Tarifvertrag GWT

  • So soll er aussehen der Tarifvertrag, vielleicht hilft das ja weiter. Es soll ja in den ganzen Ostländern derselbe sein.




    AVE vom: ............... ab .................
    BAZ Nr. .......... vom ......................


    ENTGELTTARIFVERTRAG


    für Geld- und Wertdienste
    in Berlin vom 5. November 2007


    Zwischen der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V.,
    Bad Homburg,
    - einerseits -
    und der
    Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD), Bundesverband,
    - andererseits -
    wird folgender Entgelttarifvertrag für Geld- und Wertdienste
    in Berlin abgeschlossen:



    § 1 Geltungsbereich
    1. räumlich: für Stadt und Land Berlin


    2. fachlich: für alle Betriebe, die Geld- und Werttransporte,
    und Geldbearbeitungsdienste durchführen;


    3. persönlich: für alle Arbeitnehmer, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Entgelttarifvertrages eingesetzt werden.


    Alle Berufsbezeichnungen gelten für weibliche und männliche Arbeitnehmer.


    § 2 Löhne
    1. Die Arbeitnehmer werden entsprechend der von ihnen ausgeübten Tätigkeit entlohnt.
    2. Grundlage der Entlohnung ist ein mehrstufiges Stundenlohnmodell je Tätigkeitsgruppe. Die Übersichten zum Stundengrundlohn zu diesem Entgelttarifvertrag sind in den Anlagen 1 a) und b) geregelt. Sie sind Bestandteil dieses Entgelttarifvertrages.
    3. Der Stundengrundlohn folgt der in diesem Entgelttarifvertrag festgelegten Tarifentwicklung bis einschließlich der Tarifentwicklungsstufe am 01. Januar 2011 mit dem Ziel der Schaffung einer einheitlichen Lohnstruktur für die Tarifregion Ost.
    4. Freiwillig gewährte übertarifliche Leistungen kann der Arbeitgeber mit Tarifentgeltsteigerungen verrechnen.


    § 3 Löhne für neu beschäftigte gewerbliche Arbeitnehmer in der Probezeit
    Abweichend von den Lohnsätzen des § 2 kann der Stundengrundlohn für neu beschäftigte Arbeitnehmer während der ersten 6 Monate der Beschäftigung um 5 % abgesenkt werden.


    § 4 Zuschläge
    1. Mehrarbeitszuschlag
    a) Für Arbeitnehmer entsprechend § 3 Rahmentarifvertrag für Geld- und Wertdienste für die Tarifregion Ost einschließlich Berlin vom 5. November 2007 gilt jede ab der 221. Stunde im Monat hinaus angeordnete und geleistete Arbeitszeit als zuschlagpflichtige Mehrarbeit.
    b) Ab der 221. Stunde im Monat ist ein Mehrarbeitszuschlag von 25 % auf den tariflichen Stundengrundlohn zu zahlen.
    2. Feiertagszuschlag
    Für die Arbeit an allen gesetzlichen Feiertagen ist ein Feiertagszuschlag in Höhe von 100 % zum tariflichen Stundengrundlohn zu zahlen.
    3. Sonntagsarbeit
    Für die Arbeit am Sonntag ist ein Sonntagszuschlag in Höhe von 30 % zum tariflichen Stundengrundlohn zu zahlen. Der Sonntagszuschlag ist nicht neben einem Feiertagszuschlag zu zahlen.
    4. Nachtarbeit
    Für die Arbeit in der Nacht zwischen 23:00 und 06:00 Uhr ist ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 5 % zum tariflichen Stundengrundlohn zu zahlen.
    5. Neuverhandlung bei gesetzlicher Änderung
    Die unter Ziff. 2. bis 4. angeführten Zuschläge sind an die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen zur steuer- und abgabebefreiten Zuschlagszahlung gebunden. Bei Änderung der gesetzlichen Regelungen verpflichten sich die Tarifvertragsparteien, vor In-Kraft-Treten der Änderungen Verhandlungen aufzunehmen.


