Nebenjob Security

  • Hallo Leute,


    habe ein "Streit-Thema" mit einem Kollegen... es ging um die Frage, ob jemand der hauptberuflich beim Ordnungsamt angestellt ist,
    nebenberuflich als Türsteher arbeiten darf.


    Ich meine nein, mein Kollege meint, es wäre möglich... bei Polizisten habe ich davon gehört, dass es verboten sei...
    kennt sich jemand damit aus?


    Vielen Dank im Voraus

  • Ja in einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes ist möglich. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst können Nebenberuflich im Sicherheitsbereich bei einem privaten Anbieter tätig sein. Ich selber habe einen Kollegen der Hauptberuflich bei der Bundespolizei beschäftigt ist und bei mir am Objekt nebenberuflich auf 450€ Basis tätig ist.

  • Das hängt vom zuständigen Vorgesetzten, Dienststellenleiter oder Polizeipräsidenten ab, je nachdem, wann sich jemand findet, der eine [lexicon='Genehmigung'][/lexicon] oder Absage der Anmeldung der Tätigkeit erteilt, sofern denn eine eingeholt wird.


    Manche genehmigen mehr, als sie eigentlich dürften, manche teils deutlich weniger. Je höher auf der Hierarchieebene, desto mehr wird gerne unterbunden, weil man Angst vor (eingebildeten oder tatsächlich denkbaren) Folgen hat.


    Kurzum: Das kann man nicht mit einem einfachen "Ja" oder "Nein" beantworten, sondern nur mit einem klaren "Kommt drauf an". Ein grundsätzliches Verbot auf gesetzlicher Ebene gibt es nicht, es gibt aber Regelungen hinsichtlich Beamten und den ihnen diesbezüglich gleichgestellten Angestellten im öffentlichen Dienst (§§97 ff. BBG / §11 BAT), die diverse Versangesgründe für die vorgeschriebene [lexicon='Genehmigung'][/lexicon] der Nebentätigkeit vorsehen, vor allem hinsichtlich von möglichen Interessenskonflikten, siehe §99 BBG.

  • Security ist ein toller beruf und als Nebenjob kannst du auch sehr gutes Geld verdienen.

    2020 könnte das Jahr der Entscheidungen werden. In vielerlei Hinsicht.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.