Quote from "kriegsrat"Display MoreRegelsatz für sich selbst : 382 €
für den Partner : 345 €
für beide Kinder : 2x255€
Unterkunft,Heizung,Nebenkosten: bis zu 500€ für 1Person, jede weitere Person 1/3 mehr
nehmen wir mal mittlere Wohngegend ca. 750 €
dann gäbe es noch Mehrbedarf, Bildungsbedarf, Erstausstattung,turnusmässige Renovierungskosten etc etc., lassen wir mal außen vor
macht insgesamt knapp 2000 € Netto
falls man nun normal arbeitet, Frau und Kinder zuhause, müsste der Vollzeitarbeitnehmer, um dasselbe Geld zu haben, ca. 2800 Brutto verdienen
Um das Beispiel mit der Familie in Hartz 4 einigermaßen vergleichbar zu machen, sollte man aber nicht vom Alleinverdiener in der Familie ausgehen.
Denn in Hartz 4 werden ja auch alle Familienmitglieder mit einem eigenen "Einkommen" (Regelsatz) bedacht.
Gehen wir also von der gleichen Familie aus, Mann arbeitet Vollzeit, Frau im Minijob, für die Kinder gibt es Kindergeld.
Hätten wir also schon einmal 2x 184 EUR Kindergeld, und dazu das Einkommen aus dem Minijob 450 EUR. Macht 818 EUR aus. Der Mann muss dann nur noch etwa 1180 EUR netto verdienen, um auf ein mit der Hartz 4-Familie vergleichbares Netto-Gesamteinkommen zu kommen.
Wären wir also Bruttoeinkommen von etwa 1480 EUR (StKl 3, 2 Kinder), das entspricht einem Stundenlohn von 8,55 EUR (bei 173 Stunden/Monat, was einer normalen 40h-Woche entspricht).
Rechnen wir das Einkommen aus dem Minijob der Frau noch heraus, auch wenn wir dann nicht mehr ganz vergleichbar mit der Hartz 4-Familie sind:
Der Mann müßte dann noch etwa 1630 EUR netto verdienen. Dazu wäre ein Brutto-Einkommen von etwa 2050 EUR notwendig, das entspräche dann einem Stundenlohn von 11,84 EUR.
Aber wie gesagt: Bei Hartz 4 erhält jedes Mitglied der Familie seinen eigenen Regelsatz, also müssen wir bei der "nicht Hartz 4-Familie" auch für jedes Familienmitglied ein Einkommen ansetzen, denn mit einem Alleinernährer der Familie ist die Hartz 4-Familie nicht zu vergleichen, da ist das Bild mehr als verzerrt.