Wird WBK auch als Waffensachkunde anerkannt??

  • Hallo! Ich besitze seit 12 Jahren eine Waffenbesitzkarte ( Sportschütze Kurzwaffen)! Meine Frage: Wird dies auch als Waffensachkunde für das Bewachungsgewerbe anerkannt oder muß ich eine spezielle Prüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen?

  • Moin Winky, nein diese wird nicht anerkannt. Die WSK fürs Bewachungsgewerbe unterscheidet sich von der für Sportschützen. Wirst deshalb die WSK nochmal neu machen müssen.

  • mh... also ich habe keine Waffensachkunde für Bewachungsgewerbe und bin trotzdessen stolzer Besitzer eines Firmenwaffenscheines ohne Einschränkungen...


    Da hab ich dann wohl Glück gehabt oder???

  • mh...


    na ich denke es geht hier rein um abzocke... denn meine dienstwaffe schießt genauso wie meine sportwaffe und ich muss das selbe daruber wissen...
    bei uns bekommst du einen waffenschein auch wenn du eine sport WBK bzw. WSK hast... VORAUSGESETZT du hast das bedürfnis !!! und das nachzuweisen ist hier nicht so einfach...

  • Zitat

    denn meine dienstwaffe schießt genauso wie meine sportwaffe


    Es geht um die rechtlichen Grundlagen. Deshalb wird i.d.R. eine Jagdscheinsachkunde anerkannt, eine Sportschützensachkunde nicht.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • bei mir war es genau anders rum, hatte in der ausbildung die wsk für bewacher und musste nun noch extra die für sport machen. bei sport muss ja auch auf langwaffe geprüft werden (obwohl ich nur kurzwaffen für meinen sport brauche...). ärgerlich, aber bei anderen macht das schon irgendwie sinn. bei der wsk für bewacher wurde auch um einiges intensiver auf die notwehr etc. eingegangen.


    lg corinn



    Was nicht in der lage ist, mich auf der stelle zu töten, darf sich nicht problem nennen!

    was nicht in der lage ist dich auf der stelle umzubringen, darf sich nicht problem schimpfen...

  • also beinhaltet die gleich die Unterrichtung gemäß §34a GewO mit??? Toll, das nenne ich doch mal Service am Kunden ! ! !


    Also ich habe nur eine Sportschützen Sachkundeprüfung und Waffenschein ohne Einschränkung.
    Da eigentlich alle die dienstlich eine Waffe tragen die IHK-Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO haben sollten, bin ich der meinung das die rechtlichen Kenntnisse da sein sollten...


    Aber da gehen natürlich auch viele Meinungen auseinander... und schwarze Schafe gibt es eh wie Sand am Meer...


    Gruß JOH

  • Guten Abend an alle,
    also ich weiß ja nicht ob das vielleicht von Bundesland zu Bundesland anders ist aber als ich meine Waffensachkunde gemacht habe waren wir eine bunt gemischte Truppe von Waffensammlern, Wachleuten, Privatpersonen bis hin zu Sportschützen und bei der Prüfung gab es nur den Unterschied auf was für eine Waffe du geprüft wurdest sprich Revolver, Pistole oder Langwaffe.
    Aber wie ich schon in einem anderen Thread mit Thema Waffensachkunde geschrieben habe fand ich meine eh für die Katz.
    Aber Hauptsache ist ich habe meinen Schein. :twisted:


    Gruß Chris

  • Zitat von Duke74

    Moin Winky, nein diese wird nicht anerkannt. Die WSK fürs Bewachungsgewerbe unterscheidet sich von der für Sportschützen. Wirst deshalb die WSK nochmal neu machen müssen.


    Rechtliche Grundlage?


    WSK =WSK. Da gibt es keine "Extra für Bewachungsgewerbe"- Prüfung.
    Hab mit 11 Jahren das erste mal die WSK abgelegt und 19 Jahre später (letztes Jahr) zur Auffrischung bei einer Bildungseinrichtung für das Bewachungsgewerbe erneut abgelegt. Unterschiede im Stoff: Keine, bis auf die Unterrichtung über Langwaffen, die war bei meiner ersten WSK dabei. Unterschiede auf dem Zeugnis: Keine. Aussage des Dozenten: Gibt keine Unterschiede. Aussage des KVR München (Stand April 07): Keine Unterschiede.

  • Mag sein das deine Behörde sich noch nicht mit dem Thema auseinander gesetzt hat, aber die WSK für Sportschützen und Berufswaffenträger unterscheidet sich im Unterricht sowohl theoretisch als auch praktisch. Des weiteren ist die WSK bei uns Bedürniss bezogen. Kann die gerne einen guten und Kompetenten Kontakt nennen der dir die Unterschiede bis ins kleinste Detail erklärt :-) gib mir per PN bescheid.

