Änderung im Dienstplan, spontane Sonderwünsche: Beschäftigte müssen nach Feierabend keine dienstlichen Nachrichten mehr lesen, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Ein Notfallsanitäter hatte geklagt. Muss ich für meinen Vorgesetzten auch nach Feierabend immer erreichbar sein? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem nun veröffentlichten Urteil aus dem September (Aktenzeichen: 1 Sa 39 öD/22 ). Die klare Antwort der Richter: Nein. Allein, weil die Chefin ruft, müssen Beschäftigte außerhalb ihrer Dienstzeiten nicht Gewehr bei Fuß stehen.
https://www.spiegel.de/karrier…dc-4607-90d8-c0f827bcdfa8
Link zum Urteil: https://dejure.org/dienste/ver…n=1%20Sa%2039%20%F6D%2F22