SKP in Frankfurt am Main

  • ich sehe Du beschäftigst Dich schon mit der "Materie" :wink:


    Ok..wichtig ist dann auch noch für den 34a die BGV A1+A8


    wegen Aktualität kann der "Lehrer" bestimmt was zu sagen..wird sich bestimmt bald melden.
    oder ghost :)

  • Zitat von Joerg

    Danke ghostguard und bratensaft ! Jetzt muss ich erstmal ausdrucken, lesen und abspeichern....8)


    Gruß Jörg


    Auf das alles hängen bleibt :wink:


    Viel Spass


    bs

  • Hallo Joerg,


    ich würde mir die BGV grundsätzlich bei der Verwaltungs-BG herunterladen, da diese im Normalfall für die Bewachungsunternehmen zuständig ist.


    Link: http://www.vbg.de


    Besonders wichtig ist das bei der BGV A1, da jede BG eine eigene BGV A1 herausgibt, die sich in wichtigen Punkten unterscheiden, z.B. bei der Zahl der Ersthelfer und der Sicherheitsbeauftragten.


    Noch ein Hinweis: Die Krücke von werkschutzinfo.de gehört in den Papierkorb, ist vollkommen veraltet.


    Zum Stoff der SKP auch noch ein Link:


    http://www.rostock.ihk24.de/pr…2-07mitTaxonomie_endg.pdf

  • Hallo Lehrer51 !


    vielen Dank für die beiden Links.


    Habe heute in Erfahrung gebracht, dass ich die Sachkundeprüfung erst Ende Februar ablegen kann. Ende Januar nehme ich an einem IHK-Kurs teil, in dem ich eine "Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach §34a" erhalte. Ging die ganze Zeit davon aus, das man den 34a nur mit einer bestandenen SKP erlangen kann. Die SKP kostet dann nochmal 150.-€. Auf meine Frage bezüglich eines Vorbereitungskurses, sagte man mir, dass die Möglichkeit bestehe und dieser Kurs 3 Tage dauern würde und natürlich mit nochmaligen Kosten verbunden sei. Da ich nun gute 5-6 Wochen Zeit habe mich auf die SKP vorzubereiten, und noch den Link "Bundeseinheitlicher Rahmenstoffplan" zur Verfügung habe, denke ich das ich mich alleine darauf vorbereiten werde. Die Kursgebühr für die Vorbereitung investiere ich lieber in Literatur. Vertrete nicht die Meinung, dass ein 3 Tagekurs a 8 Schulstunden mir mehr vermitteln kann, als eine selbständige intensive Vorbereitung a 5/6 Wochen, oder liege ich da falsch ?


    Grüsse Jörg

  • Zitat von Joerg

    Hallo Lehrer51 !


    Rahmenstoffplan" zur Verfügung habe, denke ich das ich mich alleine darauf vorbereiten werde. Die Kursgebühr für die Vorbereitung investiere ich lieber in Literatur. Vertrete nicht die Meinung, dass ein 3 Tagekurs a 8 Schulstunden mir mehr vermitteln kann, als eine selbständige intensive Vorbereitung a 5/6 Wochen, oder liege ich da falsch ?


    Grüsse Jörg

    was kostet denn der vorbereitende Kurs? :roll:
    Ich würd ihn machen +zusätzlicher Literatur ;)

  • @ joerg


    Es ist immer gefährlich, jemandem diesbezüglich etwas zu raten, den man nicht kennt, weil Vorbildung, Selbstdisziplin usw. natürlich eine große Rolle spielen.


    Deshalb ohne Gewähr:


    Der Rahmenstoffplan für die SKP und die Soffsammlung für das Unterrichtungsverfahren ähneln sich stark, so dass das UVV durchaus als Vorbereitung auf die SKP taugt. Wenn man dabei die Schwerpunkte mitnimmt, vernünftige Unterlagen hat und sich anschließend eingehend mit dem Stoff beschäftigt, sollte die SKP eigentlich kein großes Problem sein.


