Sonn -und Feiertags keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  • steht doch drin.


    §7 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall


    ...Dieser wird durch 312 dividiert und ergibt den für die Entgeltfortzahlung maßgeblichen Entgelt-Durchschnittssatz je Werktag....

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Werktage sind per Definition Mo-Fr. Samstag ist ein bisschen ein Sonderfall da er mal als Werktag und dann mal wieder nicht als Werktag gerechnet wird. Aber in diesem Fall müsste er als Werktag gelten.


    Sonntage und Feiertage gelten nicht als Werktage.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Nicht in Bayern.


    MTV 10 §7 I.1 - "Der Urlaub wird auf der Basis von vollen Kalendertagen gewährt"


    Allerdings steigst Du dafür auch in Bayern mit 32 Urlaubstagen ein.


    Da sind noch andere lustige Eigenheiten - unter 248 Stunden pro Monat bist Du z.B. nur eine Teilzeitkraft.



    Klingt komisch, ist aber so.

  • Stimmt nicht immer. In BaWü z.B. ist der Urlaub auf Basis einer 5 Tage Woche zu rechnen. Also muss man für Samstag keinen Urlaub nehmen.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Per gesetzlicher Definition haben wir eine 6-Tage-Woche von Montag bis Samstag. Abweichungen davon sind über Tarifverträge und in Arbeitsverträgen geregelt, Basis für gesetzliche Ansprüche sind immer die 6 Tage Montag bis Samstag.

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