Ab wann Festgehalt

  • Hallo,


    vll kann mir hier jemand weiterhelfen....

    Ab welcher Position im Sicherheitsdienst kann man anstelle des Tariflohns ein Festgehalt vereinbaren ohne das man Gefahr läuft bei einer Betriebsprüfung in rechtliche Grauzonen zu geraten?

  • Solange du mehr verdienst, auf die Stunde umgerechnet, als für die gleiche Tätigkeit im Tarif angegeben, so ist eh alles im grünen Bereich. Wobei die Meisterstelle meist die höchste Eingruppierung ist, danach kommen nur noch die AT-Angestellten.


    In vielen Tarifverträgen gibt es ein Abstandsgebot zwischen den Tarifangestellten und AT-Angestellten (Festgehalt) von min. 10 % bis 25 % durchschnittlich. Diese Klausel existiert aber leider im Sicherheitsgewerbe nicht.


    Alternativ fällt ein "leitender Angestellter" nicht unter den Tarifvertrag. Er kann also sogar unterhalb des Tarifes entlohnt werden. Jedoch sind die Anforderungen dafür sehr hoch, so darf er u. a. Mitarbeiter selbstständig entlassen und einstellen. Jedoch hoffe ich, dass niemand der diese Kompetenzstufe annimmt, sich unterhalb des Tarifes entlohnen lässt!

  • Ich pers, finde das mit "unter" Tarif bezahlen persönlich gar nicht so schlimm, wenn das restliche Gesamtpaket stimmt und ich dann hinterher doch im Endeffekt mehr habe. Natürlich immer unter dem Aspekt, dass mir mein Kontostand zum Leben ausreicht....

    Einmal editiert, zuletzt von Siegfried () aus folgendem Grund: Vollzitat entfernt

  • Hallo Eifelkater,


    wie soll das "Pakert" stimmen, wenn unter Trarif bezahlt wird ???


    Sowohl als AN als auch als AG bist du da schnell im Bereich der Schwarzarbeit........



    Ein Festgehalt kann man übrigens auch als normaler Wachmann vereinbaren,wenn man im Monat immer die gleichen Stunden macht und keine andere Arbeiten anfallen können.

  • Als ob der Tarifvertrag dafür sorgt dass das "Paket" stimmt. Ich kenn noch 5,14 brutto trotz oder grad wegen dem Tarifvertrag. Da stimmte das "Paket" nur, wenn man 220 Stunden gerissen hat. Quasi ein sklavisches Arbeitsverhältnis. Für mich persönlich ist das sittenwidrig.


    Ein TV der nichtmal von 13 % der Mitarbeiter mitgetragen wird, hat für mich persönlich keine Rechtsbindung. Wachpersonen gehören für mich zu den Menschen mit der geringsten Gewerkschaftsaffinität überhaupt. Liegt wahrscheinlich auch an der Entpolitisierung der Massen und dass linke Standpunkte nicht mehr in sind.

    Die Arbeiterklasse schaufelt sich ihr eigenes Grab.


    Meinen Lohn verhandele ich selbst, dafür brauch ich nicht die Verräter von der Ver.Di!

  • Das Gewerkschaften lieber für sich selber als für ihre Mitglieder kämpfen ist bekannt.


    In meiner Firma hat die NGG dieses Jahr auf biegen und brechen eine Tarifbindung eingeführt.


    Das Ende vom Lied: Massendegradierungen, im Schnitt 5 Jahre keine Lohnerhöhungen (um die Degradierungen finanziell anzupassen), massive Senkung der Zuschläge, Zwangsfrei ab der 40 Überstunde per Betriebsvereinbarung (vorher selbst entschieden ob ausbezahlt oder freiwillig abgebaut). u. s. w.


    Man hat gemerkt, dass es dem Gewerkschaftssekretär nicht im geringsten um seine Mitglieder oder die Arbeiter ging, sondern nur darum einen neuen Betrieb nach Hamburg vermelden zu können. So muss man sich über Vertrauens- und Mitgliederverluste nicht wundern.

  • Hallo,


    vll kann mir hier jemand weiterhelfen....

    Ab welcher Position im Sicherheitsdienst kann man anstelle des Tariflohns ein Festgehalt vereinbaren ohne das man Gefahr läuft bei einer Betriebsprüfung in rechtliche Grauzonen zu geraten?

