Nochmal Schichtzulagen

  • Hallo, ich arbeite bei einer Sicherheitsfirma und habe offiziell einen Vertrag mit 30 Wochenstunden.


    November, diesen Lohn habe ich noch nicht erhalten (!!!!) , habe ich 140 Std gemacht und im Dezember 197.
    Meine "normale" Arbeitszeit beträgt 10,75 - 12,75 Std.
    Ich arbeite 80 % meiner Arbeitszeit im Nachtdienst und den Rest im Wochenenddienst einer Objektbewachung. Als Tariflohn sind 7,30 Euro zuzüglich Zulagen angegeben.


    Ich arbeite in NRW, und falle auch unter diesen Tarifvertrag.


    Nun meine Frage:


    1. Von welcher Zeit an gelten die Nachtzuschlagszeiten und wie sind die tariflich geregelten Zulagen angegeben. Habe verzweifelt versucht über Google eine Antwort zu finden.


    2. Wie hoch sind die Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagszulagen?


    3. Ist es rechtens, das der Arbeitgeber pro Schicht eine 45-minütige Pause abzieht vom Lohn, auch wenn man alleine auf einem Objekt ist und wohl kaum während der Objektbewachung 45 Minuten Pause machen kann und alle Monitore ausschaltet?????



    Ich bin seit November bei diesem Arbeitgeber und muss sagen, das ich äußerst unzufrieden bin wie mit Personal umgegangen wird und würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.


    Lieben Gruß im Voraus


    Daniel Duesentrieb



    Ps.: Tarif fällt unter NRW

  • zu den Zulagen kann man niht irklich viel sagen ist teilweise von firma zu firma unterschiedlich


    aber zu den 45 Min das ist nicht rechtens es sei denn du kannst das Objekt verlassen, aber wenn du anwesenheitsplicht hast wie z.B in ein Wachhäuschen mit Schranke oder Kameraraum dann darf er nix abziehen

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Falsch nick1017.


    Falls ver.di und bdws nicht lügen, gilt:


    Nachtdienst: 22.00 - 06.00 Uhr 5%
    Sonntags: 50%
    Feiertags : 100%
    Mehrarbeit: 25%


    Zu der "Pause" hat oliver07 schon alles gesagt, die Zeit muss bezahlt werden.

  • Die Pause muss ab der 10. Stunde bezahlt werden.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker


  • grundsätzlich richtig, aber die Firmen haben freihe handhabe bei den schichtzulagen die meisten firmen basteln sich ihr eigenes Konzept

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Olli bitte keinen falschen These hier aufstellen.


    Führt nur zu unnötigen Diskussionen.


    Vielleicht kann auch hier die Kette vor. Ich denke die Frage wurde ausreichend beantwortet.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von oliver7

    grundsätzlich richtig, aber die Firmen haben freihe handhabe bei den schichtzulagen die meisten firmen basteln sich ihr eigenes Konzept


    Nö. Die maßgeblichen Tarifverträge für NRW sind allgemeinverbindlich - da iss nix mit freier Handhabung für die einzelnen Firmen... das hätten die vielleicht gerne, ist aber eben nicht drin.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • gut dann verklagt firma klüh und kötter die haben andere regelungen !!
    es ist nähmich möglich dies geschichten im gegenseitigen einverständniß zu ändern !!!
    wenn ihr net glaubt muß ich zusehen das ich einen arbeitsvertrag auf den rechner gezogen bekomme dann siehst du es schwarz auf weis !!!

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • oli - wo kein Kläger da kein Richter... allgemeinverbindlich sind die Regelungen, somit gelten sie auch für alle.
    Besser als tariflich kann man immer gestellt werden, schlechter nicht.


    Das Problem wie immer ist eben oft, dass sich der AN nicht dagegen wehrt...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • ich hab gerade durchgeblättert
    Nachtdienst 15 %
    Samstag 25 %
    Sonn Feiertag 75 %


    von Firma ....


    ist ja net böse gemeint aber so wird es gehandhabt aber die Tarife stehen normalerweise im Arbeitsvertrag drin ansonsten müßten sie sich am Tarief orientieren. Sachu einfach mal nach was bei dir drinsteht

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Zitat von ghostguard

    Führt nur zu unnötigen Diskussionen.


    Vielleicht kann auch hier die Kette vor. Ich denke die Frage wurde ausreichend beantwortet.


    Ganz deiner Meinung.Der Threadersteller selbst sagt ja,seinen Frage wurde beantwortet.


    Gruß Wolfman.

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • oli, ich bin kein Nordischer Rhein-Wandale ;-)


    Wenn du dir das gefallen lässt, kann dir niemand helfen... aber z.B. 25% weniger Zuschlag als dir eigentlich zusteht für Feiertagsarbeit... naja. musst du wissen

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
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    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw

    oli, ich bin kein Nordischer Rhein-Wandale ;-)


    Wenn du dir das gefallen lässt, kann dir niemand helfen... aber z.B. 25% weniger Zuschlag als dir eigentlich zusteht für Feiertagsarbeit... naja. musst du wissen


    ich laß es nicht mit mir machen bin selbständig. aber ich habe Arbeitsverträge von ein paar Firmen hier
    (ich betreibe ne Arbeitsvermittlung)


    so macht dicht und schluß ende aus

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe