Revierfahrer als Quereinsteiger

  • Guten Abend,
    auch ich bin als Quereinsteiger in diese Bereich gerutscht nun bin ich als [lexicon='Revier'][/lexicon] Fahrer eingesetzt ich hatte davor 3 tage probe um mir das ganze mal anzuschauen jetzt bin ich eingestellt und fahre allein.
    Nun meine frage ist es denn normal das es so gar keine Einarbeitung zeit gibt denn teilweise weiß ich gar nicht was ich bei einer [lexicon='Alarm'][/lexicon] Verfolgung machen soll oder wie ich die anlagen zurücksetzen soll dazu kommt das wir auch Fahrstuhl Befreiung und hausnotrufe machen?
    Ich für meinen teil finde das grob Fahrlässig.

  • Das ist auch grob grob fahrlässig.


    Eine sorgfältige Einarbeitung hättest du schon bekommen müssen, aufgrund der unterschiedlichen Alarmanlagen und deinem Quereinstieg.


    Bei Fahrstuhl Befreiungen, würde ich mich gegebenenfalls zurückhalten. Wenn es dazu kommen sollte, dann Weise die zentrale darauf hin dass du kteine Lehrgang hast um die Leute befreien zu können. Wenn du eine Fahrstuhl Befreiung vornimmst und dabei Mist baust, dann bist du dafür verantwortlich.

  • Wenn du eine Fahrstuhl Befreiung vornimmst und dabei Mist baust, dann bist du dafür verantwortlich.


    Ja grob fahrläsig und nicht im Sinne der BewachV. Über einen Arbeitgeberwechsel nachzudenken ist ja nicht schlimm.


    Was die [lexicon='Haftung'][/lexicon] angeht, würd ich die Aussage gern zur DIsposition stellen.
    § 278 [lexicon='BGB'][/lexicon] legt fest, dass der Erfüllungsgehilfe nicht für verursachte Schäden haftet sondern der Arbeitgeber.
    Damit ist der SMA fein raus, solange er nicht vorsätzlich einen Schaden herbeiführt.
    Und drehen wir das Szenario mal, da sind Personen im Fahrstuhl eingeschlossen, was grundsätzlich eine Gefährdung des Rechtsgut Freiheit bedeutet, eventuell auch der Gesundheit wenn Beklemmungszustände, Panik etc. ausbrechen sollten.
    In diesem Fall nicht zu helfen und die zur Verfügung gestellten Schlüssel nicht anzuwenden, würde eine Straftatbegehung durch [lexicon='Unterlassen'][/lexicon] bedeuten, ergo macht sich der SMA hier der §§ 13, 123 [lexicon='StGB'][/lexicon] durch [lexicon='Unterlassen'][/lexicon] strafbar.
    Der SMA ist durch den Arbeitsvertrag und [lexicon='Dienstanweisung'][/lexicon] Beschützergarant, also verstößt er bei [lexicon='Unterlassen'][/lexicon] auch hiergegen.


    Long story short, handelt der SMA nicht, bedeutet dies die [lexicon='Gefahr'][/lexicon] einer Straftatbegehung und Verlust der Zuverlässigkeit gem. [lexicon='GewO'][/lexicon].
    Handelt er und macht was kaputt, haftet der Arbeitgeber.


    Ich wüsste wie ich mich zu entscheiden hätte, Einweisung oder Fahrstuhlbefreiung hin oder her.

  • So schnell wirst du zu keinem [lexicon='Alarm'][/lexicon] oder einer Fahrstuhlbefreiung kommen. Deine Zentrale hat Kentniss über deinen Wissensstand und wird sich hüten dich zu schicken. Du hast als Anfänger erstmal genug mit deinem [lexicon='Revier'][/lexicon] und dir selber zu tun.
    Aber 3 Schichten als Einarbeitung finde ich zu wenig für einen Anfänger. Da kennst du ja nicht mal das [lexicon='Revier'][/lexicon] richtig.
    Ich hoffe du weisst auf was du dich da eingelassen hast. Du wirst es noch verfluchen!

  • Und btw, ich meinte natürlich § 239 [lexicon='StGB'][/lexicon], § 123 ist ja der [lexicon='Hausfriedensbruch'][/lexicon] was hier nicht zutrifft.


    Zur Alarmverfolgung:
    Du fährst zum Schutzobjekt, machst bei Ankunt Meldung an die [lexicon='Leitstelle'][/lexicon], machst eine Außenhautkontrolle und schaust auf Schäden oder Einbruchspuren.
    Solltest du Einbruchspuren bemerken oder andere Auffälligkeiten die darauf schließen lassen, dass sich Personen Zutritt verschafft haben, ziehst du dich zurück (am besten mit Sichtschutz, Auto verbergen etc.) und informierst deine [lexicon='Leitstelle'][/lexicon], die dann wahrscheinlich die Polizei hinzuziehen.
    Wenn du keine Spuren feststellst, Objekt betreten und nach Vorgabe der Dokumentation die [lexicon='GMA'][/lexicon] zurücksetzen.Eventuell führst du noch eine Objektbegehung durch.
    Sollten sich Personen dort berechtigterweise (Reinigungsdienste, Mitarbeiter) aufhalten, Verifizierung der Aufenthaltsrechte durchführen. Dabei unbedingt auf [lexicon='Eigensicherung'][/lexicon] achten.
    Ich würd dir raten einen Kurs zur Interventionskraft durchzuführen. Kannst ja mal deinen Arbeitgeber darauf ansprechen.


    Hoffe du hast was neues gelesen und bleibst gesund.

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