Welche Weiterbildung

    • Erster Beitrag

    Nun bin ich frischgebackene Fachkraft für Schutz und Sicherheit und bin nun am überlegen welche Weiterbildungen sich für mich noch lohnen könnten, folgende Idee hatte ich:


    VdS geprüfte Interventionskraft und eine Ausbildereignungsprüfung.


    Kann mir jemand sagen inwiefern diese Weiterbildungen einen weiterbringen und was sie kosten usw?? Mir sagte man nämlich schonmal das die geprüfte Interventionskraft einfach nur eine Urkunde für die Unterlagen sei.


    Ich freue mich auf eure Tipps und Anregungen. Die Waffensachkunde habe ich bereits auch schon.

  • Ja ich meine das mit dem IHK Fachwirt grundsätzlich, denn der MSS deckt ja quasi alles ab, je nachdem wo er eingesetzt werden soll, ich würde den IHK Fachwirt als direkte Konkurrenz zum
    ehemaligen FH Fachwirt sehen, denn der FH Fachwirt wurde ja sozusagen vom Bachelor abgelöst was Altenholz betrifft. Da sehe ich eine Marktlücke die von Altenholz nicht mehr abgedeckt wird, die anderen Studiengänge lasse ich mal außen vor.

  • Ein kleiner Nachtrag zu der Übersicht von seelenheil:


    Die Fristenregelung bezgl. "Wer muss nicht nicht zum Unterrichtungsverfahren?" hat sich seit 1996 nicht geändert und die ganzen Fristen sind leider falsch. Die Besitzstandswahrung ergibt sich nur aus einem einzigen Stichtag, nämlich dem 31.03.1996, siehe


    § 17 BewachV


    ...sowie Personen im Sinne der Nummer 4, die am 31. März 1996 in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt waren, sind von der Unterrichtung befreit.

  • Zitat von Diagolos


    seelenheil, wer ist qualitativ auf SKP Ebene, die WSFK? Und die GSSK ist unterhalb des Meisters?



    Die WSFK ist oberhalb der SKP, die wiederum eine Art erste Qualifikationsstufe ist, da die Unterrichtung die Basis, Voraussetzung, Mindestanforderung ist.


    GSSK ist die Nachfolgerin in der Weiterbildung der WSFK, FKSS als ausbildungsberuf minimal über GSSK/WSFK, wenn man allerdings klassisch einen 16-jährigen Schulabgänger nach drei Jahren FKSS mit einem 30-jährigen Berufserfahrenen, der nun GSSK macht vergleicht, kann man nicht wirklich sagen, dass die FKSS mehr Wert ist...



  • Die ganzen Fristen sind leider falsch? Nein, sind sie nicht.
    Richtig ist, dass ich den 1.4.1996 statt dem 31.3.1996 angegeben habe. Sorry, ich habe meinen Beitrag oben nicht so ausführlich geplant, es ergab sich beim Schreiben, daher habe ich hone Nachschlagen etc. einfach aus dem Gedächtnis geschrieben.


    Die grundlegende Veränderung bzgl. der Übergangsfrist / Besitzstandswahrung ist die geänderte Formulierung (sinngemäß) "wer seit dem 31.03.1996 ununterbrochen im Sicherheitsgewerbe beschäftigt ist" (ALT) zu (sinngemäß) "wer am 31.03.1996 befugt im Sicherheitsgewerbe beschäftigt war" (NEU). Natürlich - ich bin da etwas faul - wieder ohne konkretes Nachschlagen und Angabe einer sinngemäßen Formulierung.


    Was bitte an den angegebenen Fristen leider alles falsch sein soll, möchte ich detailliert, sprich "Frist Entfall U-Verfahren", "Frist Entfall SKP" usw. wirklich gerne wissen, denn ich teile die Einschätzung von Diagolos, dass es sich hier um einen niveuavollen Thread handelt voll und ganz.

  • @ seelenheil


    Das Problem ist, dass es eigentlich 3 Fristen gibt:


    - Unterr.-Verf. - 80 Std. für Unternehmer usw. (§ 1 Abs. 2 Nr. 1-3 BewachV)
    - Unterr.-Verf. - 40 Std. für Wachpersonen (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 BewachV)
    - SKP (§ 5a Abs. 1 BewachV)


    Die Übergangsfristen sind in § 17 BewachV geregelt:


    § 17 Übergangsvorschrift
    (1) Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, die am 1. Dezember 1994 seit mindestens drei Jahren befugt das Bewachungsgewerbe ausgeübt haben oder als gesetzlicher Vertreter oder Betriebsleiter tätig waren, sowie Personen im Sinne der Nummer 4, die am 31. März 1996 in einem Bewachungsunternehmen beschäftigt waren, sind von der Unterrichtung befreit. Der Gewerbetreibende bescheinigt Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 bis 4, dass sie die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen.


