Posts by haifisch

    Quote from "Arvasi"

    Das der TV nicht greift, liegt daran, dass Bürokräfte keiner Branche zugeordnet werden können.


    Wie schon geschrieben, das ist ganz einfach falsch.


    Es wird grundsätzlich nicht nach Tätigkeit bzw Beruf zugeordnet, sondern danach, welcher Branche der Arbeitgeber angehört.
    So kann die Bürokauffrau eben unter den TV für den Einzelhandel bezahlt werden, wenn sie als Bürokauffrau bei REWE arbeitet, und die Fachkraft für Schutz und Sicherheit unter den Metall-Tarif, wenn sie als Werkschützer bei Daimler angestellt ist.

    Quote from "Ex-Rezi"

    Es ging darum, daß man keine Verträge unterschreibt, die am Ende eine Lohnkürzung darstellen. Wieso muß man mit sowas einverstanden sein, Mitglieder hin u. Mitglieder her?


    Weil ein schlechter Tarifvertrag in den meisten Fällen noch immer besser ist als gar kein Tarifvertrag.


    Und das wäre die Folge, wenn kein Abschluß erfolgt: Kein Tarifvertrag.

    Quote from "Ex-Rezi"

    Nochmal:


    Ver.di sorgt für Lohnkürzungen in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Was ist das für eine Gewerkschaft, die Tarifverträge unterschreibt, in denen den Arbeitnehmern "Lohnerhöhungen" im Cent-Bereich zugestanden werden u. gleichzeitig hunderte Euro durch Wegfall (weitestgehend) der Schichtzulagen gestrichen?
    So eine Gewerkschaft braucht keiner! Und so gewinnt man auch keine Mitglieder.


    Anders herum wird ein Schuh draus:


    Die vielen Beschäftigten, die nicht bei verdi organisiert sind, sorgen für Kürzungen des Reallohnes.
    Denn ohne organisierte Beschäftigte kann keine Gewerkschaft gute Konditionen aushandeln sondern muß mit dem einverstanden sein, was die Arbeitgeber bieten.


    Einfache Sache.


    Wenn jedoch der Organisationsgrad in der aushandelnden Gewerkschaft hoch ist, dann kann diese in den Verhandlungen ordentliche Forderungen stellen und jene auch durchsetzen.


    Einfache Sache.



    Wenn diese einfachen Sachen von den Beschäftigten nicht verstanden werden, kann ihnen niemand helfen.

    Quote from "thedude73"

    Danke für Deine Antwort. Unser Plan wird online erstellt und nahzu täglich ändert sich was. Die geplanten Schichten sind da natürlich gelöscht, als Krankheitstage wurden dann mit K eingetragen


    Maßgeblich ist der Plan, der zum Zeitpunkt deiner AU-Meldung aktuell war. Wenn du da mit " Do + Fr + Mo je 11,25 Stunden und am Sonntag 8,25 Stunden" geplant warst, dann muß dir auch genau das gezahlt werden.


    Du hast hoffentlich eine Kopie dieses Plans?

    "Krankengeldfortzahlung" von der Krankenkasse? Gibts nix.


    Von der Krankenkasse gibt es das Krankengeld, und zwar genau dann wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers ausläuft. Also nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Krankengeld ist auch etwas anderes, und vor allem auch niedriger als das eigentliche Arbeitsentgelt oder eben die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall: Ist die Entgeltfortzahlung noch bei 100% des Arbeitsentgelts, liegt das Krankengeld noch bei 70%....



    Wie sich die Entgeltfortzahlung genau regelt, ist gesetzlich festgeschrieben (eben 100% des dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehenden Arbeitsentgelts), oder per Öffnungsklausel im EntgFG tariflich festgeschrieben, sofern ein für das Arbeitsverhältnis anwendbarer Tarifvertrag besteht.


    In NRW gibt es einen solchen Tarifvertrag, und jener sieht das sogenannte Lohnausfallprinzip mit kleinen Einschränkungen vor. Dir ist prinzipiell das Arbeitsentgelt zu zahlen, das du erhalten hättest wenn du gearbeitet hättest.
    Wenn Du also laut Plan Montag Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag mit je 12 Stunden pro Tag gearbeitet hättest, aber ab Montag krank bist bis zum folgenden Sonntag, dann muss Dein Arbeitgeber Dir auch 5 Tage zahlen, mit 100 Stundenlohn für 12 Stunden je Tag.
    Egal, ob Du einen Vertrag für 160 Stunden/Monat hast und schon 170 im Monat gearbeitet hast oder nicht.

    Quote from "Ex-Rezi"

    Manche Minijobber-Verträge sind völlig Gaga. Andere haben gar nichts schriftlich. Da wird der Pauschbetrag an die Knappschaft abgeführt u. fertig.


