"Krankengeldfortzahlung" von der Krankenkasse? Gibts nix.
Von der Krankenkasse gibt es das Krankengeld, und zwar genau dann wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers ausläuft. Also nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Krankengeld ist auch etwas anderes, und vor allem auch niedriger als das eigentliche Arbeitsentgelt oder eben die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall: Ist die Entgeltfortzahlung noch bei 100% des Arbeitsentgelts, liegt das Krankengeld noch bei 70%....
Wie sich die Entgeltfortzahlung genau regelt, ist gesetzlich festgeschrieben (eben 100% des dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehenden Arbeitsentgelts), oder per Öffnungsklausel im EntgFG tariflich festgeschrieben, sofern ein für das Arbeitsverhältnis anwendbarer Tarifvertrag besteht.
In NRW gibt es einen solchen Tarifvertrag, und jener sieht das sogenannte Lohnausfallprinzip mit kleinen Einschränkungen vor. Dir ist prinzipiell das Arbeitsentgelt zu zahlen, das du erhalten hättest wenn du gearbeitet hättest.
Wenn Du also laut Plan Montag Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag mit je 12 Stunden pro Tag gearbeitet hättest, aber ab Montag krank bist bis zum folgenden Sonntag, dann muss Dein Arbeitgeber Dir auch 5 Tage zahlen, mit 100 Stundenlohn für 12 Stunden je Tag.
Egal, ob Du einen Vertrag für 160 Stunden/Monat hast und schon 170 im Monat gearbeitet hast oder nicht.