    § 5 Entgeltzahlung
    1. Die Abrechnung erfolgt monatlich ohne Abschlagszahlung. Die Lohnperiode ist der Kalendermonat. Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt in der Regel unbar und ist grundsätzlich zum 15. des Folgemonats vorzunehmen. Günstigere betriebliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.
    2. Unterbricht der Arbeitnehmer pflichtwidrig den Dienst, so entfällt für alle zu diesem Dienst gehörenden Dienststunden sein Anspruch auf Lohn. Die Eigenart des Dienstes bringt es mit sich, dass die Arbeitnehmer zur Ableistung von Schichten, nicht einzelner Dienststunden, eingestellt werden und die Betriebsleitung normalerweise nur Interesse an einer korrekten Ableistung der ganzen Schicht, nicht aber einzelner Stunden derselben hat.
    3. Bei Arbeitsunfähigkeit, Freistellung oder betrieblich veranlasster Aus- und Fortbildung entspricht die Höhe der Entgeltzahlung dem tariflich festgelegten Stundengrundlohn ohne tarifliche oder übertarifliche Zuschläge oder Zulagen. Bei Arbeitsunfähigkeit erfolgt die Berechnung der Fehlzeiten nach den Bestimmungen des § 13 Rahmentarifvertrag für Geld- und Wertdienste, Tarifregion Ost vom 5. November 2007


    § 6 Eingruppierung von Angestellten
    1. Die Einstufung eines Angestellten in die jeweiligen Gehaltsgruppen erfolgt nach der überwiegend auszuübenden Tätigkeit. Die Einstufung hat schriftlich zu erfolgen.
    2. Grundlage der Einstufung sind die Tätigkeitsmerkmale gemäß § 7 dieses Entgelttarifvertrages.
    3. Wird ein Angestellter in eine höhere Gehaltsstufe eingestuft, so wird das Grundgehalt der höheren Gehaltsgruppe ab dem Folgemonat der Höherstufung gezahlt.


    § 7 Gehaltsgruppen von Angestellten
    1. Gehaltsgruppe 1
    Angestellte mit vorwiegend einfacher Tätigkeit ohne kaufmännische bzw. technische Berufsausbildung.
    2. Gehaltsgruppe 2
    Angestellte ohne kaufmännische bzw. technische Berufsausbildung mit gründlichen Fachkenntnissen und selbständigen Leistungen sowie Angestellte, die sich aus der Gehaltsgruppe 1 herausheben.
    3. Gehaltsgruppe 3
    Angestellte mit kaufmännischer bzw. technischer Berufsausbildung und gründlichen Fachkenntnissen mit vorwiegend selbständiger Tätigkeit und Angestellte, denen Angestellte der Gruppen 1 und 2 unterstellt sind, sowie Angestellte, die sich durch langjährige Berufserfahrung aus der Gruppe 2 herausheben.
    4. Gehaltsgruppe 4
    Angestellte mit kaufmännischer bzw. technischer Berufsausbildung und gründlichen Fachkenntnissen mit selbständiger Tätigkeit und Angestellte, denen Angestellte der Gruppen 1 bis 3 unterstellt sind.
    Die Berufsausbildung ist auf die auszuübende Tätigkeit zu beziehen.


    § 8 Grundgehaltstabelle für Angestellte
    1. Gehaltsgruppen ab 01.Januar 2008:
    1 2 3 4
    Grundgehalt in € 1.141 1.294 1.479 1.707
    2. Während der ersten 6 Monate der Beschäftigung kann das Grundgehalt um bis zu 10 % niedriger angesetzt werden.


    § 9 Öffnungsklausel „Riester-Rente“
    Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass Teile des Tariflohnes bzw. Gehaltes für die Altersvorsorge genutzt und abgeführt werden können. Alles Weitere bleibt den individuellen Vertragsverhandlungen vorbehalten.


