SMA "zwingen" an einem Objekt auszuhelfen

  • Hallo Kollegen,


    ich hab da mal eine Frage die ich durch Internetrecherche nicht richtig gelöst bekomme, aber vielleicht hat hier einer Erfahrungen damit.


    Ich habe einem Kollegen bei mir am Objekt, nennen wir es Objekt A. Dieser Kollege hat aber noch eine Eiweisung für ein anderes Objekt, nennen wir das Objekt B.

    Er ist am Objekt A eingeplant und mit Diensten versorgt. Nun ist am Objekt B jemand Krank geworden und ausgefallen. Der Kollege will allerdings nicht beim Objekt B aushelfen da er sich am Objekt A wohl fühlt und dort lieber arbeitet.


    Jetzt die Frage könnte der Chef den Mitarbeiter zwingen beim Objekt B einzuspringen?

  • Naja ganz so einfach ist es ja nicht. Wenn ich z.B. Frei habe und einer ausfällt kann der Chef auch nicht einfach sagen ich muss jetzt da hin ich muss an freien Tagen nicht mal erreichbar sein. Wir sind Mitarbeiter und keine Leibeigenen.


    Ich habe zwar einige Infos im Netz gefunden und da gibt es nur sehr spezielle Möglichkeiten wo ein Chef sowas anordnen darf diese Beziehen sich aber eher auf das Pflege bzw. Kaufmännische Gewerbe, aber ich finde halt nicht für unseren Bereich.


    Den dann fehlt mir ja am Objekt A jemand und der der frei hat muss nicht einspringen.

  • Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Direktionsrecht..... und bestimmt daher was in einem Dienstplan (unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Arbeitsvertrag) steht. Steht im DP kein Objekt, sondern zum Beispiel Ulm, dann kann der Arbeitgeber im Dienstplan auch ohne Rücksprache ein andere Objekt in Ulm planen.


    Freie Tage sind natürlich frei, aber auch hier gibt es ja sehr individuelle Betrachtungen in den Unternehmen, das hat aber nur bedingt etwas mit dem Direktionsrecht zu tun. An freien Tagen kann man den Arbeitnehmer fragen ob er arbeiten möchte.... im Dienstplan gibt man es ihm explizit vor.... u.a. Zeit und Ort.

  • Wie schon erwähnt, der AG hat das Direktionsrecht.

    Wenn im Arbeitsvertrag nicht explizit drinsteht, dass der MA nur auf Objekt A Dienst verrichten muss, hat der AG grundsätzlich das Recht zu verlangen, dass der MA auch auf Objekt B seinen Dienst anzutreten hat.

    Angenommen, der MA hätte laut Dienstplan, Mo-Do durchgehend Dienst in Objekt A, und hätte laut neuem DP Mi-Do in Objekt B auszuhelfen...muss er da auf der Matte stehen.

  • So liebe Freunde ich bin jetzt schlauer was die Thematik angeht. Und mir war ja auch von Anfang an klar das ein Chef eine Mittel haben muss das er seine Mitarbeiter da hinsetzen kann wo er sich gerade braucht. Wie auch schon richtig erwähnt hat der Chef das Direktions-/Weisungsrecht nach §106GewO und es kommt darauf an was im Arbeitsvertrag steht. Steht ein festes Objekt im Vertrag dann kann der Chef nur fragen, stehen mehrere Objekte oder gar keine drin und man ist eh für Dienste eingeplant kann man da hingeschickt werden wo man gerade gebraucht wird, wobei bei letzten zu beachten ist das es räumlich zumutbar ist. Überspitzt ausgedrückt heißt das arbeitet der Kollege sonst in Köln und wird jetzt in Frankfurt gebraucht kann der Chef in da zum Beispiel nicht hinschicken. Zusätzlich muss beachtet werden das es ungefähr die selbe Tätigkeit ist. Beispielweise man arbeitet an Objekt A als Werkschutzkraft und soll jetzt am Objekt B in einer Leitstelle aushelfen kann der SMA hier nein sagen das es nicht seiner üblichen Tätigkeit entspricht, würde es sich beispielsweise um Empfangsdienst handeln wäre dies zulässig. Und das wichtige letzten Endes dreht sich es für uns alle um das wovon wir leben müssen, der SMA darf dadurch finanziell nicht schlechter gestellt werden. Bedeutet egal wo mein einspringt oder aushilft es ist der Stundenlohn zu zahlen der vertraglich vereinbart wurde.

  • Es gibt auch Arbeitsveträge mit Angabe der regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. dem Objekt, dann wird das schon schwieriger... aber nicht unmöglich

  • Wäre mir echt unheimlich, wenn das nicht jeder MA in diesem Gewerbe gewusst hat, -sollte ich mich so getäuscht haben?

    Ach gerade unter denen die lediglich die Unterrichtung haben oder gerade mal die Sachkunde die lassen viel mit sich machen aus Unwissenheit und aus Angst ihre Arbeit zu verlieren.

  • Nein. Ich im großen und ganzen kenne meine Rechte ziemlich genau. Nur hier bei dem Thema war ich mir zu dem Zeitpunkt nicht so sicher und wollte hier Fragen ob jemand damit schon Erfahrung hat. Den bei Dingen bei denen ich mir nicht sicher bin Frage ich erst mal nach bzw. suche die Information bevor ich was falsches sage. Und ich war vorher lange Zeit beim Bund da gab es solche "Diskussionen" nicht.

  • Manche glauben ja auch dass eine Besitzkehr aus verschlossenen Behältnissen Amtsanmaßung wär, stimmts Sheriff? :D

    Darfst du mir jetzt gerne mal näher erklären? Zum einem was das mit dem eigentlichen Thema zu tun hat und worauf du Hinweisen möchtest kann da gerade keinen sinnvollen Zusammenhang herstellen.

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