http://www.morgenpost.de/desk/1538692.html
Da stimmt doch was nicht .. oder ?
Der sucht einen Job als Wachmann
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Da stimmt doch was nicht .. oder ?
Der sucht einen Job als Wachmann
schön, schön
das altbekannte bild: wenn du schläger und vorbestraft bist, werde wachmann :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:
tja, wo dieses bild wohl herkommt *kopfkratz*
Jeder halbwegs vernünftig denkende Chef wird ihm wohl hoffentlich nach Durchlesen seiner
Bewerbungsunterlagen KEINEN Job als Wachmann geben.
Aber:Who Knows
Gruß Wolfman.
Ich versteh grad nicht warum darüber diskutiert wird.
Zunächst steht doch nur in dem Artikel, dass er den Wusch hat als Wachmann zu arbeiten. Dies bedarf ja noch einer Hürde. Die Anmeldung beim Ordnungsamt. Diese wird er definitif nicht schaffen. Führungszeugnis beinhaltet nun auch die Verurteilung.
Zudem kommt ja auch noch dazu, dass er kein EU Bürger ist. "EINBÜRGERUNGSANTRAG WURDE ABGELEHNT"
Worüber macht ihr euch denn nun nen Kopf.
Ich mach mir ja keinen Kopp,das macht der Threadersteller :lol:
Ansonsten,ganz deiner Meinung
Gruß Wolfman.
Der Junge kann ja so viel Illusionen haben wie er will, uns ist natürlich klar dass er seinen "Traum" nicht verwirklichen wird.
für ne nachtschicht auf der baustelle bestens geeignet
ZitatZunächst steht doch nur in dem Artikel, dass er den Wusch hat als Wachmann zu arbeiten. Dies bedarf ja noch einer Hürde. Die Anmeldung beim Ordnungsamt. Diese wird er definitif nicht schaffen. Führungszeugnis beinhaltet nun auch die Verurteilung.
Da wäre ich mir definitiv nicht so sicher.
Zitat von Berliner Morgenpost...die ihn dreieinhalb Jahre ins Jugendgefängnis bringt.
Dieser Fall ist grenzwertig. Lediglich Strafen die nach dem Erwachsenenstrafrecht erfolgen oder Jugendstrafen mit mehr als 2 Jahren werden eingetragen. Letztere werden allerdings u.U. auf Antrag gestrichen, (bzw. richtiger: nicht ins Führungszeugnis aufgenommen); 3 Jahre nach der Verurteilung sind Jugendstrafen ebenfalls gestrichen. Wenn der Knabe sagt, dass ist sein Traumjob und sein Bewährungshelfer ihm eine gute Prognose gibt, klappt das.
Btw.: mein Namensgeber war der Meinung, dass man nur mit Verbrechern Verbrecher fangen kann.
Zitat von ghostguardAlles anzeigenIch versteh grad nicht warum darüber diskutiert wird.
Zunächst steht doch nur in dem Artikel, dass er den Wusch hat als Wachmann zu arbeiten. Dies bedarf ja noch einer Hürde. Die Anmeldung beim Ordnungsamt. Diese wird er definitif nicht schaffen. Führungszeugnis beinhaltet nun auch die Verurteilung.
Zudem kommt ja auch noch dazu, dass er kein EU Bürger ist. "EINBÜRGERUNGSANTRAG WURDE ABGELEHNT"
Worüber macht ihr euch denn nun nen Kopf.
Bei mir in der Berufsschulklasse war einer, der nur deswegen auf Bewährung draussen war, weil er die Auflage hatte eine Ausbildung als FSS zu machen... :?
Zitat von DwightBei mir in der Berufsschulklasse war einer, der nur deswegen auf Bewährung draussen war, weil er die Auflage hatte eine Ausbildung als FSS zu machen... :?
:shock:
ja ne, is klar.
naja...vielleicht gings dem bewährungshelfer, oder richter, nur um die lerninhalte. arbeiten darf er danach trotzdem nicht in dem beruf :idea:
Man sollte allerdings im Kopf behalten, das es im BZR auch noch eine Ablaufhemmung der Tilgung gibt.....erst mal muss der Busche also sauber bleiben....und zudem läuft die Frist auch nicht ab Verurteilung sondern startet nach Verbüssung der Freiheitsstrafe.
Die 3 Jährige Frist gilt bei Jugendstrafen von mehr als 2 Jahrenbei denen ein Strafrest ausgesetzt wurde....sonst gelten 5 Jahre.
..und den Versuch hab ich schon häufiger scheitern sehen....