    § 10 Besitzstandsregelung
    1. Arbeitnehmer, die Besitzstände unmittelbar aus tariflichen Bestimmungen oder mittelbar aus z. B. betrieblicher Übung oder analoger Anwendung von Alttarifverträgen vor Inkrafttreten dieses Tarifvertrages herleiten, können für die Vergangenheit Rechte daraus grundsätzlich nur bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Tarifvertrages geltend machen.
    2. Tariferhöhungen sind nicht zusätzlich zu günstigeren vortariflichen Lohn- und/oder Lohnbestandteilvereinbarungen zu zahlen, solange das Tarifniveau unter der für den Arbeitnehmer günstigeren vortariflichen Lohn- und/oder Lohnbestandteilvereinbarung liegt.
    3. Erreichen die Lohnvereinbarungen des jeweils gültigen Entgelttarifvertrages die Höhe der günstigeren vortariflichen Lohn- und/oder Lohnbestandteilvereinbarungen, finden ausschließlich die tariflichen Bestimmungen für die Entlohnung der Arbeitnehmer Anwendung.


    § 11 Ausschlussfrist
    1. Sämtliche gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erlöschen beiderseitig 3 Monate nach Fälligkeit, von oder gegen ausgeschiedene Arbeitnehmer 1 Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern sie nicht vorher detailliert (dem Grunde als auch der Höhe nach) schriftlich geltend gemacht worden sind.
    2. Für die Fristwahrung gem. Ziffer 1 ist der Eingang des Anspruchschreibens beim Arbeitgeber (für Entgeltforderungen auch bei der hierfür zuständigen Abrechnungsstelle des Arbeitgebers) maßgeblich. Nach Ablauf der Frist oder bei verspätetem Zugang des Anspruchschreibens ist die Geltendmachung der in Ziffer 1 beschriebenen Ansprüche ausgeschlossen.
    3. Alle durch den Arbeitgeber an die letzte vom Arbeitnehmer angegebene Anschrift versandte Schreiben (Anspruchsschreiben/ Entgeltabrechnungen/ Arbeitszeugnisse/Arbeitspapiere) gelten 3 Werktage nach deren Versand als zugegangen.
    4. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 1 Monat nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.
    5. Von den vorgenannten Ausschlussfristenregelungen werden jedoch Schadensersatzansprüche nicht erfasst, die auf vorsätzlichen, grob fahrlässigen und/oder strafbaren Handlungen beruhen.


    § 12 Geltungsdauer
    1. Dieser Entgelttarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft. Er kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsschluss gekündigt werden, jedoch erstmalig zum 31. Dezember 2011.
    2. Im Falle der ordentlichen Kündigung dieses Tarifvertrages verpflichten sich die Parteien, noch während der Kündigungsfrist Verhandlungen über einen neuen Manteltarifvertrag aufzunehmen.
    3. Die Tarifvertragsparteien vereinbaren, die Allgemeinverbindlicherklärung dieses Tarifvertrages zu beantragen.



    Dresden, 5. November 2007


    Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW),
    Bad Homburg


    Hans-Jürgen Kröger
    (Vorsitzender)


    Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD), Bundesverband


    Schneider
    (Tarifbeauftragter) Hänsel
    (Bundesverband)



    Anlage 1a)



    Anlage 1b)

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Hallo Sven617


    So wie Du arbeite auch ich im GWT
    wir bekommen ab Januar 2008 sage und schreiben 1€ mehr Stundenlohn das heißt ganze 6,90€ brutto
    kann man so richtig die Sau rauslassen
    unsere Politiker genehmigen sich man gleich 700€ mehr im Monat SAUEREI
    dann geht es weiter
    ab 2009 7,30E
    ab 2010 7,60€ enormer Sprung
    ab 2011 8,00€
    der absolute Wahnsinn


    aber dank der Politiker bekommen ja jetzt die Postboten und Postsortierer 9,80€ im WESTEN und der OSTEN 9,00€
    immernoch unterschiede zwischen OST und WEST auch eine SAUEREI
    die Postboten und Sortierer leben vieleicht gefährlicher als wir da wird mir schlecht
    Dann eine Ausage glaube eines Politiker`s der Osten wird nie Mindeslohn erhalten
    die Herschaften sollten unseren Stundenlohn bekommen, vieleicht werden sie mal normal, was ich allerdings bezweifel.