    (2) Für Personen im Sinne von § 5a Abs. 1, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig sind, gilt der Nachweis der Sachkundeprüfung als erbracht. Personen, die am 1. Januar 2003 weniger als drei Jahre im Bewachungsgewerbe tätig sind, haben den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 5a bis zum 1. Juli 2005 zu erbringen. Der Gewerbetreibende bescheinigt Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 bis 4, dass sie die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen.


    Bitte einfach noch mal in Ruhe lesen.

  • Auf die Frsiten für unternehmer bzw. Gewerbetreibende habe ich in meinem ausführlichen Statement gar nicht abgehoben, daher auch keine falsche Frist angegeben, die beiden anderen Fälle habe ich genau so wie hier noch einmal durchgequirlt und neu aufgekocht angegeben - ja, ok, ich habe den 1.4.1996 statt dem 31.3.1996 genannt.


    Und noch mal: Der große Unterschied im Wortlaut der BewachungsVO alt und neu von "seit dem 31.3.96 ununterbrochen" und "am 31.3.1996" ist das Entscheidende, auf das ich hinweisen wollte.


    Das mit dem in ruhe noch mal durchlesen empfehle ich meinerseits. Ich finde es schwer nachvollziehbar, hier mit plakativen Aussagen wie "die Fristen sind leider alle falsch" hier auf dicke Hose machen und dann auf Nachfrage keine falsch genannten Fristen angeben zu können. sorry, ist mir echt zu hoch, passt aber leider - verglichen mit den sonstigen Statements - voll ins Bild. Traurig.

  • Zitat von seelenheil

    Ich finde es schwer nachvollziehbar, hier mit plakativen Aussagen wie "die Fristen sind leider alle falsch" hier auf dicke Hose machen und dann auf Nachfrage keine falsch genannten Fristen angeben zu können. sorry, ist mir echt zu hoch, passt aber leider - verglichen mit den sonstigen Statements - voll ins Bild. Traurig.


    Worauf möchtest Du hinaus?

  • Zitat von stinkefuchs

    Worauf möchtest Du hinaus?


    Hm, mal überlegen...?!


    Kurzfassung zu der Entwicklung dieses Threads:
    1. Verfasser des Threads stellt Frage
    2. erhält eine nichtssagende Antwort / Allgemeinplätze
    3. die Diskussion driftet ab
    4. ich schreibe einen nicht so umfangreich geplanten Beitrag
    5. von Eugene Vidoq (ja, echt, von ihm!) kommt dafür ein Lob (danke!)
    6. es wird weiter auf hohem Niveau gepostet - was auch so ausdrücklich erwähnt wird
    7. Lehrer51 (ich glaube er war an den Allgemeinplätzen, nichtssagenden Antworten an den Verfasser des Thrwads beteiligt) schreibt, dass ich leider alle Fristen falsch genannt habe
    8. ich überprüfe meinen Text, erkenne einen Datenfehler (1.4.96 statt 31.3.96), suche nach den falschen Fristen, frage konkret danach!
    9. erhalte einen Hinweis, der sich aus "ich zieter mal die Verordnung, auch wenn es nicht zur Frage passt" und "einfach mal náchlesen" zusammensetzt und mich fast schon ein wenigzornig macht
    10. ich schreibe einen weiteren - sanftmütig formulierten - Beitrag
    11. ich werde unter Zitierung meines letzten Beitrags gefragt, worauf ich hinaus will...


    Hm, ... nein, ich bin ruhig und ausgeglichen, es ist nicht sinnvoll aus der Haut zu fahren, auszuflippen oder sonstige Dinge zu tun. Ich werde weder eine Verwarnung noch sonstiges kassieren, nein, ich halte mich nicht für etwas besseres und glaube, dass ich manchmal ... ach sei es drum. Ich glaube, wenn ich jemals in meinem Leben so schwach gewesen wäre, der Nikotinsucht verfallen zu sein, würde ich jetzt einfach eine rauchen gehen... durchatmen.


