Hallo.
Ich stehe kurz vor meiner Sackundeprüfung nach §34a der GewO. Im Unterricht kam das Thema auf den Dienstausweis und das Schild, beschrieben in der BewachV § 18.
Es gibt ja zwei Definitionen von Bewachungstätigkeiten, nämlich diese, die "nur" die Unterrichtung benötigen, und die mit Sachkundeprüfung. Beide benötigen während des Dienstes einen Dienstausweis, die sachkundepflichtigen zusätzlich ein Schild, das sichtbar getragen werden muss (außer Kaufhausdetektiv).
Meine Frage: MUSS der Mitarbeiter, der eine Tätigkeit OHNE Sachkundeprüfung ausführt, den Dienstausweis SICHTBAR tragen, oder reicht es aus, wenn er den Dienstausweis mit sich führt? MUSS ein solcher Mitarbeiter eine andere sichtbare Kennzeichnung vorweisen?
Vielen Dank!
Tom