Führerscheinkontrolle Fahrzeugausgabe Haftung

  • Moin zusammen,


    kurze rechtliche Frage, die ich mir ad hoc nicht selbst beantworten konnte:

    das Unternehmen hat einen Prozess zur elektronischen Führerscheinkontrolle für seine Mitarbeiter eingeführt. Diese erfolgt halbjährlich durch einen elektronischen Chip auf dem Führerschein (LAPID). So weit so gut.


    Bei Fahrzeugabholungen (z.B. nach Werkstattterminen) erfolgt eine Rückgabe der Fahrzeugschlüssel durch einen Sicherheitsdienstleister an die Mitarbeiter. Hier soll aufgrund der ansonsten regelmäßigen Kontrolle die erneute Führerscheinkontrolle entfallen. Die Frage ist nun, in wieweit diese eigentlich trotzdem notwendig wäre aufgrund dem Haftungsübergang auf die ausgebende Person...


    Hat da jemand Erfahrung damit?

  • Habe keine direkten Erfahrungen damit, aber wenn die Schlüsselempfänger auch gleich mit dem Fahrzeug davon fahren, dann könnte man argumentieren, dass es Sinn macht das Vorhandensein eines Führerscheins an Ort und Stelle zu überprüfen, zu deren Schutz. Denn es gibt ja eine Mitführpflicht für die Fahrerlaubnis nach §4 FeV.


    Wenn man davon ausgeht, dass der Sicherheitsmitarbeiter die Schlüssel nur an fahrtüchtige Empfänger ausgeben soll, dann ist das Mitführen des Führerscheines ein zu prüfendes Merkmal der Fahrtüchtigkeit.


    Zumindest wäre das meine Argumentation wenn ich darauf bestehen wollte, dass die Führerscheine bei Schlüsselübergabe nochmals geprüft werden sollen.

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