Posts by cino55

    Ein Problem könnte sein, dass sich aus der Gemeindeordnung eine Pflicht auf Hilfestellung in Verwaltungsangelegenheiten ergibt, woraus sich auch ein Betretungsrecht solcher Gebäude ableiten lässt. Die Frage würde ich mal klären lassen.

    Ganz kurz:
    Verhältnismäßig = geeignet + erforderlich + angemessen


    geeignet = Handlung muss zum legitimen Ziel führen oder zumindest dieses fördern
    erforderlich = Das mildeste Mittel, das zum legitimen Ziel führt
    angemessen = die sog. Rechtsgüterabwägung


    Alle Merkmale müssen zutreffen, und nicht nur die Erforderlichkeit.

    Ein Beispiel:

    Ein Kind klaut Kirschen aus deinem Garten und du prügelst ihn raus.
    geeignet, da die Handlung zum legitimen Ziel, dein Eigentum zu schützen, führt.
    nicht erforderlich, da aus der allgemeinen Lebenserfahrung heraus bereits dein Erscheinen oder Rufen das Kind in die Flucht schlagen würde. Prügeln wäre nicht nötig gewesen.
    nicht angemessen, da die körperliche Unversehrtheit des Kindes viel höher wiegt als der Schutz von einigen Kirschen.


    geeignet, aber nicht erforderlich und angemessen = nicht verhältnismäßig

    Bevor ich die Sicherheitsbranche verlassen habe, durfte ich auch so einen centerdienst machen. Merkwürdigerweise fing der Hausmeister an, mir Anweisungen zu erteilen. Sollte u.a bei seinen Kleinreparaturen etc mithelfen. Ich habe diesem Hausmeister, der selbst von einer Leihfirma kam, schnell klar gemacht, dass ER der Hausmeister ist und ich der Sicherheitsmitarbeiter und jeder seinen Job machen soll. Dann gabs Ruhe. Wenn man einen Maler oder Elektriker holt, wird er ja auch nicht für beliebige Tätigkeiten eingesetzt. Welche Qualifikationen hat ein Hausmeister bezüglich Sicherheit, Recht und Gesetz, dass er mir Weisungen erteilen kann? Auch wenn man sich versetzen lässt, man ist ein Leiharbeiter, den man beliebige Tätigkeiten erledigen lässt. Mit 58 mag es schwierig sein, was anderes anzufangen, aber ich rate jedem davon ab, der noch keine 40 ist, sein Leben im Sicherheitsgewerbe zu verschwenden.

    Dort habe ich vor einigen Jahren meine Waffensachkundeprüfung gemacht und kann es jedem bedenkenlos weiterempfehlen. Die Dozenten haben wirklich Ahnung und wissen auch wie man einem etwas beibringt. Ob da jetzt AZWV oder AZAV steht, wenn sie die aktuelle Zertifizierung nicht hätten, dürften sie ja nicht per Bildungsgutschein abrechnen. Und ÖPNV inkl Tarifkunde würde ich nicht unbedingt als sinnlos betrachten.

    Realistisch gesehen sind für den AG Kenntnisse in Technik, Recht, Wirtschaft, naja, sagen wir mal , .......egal


    Er will einen, den er zu jeder Zeit anrufen und kurzfristig einsetzen kann. also Flexibilität
    Führerschein und Auto sollst du haben, damit man dich kurzfristig nach Wallachei schicken kann.
    Hol dir von deiner Krankenkasse einen Verlauf mit deinen Krankheitstagen, wenn du den Job unbedingt haben willst und leg es deiner Bewerbung bei. Bei mir wollten die das damals sogar unbedingt haben.


    Ich würde nicht mit rechnerischen Fähigkeiten prahlen, denn genau das sollst du nicht können, wenn du mit dem Privat PKW zb 20km zur Zentrale fahren sollst, um einen Schlüssel abzuholen, und dann wieder 20km zum Objekt fährst, damit du einen 2-Stunden-Dienst verrichten kannst, Nachher bringst du den Schlüssel natürlich wieder zur Zentrale.


    Kurz:
    Du hast ein Auto, bist flexibel und warst aufgrund einer gesunden Lebensweise kaum krank,

    @Ex-Rezi
    Wieso die Bescheinigung für 12h-Einsätze?


    Regelung bis Ende 2013:
    8-14 Std Abwesenheit= 6€
    14-24Std= 12€
    24Std=24€


    Ab 2014:
    8-24 Std= 12€


    Auch bei Steuerklärung nächstes Jahr wird es nur relevant sein, ob man über die 8 Std Abwesenheit kommt. Deswegen verstehe ich den Sinn dieser Bescheinigung nicht. Selbst wenn man einen 7Std-Schicht hat, kann man inkl Fahrzeit über 8Std Abwesenheit kommen.

    Nach grad mal 2 Jahren Wachgewerbe habe ich die Vertragsverlängerung ausgeschlagen und fange nun eine Umschulung zum Verwaltungsfachangestellen (Schwerpunkt kommunaler Ordnungsdienst, je nach Stadt auch Stadtpolizei genannt) an. Nicht zu verwechseln mit der Politesse. Die Kommunen sind momentan dabei, diesen Bereich auszubauen.

    Quote

    Was auch einige machen, vorwiegend jüngere Kollegen, ist eine neue Ausbildung in einem anderen Gewerbe zu beginnen. Das wäre nichts für mich, dann fängt man wieder bei 0 an und ob das dann dort besser ist?


