Ablehnungsgründe Zuverlässigkeitsprüfung

  • Guten Tag. Ich habe eine wichtige Frage zur Zuverlässigkeitsprüfung.


    Ich bin quasi Quereinsteiger in der Branche und habe kommende Woche die Unterrichtung nach §34a und könnte dann direkt als Revierfahrer anfangen. Nun aber zu meinen Bedenken bezüglich der Zuverlässigkeitsprüfung.


    Ich habe ein einwandfreies, sauberes Führungszeugnis. Ich stand allerdings vorletztes jahr zwei mal vor Gericht als Angeklagter, die Verfahren wurden allerdings beide eingestellt, da ich unschuldig war.

    Außerdem habe ich 2019 meinen Führerschein verloren und musste eine MPU absolvieren.

    Diese habe ich mit vernünftiger Vorbereitung auch beim ersten mal geschafft und seit 1,5 Jahren meinen Führerschein zurück.

    Ich musste außerdem ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro zahlen. Eine Anklage oder Verurteilung gab es aber nicht.

    Können das trotzdem Ablehngründe sein - oder mache ich mir da zu viele Gedanken?


    Liebe Grüße

  • Die Zuverlässigkeitsüberprüfung prüft nicht den Führerschein. Das macht wenn überhaupt der Arbeitgeber. Wenn aber aktuell ein Führerschein da ist passt das normalerweise.


    Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung sind nur Verurteilungen und laufende Verfahren interessant. Wenn aktuell nichts läuft und keine Verurteilung vorliegt sollte es da auch keine Probleme geben.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Die Einstellung des Verfahrens belegt erst mal, dass die Schuld nicht bewiesen konnte... je nach Vorwurf ist es möglich, dass es zu Problemen kommen könnte.... unwahrscheinlich, aber ich würde es grundsätzlich nicht ausschließen.

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