Frage zum Tariflohn und deren Zuschläge ( Berlin/Brandenburg)

  • Guten Abend,

    Habe mal wieder eine Frage, laut Tarifvertrag wird für die Nachtarbeit von 23:00 bis 06:00 ein Zuschlag von 10% gegeben.

    Bei Sonntagen sind es 25% und bei Feiertagen 50%.

    Sollte ich nun nur Nachtschichten Arbeiten, bekomme ich dann immer diese 10% plus die Zulage für Sonntag bzw Feiertag.

    Oder gibt es dann keinen Nachtzuschlag sollte der Arbeitstag auf einen Sonntag oder Feiertag fallen.

    Beispiel

    gehen wir von 5 Tagen aus davon ist ein Feiertag und ein Sonntag bei, sagen wir als Grundlohn 1 € zu 10 Stunden

    21:00 bis 06:00

    10 Stunden = Grundlohn 10 € + 7 Stunden Nachtzulage (10%) und werden bei einem Sonntag dann zuzüglich der 10% die 25% bezahlt bzw. bei einem Feiertag die 50% oder eben nur die 25/50 % und die 10% Nacht fällt dann weg.

    Besten Dank vorab

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  • §6 letzte beiden Sätze: "Beim Zusammenfallen mehrerer Zuschläge ist jeweils nur der höchste zu zahlen. Ausgenommen davon ist der Nachtzuschlag."


    D. h. der Nachtzuschlag wird immer gezahlt. Dazu kommt der Sonntags ODER Feiertagszuschlag (jeweils der höhere).


    Zu beachten ist, dass der Zuschlag nur von 00:00 bis 24:00 bezahlt wird. D. h. wenn du an einem Sonntag anfängst, erhälst du den Sonntagszuschlag nur für 3 Stunden in deinem Beispiel.

  • Cygniat besten Dank jetzt wo du es sagst hab ich’s auch gefunden man sollte eben immer zu Ende lesen?

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