    Wirklich über 0 kommt man im Wachgewerbe leider auch nicht. Auf einigen Objekten ist man sogar dem Hausmeister unterstellt, sprich Weisungsbefugnis, obwohl es laut bgv gar nicht zulässig ist.

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    Mit einer Versuchsperson testete er das Bewerbungsprozedere. Ein junger Mann konnte im Film dreieinhalb Stunden vor dem Anpfiff des Spiels Borussia Dortmund gegen Bayern München am 23. November als Ordner anfangen


    und weiter..

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    Erfahrungen als Ordner, Schulungen? Fehlanzeige. Die Versuchsperson durfte direkt loslegen – ohne vorher durchsucht worden zu sein; er darf Stadionbesucher kontrollieren.


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    Fünf Euro Bezahlung seien laut BVB völlig in Ordnung.


    Hier der Artikel: http://www.huffingtonpost.de/2…bvb-ordner_n_4423968.html


    Krass oder?

    ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch für die Schulung nach §8. Worin unterscheidet sich das genau von §5 ? Wie sieht der Alltag eigentlich aus und hat man wie üblich in diesem Gewerbe immer wieder neue Kollegen (Befristung, Fluktuation)?
    Und kommt man hier auf seine Stunden.? Werden einem Pausen abgezogen, die man sich selber organisieren soll?
    Gibt es irgendwelche Zulagen (NRW, Düsseldorf )?
    Auf verdi steht was von 11,25€/std. Ist das richtig?


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Falls es euch interessiert:
    Ich habe die Anwaltshotline meiner Rechtschutzversicherung angerufen.


    "Auf dem Stundenzettel immer die tatsächliche Arbeitszeit aufschreiben und nicht die vom Kunden bestellte Zeit auf dem Einsatzplan.
    Dann auf die nächste Abrechnung warten und für den Rest notfalls Lohnklage wegen Lohnverzug, u.a. auch für die Differenz zur Lohngruppe " war seine Antwort, nach dem ich ihm alles detalliert geschildert habe. Man sollte aber bedenken, dass man sich dann nach einem anderen AG umschauen muss.


    Wenn ich von Kollegen höre, dass sie für 1.5 Stunden ne halbe Stunde zur Zentrale fahren, den Schlüssel abholen, ne halbe zum Objekt fahren, aufschliessen, auf die ersten Mitarbeiter warten und wieder den Schlüssel zur Zentrale bringen und nach Hause fahren, frage ich mich, wo hier nach Tarif bezahlt wird. Dann frage ich mich, ob bei diesen Kollegen der Mathelehrer vorzeitig verstorben ist ohne Vertretung.
    Ich werde wahrscheinlich den Weg gehen und hoffentlich etwas dazu beitragen, dass sich auch andere trauen, den Mund aufzumachen und sich wehren.
    Es kann nicht sein, dass die Aussage des AG "Der Kunde zahlt das nicht" oder "Der Kunde zahlt von .. bis..." hingenommen wird. Was habe ich damit zu tun, welche Konditionen mit dem Kunden ausgehandelt werden. Ich bin doch nicht beim Kunden angestellt.


    Ich halte euch auf dem Laufenden, aber erstmal den 15.09. abwarten

    Hallo zusammen,
    kann mir jemand sagen, ob der folgende Lohntarifvertrag NRW 2011 der aktuelle ist?
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bdws.de/cms/images/stories/tarif/NRWltv.PDF">http://www.bdws.de/cms/images/stories/tarif/NRWltv.PDF</a><!-- m -->


    Es geht nämlich um folgendes. Ich soll mehrere Objekte eines Kunden die 2-3 km voneinander entfernt sind, mit dem Dienstwagen bewachen. Beim Gespräch mit dem Kollegen, der mich einweisen sollte, stellte sich heraus, dass diese Arbeit nur nach der untersten Lohngruppe bezahlt wird.
    Ausserdem soll man eine halbe Stunde vor dem Dienstbeginn das Fahrzeug und andere benötigte Sachen wie Taschenlampe, Deister, Wachbuch und Schlüssel in der Firmenzentrale abholen.


    1. Im Lohntarifvertrag NRW steht doch unmissverständlich "Objektschutz mit PKW" = 9,82€ oder habe ich was falsch verstanden?
    2. Wenn ich eine halbe Stunde vor Dienstbeginn in der Zentrale erscheinen MUSS, ist es doch Arbeitszeit?
    3. Wie soll ich vorgehen?
    Wäre sehr dankbar für eure Antworten

    Ein Monatsticket würde mich etwa 100€ kosten.
    Mein Auto kostet mich im Monat inkl Sprit, Versicherung und Steuer ca. 150€ (ca. 1000km)


    Für 50€ mehr habe ich ein Auto vor der Haustür stehen, bin etliche Stunden im Monat länger zu Hause, kann meine Einkäufe gemütlicher erledigen, spontan wegfahren und brauche im Winter nicht auf den Bus warten.

    <!-- m --><a class="postlink" href="http://besondere-dienste.nrw.verdi.de/branchen-und-berufe/bewachungsgewerbe">http://besondere-dienste.nrw.verdi.de/b ... ngsgewerbe</a><!-- m -->

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    Im Tarifkonflikt des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine Schlichtung vorgeschlagen. „Das ist nach den fünf unfruchtbaren Gesprächen der geeignete Versuch, den 34.000 Beschäftigten endlich zu einer angemessenen Lohnerhöhung zu verhelfen“, sagte ver.di Verhandlungsführerin Andrea Becker.


    Was bedeutet das nun? Wieder Cent-erhöhungen? :bad: