Wie sieht das mit zulagen aus für Azubis

  • Hallo Leute


    mich würde mal interressieren ob den Azubis auch nacht und Feiertagszuschläge zustehen wenn sie an solchen tagen arbeiten und in welcher höhe die sich ungefähr abspielen sollten.
    diese frage stellt sich mir da mein chef uns permanent an den feiertagen einsetzen tut und uns Azubis ständig alleine arbeiten lässt und wenn wir glück haben dann bekommen wir 5 min einweisung in ein Objekt bzw. Geschäfft.


    Würde mich über infos sehr freuen .


    Thomel77

  • Bin selber Azubi, mir ist von zuschlägen usw nichts bekannt. Das mit dem alleine arbeiten kenne ich zu gut. Azubi = billige Arbeitskraft so lange der Staat nicht eingreift wird sich da auch nichts ändern.
    gruß


  • Soweit ich weiss, ist das tariflich geregelt. Hier in Bayern steht im Tarifvertrag, dass die Zuschläge bezahlt werden müssen.. Aber ob das überall so ist??

    Man muss schon sehr unbedeutend sein, um keine Feinde zu haben!

  • Zitat von Furie28

    Soweit ich weiss, ist das tariflich geregelt. Hier in Bayern steht im Tarifvertrag, dass die Zuschläge bezahlt werden müssen.. Aber ob das überall so ist??


    [/quote] Ähm, weißt du zufällig wie das in Hessen ist? bzw wo mann das nachlesen kann ?

  • Hallo Thomel77,


    schau doch mal in deinen Ausbildungsvertrag. Dort sollte eigentlich geregelt sein WANN Deine Ausbildungszeit ist.
    Oft steht dort soetwas wie "Werktäglich, 40 Std. / Woche".
    Wenn dem so ist, bedeutet das, das Du an Sonn- und Feiertagen nicht zur "Arbeit" herangezogen werden dürftest.
    Im 1. und 2. Lehrjahr darfst Du nach IHK Vorgabe sowieso nicht alleine auf einem Objekt sein, sondern mußt immer von einem erfahrenen "Wachmann" betreut werden.


    Somit ergeben sich zwei Punkte, welche für Dich eine gute Verhandlungsbasis sind, um mit deinem Cheffe über Zuschläge bzw. Überstundenendgelt zu reden, sollte im Tarifvertrag deines Bundeslandes nicht explizit dazu etwas stehen.
    Rede also mit deinem Cheffe darüber und sage ihm, das Du nichts dagegen hast auch zusätzlich zu den im Vertrag vereinbarten Zeiten zu arbeiten, das Du dann aber auch erwartest, das dir dieses bezahlt wird... und zwar genauso, wie es den anderen bezahlt wird.
    Du solltest Dich, genau wie jeder andere Azubi, sehr genau über Deine Rechte und Pflichten informieren und dann auch keine Scheu davor haben diese einzufordern, selbst wenn dieses eine Konfrontation mit dem Cheff bedeutet.
    Konrontation ist ein nicht geringer Teil unseres Berufes. Wer diese schon scheut um für sein eigenes Recht einzutreten, wird sie erst recht scheun, wenn es um die Rechte anderer geht... und dann ist man in unserem Beruf fehl am Platz.

  • Zitat von KpIxD


    Im 1. und 2. Lehrjahr darfst Du nach IHK Vorgabe sowieso nicht alleine auf einem Objekt sein, sondern mußt immer von einem erfahrenen "Wachmann" betreut werden.


    Stimmt nicht.


    Es reicht, wenn Du jederzeit einen Ansprechpartner hast, was z.B. auch eine NSL sein kann.


    Zuschläge solltest Du eigentlich kriegen.

  • @ Sven_S.


    Geh mal über die Suchfunktion und suche die Synopse.
    Wurde schon mehrfach gepostet.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • So, ich hab jetzt grad mal mit einem zuständigen Vertreter der Gewerkschaft VERDI (zuständig für die Sicherheitsdienstleistungsbrange) telefoniert und mich nochmal rückversichert.


    Für Sonn- Feiertags- und Nachtarbeit stehen Azubis genauso Zuschläge zu, wie jedem anderen auch.