    Kein Mensch braucht einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Vor allem dann nicht, wenn im Grunde alles UNABDINGBAR gesetzlich geregelt ist. Minijobber sind gesetzlich gesehen Teilzeitarbeitskräfte, denen MINDESTENS genau das Gleiche zusteht wie vergleichbaren Vollzeitarbeitnehmern.
    Das gilt sowohl für den Lohn als auch für andere Dinge wie eben Urlaub, Urlaubsentgelt (und ggf Urlaubsgeld) und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.


    Und Verträge, die etwas anderes zu Ungunsten des Minijobbers vereinbaren, sind in diesen Punkten ganz einfach nichtig.

    Was gibts da eindeutig auszuhandeln? Eindeutiger als das, was im Gesetz steht und unabdingbar JEDEM ohne wenn und aber zusteht geht doch kaum.

    Quote from "Arvasi"

    Nochmal: Bürokaufleute, Sekretärinnen, Notargehilfinnen, Steuerfachangestellte etc. unterliegen KEINEM Tarifvertrag. Das Gehalt ist frei verhandelbar, immer noch. Aber in den seltensten Fällen zahlen die AGs mehr als den MAs, die dem Tarifvertrag unterliegen.



    Das stimmt so aber nicht.


    Wenn die Bürokauffrau z.B. in einem Einzelhandelsunternehmen angestellt ist, dann unterliegt dieses Beschäftigungsverhältnis dem Tarifvertrag für den Einzelhandel. Mit allem Drum und Dran.
    Und wenn die gleiche Bürokauffrau im Einzelhandelsunternehmen aufhört und in einem Unternehmen des Bewachungsgewerbes anfängt, dann unterliegt das Beschäftigungsverhältnis eben nicht mehr dem TV des Einzelhandels, sondern eben den TV des Bewachungsgewerbes.


    Anders herum: Wenn die gelernte Sicherungskraft, nennen wir sie doch der Einfachheit halber "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" als solche bei einem Unternehmen des Einzelhandels beschäftigt wird, z.B. im unternehmenseigenen Sicherheitsteam, dann gilt auch für jenes Beschäftigungsverhältnis der TV des Einzelhandels.
    So was gibt es übrigens öfter als man denkt. Jetzt nicht unbedingt im Einzelhandel (obwohl auch größere Unternehmen jener Branche sich so etwas leisten, für einige spezielle Verwendungen), aber es gibt doch einige Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, die aufgrund ihres persönlichen Beschäftigungsverhältnisses bei entsprechenden Unternehmen unter den Tarif der Metaller fallen und nicht unter den Tarif für das Sicherheitsgewerbe.

    Quote from "kriegsrat"

    wenn der MTV in NRW gelten soll


    macht der keine Angaben zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall


    also gilt die gesetzliche Regelung


    In NRW gibt es einen Tarifvertrag zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall...
    Alt, aber dennoch gültig da nicht gekündigt. Und sogar allgemeinverbindlich.


    Ändert aber am genannten "Lohnausfallprinzip" nur wenig, da auch in jenem TV das so festgelegt ist.

    Quote from "Doph_Zügota"

    Alle diese genannten Ansichten gehen für mich persönlich weit über die Meinungsfreiheit hinaus. Weil es dabei immer zu Horrorszenarien (Siehe: Mussolini, Hitler, Diktatur des „Caudillo“ (Franco) oder den noch heute herrschenden Militärdiktaturen) kommt und in einer globalisierten Welt, wie der heutigen Welt, derartige politische Ansichten keine Änderung herbeiführen.


    Erfreulicherweise reagieren Behörden und Unternehmen besonders auf den „Neonazismus“ immer sehr schnell; dabei ist das Motto „Null Toleranz“ aus meiner Sicht vollkommen richtig!


    Wir dürfen solchen Personen keine Plattform bieten!


    Extremismus, egal in welche politische Richtung er geht, gehört zu einer Gesellschaft dazu. Eine funktionierende Demokratie kann und muß das auch aushalten. Auch politischen Extremisten stehen die gleichen Grundrechte zu wie jedem anderen Menschen. Wer den Extremisten ihre Grundrechte verweigern möchte, ist selbst nicht wirklich besser.


    Daß Extremisten in bestimmten Berufen nichts verloren haben, steht dabei auf einem anderen Blatt. Wer die FDGO bekämpft, hat in bestimmten Berufen nichts verloren.


    Im Einzelfall zu erkennen, ob ein Bewerber ein solcher Extremist ist, ist immer schwierig. Einem Unternehmen kann man da nur in wenigen Fällen eine Verantwortung zuschieben.
    Die vielerorts angewandte Praxis, einen neuen Mitarbeiter bereits vor Freigabe durch die Behörde zu beschäftigen (mit Kenntnis durch eben jene), sehe ich in dieser Hinsicht mehr als kritisch an.

