12 Stunden Arbeitszeit

  • Wie wärs denn mit dem Manteltarifvertrag für das Bewachungsgewerbe!
    Gruss Wolfman :roll:

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • aber wir sind ja nett, um 03:20 Uhr morgens, da beantworten wir sowas noch :todlachen: :todlachen: :todlachen:


    ich brauch ne freundin

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • nicht schlaflosigkeit, wahnsinn, mein lieber, reiner wahnsinn :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:


    nee, hab ein paar tage frei und nen kasten bier ausserdem bin ich noch auf nachtschicht eingestellt, also wenn du keine frau und kinder hast, brauchst du auch nicht wechseln, wenn du frei hast, dann bist du eben nachts wach, macht auch nicht, wäsche waschen kann man auch nachts

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • Also ich arbeite in Schicht und habe deswegen öfters mal schlaflose Nächte.Dann schnarcht meine Frau auch noch :twisted:
    Außerdem schlafe ich immer höchstens 5-6 Std. außer an meinen freien Tagen.
    Schlafen kann ich noch genug,wenn ich tot bin :!:

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • ja, haste auch recht, obwohl, wenn ich weiterhin so arbeit und party mache, kann es nicht mehr lange bis dahin sein *g*

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • @
    Sechs Std Arbeit & sechs Std Bereitschaft ist Quark., mag aber bei einigen Jobs möglich sein... In der NSL/DIVgehen 8' Schichten, im FSD garantiert nicht.( Schichtwechsel 24.°°Uhr? Hallo??? mit Übergabe... Fahrzeit in- und aus der NL???... ergibt pro AN mindestens eine Stunde Leerlauf weit weg von den Objekten.... wer soll das bezahlen!!!) Büroscheiß!


    Die Berechnungsgrundlage in unserem Gewerbe sind 6 Arbeitstage die Woche....
    Gehen wir mal von einem 8Std Tag aus, bei vier Wochen pM ... 6 x 4 x 8 (wo ist der Rechner.. dammed...) also rund
    192 Std... sind als monatliches Maximum irgendwo von den Leuten aus Brüssel für die Deutschen als noch gesund genehmigt...


    Nun aber... wird im Arbeitsrecht von einer "durchschnittlichen Stundenzahl... im Quartal..." und Freizeitausgleich geschrieben..
    Und dann haben wir auch Monate mit 5 Wochen....:idea:
    Gegenrechnung: 192:12(Std)..... sind glatt 16 Schichten im Monat... stimmt so nicht... man hat ja auch Pausen...
    also 17 - 18 Schichten pM, Rest frei, erfüllen die Arbeitszeitnorm der EU.


    Das ganze, mal konkret anhand eines Kalenders auf's Jahr auseinander zu klabüstern habe ich nach 12 Std :wink: jetzt keine Lust


    Irgendwo bei 210 Std denke ich mal, wird der Jahresdurchschnitt des rechtlich möglichen hängen bleiben....


    Natürlich gehören, um diese Regelung nutzen zu können Einzelvereinbarungen mit dem AG in Deine Akte, die besagen, das Du aus eigenem Trieb heraus die 12 Std. willst, und dafür den angebotenen Freizeitausgleich.... Berechnungsgrundlage Quartal... nutzen möchtest...



    So, und nun genug aus der Praxis zur Umgehung dieser EU Scheiße verraten!


    .... bin 12 - Stündler.....

  • 265,5 h
    das haben sie meinem kollegen auf die lohnrechnug schreiben können, die restlichen 40 hat er so ausbezahlt bekommen


    (winter, kollegen krank, freiwillig mehr als 12 h gearbeitet)

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • Zitat von fssma84

    6 stunden arbeit, 6 stunden bereitschaft


    das ist immer der manteltarifvertrag deines landes


    z.b. http://www.dr-hildebrandt.de/t…sicherheitsgewerbe-06.htm
    für niedersachsen


    Hier noch ergänzend eine Ausarbeitung zum Problem der Arbeitszeitbereitschaft .
    Der Begriff ist ja im obrigen Link schon erwähnt worden, jedoch fehlt es an der Definition.


    Bei der Arbeitsbereitschaft befindet sich der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit am
    Arbeitsplatz und hält sich zur jederzeitigen Verfügung, auch wenn während dieser Zeit
    keine Arbeit zu verrichten ist. Das Bundes -Arbeitsgericht hat die Arbeitsbereitschaft als
    „wache Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung“ definiert; darin soll zum Aus -
    druck kommen, dass sich der Arbeitnehmerin einer Phase der geringeren
    Beanspruchung am Arbeitsplatz auf hält und ständigbereit ist, in den Arbeitsprozess einzugreifen. Die Zeiten der Arbeitsbereitschaft sind Arbeitszeiten im Sinne des ArbZG und keine Pausenzeiten.
    Die Entscheidung des EuGH – Urteil vom 3. Ok tober 2000 (Az. C-303/98) – wirkt
    sich auch auf die Arbeitsbereitschaft aus. Arbeitnehmer mit Arbeitsbereitschaft stehen
    während der gesamten Arbeitszeit zur Verfügung. Auch mit Arbeitsbereitschaft dürfen
    die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden und die durchschnittliche wöchentliche Höchst Arbeitszeit von 48 Stunden nicht
    überschritten werden.