    Ich weiß - ganz tief drin - es gibt auch Menschen hier drin, die mich verstehen. Aber das Beste ist wohl diesen Thread hier einfach zuzumachen, jedes weitere Wort .. nun ja. *sauberereinenikontinunverseuchtelufttiefinhalier*


    Schließen bitte. Danke.

  • Ich ringe mit mir selbst um nicht aus dem Stuhl zu springen.


    Falls Du, wie Du es darstellst, zwischen den Zeilen lesen kannst, hättest Du den Sinn meiner Worte verstanden.


    Hier wird nicht rumgezickt oder angefeindet, solche Probleme (die eigentlich keine sind) kann man ruhig klären.


    Meine Aussage war eher ein Wink mit dem Zaunpfahl. Scheinbar nicht deutlich genug.


    Die meisten User, die sich für Weiterbildung interessieren, können Buchstaben so zusammensetzen, dass man davon ausgehen darf, dass die User des lesens mächtig sind. Ich bitte darum, dass Niveau aufrecht zu erhalten, denn der Thread ist noch nicht verloren. Ich werde ihn jedenfalls nicht schließen.


    Und jetzt zünde ich mir erstmal eine Zigarette an. Die senkt den Blutdruck und reguliert den Puls...

  • Zitat

    5. von Eugene Vidoq (ja, echt, von ihm!) kommt dafür ein Lob (danke!)


    Das liegt daran, dass ich differenzieren kann. Und ja, eine mit der Ursprungsfrage nicht im Bezug stehende Fristenregelung hat hier tatsächlich nichts zu suchen, weil sie nichts, aber auch überhaupt nichts mit der Weiterbildung einer FSS zu tun hat.


    Allerdings ist das:


    Zitat

    FKSS als ausbildungsberuf minimal über GSSK/WSFK


    großer Quatsch. Das eine ist eine Berufsausbildung, dass andere eine Berufsqualifizierung und dazwischen liegen (nicht nur bei der Anzahl der Unterrichtsstunden) Welten.


    Was nicht heißt, dass der zweite Teil deines Satzes auch falsch ist. Aber richtig ist er nur für den, den es betrifft. Wenn du eine zweite 'Ingredienz' mit reinrührst wird ein Apfel-/Birnenvergleich daraus. Zwei 23-jährige, einer FSS und eine gSSK, wer ist deutlich qualifizierter? Zwei 45-jährige mit 30 Jahren Berufserfahrung, einer FSS, einer gSSK, wer ist deutlich qualifizierter?

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • "Zwei 23-jährige, einer FSS und eine gSSK, wer ist deutlich qualifizierter? Zwei 45-jährige mit 30 Jahren Berufserfahrung, einer FSS, einer gSSK, wer ist deutlich qualifizierter?"


    Ich würde sagen da muss man bei jedem den persönlichen Werdegang betrachten und eben nicht nur auf den formalen Abschluss schauen. Wenn zwei 23 jährige mit 18 im gleichen Betrieb eine FSS Ausbildung angefangen haben und nach der Berufsausbildung im Beruf geblieben sind, sind die
    qualifizierter als ein Seiteneinsteiger im gleichen Alter der vorher was ganz anderes gemacht hat, dann in die Wachbranche gewechselt ist und nach 2 Jahren Erfahrung im Wachgewerbe einen GSS Abschluss macht.


    Solche Vergleiche können aber schnell hinken wenn man wichtige Fakten weglässt oder ausblendet.

  • Im Prinzip richtig. Dennoch: Qualifikation ist messbar, Erfahrung nicht. Die Aussage: "10 Jahre Berufserfahrung" ist nicht wirklich Aussagekräftig. Ob aber eine FSS die Prüfung mit 2,5 oder 4 bestanden hat erlaubt einen direkten und objektiven Vergleich.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Zitat von Eugene Vidoq

    Ob aber eine FSS die Prüfung mit 2,5 oder 4 bestanden hat erlaubt einen direkten und objektiven Vergleich.


    Aber doch nur im Bezug auf theoretisches Wissen. Nur sehr begrenzt ist eine Beurteilung praktischer Leistung(en) möglich.

  • Sven, da stimme ich zu, denn gute Noten machen natürlich in Bewerbungen einen guten Eindruck, ob eine Person das in der Praxis umsetzen kann und mit welcher Qualität steht auf
    einem anderen Blatt. Noten sind letztlich auch realtiv.