  • Habe auch schon länger die Sportschützen WBK also die allgemein grüne WBK, und hab jetzt auch die ganze Sachkundeprüfung nochmal machen müßen, weil der gesetzgeber so hat mann mir das erklärt einen Mindest Stdsat vorschreibt den die Sportschützen Prüfung nicht erfüllt.

    Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt.


    Niccolò Machiavelli

  • Sollte die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz" in Kraft treten, erhöht sich die die Pflichtstundenzahl für
    Bewacher auf 24 Vollzeit-Schulungsstunden zuzüglich Prüfung
    Zukünftige Berufswaffenträger haben im Gegensatz zu den Sportschützen bei der Schießprüfung Mindesttrefferzahlen zu erfüllen


    Voraussetzung für eine Erlaubnis


    Bewacher, die im Dienst eine Schusswaffe führen sollen, müssen volljährig sein.
    Sie müssen zuverlässig und persönlich geeignet sein zum Führen einer Schusswaffe und
    die erforderliche Sachkunde nachweisen.
    Sie müssen vom Bewachungsunternehmer der zuständigen Waffenbehörde zur Überprüfung gemeldet werden.


    Die Überlassung von Schusswaffen und Munition darf erst erfolgen, wenn die Behörde zugestimmt hat.


    Dies Schießfertigkeit sowie die Sachkunde der Schusswaffenträger sind durch den Bewachungsunternehmer regelmäßig zu überprüfen und auch zu dokumentieren.


    Bewachungsunternehmer müssen zudem ein Bedürfnis zum Erwerb, Besitzen und Führen von Schusswaffen eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen.


    Inhalt der Waffensachkundeprüfung


    In der Waffensachkundeprüfung werden der Umgang mit Waffen und Munition, die Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstandes geprüft.


    Ferner sind Kenntnisse auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen hinsichtlich Funktionsweise, Ballistik, Reichweite und Wirkungsweise der Geschosse sowie die sichere Handhabung von Waffen und Munition Inhalt der Prüfung.


    Darüber hinaus müssen im praktischen Teil ausreichende Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen nachgewiesen werden.



    Gruß JOH

  • Ist schon richtig, haben wir hier auch mehrfach diskutiert.....ist aber weiterhin nicht beschlossen und verkündet.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • @ landgraf
    genau... das gesetz ist noch nicht verabschiedet...


    @ all
    ... und so lang ist WSK = WSK ... den einzgen unterschied den wir in hamburg und S-H- festgestellt haben ist: WSK für Berufswaffenträger ist teurer und nur für kurzwaffe und die normale WSK günstig und für kurz- & langwaffe...


    Gruß JOH


    PS: und bevor jetzt wieder einige über mich herfallen... einfacvh mal googeln und im gesetz nachlesen...

  • Hallo und Guten Tag !


    @HS Ltd.


    Wäre schön, wenn Du (außer Google) auch mal eine konkrete Quelle nennen könntest !


    Oder ist ist das zuviel verlangt....?


    Gruß
    sniper050

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • @ sniper050


    ihr seid alle ein wenig f... kann das sein?


    ... aber ich will mal nicht so sein... also im forum waffenrecht und im waffebgesetz findet man alles was man wiisen muss... und was "fakt bzw gesetz" ist... egal was behörden oder ausbilder erzählen...


    ich verkauf euch auch lieber eine WSK für Berufswaffenträger als eine normale... da bekomme ich 300,- EUR mehr und ihr müsst noch mal ne WSK für langwaffen machen wenn ihr flinte schiessen wollt und dann kassiere ich nochmals 150,- EUR also verdiene ich so 450,- EUR mehr ! ! !


    gruß JOH

  • auch wenns zum 200000000 mal ist, das gesetz ist gut und schön, aber die jeweils zuständige prüfbehörde ist das maß der dinge!
    im regierungsbezierk karlsruhe, legt die behörde die neue noch nicht verabschiedete verordnung zu grunde. bevor jetzt wieder einige brüllen das dürfen die nicht....doch dürfen die. unser föderales system lässt dies zu, ganz einfach. die nehmen sich sogar raus wsk`s die in einem ominösen tag abgelegt wurden wieder einzuziehen, warum? weil sie es dürfen! also, jeder der im wach-und sicherheitsgewerbe sei es als angestellter oder selbständiger bewaffnete dienste machen möchte, tut gut daran bei seiner für ihn zuständigen behörde nachzufragen welche maßstäbe sie ansetzt um einfach auf der sicheren seite zu sein.
    diese diskussion hatten wir hier schon zur genüge übrigens...nur mal so.



    gruss ricon

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