• Hallo!
    Kann mir vielleicht jemand sagen, ob ich über die Polizei etwas machen kann, wenn jemand einen Schlüssel zu meiner Wohnung hat, den aber nicht wieder hergeben will?
    Ist ein Generalschlüssel, also würde es nicht reichen wenn ich das Schloss meiner Wohnungstür austausche! Er käme ja trotzdem noch ins Treppenhaus, Keller usw.
    Danke schonmal,
    das Duftsäckchen :wink:

  • Läuft der Mietvertrag auf dich dann kannst Du natürlich zur Polizei gehn.


    Das würde ich dann auch schnellstens tun.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • ja der läuft auf mich... er hat hier zwar mal ne zeitlang gewohnt (hat deswegen auch nen schlüssel) aber ich bin alleine mieterin.
    ich wollte halt, bevor ich zur polizei gehe sicher sein das die da wirklich was machen können, mir wäre es sonst nämlich zu peinlich, war die letzten wochen schon 2 mal da um ihn wegen 3 sachen anzuzeigen!
    aber wenn du meinst die können was machen, dann werd ich wohl mal hingehen!
    danke!

  • Geh auf jeden Fall zur Polizei die können dir weiter helfen. Jedes betreten der Wohnung seinerseits ist Hausfriedensbruch, da er nicht mehr im Mietvertrag eingeschlossen ist und ebensowenig die Genehmigung zum Betreten deinerseits hat.
    LG
    Olli

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • komme grad wieder von der polizei... also der polizist meinte ich soll ihm erstmal mit der polizei drohen bevor ich eine anzeige mache! er wollte auch versuchen bei ihm auf dem handy anzufufen, das war aber leider aus.
    hab ihn jetzt vorgewarnt und ihm eine frist von einer woche gesetzt mir den schlüssel wieder zu geben. wenn ich ihn dann nicht habe, kann ich ihn wegen unterschlagung anzeigen und werde das natürlich auch tun! ;o)

  • Zitat von Duftsäckchen

    komme grad wieder von der polizei... also der polizist meinte ich soll ihm erstmal mit der polizei drohen bevor ich eine anzeige mache!
    hab ihn jetzt vorgewarnt und ihm eine frist von einer woche gesetzt mir den schlüssel wieder zu geben. wenn ich ihn dann nicht habe, kann ich ihn wegen unterschlagung anzeigen und werde das natürlich auch tun! ;o)


    Netter Nickname :lol:
    Die Polizei sagt immer erst mal drohen,das kenn ich. :twisted:
    Geh nach Ablauf der Woche wieder hin und laß dich nicht nochmal abwimmeln.
    Ansonsten gehe ich konform mit den Aussagen der Vorredner.


    Gruß Wolfman 8)

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • da hat Wolfman recht die Versuchen sich erst mal die arbeit vom Hals zu halten. Sollte die Betreffende Person nicht melden und den Schlüßel rausgeben, wieder dort hin und drauf bestehen, dann müßen sie deiner Bitte nachkommen.

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Wechsel es einfach aus. Kostet nicht viel und er kommt garantiert nicht mehr rein.


    Danach, Anzeige erstatten wegen UNTERSCHLAGUNG.

  • Zitat von klaus

    Wechsel es einfach aus. Kostet nicht viel und er kommt garantiert nicht mehr rein.


    Danach, Anzeige erstatten wegen UNTERSCHLAGUNG.


    wenn du richtig gelesen hättest, hättest du gelesen das es sich um eine Schließanlage handelt und die besagte Person immer noch Zugang zum Haus und zu den Kellerräumen hat. Das Auszuwecheseln kostet ein kleines Vermögen und wird dem Vermieter garantiert kein Spaß machen

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Hallo,


    Zitat


    ann mir vielleicht jemand sagen, ob ich über die Polizei etwas machen kann, wenn jemand einen Schlüssel zu meiner Wohnung hat, den aber nicht wieder hergeben will?
    Ist ein Generalschlüssel, also würde es nicht reichen wenn ich das Schloss meiner Wohnungstür austausche! Er käme ja trotzdem noch ins Treppenhaus, Keller usw.


    Ein Fall für den Anwalt...........


    Polizei ist hier uninteressant im Moment......


    Per Anwalt abmahnen lassen und dann auf seine Kosten die Schließanlage tauschen lassen......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Strafanzeige wegen Unterschlagung wird schon mal spätestens dann schwierig wenn der Gute dort durch bewohnen ein Gewohnheitsrecht / Wohnrecht erworben hat...


    Die Polizei wird nicht losgehen und ohne entsprechenden Handhabe einen Schlüssel einkassieren....wenn du nämlich lügst hat der Poliziste ein Problem....


    Ein entsprechendes Strafverfahren könnte auch erst Januar 2009 losgehen, daher keinerlei Schutz....


    Forder ihn per Einschreiben / Rückschein zur Herausgabe auf.....untersag ihm unter Zeugen den Zugang zur Wohnung....lass den Schliesszylinder zu deiner Wohnung austauschen...


    Und wenn er nicht reagiert gehst du in das Zivilrecht ....wenn du kein Geld dafür hast PKH beantragen, dafür ist sie da...und lass die Anwaltlich beraten wie der Klageweg zu gehen ist (Mahnverfahren / Klage auf Herausgabe)


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • meiner meinung nach ist eine "einstweilige verfügung" vom örtlichen amtsgericht der richtige weg! eine durchschrift wird der person zugestellt und wenn sie dagegen verstösst (hier soll er das betreten unterlassen ---> also eine unterlassungsverfügung) kann die polizei sofort härtere massnahmen (z.b. platzverweis oder evtl. gewahrsam) durchführen.


    einen strafantrag wegen unterschlagung, hausfriedensbruch usw. kann begleitend aufgenommen werden.


    du hast ja geschrieben, das du in einer woche 3 x bei der polizei wegen anderer delikte warst.


    wenn diese delikte im direkten zusammenhang stehen, solltest du das bei der beantragung der gerichtlichen unterlassungsverfügung anbringen und eine durchschrift des anzeigentextes vorlegen.


    wofür einen anwalt beauftragen? er würde dasselbe machen, mehr nicht. ausser du bist im rechtsschutz, dann ersparst du dir die rennerei.


    gruss
    -zeitwesen- :wink:

  • @
    ??? jungs.. ihr langweilt...
    Sorry..
    1. Eigenes Schloss für die Wohnung einbauen
    2. Alle Wertsachen aus dem Keller entfernen..
    3. Eine "Abweisung" Seitens der Pollos ist unrechtsmäßig... -> Jungs... wollt ihr wirklich Strafvereitelung... bla bla.. an der Backe?
    4. Stalking steht auch unter Strafe..
    5. Scheiß auf die Schließanlage... denk an Dich..


    Alle habe einen Haufen an Text... hat das dem Mädel geholfen?... :twisted: :roll:

  • @
    Abstinenz mit Sicherheit im Urlaub?.... warst Du am Roten Meer?
    PS: Psssssst: wir sind offtop... aba... es gibbet hier nen chat! schon gehört?
    :wink:

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