Hallo, wie der Titel schon sagt wüsste ich gerne ob das rechtens ist, konnte im Tarifvertrag für Berlin nichts konkretes darüber finden. MfG
Sonn -und Feiertags keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
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steht doch drin.
§7 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
...Dieser wird durch 312 dividiert und ergibt den für die Entgeltfortzahlung maßgeblichen Entgelt-Durchschnittssatz je Werktag....
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Sonn und Feiertage sind aber keine Werktage oder?
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Werktage sind per Definition Mo-Fr. Samstag ist ein bisschen ein Sonderfall da er mal als Werktag und dann mal wieder nicht als Werktag gerechnet wird. Aber in diesem Fall müsste er als Werktag gelten.
Sonntage und Feiertage gelten nicht als Werktage.
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Berlin hat meiner Erinnerung nach eine 6-Tage Woche. Muss ja auch ein Urlaubstag für 'geopfert' werden.
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In der Sicherheitsbranche haben wir eine 6Tage Woche. Mo-Sa sind Werktage. Das gilt Bundesweit.
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Nicht in Bayern.
MTV 10 §7 I.1 - "Der Urlaub wird auf der Basis von vollen Kalendertagen gewährt"
Allerdings steigst Du dafür auch in Bayern mit 32 Urlaubstagen ein.
Da sind noch andere lustige Eigenheiten - unter 248 Stunden pro Monat bist Du z.B. nur eine Teilzeitkraft.
Klingt komisch, ist aber so.
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Stimmt nicht immer. In BaWü z.B. ist der Urlaub auf Basis einer 5 Tage Woche zu rechnen. Also muss man für Samstag keinen Urlaub nehmen.
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Per gesetzlicher Definition haben wir eine 6-Tage-Woche von Montag bis Samstag. Abweichungen davon sind über Tarifverträge und in Arbeitsverträgen geregelt, Basis für gesetzliche Ansprüche sind immer die 6 Tage Montag bis Samstag.
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