Schließung einer Diskothek wg. bewaffneter Türsteher

    • Erster Beitrag

    Folgenden Text habe ich über den Umweg über Österreich erhalten:


    "Schließung einer Diskothek wegen bewaffneter Türsteher


    Waffen sind allgemein nicht zur Deeskalation geeignet. Wegen der wiederholten Bewaffnung
    von Türstehern vor einer Diskothek, der daraus folgenden Risiken hinsichtlich einer
    Gewaltspirale und wegen mangelnden Anstrengungen des Betreibers, einen
    beanstandungsfreien Betrieb in Aussicht zu stellen, hat das VG Bremen einen Widerruf der
    Gaststättenerlaubnis für rechtmäßig erachtet.


    Die 5. Kammer des VG Bremen hat einen gegen den Widerruf seiner Gaststättenerlaubnis
    gerichteten Eilantrag des Betreibers des „nff cream club“ in der Katharinenstraße in Bremen
    abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts kann derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass
    der Antragsteller seinen Betrieb zukünftig in Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften
    und ohne Gefährdung wichtiger Rechtsgüter führen wird. Diese Einschätzung stützt sich auf
    polizeiliche Feststellungen, nach denen Türsteher des Betriebes des Antragstellers mehrfach
    durch Gewalttätigkeiten aufgefallen sind und in ihrem Umfeld Waffen gefunden wurden.


    Auch ist der Antragsteller der ihm vom Stadtamt Bremen zur Abwendung dieser Situation
    auferlegten Verpflichtung, die bei ihm beschäftigten Türsteher zu benennen, nicht in
    ausreichendem Maße nachgekommen.


    Nach der Rechtsprechung der Kammer ist eine wie auch immer geartete Bewaffnung von
    Türstehern einer Diskothek nicht zu akzeptieren, da Waffen gemeinhin nicht zur Deeskalation
    führen, sondern das Ingangsetzen einer Gewaltspirale zu befürchten ist. Selbst nach der
    Ankündigung des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis des Antragstellers wurden aber in
    dessen Betrieb wiederum zwei Türsteher angetroffen, die dem Stadtamt nicht zuvor gemeldet
    worden waren, wobei einem von diesen beiden Türstehern ein Teleskopschlagstock
    zugeordnet werden konnte. Vor diesem Hintergrund hätte es besonderer Anstrengungen des
    Antragstellers bedurft, damit das Gericht von einem zukünftig beanstandungsfreien Betrieb
    des „nff cream club“ hätte ausgehen können.


    Eine solche positive Prognose konnte jedoch nicht getroffen werden. Eine konsequente
    Herangehensweise an die Probleme seines Betriebes hat der Antragsteller auch im
    gerichtlichen Verfahren nicht hinreichend dargetan. Insbesondere fehlten eine Analyse der
    problematischen Ausgangssituation und ein aus dieser Analyse entwickeltes Konzept, wie die
    Diskothek unter den besonderen Gegebenheiten beanstandungsfrei geführt werden könnte.
    Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde zum OVG
    Bremen eingelegt werden. (VG Bremen, Beschl. v. 12. 11. 2007 – 5 V 2923/07)
    Pressemitteilung des VG Bremen v. 15. 11. 2007
    ----------------------------------------------------------


    Bekannt ist, daß eine Veranstaltungsbewachung nicht mit Waffen durchgeführt werden soll, dazu gehört auch ein Teleskopschlagstock.
    Pfefferspray, wenn als Tirabwehrspray gekennzeichnet, fällt nicht unter das Waffengesetz, gilt also nicht als Waffe.


    Eure Stellungnahme dazu ?

    Hoffe auf´s Beste, aber sei vorbereitet auf´s Schlimmste.

  • also was ich als Vorlage nehme und was nicht ist ja mmer noch meine Sache, aber wie du sicherlich gemerkt hast (hoffe ich jedenfalls) habe ich auch shon vorhr darüber geschrieben und dir meine Meinung gesagt ohne das mir irgendjemand eine Vorlage gibt.
    Punkt 2 wie man mit sozialen Brennpunkten umgeht sollte man als Betreiber einer Firma schon selber wissen, da würdest du garantiert keine Infos von mir bekommen, da ich nicht Kostenfrei für dich tätig werde. Du kannst gerne mit mir über ein angemessenes Honrar verhandeln, dann kannst du auch Hilfe in diesem bereich erwarten. Es ist nicht mein Job deine Hausaufgaben zu machen.
    Noch was Rechtschreibung sagt über Wissen und Nchtwissen nicht wirklich viel aus.
    Ehr was man für Kommentare von sich gibt, die sind deutlich aussagekräftiger. Aber falls du natürlich gerne mehr über meine Ausbildungen und Befähigungen wissen möchtest pn an mich
    in diesem Sinne

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Wo habe ich geschrieben, dass ich Firmenbetreiber bin? Und "NEIN", Deine Ausbildungen und Befähigungen interessieren mich nicht die Bohne da hier eh nur heiße Luft kommt. Von oben herablassend runter reden ist keine große Sache. Aber frag doch mal in Berlin an, die zahlen Dir sicher gerne das angemessene Honorar um die sozialen Brennpunkte zu regeln.


