Infos zwecks einer "Ich AG"

  • Hallo,


    Brauche dringend ein paar Infos zwecks einer "Ich AG" oder freiem Mittarbeiter.
    Da es in den letzten Monaten ständig zahlungsprobleme mit meiner Firma gibt und unser Auftragsgeber dies mitbekommen hat, mich aber nicht verlieren möchte, hat mich der zuständige Ansprechpartner unseres Kunden zu sich geordert und mir ein Angebot unterberietet wenn das mit den Zahlungsproblemen nicht besser wird und ich bei meiner Firma kündige, was ich mir den für einen Stundenlohn vorstellen würde wenn man mich dann als, sozusagen freien Mitarbeiten einstelle. Das würde doch dann heißen ich müßte mich selbständig machen oder :?::?: Was würdet Ihr mir raten was man mindestens als Stundenlohn veranschlagen muß da ich mich ja dann selbst Kranken und Rentenversichern muß. Und was muß ich da noch alles beachten wenn ich z.b. krank werde oder in den Urlaub gehe usw. Mein jetztiger Stundenlohn nach Tarif BW Werkschutz ist bei 10,15 €.


    Danke schon mal im voraus für alle Antworten.

  • Hi,
    zunächst mal, Ich-AG geht nur aus der Arbeitslosigkeit heraus. Heißt aber jetzt "Gründungszuschuss", Ich-AG is net mehr.


    Zum Stundenlohn...tja da werden sich wahrscheinlich die Geister scheiden. Keiner wird Dir hier seinen Stundensatz verraten. Aber versuchs doch mal so: rechne Dir aus wieviel Du im Monat brauchst (Lebenshaltungskosten, Versicherungen etc.) dann schauts Du Dir an wieviel Stunden Du im MOnat machst, machen willst oder vom Kunden bekommst, teilst das Ganze und...tada..schon haste nen Stundenlohn. Is natürlich ne recht einfache Rechnung und es stellt sich auch die Frage, inwieweit dieser Stundensatz in Deiner Region realistisch ist. Aber so haste schon mal ne Hausnummer.

    "Wer nicht mit der Zeit geht...geht mit der Zeit" (Henry Ford)

  • Nun ja wie schon gesagt kannst Du eine Ich AG oder wie deren neuer Name jetzt ist nur aus der Arbeitslosigkeit heraus möglich.


    Und der Stundenverrechnungssatz musste dir schon selbst zusammenschustern.
    Du musst einfach deine Unkosten, was auch immer da zusammenkommt, auf deine monatlich zu leistenden Stunden umrechnen und natürlich den Tarif mit einrechnen.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • @
    Um gut leben zu können sollte der Deckungsbeitrag bei 35% liegen
    Knirsch geht auch noch mit 10%
    In Summe: 100% Aufschlag für "unternehmerische Kosten" auf Deinen jetzigen brutto Stundenlohn wären (...) erstrebenswert
    um normale Betriebskosten, aber auch mal 'ne Pizza zwischendurch zu finanzieren.

  • ich denke mal, dass du dem auftraggeber zu teuer wärst. deshalb hat er ja ne firma beauftragt. lohnnebenkosten usw fallen nämlich dadurch weg.
    die musst du für dich aber mit einberechnen, oder seh ich das falsch?
    krankenversicherung, haftpflichversicherung, gewerbesteuer, etcpp wird doch alles auf den AG dann umgelegt, oder?


    als 1 mann sicherheitsunternehmen selbstständig ist ja ganz witzig. aber wat is, wenn du den "auftrag" verlierst???
    oder sollst du die anderen MA gleich mit übernehmen (wenn da welche sind).


    ich hab (wie man wohl gesehen hat *g*) kein plan von selbstständigkeit. aber das sieht mir auf den ersten blick ziemlich heikel aus.
    warum übernehmen die dich denn nicht als hauseigenen sicherheitsmitarbeiter??? warum als selbstständiger??? bzw freier mitarbeiter??? um kosten zu sparen, die du für dich selbst übernehmen musst!?
    würd ich nit machen. aber auch nur aus unwissenheit würd ichs nicht machen.
    meine eigene kleine bescheidene meinung


    bearbeitet:
    freiberufler geht doch auch garnicht, oder? da es um thema sicherheit geht und du wohl als sicherheitsmitarbeiter arbeitest, ist es ein gewerbe. anders wärs als dozent. die können auch in der sicherheitsbranche freiberufler sein.

