Beiträge von Sovalye

    ihr seid der armseeligste haufen den ich je gesehen habe das aber im wahrsten sinne des Wortes!!!!!! ;=) Osmanen,türken feinde und sowas......
    Ich denke das ihr lieber minen räumen solltet da muss wenigstens mit ein bisschen feingefühl an die Sache rangehen Alder :twisted:
    Paranoide Verhaltenstrukturen im Sicherheitsdienst. :twisted:


    Kaptan Koray (*




    Seid vor allem immer fähig, jede Ungerechtigkeit gegen jeden Menschen an jedem Ort der Welt im Innersten zu fühlen. Das ist die schönste Eigenschaft eines Revolutionärs (von ernesto che guevara)

    Hallo 2 all, kann mir vieleicht jemand bei diesen fragen helfen(Antworten wenn möglich nur mit begründung)


    7.Ein Kaufhausdetektiv ist beuaftragt, auch Behältniskontrollen bei den Angestellten durchzuführen. Er entreißt einer Verkäuferin,die diese Kontrolle nicht dulden willeine Tasche,die dabei zu Boden fällt.Durch dieses ungeschickte Verhalten ensteht der Verkäuferin ein Schaden von etwa 50Euro. Dieses Verhalten des Kaufhausdetektives
    A ist eine schadenersatzpflichtige unerlaubte Handlung


    B ist keine schadenersatzpflichtige unerlaubte Handlung


    C ist als eine Maßnahme der Besitzkehr zu betrachten,weil anzunehmen ist,dass sich in der Tasche Diebesgut befindet.


    D ist ein unrechtmäßiger Eingriff in die Grundrechte der Verkäuferin



    8.Welche rechtliche Vorausetzung muss vorliegen,damit die erlaubte Selbsthilfe nach§ 229 BGB erfüllt ist?
    A es muss ein nach der Rechtsordnung einklagbarer Anspruch enstanden sein(zB. durch eine Schadenersatzpflichtige unerlaubte Handlung)

    B Eine Straftat


    C Eine Ordungswidrigkeit



    9.Im Rahmen seiner Kontrollgänge wird ein Mitarbeiter von einem bissigen Hund angegriffen. Mit einem Lattenstück , das er aus dem Zaun eines Nachbarn herauszieht,verteidigt er sich und tötet dabei den Hund. A Der Sicherheitsmitarbeiter handelt in Notwehr nach § 227 BGB


    B Der Sicherheitsmitarbeiter ist dem Zaunbesitzer zu Schadenersatz verpflichtet.


    C Der Sicherheitsmitarbeiter ist dem Zaunbesitzer nicht zu Schadenersatz verpflichtet.


    D Der Sicherheitsmitarbeiter muss dem Hundebesitzer Schadenersatz leisten.


    E Der Sicherheitsmitarbeiter hat verhältnismßig gehandelt.



    10.Welche Voraussetzung muss Vorliegen,damit ein Schadenersatzanspruch nach § 823 BGB ensteht?


    A Es muss eine fahrlässige Sachbeschädigung vorliegen


    B Es muss ein im §823 BGB genanntes Rechtsgut verletzt sein.Die Verletzung muss vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden sein.


    C Es muss ein im § 823 BGB genanntes Rechtsgut fahrlässig durch einen Dritten verletzt worden sein.


    D Der Tatbestand der Sachbeschädigung im Sinne von § 303 StGB muss erfüllt sein

    Hallo ich habe euch einige Fragen zusammengestellt die in der IHK Hannover Sachkundenprüfung §34a vorkommen.
    Hier könnt ihr schonmal euer können beweisen!! ;=) PS: leider ohne lösungen :evil: Frage 7 und 9 haben es in sich :twisted:


    Bitte begründet kurz warum ihr euch zu welcher Antwort entschieden habt!!!




    1.Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber den Bürgern,daher gilt das Gewaltmonopol des Staates.Das bedeutet:


    A Das Gewaltmonopol liegt beim Staat


    B Der Staat kann seine Befugnisse an private Sicherheitsdienste voll übertragen.


    C Nur die Behörden haben das Recht,öffentliche Sicherheit und Ordnung notfalls mit Gewalt aufrechtzuerhalten.



    2.Welche Aussagen zum Gewaltmonopol sind richtig?


    A Das Volk übt die Gewalt in Wahlen und Abstimmungen aus.