    In einem zusätzlichen Vorbereitungslehrgang von gerade mal 3 Tagen sehe ich keinen großen Sinn, das ist nichts halbes und nichts ganzes. Ich sag`s mal so, wenn man die 3 Tage konzentriert und in Ruhe lernt, bringt es mit Sicherheit mehr.

  • Hallo lehrer51,


    mit UVV meinst Du Unfallverhütungsvorschriften ? Gibt es Literatur die Du empfehlen würdest ? Aktuell bin ich am zusammenstellen meiner Unterlagen. Bis jetzt habe ich BGV C7 aus dem o.a. Link sowie dazugehörige BGV A1. Bücher die ich mir diese Woche zulegen möchte, sind die beiden Angaben von bratensaft, "Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe" sowie "Gesetze in Deutschland, Bundesrecht für Studium und Praxis".


    Grüsse Jörg

  • @ joerg


    UVV sind UnfallVerhütungsVorschriften, neue Bezeichnung BGV = BerufsGenossenschaftliche Vorschriften.


    Geprüft werden lt. Katalog BGV C7 (ausgiebig), BGV A8 (etwas bis selten) und die BGV A1 (fast immer).


    Lustig dabei ist, dass aus der A1 immer der § 26 (Ersthelfer) und der § 20 i.V.m. der Anlage 2 (Sicherheitsbeauftagte) drankommen. Bitte drauf achten, dass in beiden Fällen von der Soll-Größe abgewichen werden kann, wenn die Art des Betriebs dies erfordert oder zulässt.


    Höhere Unfallgefahr = Höhere Auflagen durch die BG


    Niedrigere Unfallgefahr = BG kann einer Reduzierung zustimmen


    Das Vorbereitungsbuch aus dem Boorberg-Verlag dürfte in der Tat z.Zt. das beste frei verkäufliche Buch sein, abraten würde ich in jedem Fall von einem Buch, dass nur Gesetzestexte enthält, die bekommt man kostenlos im Internet.

  • @ lehrer..stimmt Inet ist preiswerter


    @joerg..wenn Du am zusammenstellen bist dann sind folgende § wichtig..schau sie Dir wenigstens an..


    aus dem StGB:--- aus dem BGB:


    § 1------ § 227 (auswendig lernen)
    § 12---- § 228
    § 13---- § 229
    § 15---- § 230
    § 19---- § 231
    § 20---- § 823
    § 22---- § 854
    § 23---- § 855
    § 24---- § 858
    § 25---- § 859
    § 26---- § 860
    § 27---- § 903
    § 32 (auswendig lernen)---- § 904
    § 33---- § 226
    § 34---- § 90
    § 35---- § 90a
    § 123
    § 132
    § 138
    § 145
    § 185
    § 223
    § 224
    § 226
    § 229
    § 239
    § 240
    § 241
    § 242 (auswendig lernen)
    § 243
    § 244
    § 246
    § 248a
    § 248c
    § 249
    § 252
    § 259
    § 263
    § 265a
    § 267
    § 303
    § 306
    § 323c


    und ganz wichtig § 127(1) StPO


    So jetzt müßtest Du fast alles komplett haben..


    @ Lehrer..sollte ich mich geirrt oder falsch liegen, bitte um Berichtigung und/oder Zensur :wink:


    gruß an Euch beide
    bs

  • Ich würde noch dazunehmen:


    BGB: §§ 611, 242, 833, 834


    StGB: §§ 132a, 201, 202, 202a, 247, 257, 258, 303c


    Jetzt müssten wir eigentlich wirklich alles zusammenhaben.


    Gesetzestexte auswendig lernen würde ich übrigens überhaupt nicht, die paar Tatbestandsmerkmale auswendig wiedergeben und erläutern reicht völlig aus. :lol:


    Joerg, nimm den letzten Satz bloß nicht so ernst...