    Und Rechtschreibung sagt schon einiges aus – zumindest einmal über gewisse Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Erwartet man eigtl. von jemand der sich als Dozent anpreist.

  • Zitat von nogain

    Nee, Deine Ausbildungen und Befähigungen interessieren mich nicht die Bohne da hier eh nur heiße Luft kommt. Von oben herablassend runter reden ist keine große Sache. Aber frag doch mal in Berlin an, die zahlen Dir sicher gerne das angemessene Honorar um die sozialen Brennpunkte zu regeln.


    Und Rechtschreibung sagt schon einiges aus – zumindest einmal über gewisse Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Erwartet man eigtl. von jemand der sich als Dozent anpreist.


    Das gibt es hier ( und im wahren Leben..) branchenbedingt leider ohne Ende, die Theorie- und Fachidioten mit allen Zertifikaten, die dich mit Paragraphen und sonstigem zupflastern ohne Ende, die aber in einer brenzligen Situation als erster weg sind, kennste doch, oder nicht ??

  • wenn ich ja sagen würde, würde man mir wieder mein alter vorwerfen und mir sagen, dass ich zu wenig erfahrung habe um sowas beurteilen zu können... aber ja, kenn ich auch... und nogain bestimmt auch... das kennt eigentlich so ziemlich jeder, der nicht den ganzen abend mitm StgB oder sonstigen gebundenen paragraphen inner hand an der tür steht ;)

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich wieder übergenölt werden...
    Ich habs gesagt ;)

  • Schliessen sich profunde Gesetzeskenntnis und physische Dominanz denn aus ??

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • nein, das auf gar keinen fall...
    allerdings ist es meist und ich betone MEIST so, dass die gesetzestreuen den boden zum stauben bringen und sich ausm staub machen ;)

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich wieder übergenölt werden...
    Ich habs gesagt ;)

  • Tja... wenn "sich aus dem Staub machen" die einzig rechtlich einwandfreie Handlung ist, die bleibt...?


    ...ich würde ungern eine strafbare Handlung begehen, nur weil mein Chef oder mein gesetzesunkundiger Kollege der Meinung ist, "des g`hört so".

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Gähn! Es hat hier niemand von Gesetz brechen geredet. Ich glaube gemeint sind die Herren die "eben was zu trinken holen" oder "schnell eine Runde machen" wenn Sie merken, dass z.B. ein abgewiesener Gast gleich körperlich seinem Unmut zum Ausdruck bringt.


    Und in welchem Fall ist denn "sich aus dem Staub machen" die einzig rechtlich einwandfreie Handlung?

  • Zitat

    Und in welchem Fall ist denn "sich aus dem Staub machen" die einzig rechtlich einwandfreie Handlung?


    In genau dem Fall, in dem sich der andere Türsteher die Anzeige und anschließende Verurteilung wegen KV einfängt.


    Warum wohl haben so viele Türsteher T-Gruppen...? Weil viele keine Ahnung haben, was sie dürfen und was nicht? Oder ist die Welt einfach nur ungerecht?

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    Team_Signatur

  • naja, ich sage einfach mal so... es gibt solche und solche...
    solche die sich nichts gefallen lassen und zurückschlagen, wenn sie angegriffen werden und dann die anzeige kriegen, weils ja meist eh immer der böse böse türsteher war... und solche, die eben, wie nogain schon sagte, mal was zu trinken holen oder aufs klo müssen ;)

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich wieder übergenölt werden...
    Ich habs gesagt ;)

  • Zitat

    ...und dann die anzeige kriegen, weils ja meist eh immer der böse böse türsteher war.


    Also die böse ungerechte Welt...
    Auf die Idee, dass man auch mal nicht mehr zuschlagen darf, kommt man(n) nicht? In Fällen, in denen der Türsteher berechtigt (oder besser gerechtfertigt, falls jemand auf den doch vorhandenen Unterschied wert legt) schlägt, gibts wohl eher selten eine Verurteilung...


    Eine Anzeige hat man schnell am Hals, sicher. Auch wenn man eigentlich gar nix verbrochen hat. Aber die Verurteilung gibts in aller Regel nur dann, wenn man wirklich gegen das Gesetz verstoßen hat.