    Finanziell kann man daher rechnen: Ausbildungsvergütung geteilt durch die monatlichen "vertraglich geregelten" Stunden, also z.B. 450 (euro) : 160 (Stunden) = 2,8 (euro)
    Das ist ein Stundenlohn von 2,8€


    In Hamburg haben wir 100% Feiertags- 50% Sonntags- und 15% Nachtzuschlag... würde also bedeuten:
    An einem Feiertag bekommt Azubi pro Arbeitsstunde bei einer Ausbildungsvergütung von 450.-€/Monat nochmal 2,8€ dazu !
    Sonntags 1,4€ pro Arbeitsstunde.
    Für Arbeitsstunden zwischen 20:00 und 06:00 Uhr jehweils 42 cent / Stunde Zuschlag.


    Noch als Anmerkung zu euren Ausbildungsverträgen:
    Ausbildungszeit 8 Stunden Werktäglich bedeutet, das ihr Montags bis Samstags zur Ausbildung/Arbeit herangezogen werden könnt (wobei eure wöchentliche maximale Stundenanzahl nicht überschritten werden darf)
    Ausbildung 8 Stunden an Arbeitstagen bedeutet, das ihr Montags bis Freitags zur Ausbildung herangezogen werden könnt.


    Kein Azubi darf an Sonn- und Feiertagen zur Ausbildung herangezogen werden (Spielt keine Rolle was NACH der Ausbildung in unserem Gewerbe üblich ist), somit ist es jedem Azubi selber überlassen ob er an diesen Tagen und zu diesen Bedingungen Arbeiten geht oder nicht.


    Ich persöhnlich habe meine Angelegenheiten mit meinem Chef verhandelt und bin zufrieden mit dem was bei 220 Stunden auf meinem Konto landet.

  • ich muss da widersprechen in meiner Klasse in der Berufsschule arbeitet jeder mehr als 200h im Monat und niemand sieht da auch nur einen müden Euro mehr für. Im Gegenteil, wenn man damit anfängt darf man sich zum teil wüste Beschimpfungen anhören wie z.B. Ich bezahle schon so viel für Euch Azubis, ihr kostet zuviel etc.. Auch ich habe diese Erfahrungen bei meinem AG gemacht und und icst ja gut und schön das Nachwuchs gefordert wird ich kann Euch allen Lesern mal ne leichte Rechenaufgabe geben teilt mal 363,63 € durch 240h. <-- das ist nicht nur mein Stundenlohn



    Have fun

  • @ Biofear: Selber Schuld !!! Schau in Deinen Ausbildungsvetrag. Dort steht die Stundenanzahl drinnen für die DU und Dein Arbeitgeber unterschrieben habt. Wenn Du mehr Stunden machst ohne dafür bezahlt zu werden ist das DEINE Sache. Niemand zwingt Dich Geld dafür zu nehmen.
    Das ändert aber nichts an der Tatsache das es jedem Azubi zusteht für Überstunden bezahlt zu werden.


    Da ist es doch wirklich eine Überlegung wert ob ich mich nach der Ausbildung nicht doch direkt selbstständig mache. Gibt scheinbar genügend Leute die für lau als Wachmann gehen wollen :D
    Auf der anderen Seite... stelle ich mir grad vor wie Du Biofear gemeinsam mit Deinen Klassenkameraden dann eins meiner Objekte bewachst... und ihr dort jemanden erwischt der wertvolles Diebesgut davon schlept. Da müsste ich mir dann ja Sorgen machen, das obwohl ihr gelernt habt was eure Rechte und Pflichten sind, der Einbrecher euch nur wüst beschimpfen muss und ihr ihn dann ziehen lasst... :( ne ne... da ist mir Personal das nicht nur für die Rechte der Kunden sondern auch für seine eigenen Rechte eintritt doch lieber.

  • @ KpIxD


    Die letzten beiden Posts mit ausdrücklichem Hinweis auf Aussagen von einem, ich zitiere mal, "zuständigen Vertreter der Gewerkschaft VERDI (zuständig für die Sicherheitsdienstleistungsbrange)" enthalten einige Wahrheiten aber auch einige Aussagen, bei denen sich mir die Nackenhaare sträuben:


    1. Völlig richtig ist, dass eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen ist (§ 17 Abs 3 BBIG).


    2. Ebenfalls richtig ist, dass, wenn die tariflichen Regelungen hinsichtlich Zuschlägen usw. verbindlich sind (Allgemeinverbindlichkeit usw.), die Regelungen auch auf Azubis anzuwenden sind.


