Guten Tag,
ich habe mal wieder eine Frage, es geht hierum um das Tragen von einem Abwehrstock / Schlagstock wie man auch immer das Ding nennen mag.
Ein bekannter der in einem anderen Sicherheitsunternehmen Arbeitet behauptet , es sei ausreichend, das sein Cheff ihm sagt er hat zum Eigenschutz solch einen EKA zu tragen und schreibt dies auch in die Dienstanweisung.
Ich bin jedoch der Meinung das dies doch erst einmal beim Ordnungsamt genehmigt werden muss, und erst dann darf dies in die DA und man darf dieses Ding zum Dienst tragen, oder gilt dies nur bei Waffen und jeder Hinz und Kunz darf in seiner Dienstzeit so ein Ding tragen.
Ich bin zwar der Meinung das ich mal gelesen habe das zu Beruflichen zwecken getragen werden darf, das schlisst meiner Meinung nach aber nicht die behördliche Erlaubnis aus.
das Ding fällt doch unter die Hieb und Stichwaffen, ergo wieder Waffengesetzt, oder hab ich da komplett einen an der Mütze
Besten Dank