  • Zitat von chriss1980


    Da es in den letzten Monaten ständig zahlungsprobleme mit meiner Firma gibt und unser Auftragsgeber dies mitbekommen hat, mich aber nicht verlieren möchte, hat mich der zuständige Ansprechpartner unseres Kunden zu sich geordert und mir ein Angebot unterberietet wenn das mit den Zahlungsproblemen nicht besser wird und ich bei meiner Firma kündige, Was würdet Ihr mir raten was man mindestens als Stundenlohn veranschlagen muß da ich mich ja dann selbst Kranken und Rentenversichern muß. Und was muß ich da noch alles beachten wenn ich z.b. krank werde oder in den Urlaub gehe usw. Mein jetztiger Stundenlohn nach Tarif BW Werkschutz ist bei 10,15 €.


    Danke schon mal im voraus für alle Antworten.


    Moin,
    so wie ich es verstehe, sieht es von Deiner Seite doch wohl so aus, dass Du Dich noch nicht wirklich mit dem Thema Selbständigkeit beschäftigt hast, und jetzt quasi ad hoc am rotieren bist. Erfahrungsgemäss neigen solche Schnellschüsse gern mal dazu, nach hinten loszugehen.
    Um Infos zu sammeln, würde ich Dir raten, zunächst mal einen Existenzgründerkurs zu besuchen, dort bekommst Du zumindest einen Einblick in die "Geschäftswelt". Dann würd ich Dir empfehlen, mal bei der Arbeitsagentur vorbeizuschauen, ich hatte ja schonmal erwähnt, dass es Möglichkeiten der förderung für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer gibt. Es ist zwar nicht sicher, ob, was und wieviel Du davon kriegen kannst, aber das ist dann ja schonmal ein Vorgefühl, wie es sich anfühlt, wenn nix so wirklich sicher ist. ;)
    Evtl., wenn dem Auftraggeber soviel an Dir liegt, kriegst Du ja einen Rahmen genannt, den sie für Deine Leistung veranschlagen wollen.
    Dann musst Du Dir überlegen, wie Du Ausfälle (Krankheit, Urlaub, zufällig geschwängerte Lebensgefährtin/Hund/Katze/Maus) im Bedarfsfall auffangen kannst, und was Dich das kosten würde.
    Dann musst Du eine "Gewinnerzielungsabsicht" im Auge behalten.....
    Genehmigungen brauchst Du auch, die gehen evtl. auch nicht von heute auf morgen. Da würde ich an Deiner Stelle mal bei der zuständigen Behörde nachfragen.
    Haftpflichtversicherung anfragen.
    Krankenversicherung anfragen, auf die zu erwartenden Stunden umrechnen. Bedarf an Kranken/Krankenhaustagegeldversicherung überlegen und anfragen, dann entscheiden.
    Kucken ob Deine Wohnung in einem reinen Wohngebiet liegt (dann bräuchtest Du vermutlich eine Geschäftsadresse/Büro), oder in einem Mischgebiet.
    Steuerberater/in/Unternehmensberater/in/Existenzgründungsberater/in oder IHK aufsuchen und das Konzept/ die Geschäftsidee mal durchkucken lassen. Und wenn die sagen sollten, dass es nicht funktionieren dürfte, hinhören, woran es liegt und gründlich durchsprechen und nicht der "Augen zu und durch"-Mentalität verfallen.


    Dann nimmst Du dir IMHO am besten mal ne dicke Zigarre, nen Glas alkoholfreien Whisk(e)y, ne Stunde Zeit und überlegst Dir mal in Ruhe, und sei ehrlich zu Dir selbst (!), ob Du dazu wirklich die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hast und die fehlenden zeitnah selbst erwerben oder es finanzieren kannst, diese fremdzuvergeben.
    Dann musst du mal kucken, welche Kosten schon vor Auftragsübernahme auf Dich zukommen (Gewerbehaftpflichtversicherung, Genehmigungsgebühren, Arbeitsmaterial, Dienstkleidung etc. pp. )
    und ob Du das selbst finanzieren kannst, Freunde oder Verwandte anpumpen musst, oder wie Du das sonst regeln kannst und die erste Zeit überleben, bis Geld reinkommt.
    Dann musst Du Dir Gedanken machen, wie Du Deinen Laden weiterentwickeln willst, oder vielmehr kannst, denn mit einem traurigen Auftrag wird man auf Dauer vermutlich nicht selbständig bleiben können.


    Desweiteren solltest Du Dich fragen, ob Deine Auftraggeber nicht einfach nur ne Möglichkeit sehen, Kosten zu sparen, indem sie, offen gesagt, eine gutmütigen Trottel anheuern, der das mit Enthusiasmus, aber wenig Geschäftssinn, durchführt.