    3. Halbwegs passt noch die Definition des Werktags. Lt. § 3, Abs. 2 BUrlG muss es korrekt heißen: Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.


    4. Die Aussagen zum "Arbeitstag" sind schlicht falsch, denn darunter fällt jeder Tag, an dem in einem Betrieb "üblicherweise" oder "faktisch" gearbeitet wird. Dies dürfte für das Bewachungsgewerbe auch an einem Sonn- oder Feiertag zutreffen, oder? Verd.di sollte das auch zur Kenntnis genommen haben, oder warum sind Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit im Tarifvertrag vorgesehen?


    5. Die Aussage zum Ausbildungsverbot am Sonntag ist ebenfalls schlicht falsch. Der "ver.di-Vertreter" hätte einfach mal in die Broschüre "Ausbildung von A-Z" hineinsehen sollen, die, das ist der Spaß an der Sache, von der ver.di-Jugend herausgeben wird, dort heißt es: "Der Sonntag ist für die Erholung da. Deshalb sollte es so wenig Sonntagsarbeit geben wie möglich." Zum Nachlesen: http://jugend.verdi.de/service…/data/abisz_allgemein.pdf


    Ich halte es für sehr gefährlich, wenn solche Aussagen unter Hinweis auf die Aussagen eines Gewerkschaftsvertreters gemacht werden, irgenwann weigert sich dann nämlich mal ein Azubi (weil er es glaubt) kategorisch am Sonntag zu arbeiten und sitzt urplötzlich auf der Straße...


    Also bitte in Zukunft gesichertes, fundiertes Wissen posten oder mehr Zurückhaltung.

  • An was natürlich auch keiner denkt (Dwight spielt mal wieder den Buh-Mann), aber...


    ... wenn wir später in der Branche nach der Lehre weitermachen wollen geht unter 200 bis 220 Stunden auch nicht wirklich etwas. Also warum jetzt schon die Leute "verhätscheln", wenn später die Realität in Beruf viel "schlimmer" ist. Und ja, ich weiß wie das ist. Ich hatte auch schon Monate, wo ich unfreiwillig richtig viel machen musste. Umgekehrt hatte ich echte Sparmonate, in denen ich verhungert wäre, wenn man mir nicht noch ein paar Schichten oder Aufträge zugeschanzt hätte. Mein Lehrherr zahlt Tarif, vergütet Mehrstunden nach obigen Modell und bezahlt mir auch Zuschläge wie jedem anderen Angestellten auch. Sommer 2007 hatte ich Monate in denen ich fast mit einem Tausender (!) heimgegangen bin und in denen ich viel freiwillig extra gemacht habe, weil ich mir ein kleines Finanzpolster ansparen wollte und noch die ein oder andere Sache für die neue Wohnung gebraucht habe.


    Umgekehrt kenne ich auch Unternehmen, die Azubis nichts extra bezahlen, was in meinen Augen schlicht kriminelle Ausbeute ist. In Deutschland wird man für Arbeit noch immer bezahlt und Verträge sind da, um eingehalten zu werden.


    Ergo: Wehrt euch.

  • @: Lehrer
    zu punkt 2
    selbst wenn der Tarifvertrag nicht allgemeingültig ist, so steht es jedem Azubi frei über eine entsprechende Vergütung selber zu Verhandeln. Dieses ist sogar bei Allgemeinverbindlichen Tarifverträgen nötig, da diese meist nicht expliziet auf die Überstundenvergütung bzw Zuschläge für Azubis eingehen.
    Meine Rechnung "vertragliche Ausbildungvergütung geteilt durch vertragliche Arbeitstage" sind nur ein Beispiel für eine Mindestvergütung... für die ich persöhnlich keine Überstunden schiebe !!!