    nicht die Größe ist entscheident sondern der Verstand


  • ne ne ne bewaffneter dienst für unter 10 euronen ich schlucks jetzt runter :evil:

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Ja, die Postboten sind gewerkschaftlich organisiert und ihr nicht oder zu wenig.
    Für Euch macht die "christliche" Gewerkschaft Öffentlicher Dienst die Verträge mit den Arbeitgebern.
    Aber trotzdem allen hier frohe Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

    Unter den Blinden ist der Einäugige König...

  • Irgendwie ist das alles zu hoch für mich. Was können Politiker dazu das ihr im Osten nicht in der Lage seit euch zu organisieren und für euren Lohn zu kämpfen. So wie andere das schliesslich auch machen. Immer nur rummaulen wie schlecht es einem doch geht, ich fasse es einfach nicht. Aber die Schuld für das eigene Elend bei anderen zu suchen ist natürlich auch am einfachsten. Meint ihr wirklich das in NRW z.B. eine Erhöhung um 5,4% in zwei Jahren zu erreichen gewesen wäre wenn die dort NICHT dafür gekämpft hätten. Ihr lasst euch aber wie selbstverständlich durch die GÖD vertreten und irgendwelche Tarifverträge abschliessen mit denen offentsichtlich niemand einverstanden ist. So langsam sollte es auch bei euch angekommen sein das man nur etwas erreicht wenn man dafür etwas zutun bereit ist. Wenn ihr weiterhin auf die Politik wartet werdet ihr nie einen eurer Arbeit angemessenen Lohn erhalten. Wenn ihr auf den Mindestlohn wartet, dann prost Mahlzeit, was glaubt ihr denn wie hoch der im Jahre 2011 sein würde, höher als 8,00€? Wer das glaubt, glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten. So und jetzt könnt ihr mich so richtig fertig machen, das interessiert mich allerdings auch nicht weiter. Allen hier im Forum noch einen schönen zweiten Weihnachtstag.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • drago
    Du sprichst mir aus dem Herzen.
    Natürlich verteilen sich unsere 5,4% in NRW auch auf 2 Jahre, aber wenn ich lese, daß sich die neuen Länder die nächsten 4-5 Jahre tariflich binden lassen und unsere Kollegen dort dann 2011 nur 8 Euro kriegen sollen, dann kommt mir das Essen hoch. Da hat die GÖD ganze Arbeit geleistet gemeinsam mit den Arbeitgebern. Ehe der Mindestlohn kommt wird schnell noch eine ganze Branche tariflich auf einen Lohn festgelegt, der weit unter dem zu erwartenden Mindestlohn liegt.
    Ich habe zu der Zeit, als unser Streik lief, viele Meinungen gelesen etwa in der Art:
    "die in NRW kriegen den Hals nicht voll. Was wollen die denn noch, die haben eh schon die höchsten Löhne! Man soll doch lieber erstmal dem Osten was abgeben!"
    Aber so funktioniert das nicht.
    Die Arbeitgeberseite wollte den NRW-Lohn auf Dauer festschreiben, also Nullrunden für die nächsten Jahre.
    Ihr könnt einen drauf lassen, daß wir uns das auch in Zukunft nicht gefallen lassen.
    "Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!"
    Ich weiß, das liest sich wie "Klassenkampf" und den gibt es ja angeblich nicht mehr - aber jeder müßte doch begreifen, daß das was jetzt stattfindet doch nichts anderes ist.

    Unter den Blinden ist der Einäugige König...