    Alternativen:
    Könnte es evtl. funktionieren, wenn Du zufällig eine andere Firma, bzw. deren Geschäftsführer oder dergl., kennst, diese,mit Erlaubnis des Auftraggebers anzusprechen, ob sie daran Interesse hätte, das zu übernehmen? (Und erzählt mir jetzt nix von "das wäre dumm", er sollte IMHO jetzt erstmal alle (!) Möglichkeiten möglichst objektiv durchdenken.
    Kannst Du Dir evtl. einfach nen anderen Job suchen?
    Kannst Du die Zahlungsschwierigkeiten mit deiner jetzigen Firma klären?





    Dann kannst Du loslegen oder Dir nen anderen Job suchen, oder Du lässt wie`s ist. :)
    Just my two cents. :)


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Vielen dank für die vielen Antworten, ja wie schon von einigen bemerkt habe ich mich bis jetzt null mit diesem Thema "selbständigkeit" beschäftigt.
    Und fand zwar schon das sich das im ersten AUgenblick verlockend anhört aber wenn man sich dann mal ein wenig durchs Netz zu diesem Thema Googelt bekommt man Kopfweh deshalb habe ich auch hier gefragt ob sich damit vielleicht jemand auskennt. Im nach hinein denk ich auch es wäre ganz schön riskant dieses Angebot dann anzunehmen da ich einfach zu wenig Erfahrung habe was alles auf mich zukommen wird und kann.


    Genau aus dem Grund habe ich gefragt, ob sich das dann überhaupt "ICH AG" nennt was ich da machen kann, denn unser Kunde meinte, sie würde es mir anbieten mich als "freier Mitarbeiten" einzustellen. Was da jetzt genau der Unterschied zur "ICH AG" ist weiß ich halt leider auch nicht.


    Ich bin zwar bei einem Sicherheitsdienst als Werkschützer angestellt aber ich mache zur Zeit ca. 80% Fahrdienst im Fuhrpark unseres Kunden und nur zu 20% Werkschutz. Ich sollte dann halt als "freier Mitarbeiter" nur noch im Fahrdienst arbeiten. Deshalb bräuchte ich ja auch denk ich kein 1-Mann Sicherheitsunternhemen gründen sondern so eine Art 1-Mann Dienstleistungsunternhemen wenn es sowas gibt. Ach ja und warum sie mich nicht gleich selbst einstellen...tja dann würde ich ja genauso viel kosten wenn sich gleich dafür einen eigenen Angetselten nehmen, die wollen halt Geld sparen deshalb macht das ja auch meine Firma mit und nicht ein Angestellter von unserem Kunden.


    Und wegen dem Stundenlohn, meinte der Kunde auch das ich da mindestens das Doppelte von meinem jetztigen nehmen müßte.


    Na ja ich hoffe eh das ich nicht wirklich mal vor diese Entscheidung gestellt werde da der Kunde meiner Firma halt gedroht hat wenn das mit den zahlungen nicht bald klappt suchen sich sich jemand anders (mich) und sie haben ihm jetzt schriftlich (per mail) zugesichert das, das mit dem Geld in Zukunft reibungslos laufen soll. Na ja da bin ich ja mal gespannt.


    Trotzdem vielen Dank noch mal für eure Mühen.

  • Hallo Chriss,


    also es gibt da eine Kalkulation vom BDWS e.V. für die Errechnung von Stundenverrechnungssätzen... Dies ist natürlich nur ein Leitfaden und Vorschlag aber er zeigt auf woran du alles denken musst... Aber man kann damit seine eigene Kalkulation sehr gut ausrichten...


    Wenn du interesse hast kannst die gern per PN melden, habe dies kalkulation hier...



    Gruß JOH

  • Apropos,
    wenn Du gewerblich Personen transportieren willst/sollst, brauchst Du dafür üblicherweise wieder extra Genehmigungen ( Taxi- oder Mietwagenlizenz) und dergl.. Weiss ich zufällig, weil ich das auch brauche, wenn ich einen gefährdeten Kunden alleine fahren will. Weiss ich wiederum zufällig, weil mein Amt das parat hatte und auch die gängige Rechtsprechung damals direkt aus der Schublade zog *grummels*. Erst bei zwei Sicherheitsleuten pro Fahrzeug überwiegt üblicherweise der Schutzaspekt vor dem Personentransport und fällt nicht mehr unter die Personenbeförderungsberechtigungspflicht.



    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.