    zu Punkt 4
    Was die Arbeitstage angeht ist dieses kein Hörensagen oder "Aberglauben" sondern ich habe mich bei der IHK erkundigt.
    Meine Aussage diesbezüglich ist also nicht nur auf das allgemeine Verständniss von Wochenarbeitstagen (Mo. - Fr.) gestützt, sondern es ist die Definition der IHK. Da die Ausbildungsverträge zur FASUS von der IHK sind und nach Unterschrifft Azubi/Lehrherr von der IHK abgesegnet werden müssen, sollte die Aussage der IHK, das sich die im Ausbildungsvertrag beschriebenen Arbeitstage tatsächlich auf die Wochentage von Montag bis Freitag beziehen mehr Gewicht haben als die des Lehrherren, der vieleicht der Meinung ist einen Freifahrtschein damit zu haben.


    zu Punkt 5
    Wenn es also im Ausbildungsvertrag heißt, die Ausbildung findet an Werktage/Arbeitstagen stat, bedeutet dieses, das mein Ausbilder mich nicht zwingen kann an Sonn- und Feiertagen zur Ausbildung zu kommen. Dieses ist natürlich kein ausdrückliches Ausbildungsverbot, das stimmt. ABer ob ich als Azubi an Sonn- und Feiertagen "arebeiten" gehe, bestimme nach Vertrag ich und nicht der Lehrherr. Wenn Lehrherr entsprechend finaziell entschädigt... geht Azubi auch zufrieden an Weihnachten arbeiten ;)


    Es geht nicht darum ob wir an Feier/Sonntagen arbeiten oder nicht, es geht darum, das wir Azubis uns nicht ausnutzen lassen und wir für geleistette Arbeit auch entsprechend entlohnt werden.
    Auch vor Überstunden will sich keiner drücken... aber wie Dwight es schon richtig formuliert hat sollte in Deutschland jeder der arbeitet auch dafür bezahlt werden.

  • @
    Also bei 'm Thema "Arbeitstage" würde ich mich noch mal vorsichtig schlau machen!
    Wir haben hier Montag bis Sonnabend im Tarif.
    Wenn ich also Leistung / Zuschläge... in Anspruch nehmen will, einerseits, muß ich andererseits auch die saure Pille schlucken..
    Anders: Schau in Deinen Tarifvertrag für Dein Bundesland..
    Und wenn da nix anderes steht als Dir bisher gesagt wurde, kann'ste auf die Barrikade gehen.
    Denke wir hören von Dir

  • Das eine Problem ist, denke ich, dass sicherlich bei vielen im Ausbildungsvertrag von wöchentlichen oder täglichen Arbeitszeiten und von der Vergütung gar nichts steht. Bei mir ist das zB der Fall. Da steht nur "nach Tarif", mehr nicht. Als ich das Ding unterschrieben hab, wußte ich nicht, dass solche Dinge besser haarklein drinstehen sollten, als Absicherung. Das habe ich erst gelernt, als wir in der Berufsschule das Thema in BWL durchgekaut haben. Bisschen spät......


    Ok, das zweite Problem ist nach meiner Ansicht, dass sich anscheinend keiner so wirklich einig ist, wenns um die Vergütung von Mehrarbeit oder Feiertagsarbeit bei uns Azubis geht. Da ich ja vor der Ausbildung schon für die Firma gearbeitet hatte und auch das Objekt nicht wechselte, veränderte sich für mich eigentlich nur der Lohn. Meine Stunden, meine Aufgaben, mein Verantwortungsbereich und alles blieb absolut identisch. Drei Monate hab ich das Spiel mitgemacht. Erst als ich mich an die IHK gewandt hab, ist mal was passiert, zumindest stundenmäßig.


    Gut, lange Rede, kurzer Sinn. Der Fluffi von der IHK rechnete mir dann auch was vor, von wegen 2,80€ für jede Stunde Mehrarbeit. Auf der anderen Seite war diese Problematik aber auch Thema in der Schule (anscheinend hat damit so ziemliche JEDER Azubi zu kämpfen) und unser Lehrer hat rumtelefoniert bis ihm die Ohren fast abgefallen sind, mit dem Ergebnis, dass ein Azubi, wenn er mehr arbeiten muss, bezahlt werden müsste, wie eine FACHKRAFT nach Tarif (was aber wahrscheinlich ziemlich utopisch ist).


    Wie es jetzt wirklich ist.... keine Ahunung. Da meine Firma Mehrarbeit gar nicht bezahlen will, nehm ich mir für meine "Überstunden" halt Freizeit. Besser als nix!

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