    Beispiel
    Der Mitarbeiter an der Pforte, der für kurze Zeit (weniger als zehn Minuten)
    nichts zu tun hat, ist nicht in Arbeitsbereitschaft, sondern arbeitet, da es an
    einer Erholungsmöglichkeit fehlt. Da -
    gegen sind Wartezeiten von Rettungssanitätern zwischen ihren Einsätzen als
    Arbeitsbereitschaft zu werten.


    Problematik
    Nach den derzeitigen Bestimmungen in denAVR (Stand November 2006) gemäß
    Anlage 5 § 1 Abs. 4 kann die regelmäßige Arbeitszeit auf durchschnittlich 50 Stunden in
    der Woche und über zehn Stunden werktäglich verlängert werden, wenn in die
    Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang (etwa 35 Prozent) Arbeitsbereitschaft fällt. Diese Bestimmung kann ggf. der der Richtlinie 2003/88 EG des Artikel 6 widersprechen, wonach die durchschnittliche Arbeitszeit pro Siebentageszeitraum 48 Stunden ein schließlich der Überstunden nicht überschreiten darf (bestehende Ausnahmen sind im Rahmen einer Übergangs-Regelung nur
    noch zulässig bis 31.07.2009, siehe Artikel 17 der Arbeits zeitrichtlinie 2003/88).
    Zu beachten und in Einklang zu bringen sind daher die unterschiedlichen Vorgaben bei
    den Durchschnittsberechnungen:


    • AVR: 13 Wochen (Ausnahme: Bis zu 52
    Wo chen mit Dienstvereinbarung), beginnend in der Regel mit der Einstellung
    • Richtlinie 2003/88/EG des Rates: Siebentageszeitraum in einem Bezugs zeitraum bis zu vier Monaten. Nach Artikel 17 Abs. 4 der Arbeitszeitrichtlinie darf der Bezugsraum des Artikel 6 auf bis zu 6 Monate, unter Um ständen sogar bis auf 12 Monate ausgedehnt werden. Der Bezugszeitraum für Arbeitnehmer/innen,
    die in Deutsch land arbeiten, ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz auf 6 Kalendermonate
    bzw. 24 Wo chen be schränkt, kann aber auf 12 Kalen der mo nate erweitert werden.
    Im Durch schnitt von max. 12 Kalendermonaten darf daher die Zahl von 48
    Stunden pro Woche nicht überschritten werden."

  • @
    Den Scheiß... Sorry... würde ich ja gern mitgehen, wenn ich mit einer normalen 8'er Schicht bei 5 - Tage Woche meinen Lebensunterhalt finanzieren könnte!
    Sollte dieser Schwachsinn aus Brüssel (die "anderen" Länder haben Mindestlohn!!!!) bei uns ohne Lohnbezug greifen, muß ich unter'm Strich mehr, zu wesentlich unregelmäßigeren Zeiten, und für weniger Geld, da Zuschläge gesplittet werden, racken gehen.
    Habe ergo weniger nutzbare Freizeit, weniger Geld, aber mehr Streß, lebe also noch ungesünder. Toll!!


    Weiter so (aus dem Büro zitiert)!
    oder Ostlohn im Westen... :twisted:

  • mal ne zwischenf5rage zu 12er schichten:


    ich hab mich bei einer firma beworben. in der anzeige stand 5 tage woche, 2 schichtsystem. stundenumfang 180-240std/monat.
    sooo...fakt ist, dass dort nur "12er" schichten gefahren werden. meine anfahrtzeit beträgt circa 20min...
    was ist, wenn mir nach 12std nachtschicht die augen aufm heimweg zu fallen???
    die werden mir mit sicherheit nen wisch unter die nase halten, dass ich bereit bin nur 12er schichten zu schieben, oder wie läuft das?
    naja, soll ja eh nur zur überbrückung sein, bis was besseres in aussicht habe, aber mich würds echt mal interessieren

  • Zitat von Farkas

    mal ne zwischenf5rage zu 12er schichten:
    was ist, wenn mir nach 12std nachtschicht die augen aufm heimweg zu fallen???
    die werden mir mit sicherheit nen wisch unter die nase halten, dass ich bereit bin nur 12er schichten zu schieben, oder wie läuft das?


    Ich kann dir ein Liedchen davon trällern,hab ja lang genug 12er gefahren :evil:
    Fakt ist,daß interessiert den AG kein Stück ob du beim Autofahren einpennst,aber wenn es dich beruhigt du bist ja versichert.
    Wäre sogar ein Wegeunfall da du ja von/auf dem Weg zur Arbeit bist.
    Und ja,die haben mir damals so einen netten Zettel unter die Nase gehalten,den ich unterschreiben mußte.


    Gruß Wolfman 8)

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • Hallo Farkas,


    also wir Arbeiten auch 12 Std. und wenn Dir nach der Schicht was passiert bist Du ja Versichert und um zu verhindern das was passiert mußt Du Dich halt gut auf die Schicht vorbereiten.
    Ich sag mal so, wenn Du Tagsüber Arbeitest dann bist Du doch auch mehr als 12 Std. wach und das geht doch auch.
    Ausreichend Schlaf vor Dienstbeginn dann geht das schon, ich hab auch 20 km bis zur Arbeitstelle, kein Problem.

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