Voraussetzung zum Meister

  • Moin,


    kurz zum Sachverhalt: aufgrund von persönlichen Gründen würde ich gern wieder zurück in das Private Sicherheitsgewerbe, mit dem Ziel den Meister zu machen.


    Da ich bisher nur die [lexicon='Sachkundeprüfung'][/lexicon] habe, frage ich mich, ob ich die [lexicon='Ausbildung'][/lexicon] zur [lexicon='Fachkraft für Schutz und Sicherheit'][/lexicon] benötige, um mich für den Meister zu qualifizieren oder ob es ausreicht 5 Jahre im Beruf zu arbeiten?


    LG Chuck

  • Servus
    Die Zulassungsvoraussetzung um den Meister zu machen ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Servicekraft- oder Fachkraft Schutz und Sicherheit und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung.

  • Hallo,


    ja, 5 Jahre Berufspraxis reichen aus. Man benötigt keinen Abschluss als Servicekraft oder Fachkraft.


    Allerdings müssen die 5 Jahre wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Meisters haben. Also eine einfache Tätigkeit als [lexicon='Pförtner'][/lexicon] würde nicht ausreichen bei der Beantragung. Wobei die IHKs unterschiedlich tolerant sind bei der Auslegung.

  • In der geänderten Prüfungsordnung von 2010 reicht zur Zulassung zur Prüfung der Grundlegenden Qualifikationen 4 Jahre Berufspraxis aus. Für die Zulassung zur Prüfung der Handlungsspezifische Qualifiaktionen müssen es dann 5 Jahre sein.

  • Aber nochmal, es müsen folgende Schwerpunkte bei der Berufstätigkeit per Arbeitszeugnis nachgewiesen werden:

    • Planen und Organisieren von Sicherheits- und Ordnungsaufgaben unter Berücksichti-gung technischer, wirtschaftlicher, rechtlicher, personeller und sozialer Rahmenbedingungen;
    • Durchführen von Sicherheitsanalysen und Entwickeln von Sicherheitskonzepten; Über-tragen von Sicherheits- und Ordnungsaufga-ben auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähig-keit, Qualifikation und Eignung;
    • Führen und Fördern von Mitarbeitern und Mit-arbeiterinnen; dazu gehören ihre Einführung in neue Arbeitsbereiche, ihre Anleitung zu selbst-ständigem und verantwortlichem Handeln, ihre Vorbereitung auf besondere psychologische Anforderungen ihrer Tätigkeit sowie die ver-antwortliche [lexicon='Ausbildung'][/lexicon] von Auszubildenden;
    • Überwachen von Schutz- und Sicherheitsein-richtungen; Sicherstellen der Kontrollen der eingesetzten Technik hinsichtlich ihrer Eignung und Funktion;
    • Steuern der Arbeitsabläufe; Überwachen der Kosten und der Arbeitsleistung; Koordinieren von Maßnahmen zur Zusammenarbeit mit an-deren Betriebseinheiten und Dritten;
    • Sicherstellen qualitätssichernder Maßnahmen; in enger Zusammenarbeit mit den für die Si-cherheit zuständigen Fachkräften die Einhal-tung der Arbeits-, Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten; sensi-bilisieren der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Belange des Informations- und Daten-schutzes.


    War nur Copy paste aus der Prüfungsordnung, daher die Bindestriche.
    Also im Kern brauchst du einen Arbeitgeber der dir diese Dinge in dein Arbeitszeugnis schreibt. Ob du diese tatsächlich geleistet hast, kann die IHK nicht nachprüfen.
    Wobei du natürlich bspw. als Berliner auch die IHK Hamburg oder IHK Bremen als Prüfungsstelle nutzen könntest, sollte die Berliner IHK die Prüfungszulassung verwehren.

  • Du musst die Prüfung bei deiner Heimatkammer machen oder bei der Heimatkammer des Bildungsträgers.


    Es gibt nur zwei Ausnahmen:


    1. eine der beiden Kammern gibt dir eine Freistellungsbescheinigung. Ist aber im genannten Beispiel mit Berlin sehr unwahrscheinlich.
    2. Die IHK bietet es nicht an und es gibt im Bundesland auch keine weitere Kammer die es anbietet. Dann ist man in der Auswahl relativ frei.

  • Du musst die Prüfung bei deiner Heimatkammer machen oder bei der Heimatkammer des Bildungsträgers.


    Es gibt nur zwei Ausnahmen:


    1. eine der beiden Kammern gibt dir eine Freistellungsbescheinigung. Ist aber im genannten Beispiel mit Berlin sehr unwahrscheinlich.
    2. Die IHK bietet es nicht an und es gibt im Bundesland auch keine weitere Kammer die es anbietet. Dann ist man in der Auswahl relativ frei.


    Du hast Recht, hatte mich grad nochmal schlau gemacht.
    Bezüglich der Sachkunde hingegen gibt es Ausnahmeregelungen aber der Meister muss so wie Cygniat geschrieben hatte per IHK am Wohnort geprüft werden.
    Ich dachte das gilt für alle Fortbildungsprüfungen, aber doch wohl nur für Sachkunde.
    Danke Cygniat

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