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hallo,
die mitarbeiter müssen bei der ordnungsbehörde gemeldet und so auch der erforderliche nachweis beigefügt werden. ich denke es wäre einfacher die "unterrichtungen" durch die "sachkunde" als "mindestqualifikation" zu ersetzen. ich denke so würde man auch keine kontrollen mehr benötigen. im moment, könnten mitarbeiter mit unterrichtung als objektschützer eingestellt werden und werden als z.b. einzelhandelsdetektiv eingesetzt. dies ginge mit der "sachkunde als "mindestqualifikation" nicht mehr.
gruß
mike
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Legionär fragte: was sind die Strafen, wenn man zum Beispiel als Kaufhausdetektiv oder als Türsteher ohne Sachkundeprüfung arbeitet, da er nur als Servicekraft eingestellt ist und dabei sich erwischen läßt?
Also, entweder hau ich da jetzt was durcheinander oder so...als ich laß "als Servicekraft eingestellt"
Wenn er doch als Angestellter des Geschäftes selbst arbeitet, sollte das doch kein Problem mehr sein mit der Sachkundeprüfung, oder?
Ich meine da verhält es sich doch genauso wie der Türstehergeschichte. Sachkundepr. nur nötig als Angestellter einer Fremdfirma.
Von wegen "Schutz FREMDEN Lebens und Sicherheit" und nicht in eigener Sache des Betriebes selbst bsp. Disco Zappelbude oder so. -
@ DerSegas
Es geht hier weder um Angestellte einer Diskothek noch von Kaufhäusern, sondern eben um MA von Sicherheitsfirmen.
Und genau darum gings dann auch im Topic.
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