Krankheitstage, ab wann werden die bezahlt ?

  • Hallo zusammen.

    Ich arbeite im Werkschutz ungefähr 200 Stunden im Monat.

    Ich war in den Tagen krankgeschrieben, wo ich auch freie Tage hatte.

    Normalerweise müssen die doch auch bezahlt werden oder nicht ?

    Jetzt sagt mir der Arbeitgeber, das mir nur die Tage bezahlt werden, wo ich speziell eingesetzt war?

    Aufjedenfall hatte ich zwei 12 er Schichten und die beiden drauffolgenden Tage hatte ich Dienstfrei.

    Ich hatte aufjedenfall 4 Tage Lohnfortzahlung während der Zeit .

    Da würde ich mich nochmal bei euch erkundigen, ob das rechtens ist .

    Ich bitte um eine Rückmeldung.

  • Schonmal im Vertrag / Tarifvertrag geschaut?


    Bei uns ist es auch so das nur Tage als Krank bezahlt werden wo man normal auch gearbeitet hätte.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Also ich bin wohnhaft in Hamburg !

    Beim anderen Dienstleister wurden mir auch die Tage bezahlt, wo ich nicht eingetragen war

    Bei dem neuen werden mir nur den bezahlt, was ich auch gearbeitet hätte.

  • Es gibt beide Modele.

    Meistens läuft das so: Der AG zahlt lieber jeden Krankheitstag und legt damit etwas "mehr" Geld hin als wenn er dir eben "nur" deine Tage Bezahlt an denen du gearbeitet hättest.


    Weil sonnst würdest du dir natürlich sagen: "Ach so läuft der Hase? - wann ist meine nächster Arbeitsblock...?!" und BAM hat der AG die nächste "Krankmeldung" auf dem Tisch ;-)

  • Das könnte es andersrum aber auch geben. 2 Tage frei, 2 Tage arbeit, 2 Tage frei. Also 6 Tage bezahlt statt 2 Tage (wenn alle Tage bezahlt werden). Auch das kann den einen oder anderen SMA in Versuchung bringen ;)

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Grundlage ist dein Arbeitsvertrag. Schau am besten mal was dort drin steht.


    Lese am besten auch den für dich geltenden Tarifvertrag. Wenn du in der Gewerkschaft bist, da kommst Du ganz schnell ran.


    Wenn dein Arbeitgeber sich irrt, dann weise ihn am besten per E-Mail darauf hin. Textform ist immer am besten. Wenn er seinen Fehler absolut nicht einsehen will, dann könntest in letzter Konsequenz mit einem Anwalt nachhelfen...

  • Also, was mache ich denn nun?

    Kann ich da rechtens angehen?

    Deswegen meine Eingangsfrage: Schonmal im Vertrag / Tarifvertrag geschaut?


    Da keiner von uns wissen kann was im Arbeitsvertrag festgelegt ist kann man schlecht was dazu sagen. Die Tarifverträge für Hamburg enthalten nur den Verweis auf das EntgFG


    § 4 - Fortzahlung von Arbeitsentgelt und Sozialleistungen
    1. Die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes im Krankheitsfalle regelt sich nach dem
    Entgeltfortzahlungsgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung.


    Nur nach dem EntgFG sind soweit ich weiß beide Varianten möglich, somit ist maßgebend was der Arbeitsvertrag dazu angibt.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Moin zusammen.

    Ich habe mal eine Frage .

    Wie sieht es eigentlich aus, wann ich eingeplant war an einem Sonntag 12 Stunden und ich dann eine AU vorgelegt habe .

    Muss man mir den Sonntag von 12 Stunden auch bezahlen?

    Die AU lief noch bis zum ersten Tag des Urlaubs, wie wird das denn bezahlt ?

    Ich war also am ersten Tag des Urlaubs krank und an einem Sonntag .

    Meine Firma zahlt die Tage, wo ich auch eingesetzt war !

    Freue mich auf eure Rückmeldung .

  • Normal ist es so das ein Urlaubstag an dem man krank ist als nicht genommen gewertet wird. Also man bekommt den Urlaubstag zurück auf sein Urlaubskonto.


    Soweit ich weiß, wenn man an einem Sonntag krank war bekommt man normal den Sonntag als Lohnersatz bezahlt nur ohne Zulagen.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Meiner Erfahrung nach richtet sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Durchschnittsprinzip, wie beim bezahlten Urlaub. Also ein Tagessatz von 1/7 eines durchschnittlichen Wochenverdienstes über die letzten 13 Wochen multipliziert mit der Dauer der Krankschreibung in Tagen. Sinnvoll bei längerer Krankheit die sich jenseits vorliegender Dienstpläne entwickelt, situativ vielleicht positiv oder negativ, je nachdem ob und wieviel man an den Krankheitstagen gearbeitet hätte.


