Posts by haifisch

    Wie kommt ein heutiger Mensch aus der privaten Sicherheit eigentlich auf die Bezeichnung "Wachschutz"?


    Das ist doch eigentlich ein total veralteter Begriff, der heutzutage kaum noch Anwendung findet bzw. nur noch bei einigen wenigen Mitbürgern älterer Generation.

    Auch die deutsche Polizei setzt Taser ein. Jedoch ist hier den SE der Einsatz derartiger FEM vorbehalten.


    Ich wünsche mir nicht, dass der deutsche Polizist auf der Straße auch noch einen Taser mit auf Streife bekommt. Er hat bereits genug dabei, mit dem er sich zur Wehr setzen oder Maßnahmen durchsetzen kann. Lethal und auch non-lethal. Ein weiteres Einsatzmittel ist nicht notwendig und birgt im Zweifel mehr Risiken als es Nutzen bringt.


    Die Frage ist auch, wo soll der Taser angesiedelt werden? Bislang ist er auf der gleichen Ebene wie die Schusswaffe angesiedelt. Und das bringt nicht wirklich etwas.

    Nun, nimmt man die ursprüngliche Aufgabenstellung des FPD in Baden-Württemberg, ist da auch keine Rede davon, die Polizeifreiwilligen im Streifendienst einzusetzen. Das hat sich mehr oder weniger erst später ergeben.
    In ihrer ureigensten Aufgabenstellung übernimmt der FPD hier einfache Tätigkeiten bei Großlagen oder Großveranstaltungen, überwiegend im Bereich Verkehrslenkung.


    Der FPD wird aber auch nicht überall im Land im Streifendienst oder anderen Fachdiensten eingesetzt. Das ist Sache der personalführenden Polizeidirektion. Allerdings gilt dort, wo das der Fall ist strikt: Niemals alleine oder zusammen mit einem anderen Freiwilligen. Nur in Begleitung eines Beamten.

    Ich kenne die Hintergründe in Berlin natürlich.
    Meines Wissens nach kann man die Auflösung der Freiwilligen Polizeireserve allerdings durchaus mit der Aufgabe des gesamten Konzeptes "Freiwilliger Polizeidienst" gleichsetzen. Oder gibt es in Berlin noch freiwillige, ehrenamtliche Mitarbeiter in Uniform bei der Polizei? Oder ist wieder irgendetwas in dieser Richtung geplant?

    Quote from "deputy"

    Es gibt ihn ja nicht nur un Baden-Würtemberg, sondern auch in einer Reihe anderer Bundesländer.


    Das ist richtig.
    Ich sprach jedoch ausdrücklich nur von Baden-Württemberg.
    Hier ist das Konzept meiner Meinung nach am besten durchdacht - und funktioniert bereits seit annähernd 40 Jahren. Und geht es nach dem MP Oettinger, soll dieses Konzept auch in andere Bundesländer übertragen werden.


    Die anderen Bundesländer haben ihre Konzepte entweder aufgegeben (z.B. Berlin) oder erst relativ neu eingeführt (Hessen).
    Bayern oder auch Sachsen mit ihrer Sicherheitswacht zähle ich hier auf keinen Fall dazu, weil das nichts halbes und nichts ganzes ist.

    Quote from "Auslobi"

    Du armer, wie gross muss der Schock sein, wenn Du aufwachst.


    Ich wusste gar nicht, daß ich seit 16 Jahren schlafe.
    Solange steh ich schon im Berufsleben.


    Aber ok. Ein "spanischer" Möchtegern-Detektiv und Aushilfs-Fernfahrer (schon interessant, was mit ein klein wenig Recherche so alles zu erfahren ist) weiß so etwas natürlich wesentlich besser als jemand, der in D seinen Diensteid geleistet hat.

    Quote from "Auslobi"

    Ich erhielt 3500 Euro Geldstrafe, ersatzweise 15 Tage Haft. Habe auf Haft bestanden und Ratenzeahlung, Sozialdienst oder Freigaengerschaft abgelehnt. Da kam die Staatsanwaltschaft in Bedraengnis. Die Gefaengnisse sind voll und als Sicherheitsleute kann man Euch nicht in ein Gefaengnis stecken, wo vielleicht Leute drin sind, die durch Euer frueheren Diensthandlungen in Haft kamen.


    Schon wieder so ein Witz. Langsam wird das alles ziemlich lächerlich.


    Achja, 15 Tage Ersatzhaft? Also hattest du 15 Tagessätze.
    Bei 3500 EUR Gesamtgeldstrafe hättest du einen Tagessatz von um die 230 EUR gehabt... wers glaubt. Und selbst wenn: Bevor Ersatzhaft ins Spiel kommt, läuft zunächst die Zwangsvollstreckung. Erst wenn diese fruchtlos bleibt oder von vornherein aussichtslos erscheint, kommt die Ersatzhaft.
    Selbst wählen nach dem Motto "ich sitz lieber ab anstatt zu zahlen" ist nicht.