    Ich möchte nochmal auf die Eingangsfrage eingehen.

    Meine persönliche Erfahrung ist, dass man in der Dienstleistung meist erst mit Führungsverantwortung in den Genuss eines Festgehalts kommt.

    Dass kann schon im Bereich Objektleitung liegen, geht natürlich auch in anderen Funktionen einher.

    Dem gegenüber steht die Verantwortung und ein massiver Mehraufwand an Arbeitsleistung, als wenn man als Mitarbeiter seinen Stundenlohn erhält.

    Dem steht oftmals oder meistens noch ein Dienstwagen, IT-Geräte und dergleichen entgegen, was eingerechnet, allerdings auch mit der schon erwähnten Mehrarbeit einhergeht.

    Man sollte hier genau abwägen, was genau man möchte.

    Ich kenne und kannte "Gehaltsempfänger", die weniger verdient haben als das Personal. Oftmals aus dem Grund,

    da ein Gehaltsempfänger sein Gehalt nicht durch mehr oder weniger Stunden beeinflussen kann.

    Was treibt jemanden also, Gehalt zu empfangen?

    Meist ist es der Schritt in die nächste Ebene. Wenn man Karriere machen möchte, ist es oftmals so, dass man zwar im Gehalt zurücksteckt,

    aber in der Erfahrung zunimmt. Das wiederum spiegelt sich später in der Möglichkeit wieder, weitere Aufgaben mit einem höheren Gehalt wahrzunehmen.

    Es ist also genau zu überlegen, wie die Lebensplanung aussieht. Karriere oder Stunden bolzen, um viel Geld zu verdienen.


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Dazu kann ich aus eigenen Erfahrungen beitragen ...

    1. Eine Betriebsprüfung kann dir piepegal sein, so lange du keine Prokura oder gar Verantwortung als (Teil-) Geschäftsführer hast.


    2. Gehalt bekommen im Gewerbe so genannte Führungskräfte, die sich im mitteren Management in der AG-AN- Zwickmühle wiederfinden.


    3. Als Gehaltsempfänger hast du nach den meisten Gehalts-Tarifverträgen 40-Stunden-Woche, ergo 173 Stunden pro Monat. Vielfach werden Zeit- und Überstundenzuschläge usw. in dieses Gehalt mit eingerechnet und nicht weiter vergütet = aufpassen!


    4. Evtl. bekommst - je nach Aufgabe - einen Dienstwagen, den du vielleicht auch privat nutzen darfst(?) incl. Tankkarte für den nötigen Sprit. Den kannst - je nach Klasse - mit ca. mit 300 bis 500 € im Monat zum Gehalt dazu rechnen. Dafür musst wahrscheinlich die Steuer für die Leasingrate als "geldwerter Vorteil" übernehmen. Bei mir war das so, dass die Tankkarte nur werktäglich Dienstag bis Donnerstag genutzt werdn durfte (nicht das der untreue Mitarbeiter am Freitag und folgend am Montag seinen Tank voll macht, um am freien Wochenende große Privatausflüge zu veranstalten!).


    5. Rechne dir vorher aus, ob du als Lohnempfänger mit der entsprechenden Qualifikation und durchschnittlichen Werten der Zuschläge plus Gratifikationen (Weihnachts-/Urlaubsgeld) mehr verdienst, wie mit Gehalt = das geht mal gar nicht!


    6. Vorteile mit Gehalt:

    > Feiertage sind eigentlich freie Tage! Wenn du arbeiten musst, sind das Überstunden plus Feiertagszuschlag.

    > Bist du krank, bekommst dein Gehalt 6 Wochen lang weiter bezahlt, und das zu 100 %.

    > Du hast (wahrscheinlich) 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche, der werktägliche Feiertag ist kein Urlaubstag = Nutzung von Brückentagen!


    7. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zeitzuschläge sowie Überstundenbezahlung oder Überstunden abfeiern (der Zuschlag muss eigentlich immer bezahlt werden), sind vielfach Verhandlungssache. Meist liegt die Bezahlung eines Gehaltsempfängers über dem Tarifgehalt der entsprechenden Tarifvertrag-Kategorie, deshalb muss vieles frei verhandelt werden.


    MfG Holmeise

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