    Edit: Habe gerade nochmal mit "meinem" Betriebsrat gesprochen und er bestätigt mir das sich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate (analog zu 13 Wochen) richtet.

  • Ich kenne beide Verfahren und es gibt hier verschiedene Modell für die Abrechnung.

    "Also ein Tagessatz von 1/7 eines durchschnittlichen Wochenverdienstes über die letzten 13 Wochen multipliziert mit der Dauer der Krankschreibung in Tagen."
    Ist das Modell, dass ich auch am häufigsten kennengelernt habe. Es gab auch einmal eine Betriebsvereinbarung, dass es eine Ausgleichszahlung gab, bei den verlorenen Zuschlägen. Das war auch noch ein Werkschutz, der von dem Auftraggeber selber eingestellt worden war.Z.B das waren Nachtschichtzulagen von 25-40%, völlig normal. Viele haben so eine Bezahlung nie kennengelernt, wie auch, wenn man keine Chance hat, für einen Arbeitnehmerfreundlichen Sicherheitsdienst zu arbeiten.
    Die großen, wie z.B Securitas, Kötter, WISAG, Gegenbauer u.s.w meine ich bestimmt nicht, wenn ich von einem Arbeitnehmerfreundlichen Sicherheitsdienst schreibe.

  • Kenne da 2 Varianten. Die eine ist die bereits beschriebene mit dem Durchschnitt. Gibt allerdings auch eine andere, da bekommt man am Krankentag den gleichen Stundenlohn wie sonst auch. Zuschläge gibt es auch in gleicher Höhe, jedoch versteuert.

  • Hallo Leute .

    Ich wollte mich nochmal melden bezüglich der Firma .

    Ich komme eindeutig in dieser beschissenen Firma nicht mehr klar .

    Ich kam mit einem Objektleiter nicht klar, wo ich mit ihm Reibereien hatte.

    Man bot mir ein anderes Objekt an, um erstmal ein Probetag zu machen, um reinzuschnuppern.

    Jetzt meldet sich in dieser Firma kein Schwein mehr und stehe unter Schlauch . Außerdem habe ich diesen Monat nur 9 Stunden auf einem Objekt absolviert und weiß jetzt nicht, wie ich meine Miete zahlen soll.

    Ich weiß nur, das das Minimum von 173 Stunden in Hamburg bezahlt werden muss, darunter darf nicht bezahlt werden.

    Krankschreiben - bringt mir auch nichts, weil Sie nur die Stunden bezahlen, wo ich eingesetzt war, was ich auch ganz merkwürdig bin.

    Der Kracher ist ja, das die Abrechnungen bis jetzt noch nie richtig waren .

    Ich habe jetzt mich auch bei anderen Firmen beworben, wo ich nur die Antworten warte.

    Was soll ich machen ?

    Bitte helfen !

  • OMG, ich würde Dir so gerne helfen, aber Hamburg ist halt komplett andere Ecke.


    Würdest du denn umziehen wollen?


    Bo-Security in München, sucht gerade hart Leute und zahlt bis knapp 20€ je nach Qualifikation.


    Es ist auch nicht das Gold, aber immerhin fair bezahlt.

  • In Hamburg gibt es doch auch genug Firmen da sollte es ja kein Problem sein was anderes zu finden. Aviation Power sucht z.b. für die Lufthansa in Hamburg

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Ist jetzt ein wenig zu spät, aber ich habe mir schon vor Jahren eine Arbeitsrechtschutzversicherung zugelegt und schlafe seitdem sehr ruhig, Alternativ ist es auch nie verkehrt, in die Gewerkschaft einzutreten, aber das Kind ist jetzt natürlich schon in den Brunnen gefallen.


    Ansonsten, so sehr ich ein Freund von mittelständischen Sicherheitsunternehmen bin wo der Geschäftsführer einen persönlich kennt... manchmal ist man zunächst bei einer großen Firma mit funktionierenden Systemen besser aufgehoben. Und gerade in einer Großstadt hat man doch eigentlich den Job sicher wenn man in sauberer Kleidung zum Vorstellungsgespräch kommt und einen grammatikalisch einigermaßen korrekten Satz sagen kann. Ansonsten immer schön die eigene Arbeitskraft anbieten und festhalten, dass der AG nicht antwortet, nicht ans Telefon geht etc. Zur Not für den Monat Einzelverbindungsnachweis anfordern, E-Mails schicken etc. So lange Du Deine Arbeitskraft anbietest und einen gültigen Vertrag hast müssen sie Dich entlohnen.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.