Ansonsten wird es noch mal spannend bei der Frage nach der Möglichkeit Waffenträger zu werden......
Aber: Wir werden es nie erfahren......das Thema ist nach den Landtagswahlkämpfen nämlich erstmal wieder aus der Debatte
@
So lange jeder "Budenbetreiber" einstellen kann was, und wen er will, ist es eher utopisch, davon auszugehen, das sich "unter uns" keine Straftäter befinden.
Ich hab meine Illusionen in der Beziehung verloren...
"Uns" bleibt es überlassen zu differenzieren, uns mit dem Klientel zu messen, auseinander zu setzen, oder es einfach links liegen zu lassen...
Wobei rechts liegen lassen meist eher zutrifft...
Ich nehme für mich mehr und mehr, die Themen hier beweisen das in meinen Augen, letzteres, sind halt sehr oft Angestellte und keine Kollegen...
:twisted:
Zitatrbeiten darf er danach trotzdem nicht in dem beruf
Woher hast du diese Weisheit? Im § 9 (1) 1. der BewachV steht lediglich, dass er zuverlässig sein muss. Letztendlich ist es eine Ermessensfrage der Ordnungsämter was zuverlässig ist.
Nenn mich ruhig naiv....
aber sollte es wirklich noch eine Firma geben,welche keinen einwandfreien Leumund vorraussetzt?
Dürfen und können ist zweierlei. Wen Firmen schon aus Mangel an geschultem Personal irgendwelche Spacken einstellen müssen,werden sich wohl doch genug mit ner sauberen Weste finden lassen.
Hallo und Guten tag !
Wer denkt, er bekommt (ob mit oder ohne Eintrag im BZR) keinen Job in unserem Gewerbe, der irrt sich gewaltig !
Ich könnte einige Firmen nennen, in Hamburg und Berlin ansässig, die ihn bestimmt einstellen.
Dann sieht man ihn wahrscheinlich an irgendeiner Tür mit einigen "Gleichgesinnten", die auf die eine oder andere Art ebenfalls einen gewissen Täterhintergrund haben.
Jemanden eine Chance geben ist eine (gute) Sache, aber irgendwo sollte auch eine Grenze sein.
Anmerkung meinserseits : Dies ist KEINE ausländerfeindliche Meinung o.ä., sondern soll nur unterstreichen, dass es einige
Firmen (???) gibt, die es herzlich wenig interessiert, was der Einzelne für einen kriminellen
Hintergrund hat und ihn dann trotzdem einstellen.
Viele Grüße
sniper050
Zitataber sollte es wirklich noch eine Firma geben,welche keinen einwandfreien Leumund vorraussetzt?
Es ist nicht die Frage, ob eine Firma das voraussetzt. Sondern ob es a) im vorgelegten Führungszeugnis steht und b) das behördliche Führungszeugnis einerseits den Eintrag hat und andererseits die Behörde ihn - wenn - für unzuverlässig hält.
ZitatDürfen und können ist zweierlei.
Eben. Nur das es weder um dürfen noch können geht.
Zitat von Eugene Vidoq
Woher hast du diese Weisheit? Im § 9 (1) 1. der BewachV steht lediglich, dass er zuverlässig sein muss. Letztendlich ist es eine Ermessensfrage der Ordnungsämter was zuverlässig ist.
jo, und du hälst so einen schläger wie im beispiel zuverlässig und hast lust dich jedesmal zu rechtfertigen wenn er jemandem die nase gebrochen hat??? :roll:
für mich ist so einer nicht zuverlässig und ich hätte wenig bock, so einen einzustellen.
spätestens nachdem die nase mal ins hirn rutscht kommt nämlich der satz: "der war doch den behörden bekannt. wieso, weshalb warum durfte der...????"
Wenn ich mal leise moderieren darf, EV hat nicht behauptet, dass ER den dann für zuverlässig hält....
Und ein Führungszeugnis ist nunmal nach klar definierten Regeln und Fristen irgendwann immer wieder sauber....und es gibt definitiv Arbeitgeber die ein Eintrag dort auch nicht stört.
Gruss L.
die frage ist nicht, ob er wachmann wird, sondern das dieser typus mensch in der öffentlichkeit darstellt, gerne ein solcher zu werden
ob er das nun werden kann oder nicht, es ist doch bezeichnend, das ein vorbestrafter in erwägung ziehen kann, im sicherheitsgewerbe zu arbeiten. es geht um das bild, das die öffentlichkeit zurückbehält:
vorbestraft - einbürgerung abgelehnt - wachmann
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