Verfahrensanweisung

  • Hallo zusammen!


    Ich habe heute von meinem Einsatzleiter die Aufgabe bekommen eine Verfahrensanweisung für ein zu kontrollierendes Gebäude zu schreiben.
    Kann mir jemand sagen, was in solch einer Anweisung alles stehen muss?ich finde im WWW keinerleih Informationen zum Aufbau.


    danke euch

  • Das hättest Du mal besser Deinen EL gefragt.... :wink: Goggle gibt schon Auskünfte zu "Verfahrensanweisung". Es scheint sich auf Normen zu beziehen... will jetzt auch nicht mehr ausführen... (Kann ich auch nicht wirklich...) Such nochmal.... vieleicht hast Du die DIN 77200 zur Hand und schaust da mal rein?? Ich habe sie z.Zt. nicht zur Hand. Tut mir leid das ich Dir nicht mehr helfen kann. Aber vielleicht stimmt ja die grobe Richtung schon mal.


    Nur mal ein Treffer als Beispiel:
    http://www.industrie-lexikon.d…m/2005/messages/19892.htm

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

  • Ich hoffe es hat Dir ein bisschen geholfen?

    Gruß


    Rescue


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  • Denke bitte nochmal nach was deine Aufgabe ist und welches es betrifft.


    Das sollte reichen.



    Für weitere Hilfe haste zu wenig Infos gegeben

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von klaus

    Ich Denke, er meint eine Objektbezogene Dienstanweisung.


    Ich liebe jene "Führungskräfte", die zu blöde sind, ihre Dienstanweisungen selber zu formulieren oder wenigstens aus 100 Vorlagen abzukupfern (und dann auch noch besserwisserisch herum meckern, wenn man ihnen einen Vorschlag macht...)

  • Warum nicht?
    Er kann es doch runterdeligieren. Ausserdemwäre er schön blöde, wenn er nicht jemanden vor Ort, der sich auskennt, zumindest Fragen würde.

  • ... nur dumm wenn er den letzten Dep... fragt der noch nicht mal weiss was ne Verfahrensanweisung ist :wink:

    Gruß


    Rescue


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  • "Dienstanweisung", wenn ich bitten darf!
    Vgl. § 10 BewachV, http://bundesrecht.juris.de/bewachv_1996/BJNR160200995.html


    Bei so elementaren Fragenstellungen sei auch der Verdacht erlaubt, ob der Fragesteller überhaupt eine "Unterrichtung" genossen hat. Möglicherweise handelt es sich um einen jener neuen Kollegen, die erst mal auf Probe eingestellt, jedoch sogleich rechtswidrig ohne Unterrichtung eingesetzt werden. Es gibt aber auch noch mindestens 2 IHKen wie Fulda und Erfurt, die seit Jahren auffällig sind durch das (rechtswidrige) Delegierung der Unterrichtung an private Sicherheitsschulen. Dort genügt(e) des stillschweigende Herumsitzen, und auch völlig der deutschen Sprache Unmächtige, wie z.B. Leute aus der Karibik und von der Elfenbeinküste, erhielten, wiederum rechtswidrig, Teilnahmebescheinigungen. Bei gewissen anderen IHKen konnte man auch seine Werkschutzfachkraft-Qualifikation quasi käuflich erwerben, indem man einfach den Kurs beim Vorsitzenden der Prüfungskommission belegte. Das Niveau einzelner IHK-Bescheinigungen streut gewaltig und kann sich wie Tag und Nacht unterscheiden, ist aber stets bundesweit gültig - eine weitere fatale Folge missbrauchten Förderalismus und korrupter Regional-Kaiser...

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