    Natürlich, hätte es vielleicht anders formulieren sollen: Eine gesetzliche Anzeigepflicht gibt es beim Einsatz von Tierabwehrspray nich.t

    Quote from "Kraftsport"

    ...und für mich hat das auch was mit WÜRDE zu tun!


    Sicher gibt es irgendwo eine Grenze, ab der wir gerne darüber reden können ob das noch menschenwürdig ist oder nicht.


    200 Stunden sind aber definitiv noch lange nicht an dieser Grenze. Setze nochmal mindestens 100 oben drauf, und wir können mal anfangen darüber nachzudenken.
    Wie gesagt: 200 - 220 Stunden pro Monat sind im Grunde absolut normal, je nach Branche auch bis zu 240. Regelarbeitszeit ist zwar meist im Bereich zwischen 173 und 180, aber Überstunden fallen in den meisten Branchen an. Oft sogar unbezahlt.

    Quote from "Doph_Zügota"

    ...


    Reichlich Worte, und doch nichts handfestes geschrieben.


    Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und wird auch nie unter das WaffG fallen. Auch wenn es gegen Menschen eingesetzt wird. Der Stein aus dem Garten wird auch nicht zur Waffe, wenn damit ein Mensch angegriffen wird. Obwohl der aufgrund seiner Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.
    Beide Gegenstände, Tierabwehrspray wie Stein, werden dann höchstens zum gefährlichen Werkzeug im Sinne des §224 (1) Ziff. 2 StGB.


    Eine Anzeigepflicht beim Einsatz von Tierabwehrspray in Notwehr gegen Menschen gibt es auch nicht.

    Quote from "Kraftsport"

    240 Stunden sind immer noch mind 40 Stunden zu viel, um ein menschenwürdiges Leben zu führen!


    Also bitte, man kann alles übertreiben. Lass die Menschenwürde da raus, zumindest bei diesen Stundenzahlen.
    Wer sagt, daß alles was über 200 Stunden Arbeitszeit im Monat hinausgeht, nicht menschenwürdig sei: Dann leben wohl recht viele Menschen ein unwürdiges Leben. Und lange nicht nur im Niedriglohnbereich: Auch und gerade im oberen Führungszirkel der Wirtschaft sind 16-Stunden-Tage keine Seltenheit.
    Auch ich arbeite oft weit über 200 Stunden im Monat. Allerdings sehe ich mein Leben doch als menschenwürdig an.

    Quote from "Arvasi"

    Blödsinn. Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit - und so lang kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, kann eine Schwangere normal Dienst versehen.


    Das stimmt so nicht ganz.
    Natürlich ist eine Schwangerschaft keine Krankheit, aber werdende Mütter können bzw. dürfen trotzdem nicht "normal Dienst versehen".


    "Normal" bedeutet in vielen Fällen auch nachts zu arbeiten. Es ist jedoch per Gesetz (§8 MuSchG) verboten, werdende Mütter in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr zu beschäftigen. Gleiches gilt für Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen, was auch in vielen Branchen normal ist.
    Es gibt zwar für bestimmte Branchen gewisse Ausnahmen, aber generell gilt: "Normal" beschäftigen, also ganz genau wie eine nicht schwangere Mitarbeiterin bzw. einen männlichen Mitarbeiter geht bei Schwangeren definitiv nicht.

    Quote from "Doph_Zügota"

    Mir stellt sich vor allem dazu eine Frage: „Darf das First Defense Pefferspray MK-6 überhaupt gegen Menschen eingesetzt werden“?


    Gegenfrage: Warum sollte das nicht der Fall sein?

    Die IHKen haben da im Grunde gar nichts zu melden.
    Die IHKen haben keine Überwachungsfunktion bezüglich der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung.
    Sie unterrichten zwar, nehmen auch die Sachkundeprüfung ab und bescheinigen jeweils, dann ist aber schon Schluss.


    Die Aufsichtsbehörden, sprich Gewerbeämter und Ordnungsämter der Kommunen sind hier gefragt. Nur diese können und dürfen über JA oder NEIN entscheiden.


    Was praktisch durchführbar ist und was nicht, interessiert ebenso wenig.
    Wer im Bewachungsgewerbe mit Bewachungstätigkeiten beschäftigt werden soll, muß mindestens den Nachweis der Unterrichtung vorlegen können.
    Kann er das nicht, darf er nicht mit Bewachungstätigkeiten beschäftigt werden. Punkt.


    Wie gesagt: Was die einzelnen Behörden vor Ort machen, steht auf einem anderen Blatt. Die Ordnungswidrigkeit besteht auf jeden Fall, wenn jemand on der Bewachung ohne Unterrichtungsnachweis beschäftigt wird. Ob sie diese auch verfolgen oder eine bestimmte "Karenzzeit" einräumen, bleibt den einzelnen Behörden überlassen.