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  • ja, ich meinte aber nur die anzeige...
    wobei auch die verurteilung immer auf zeugenaussagen gebaut wird ;)

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich wieder übergenölt werden...
    Ich habs gesagt ;)

  • Zitat von bibaZ

    wobei auch die verurteilung immer auf zeugenaussagen gebaut wird ;)


    na, wenn du das sagst... wenn du dich da aber nur nicht irrst...
    Denn eine Verurteilung, die nur auf dem Zeugenbeweis basiert, da war der Verteidiger sein Geld nicht wert...


    Die Zeugenaussage ist der schlechteste Beweis von allen. Auf die baut kein StA. Eher verzichtet er auf die Anklage.

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    Einmal editiert, zuletzt von guardian_bw ()

  • Ursprünglicher Gegenstand des Threads war mal die erfolgte Schliessung einer Diskothek wegen bewaffneter Türsteher....aus welchem Grund auch immer die Bewaffnung erfolgte hat das Gericht nicht interessiert....siehe den Text am Threadanfang.



    Wo steht der angestellte Türsteher denn wenn der Laden geschlossen wird ?? Richtig...


    Das man sich in bestimmten Situationen nicht herausreden kann werde ich jedenfalls trotzdem nicht anzweifeln


    Gegenseitiges Zitieren mit einsilbigen Antworten führt hier übrigens meist zu nix....daher bitte wieder Topic.



    Gruss L.

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  • @ nogain
    das defiziete in meiner rechtschreibung vorhanden sind bezweifel ich gar nicht aber dafür gibts ne ganz einfache Lösung :-) Word + Rechtschreibprüfung. Jedoch wenn du jemanden nur Aufgrund einer nicht so dollen Rechtschreibung denonziertst und solche unqualifizierten Aüßerungen von dir läßt, machst du einen gewaltigen Fehler. Unterschätze nie jemanden und das tust du ganz gewaltig. Was ich in diesem Fred schon von anfang an propagiere ist das Waffen die zu Angriffs oder Verteidigungszwecken genutzt werden können nichts in Discos oder auf anderen Veranstaltungen zu suchen haben.
    Jemand der auf diese Mittel zurückgreifen muß verfehlt meines erachtens den Beruf. Ich spreche da aus Erfahrung, da ich selber seid meinem 18 Lebensjahrs im Veranstaltungsschutz und zwischendurch auch als Türsteher arbeite.
    Ich bin der Letzte der wegläuft wenn es irgendwo ärger gibt aber auch der letzte der seine Hand erhebt. In der ganzen Zeit bin ich nicht einmal ernsthaft verletzt worden, oder bin in Situationen geraten wo ich hätte irgendein Mittel einsetzen müßen.
    Letztes beispiel Sensation white 30.000 Gäste ich bin Innenraumstreife gelaufen, aber weder ich noch meine Kollegen haben auch nur im entferntesten irgend eine art von Waffe bei sich geführt. Und mal ganz ehrlich ein professioneller Schläger nimmt dir den ASP oder sonstiges ab und verbemst dich mit deiner egenen Waffe. sehr sinnig sag ich nur. Und wenn du meinst das ich teoretisch sowie praktisch nix drauf habe dann darfste mich gerne testen :wink:

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Wäre nett wenn diese persönlichen Angriffe mal wegbleiben könnten.


    Das nervt...und wie..... :mecker:

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • das ist kein Angriff das ist eine Rechtfertigung, wird mir ja wohl gesattet sein oder ?

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
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  • Wenn es dabei gezielt gegen die Aussage einer Einzelperson geht, hat der Entwickler der Foren-Software einen Geistesblitz gehabt und die Möglichkeit geschaffen, als registrierter User einem anderen registriertem User eine PN zu schicken.


    Ich denke, die Diskussion ist hiermit beendet - und persönliche Anfeindungen, Sticheleien und ähnliches Geschreibsel finden per PN statt - oder im Idealfall gar nicht...

  • Zitat

    Und mal ganz ehrlich ein professioneller Schläger nimmt dir den ASP oder sonstiges ab und verbemst dich mit deiner egenen Waffe. sehr sinnig sag ich nur.


    Ok, wenn Du damit nicht umgehen kannst ist das Dein Problem. Und was ist ein profesioneller Schläger? Jemand der mit schlagen Geld verdient? Tja, dann bin ich das ja irgendwie selber als Pro-Wettkampfsportler und Kampfsporttrainer.


    Zitat

    Und wenn du meinst das ich teoretisch sowie praktisch nix drauf habe dann darfste mich gerne testen


    Sorry, aber jetzt klingst Du schon wie ein gewisses Klientel, welches ich z.B. nicht im Laden haben will. „Ey, komm raus auf den Parkplatz und isch kickbox Disch“ und jetzt darfst hier gerne noch mal was schreiben damit Du auch das letzte Wort gehabt hast. Ich lasse es an der Stelle gut sein denn wie Du gelesen hast, nerven wir zum einen die anderen User und zum anderen finde ich solche Aussagen, von jemand der sich so hochgestochen tituliert, einfach nur ...

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