 2011 der aktuelle ist?
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bdws.de/cms/images/stories/tarif/NRWltv.PDF">http://www.bdws.de/cms/images/stories/tarif/NRWltv.PDF</a><!-- m -->Es geht nämlich um folgendes. Ich soll mehrere Objekte eines Kunden die 2-3 km voneinander entfernt sind, mit dem Dienstwagen bewachen. Beim Gespräch mit dem Kollegen, der mich einweisen sollte, stellte sich heraus, dass diese Arbeit nur nach der untersten Lohngruppe bezahlt wird.
Ausserdem soll man eine halbe Stunde vor dem Dienstbeginn das Fahrzeug und andere benötigte Sachen wie Taschenlampe, Deister, Wachbuch und Schlüssel in der Firmenzentrale abholen.1. Im Lohntarifvertrag NRW steht doch unmissverständlich "Objektschutz mit PKW" = 9,82€ oder habe ich was falsch verstanden?
2. Wenn ich eine halbe Stunde vor Dienstbeginn in der Zentrale erscheinen MUSS, ist es doch Arbeitszeit?
3. Wie soll ich vorgehen?
Wäre sehr dankbar für eure Antworten -
Ein Monatsticket würde mich etwa 100€ kosten.
Mein Auto kostet mich im Monat inkl Sprit, Versicherung und Steuer ca. 150€ (ca. 1000km)Für 50€ mehr habe ich ein Auto vor der Haustür stehen, bin etliche Stunden im Monat länger zu Hause, kann meine Einkäufe gemütlicher erledigen, spontan wegfahren und brauche im Winter nicht auf den Bus warten.
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<!-- m --><a class="postlink" href="http://besondere-dienste.nrw.verdi.de/branchen-und-berufe/bewachungsgewerbe">http://besondere-dienste.nrw.verdi.de/b ... ngsgewerbe</a><!-- m -->
QuoteIm Tarifkonflikt des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine Schlichtung vorgeschlagen. „Das ist nach den fünf unfruchtbaren Gesprächen der geeignete Versuch, den 34.000 Beschäftigten endlich zu einer angemessenen Lohnerhöhung zu verhelfen“, sagte ver.di Verhandlungsführerin Andrea Becker.
Was bedeutet das nun? Wieder Cent-erhöhungen? :bad: