Bereitsschaftsraum

  • Moin. Erstmal Gruß an alle und ich bin der Neue. ;-)

    Und ich hätte auch gleich mal ne Frage. Thema Bereitschaftsraum militärische Wache mit ziviler Firma. Der Kasi war der Meinung, er müsste uns das Sofa im B-Raum verbieten. Es war privat beschafft, aber es der Meinung, es stände uns nicht zu. Nun die Frage, ob schon jemand Erfahrungen sammeln "durfte" ? In der Arbeitsstättenverordnung steht nur was von den Mindestanforderung, aber nichts von Verboten. Gleich zum Gewerbeaufsichtsamt oder gibt es noch einen nicht ganz so harten Weg ? Für Hilfe wäre ich dankbar. Gruß Ingo

  • Also was das angeht müsste eigentlich dazu etwas in der Dienstanweisung stehen wie die Räumlichkeiten zu nutzen sind. Aber auch richtig privat beschafftes Mobiliar hat ohne Rücksprache mit dem KasOffz bzw, KasFw nichts im Wachlokal zu suchen, so leid es mir tut ist so.

    Da wird dir auch der Gang zum Gewerbeaufsichtsamt nicht viel bringen die werden dir das selbe sagen.

  • Wurde das Sofa denn vor Anschaffung mit irgendjemand geklärt? Wer hat, sofern es das gab, die Genehmigung dazu gegeben?


    Wenn es von niemand vorab genehmigt war und auch mit niemand abgesprochen war der eine entsprechende Entscheidungsbefugnis hat, kann die Entscheidung es zu verbieten durchaus richtig sein.

    Generell ist es so das die Ausstattung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber in Rücksprache mit dem Kunden geschieht. In Rücksprache mit dem AG und Kunden können auch mal private Möbel/Geräte angeschafft werden, ist aber eher die Ausnahme als die Regel gerade wenn es um größere Möbelstücke geht.


    Es kann hierbei ja auch um so Sachen wie Brandschutz, Fluchtwege,... gehen. Ich kenne die Räumlichkeiten und die entsprechenden Vorgaben nicht aber wenn ein Sofa z.b. so im Raum steht das die Mindestbreiten von Fluchtwegen nicht mehr eingehalten werden ist es sogar die Pflicht der verantwortlichen es entfernen zu lassen. Ebenso entsprechen Sofas selten den Anforderungen des Brandschutzes am Arbeitsplatz (Stichwort leicht entflammbar) und es müsste dann u.U. entsprechend die BMA oder auch die Sprinkleranlage (sofern vorhanden) angepasst werden. So kenne ich es von anderen Firmen das dort in den Sitzecken extra Rauchmelder installiert wurden um dem Risiko durch die Sofas entgegen zu treten.


    Das Gewerbeaufsichtsamt könnte hierbei sogar eher den gegenteiligen Zweck bewirken das die in solchen Punkten dann sogar dem Arbeitgeber recht geben. Generell kümmert sich das Gewerbeaufsichtsamt aber auch nicht um solche Probleme solange die Mindestanforderungen erfüllt sind.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)