    Wegen der VDS Interventionskraft die der Eingangsposter erwähnte, die ist doch bei der
    FSS schon enthalten, warum sollte das geändert werden?

  • Zitat von Diagolos

    Sven, da stimme ich zu, denn gute Noten machen natürlich in Bewerbungen einen guten Eindruck, ob eine Person das in der Praxis umsetzen kann und mit welcher Qualität steht auf
    einem anderen Blatt. Noten sind letztlich auch realtiv.


    Wegen der VDS Interventionskraft die der Eingangsposter erwähnte, die ist doch bei der
    FSS schon enthalten, warum sollte das geändert werden?


    nun ja. die wenigsten wissen das glaube ich und eine urkunde macht sich ja in einer bewerbung doch immer gut oder nicht?

  • Ich hab' die VdS IFK während meiner Lehre abgegriffen. Ein Zettel mehr für eine Bewerbung.


    Außerdem kann es nie schaden, die theoretischen Kenntnisse zusätzlich mit der praktischen Einweisung an sich zu haben. Ist ja nicht so, dass man als FSS Intervention unbedingt lernt, eh?

  • Ja die Theorie und die Praxis, der VDS sagt eine FSS mit Abschluss hat auch die NSL-IK und L-NSL,
    ob das im Lehrplan der Berufsschulen bzw. in der Ausbildungsordnung enthalten ist wäre die andere Frage, wenn ein Azubi das während seiner Lehrzeit machen kann und die Abschlussprüfung dann besteht, stimmt ja die Aussage des VDS. Bei Azubis deren Firma keine NSL hat wäre das aber auch machbar.

  • Zitat von Diagolos

    Sven, da stimme ich zu, denn gute Noten machen natürlich in Bewerbungen einen guten Eindruck, ob eine Person das in der Praxis umsetzen kann und mit welcher Qualität steht auf
    einem anderen Blatt. Noten sind letztlich auch realtiv.


    Ja, nee, is' klar. Assessmentcenter fürs untere Management. Jemand mit Durchschnitt 2,5 hat zumindest bewiesen, dass er den Lehrstoff umsetzen kann. In praxi! Mit Sicherheit war er während der Ausbildung fleißiger und/oder ist intelligenter. Wer meint im direkten Vergleich den mit der Note 4,0 den Vorzug geben zu müssen, weil dieser - zugegebener Maßen besteht die Möglichkeit - sein *ausreichendes* Wissen besser umsetzen kann, soll es tun. Deshalb gibt es ja auch so viele Hauptschüler in den Vorständen der DAX-Unternehmen.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Ich hätte da eine weitere Frage:


    Allein mit der Sachkunde ist es ja mäglich als Detektiv zu arbeiten, nun bietet aber die Firma Kötter genau in diesen Bereich eine Weiterbildung an: siehe link:


    http://www.koetter.de/training…&tx_ddkoettertraining_pi1[back_to]=training&cHash=241cf7fa26&tx_ddkoettertraining_pi1[course]=3



    ist diese Weiterbildung für mich als Fss gleichzusetzen, mit der Vds geprüften Interventionskraft!? Sprich: Diese Weiterbildung wäre später auch "nur" eine weitere Urkunde, in meinen Unterlagen??


    Bin auf eure Antworten gespannt, sowie auch Vorteile/Nachteile usw.


  • Moin,
    kurz gesagt: Ja.
    Es ist IMO keine vorgeschriebene oder anerkannte (im Sinne einer weiterführenden Berufsausbildung wie bspw. Techniker in anderen Branchen) oder auch nur besonders bekannte Weiterbildung. Wobei die Interventionskraft IMHO, auch bei Kunden, wohl etwas bekannter und angesehener sein dürfte. Dieser Kurs könnte allerdings Deine Arbeit unterstützen und auch Dein Profil vervollständigen. Das war es soweit aber auch schon fast.
    Genaugenommen könntest Du aber auch ne Woche bei einem aktiven, erfahrenen Ladendetektiv mitschlappen, dem auf die Finger kucken, Fragen stellen und Dir von dem Kollegen einen hübschen bunten Zettel mit Firmenstempel ausstellen lassen, hätte ähnlich viel juristische Relevanz.
    Prüfen, überlegen und entscheiden. ;)


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.