  • :D vielen Dank an Euch zwei, Ihr seit wirklich klasse ! Respekt !


    Bin wirklich sprachlos......tja, ich fange einfach mal an zu lernen.


    Grüsse Jörg

  • Hallo zusammen,


    ich mache mir gerade Lern-Karten für die einzelen Paragraphen. Jetzt ist meine Frage, muss man auch wissen in welchem Abschnitt der jeweiige Paragraph zu finden ist ? z.B. StGB § 19 (Schuldunfähigkeit des Kindes). Ist es ausreichend, wenn man in der Lage ist wiederzugeben was in diesem Paragraphen steht, oder muss man auch noch wissen das sich dieser Paragraph im Allgemeinen Teil, zweiter Abschnit die Tat, erster Titel Grundlagen der Strafbarkeit befindet ?


    Grüsse Jörg

  • Zitat von Joerg

    Hallo zusammen,


    ich mache mir gerade Lern-Karten für die einzelen Paragraphen. Jetzt ist meine Frage, muss man auch wissen in welchem Abschnitt der jeweiige Paragraph zu finden ist ? z.B. StGB § 19 (Schuldunfähigkeit des Kindes). Ist es ausreichend, wenn man in der Lage ist wiederzugeben was in diesem Paragraphen steht, oder muss man auch noch wissen das sich dieser Paragraph im Allgemeinen Teil, zweiter Abschnit die Tat, erster Titel Grundlagen der Strafbarkeit befindet ?


    Grüsse Jörg


    Na wir wollen es mal nicht übertreiben :lol:


    Du brauchst nicht zu wissen in welchem Teil und Abschnitt die §§ vorkommen..


    Du solltest aber bei manchen §§ wissen ob es sich um ein Vergehen oder Verbrechen handelt.
    Das erkennst Du anhand des Strafmaßes..und lern bloß nicht alle §§ auswendig..mindestens aber die ich Dir gekennzeichnet habe!
    Vielleicht solltest Du Dir ev. doch noch die Buchempfehlung von Superbiene besorgen, damit Du ungefähr weißt, was bei der schriftlichen Prüfung und später bei der mündlichen auf Dich zukommt.


    gruß bs

  • Hallo Joerg,


    ich kann bratensaft nur zustimmen, bitte nicht überdrehen!


    Kein Mensch fragt in der SKP nach Abschnitten, Titeln usw. des StGB.


    Was man sicher wissen muss, ist, dass das StGB aus 2 Teilen besteht:


    Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b), der allgemeine Grundbegriffe, Voraussetzungen und Folgen der Strafbarkeit enthält.


    Besonderer Teil (§§ 80 - 358), der die Einzeltatbestände enthält.


    Ich würde mich mich erstmal mit den einzelnen Tatbeständen beschäftigen, die Zusammenhänge werden dann schon klarer und die Übersicht wird mit Hilfe des Buches dann auch kommen.

  • und vergiss nicht Biene eine Antwort zu geben..



    Eine Antwort müßtest's Du ja jetzt schon draufhaben :wink:

  • [quote='bratensaft']hallo georg007,


    ich vermute mal ganz stark das helix23 folgendes Buch verwendet hat:


    Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
    von Jochmann/Zitzmann
    Boorberg Verlag


    Kosten ca. 23,80 EUR


    Kann ich persönlich nur empfehlen!! Mir hat es ne Menge gebracht, wobei Definitionen von § nicht enthalten sind..


    Da empfehle ich:


    Gesetze in Deutschland
    Bundesrecht für Studium und Praxis
    von Naumann zu Grünberg


    in diesem Buch hast Du das GG, BGB und StGB zusammen
    Kosten ca. 5 EUR


    wo kriege ich dieses buch am besten??
    Die 2 von Boorberg habe ich mir schon bestellt.

    Wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat schon verloren.

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