    Ein StA kommt wegen so etwas ganz sicher nicht in Bedrängnis. Aber wenn das der Auslobi sagt, muss es ja stimmen.

    Bin ich hier der Richtigsteller?
    Sorry, da ist Hopfen und Malz verloren.


    In einem gebe ich dem Möchtegern-Spanier Recht: Der StA stellt nach eigenem Ermessen Verfahren ein. Aber alles andere ist schlichtweg Unsinn.


    Oh Mann, da wird einem ja wirklich schlecht bei soviel Unsinn...

    Quote from "agentorange"

    Es gibt vorbestrafte Polizisten...


    Nein, vorbestrafte Beamte gibts nicht. Denn erst ab einem Jahr Freiheitsstrafe bzw. 90 Tagessätzen Geldstrafe gilt man als vorbestraft. Und genau ab dieser Grenze ist man nach dem Beamtenrecht auch aus dem Dienstverhältnis zu entfernen. Zwingend. Ohne Ausnahme.


    Vielleicht solltest du dich erst mal kundig machen, anstatt dein Wissen vom Stammtisch zu holen.

    Quote from "agentorange"

    Frage: was geht deinen Ausbildungsbetrieb Dein Führungszeugnis an??? Weist Du überhaupt was in Deutschland alles den " 34a" macht?? Frauenverprügler, Drogenhändler, Autoklauer, Knastis mit teils langjährigen Freiheitsstrafen, Linke, Rechte, Alkoholiker usw usw...


    Immer diese Vorurteile...


    Und man merkt, wieviel (oder soll ich sagen, wie wenig?) Ahnung du hast.


    Fakt ist: Kein Gewerbeamt/Ordnungsamt wird einem Sicherheitsdienstleister erlauben, einen Vorbestraften Mitarbeiter mit Bewachungsaufgaben zu betrauen.

    Alleine schon die Sache mit dem Falschparker jagen und dann erst auf Verbrecherjagd gehen ist schlichtweg Blödsinn... Das eine hat mit dem andren nix zum tun.
    Es gibt die Verkehrspolizei, die sich um die Überwachung des Verkehrs kümmert. Allerdings überwiegend um den fließenden Verkehr. Den ruhenden Verkehr übernimmt in aller Regel der gemeindliche Vollzugsdienst.
    Die gemeine "Verbrecherjagd" ist nicht Aufgabe der Verkehrspolizei, dafür gibt es andere Fachdienste innerhalb der Polizei.


    Und zum Thema Bußgeld (wer schon beim Falschparken das Wort "Geldstrafe" benutzt, disqualifiziert sich bereits selbst):


    Verwarnungsgelder im Bereich VOwi gehen nicht an die Gemeinde, sondern entweder an die Bußgeldstelle der großen Kreisstadt oder wenn der Verstoß innerhalb der Gemarkungen von Gemeinden oder Städten ohne eigene Bußgeldstelle (in der Regel alles unterhalb der Großen Kreisstadt) begangen wurde geht das alles an die Bußgeldstelle des jeweiligen Landkreises.
    Die Landeskasse sieht davon nichts.
    Alles, was oberhalb des Verwarnungsbereiches liegt und somit automatisch mit einem Bußgeld belegt wird, geht per Owi-Anzeige ebenfalls an die jeweiligen Bußgeldstellen, Große Kreisstadt oder Landkreis.


    Ausnahmen bilden in manchen Bundesländern die Autobahnen, dort gibt es zentrale Bußgeldstellen für alle Verstöße, die auf der Autobahn begangen werden. Für Baden-Württemberg wäre das die zentrale Bußgeldstelle beim RegPräs Karlsruhe. Hier geht das Geld tatsächlich in den Landeshaushalt.


    Wenn man sich die Aufgabenstellung des Freiwilligen Polizeidienstes z.B. in Baden-Württemberg ansieht, dann wird einem sehr schnell klar, dass der Freiwillige weder gegen die OK vorgeht, noch des nächtens Hilfssheriff spielt.


    Und nein, der FPD ist hier nicht tot, sondern teilweise unverzichtbarer Bestandteil der Polizei in Baden-Württemberg.


    Wie sagte Nuhr? Wenn man keine Ahnung hat...

    Quote from "Auslobi"

    Einer Insiderinfo zu Folge muss ein Polizist vor der Jagd nach Spitzbuben erst mal 3 Stunden Falschparker aufschreiben. Eigenen Ermittlungen zu Folge werden Geldstrafen bei Falschparken gerne so niedrig gehalten, dass es keinen Punkt gibt. ( Feuerwehreinfahrt ) Wie nett mag mancher denken und irrt. Bis 79 Euro bleibt das Geld in der Gemeinde, darueber geht es in die Landeskasse. D ist teilweise so Pleite, dass sich Staedte und Gemeinden gegenseitig bescheissen.


    Selten so einen Müll gelesen.


    Das zeugt von wahrer Kenntnis einerseits von der Arbeit der Polizei und andererseits vom Bußgeldwesen... Oh mann, da wird einem schlecht.