    B Selbstjustiz ist mit Zustimmung der Behörden erlaubt


    C Besondere Organe d. Staates üben die Gewalt auf den Gebieten d. Gesetzgebung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung aus.


    D Die Berechtigung zur Ausübung von Gewalt ist für das Bewachungsgewerbe im Arbeitsvertrag zu regeln



    3.Wie wird die Tätigkeit eines Kaufhausdetektives gewerberechtlich eingestuft ?


    A Wie tätigkeit eines Mitarbeiters einer Detektei


    B Als Bewachungstätigkeit, da im vordergrund die Bewachung fremden Eigentums steht.


    C Als eine reine Ordnungsaufgabe u. damit nicht als eine Bewachungstätigkeit.



    4.Welche Bedingungen muss ein Sicherheitsmitarbeiter erfüllen,damit er Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum durchführen darf?


    A Vollendetes 18. Lebensjahr


    B Ausreichende Berufserfahrung


    C Abgeschlossene Berufsausbildung


    D Nachweis der Zuverlässigkeit



    5.In welchem Fall handelt es sich um Bewachung im Sinne des § 34a der Gewo?



    A Jede Form von Bewachung, die den Schutz von Leben oder Eigentum zum Ziel hat.


    B Wenn jemand gewerbsmäßig Leben o. Eigentum fremder Personen schützt.


    C Der Begriff der Bewachung umfasst alle Arten von Sicherheitsdienstleistungen


    D Wenn Betriebe ihre Gebäude und Anlagen durch eigenes Personal schützen.




    6.Auf welchem Grundrecht basiert das Bundesdatenschutzgesetz?


    A Dem Recht auf Meinungsfreiheit


    B Dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten


    C Dem Recht auf Intimsphäre


    D Dem Brief, Post und Fernmeldegeheimnis



    7.Ein Kaufhausdetektiv ist beuaftragt, auch Behältniskontrollen bei den Angestellten durchzuführen. Er entreißt einer Verkäuferin,die diese Kontrolle nicht dulden willeine Tasche,die dabei zu Boden fällt.Durch dieses ungeschickte Verhalten ensteht der Verkäuferin ein Schaden von etwa 50Euro. Dieses Verhalten des Kaufhausdetektives
    A ist eine schadenersatzpflichtige unerlaubte Handlung


    B ist keine schadenersatzpflichtige unerlaubte Handlung


    C ist als eine Maßnahme der Besitzkehr zu betrachten,weil anzunehmen ist,dass sich in der Tasche Diebesgut befindet.


    D ist ein unrechtmäßiger Eingriff in die Grundrechte der Verkäuferin



    8.Welche rechtliche Vorausetzung muss vorliegen,damit die erlaubte Selbsthilfe nach§ 229 BGB erfüllt ist?
    A es muss ein nach der Rechtsordnung einklagbarer Anspruch enstanden sein(zB. durch eine Schadenersatzpflichtige unerlaubte Handlung)


    B Eine Straftat


    C Eine Ordungswidrigkeit



    9.Im Rahmen seiner Kontrollgänge wird ein Mitarbeiter von einem bissigen Hund angegriffen. Mit einem Lattenstück , das er aus dem Zaun eines Nachbarn herauszieht,verteidigt er sich und tötet dabei den Hund.
    A Der Sicherheitsmitarbeiter handelt in Notwehr nach § 227 BGB


    B Der Sicherheitsmitarbeiter ist dem Zaunbesitzer zu Schadenersatz verpflichtet.


    C Der Sicherheitsmitarbeiter ist dem Zaunbesitzer nicht zu Schadenersatz verpflichtet.


    D Der Sicherheitsmitarbeiter muss dem Hundebesitzer Schadenersatz leisten.


    E Der Sicherheitsmitarbeiter hat verhältnismßig gehandelt.



    10.Welche Voraussetzung muss Vorliegen,damit ein Schadenersatzanspruch nach § 823 BGB ensteht?


    A Es muss eine fahrlässige Sachbeschädigung vorliegen


    B Es muss ein im §823 BGB genanntes Rechtsgut verletzt sein.Die Verletzung muss vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden sein.


    C Es muss ein im § 823 BGB genanntes Rechtsgut fahrlässig durch einen Dritten verletzt worden sein.


    D Der Tatbestand der Sachbeschädigung im Sinne von § 303 StGB muss erfüllt sein