Moin zusammen,
kurze rechtliche Frage, die ich mir ad hoc nicht selbst beantworten konnte:
das Unternehmen hat einen Prozess zur elektronischen Führerscheinkontrolle für seine Mitarbeiter eingeführt. Diese erfolgt halbjährlich durch einen elektronischen Chip auf dem Führerschein (LAPID). So weit so gut.
Bei Fahrzeugabholungen (z.B. nach Werkstattterminen) erfolgt eine Rückgabe der Fahrzeugschlüssel durch einen Sicherheitsdienstleister an die Mitarbeiter. Hier soll aufgrund der ansonsten regelmäßigen Kontrolle die erneute Führerscheinkontrolle entfallen. Die Frage ist nun, in wieweit diese eigentlich trotzdem notwendig wäre aufgrund dem Haftungsübergang auf die ausgebende Person...
Hat da jemand Erfahrung damit?