  • man sollte es halte wie geschrieben...
    ... jeder ist seines glückes schmied.....
    ich kann die rumheulerei nicht mehr ertragen, kündigen was anderes suchen...
    wie kein schulabschluß.... ach so kein bock auf lehrstelle gehabt..... ach sonst auch faul gewesen...
    ...bin früher lieber rumgehangen.....


    leute macht was aus eurem leben.... jeder hat die möglichkeit..... und vom rumheulen wirds nicht besser...
    macht doch schulabschluß nach und studiert nebenbei.... das haben auch die viele der von euch gehaßten politiker
    auch gemacht... und sie verdienen mehr wie ihr.... aber dazu haben sie auch ein recht... den die haben was gemacht aus ihrem leben..
    und net nur gejammert.....


    also viel spaß

    Sicherheitsfachwirt i.A.
    (Anmeldebogen hab ich schon mal ausgefüllt)

  • Da Sven617 in einem anderen Thread danach gefragt hat ob er jetzt mehr Geld bekommt oder nicht hier ein Link zum BDGW:http://www.bdgw.de/cms/index.p…ask=view&id=493&Itemid=51 Vielleicht ist ihm damit ja geholfen. Das seine Firma nur zahlen muss wenn sie Mitglied im BDGW ist sollte er ja eigentlich wissen. Ist sie Mitglied muss er auch ab 01.01.2008 den erhöhten Lohn bekommen, das ist meine Meinung dazu.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Hallo zusammen,


    kann mir einer vielleicht den Tarifvertrag im Geld- und Werttransport für Hessen besorgen? Es geht mir hauptsächlich um die Urlaubstage und wie Weihnachten undSilvester verrechnet werden, falls mir jemand dieses beantworten kann, wäre ich auch schon sehr dankbar.

  • @
    Weihnachten und Sylvester sind stinknormale Kalendertage.
    Wenn Wochentag, dann Kohle wie da, wenn Sonntag, dann Zuschlag, wie im Rest des Jahres


    Was den Tarifvertrag betrifft schau mal bei den Links oder im Downloadbereich
    Solltest fündig werden

  • Zitat von faultier

    Weihnachten und Sylvester sind stinknormale Kalendertage.
    Wenn Wochentag, dann Kohle wie da, wenn Sonntag, dann Zuschlag, wie im Rest des Jahres


    Ich denke doch, dass Weihnachten (also der 25.+26.12.) in jedem Bundesland als Feiertage gelten - mit Zuschlagspflicht für den Feiertagszuschlag.
    Heiligabend hingegen ist kein (gesetzlicher) Feiertag, wie Silvester auch. Da gibt es je nach Bundesland aber ab 12:00 Uhr mittags den tariflichen Feiertag...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von Faultier

    @
    Weihnachten fällt immer auf den 24.12. also Heiligabend... der Rest nennt sich ja direkt "Feiertag" 8)


    Schau mal in jeden beliebigen Kalender - dort steht drin, wann Weihnachten ist ;-)
    24.12. ist nicht Weihnachten, sondern Heiligabend. Weihnachten ist laut Kalender der 25. und der 26.12.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • In Berlin sollen bei Brinks am 27/28.12. Warnstreiks zur Duchsetzung der Tarifverträge durchgeführt worden sein, soooooo sicher scheint der neue Tarifvertrag ja noch nicht zu sein.......

  • Mir geht es darum, das unser Arbeitgeber uns für Heiligabend und Silvester je einen Urlaubstag abzieht. Aber für gewöhnlich sollen die Tage nur mit je einem halben Urlaubstag berechnet werden.

  • Was ist daran jetzt schlecht oder falsch? Halber Tag =halber Lohn. Ganzer Tag =ganzer Lohn. Wo ist da das Problem? War bei mir früher in einer nicht Wachbranchenfirma auch so.

    Ich bin wie bin, die einen kennen mich, die anderen können mich....

  • Ein paar Kollegen kennen es so, daß die Firma halben Tag bezahlt und einen halben Tag muß man Urlaub nehmen. Ich kenne es leider garnicht, da ich bisher immer an Heiligabend bzw Silverster arbeiten mußte.

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