Buch - Novellierungsbedarf im Recht der privaten Sicherheitsdienste

  • Novellierungsbedarf im Recht der privaten Sicherheitsdienste


    Studien zur Rechtswissenschaft, Band 418
    Svetlana Seppelt


    Hamburg 2018, 374 Seiten
    ISBN 978-3-339-10340-6


    Novellierungsbedarf im Recht der privaten Sicherheitsdienste. Dissertation von Svetlana Seppelt, Verlag Dr. Kovač 2018, 374 S.


    Die privaten Sicherheitsdienste sind in der deutschen Sicherheitsarchitektur zu einem festen Bestandteil geworden. Die privaten Sicherheitsunternehmen und ihre Beschäftigten übernehmen zahlreiche Sicherheitsaufgaben und sind in der Öffentlichkeit präsent. Aufgrund der Erweiterung der Tätigkeitsbereiche steigen auch die Umsätze der [lexicon='Sicherheitsbranche'][/lexicon]. Das Gut „Sicherheit“ ist zu einem Wirtschaftsgut geworden.


    Mit der zunehmenden Bedeutung und der ständigen Erweiterung der angebotenen Sicherheitsdienstleistungen wachsen allerdings auch die Probleme, weil die privatrechtlichen [lexicon='Sicherheitsdienstleister'][/lexicon] die erwarteten Standards nicht immer einhalten bzw. erfüllen. Immer wieder befeuern die Vorfälle beim privaten Sicherheitspersonal die Diskussionen
    über eine zeitgemäße Modernisierung des Sicherheitsgewerberechts. Als Reaktion auf die Vorfälle wurde § 34a [lexicon='GewO'][/lexicon] mehrmals reformiert, zuletzt Ende des Jahres 2016.


    Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit der Frage, ob im Recht privater Sicherheitsdienst ein Novellierungsbedarf besteht. Die bisherigen Regelungen über die privaten [lexicon='Sicherheitsdienstleister'][/lexicon] werden auf den Prüfstand gestellt. Dabei wird ein Überblick über die Probleme und den Diskussionsstand vermittelt. Daneben beschäftigt sich die Arbeit
    mit der Frage, auf welche Art und Weise die notwendige Novellierung umgesetzt werden kann, und unterbreitet einen Vorschlag für die Weiterentwicklung des privaten Sicherheitsgewerberechts in Form einer Zertifizierung.

  • ... eine Abschaffung der Unterrichtung und damit verbundener Pflicht zur [lexicon='SKP'][/lexicon] als Mindestqualifikation für den Einstieg ins Sicherheitsgewerbe, ist längst überfällig!!!
    Die [lexicon='SKP'][/lexicon] sollte nicht nur Voraussetzung für die bekannten Tätigkeiten sein, sondern als Grundquali für alle gelten.

  • Ich weis nicht ob man das so verallgemeinern sollte.
    Ich habe auch mit der Unterrichtung angefangen.
    Ich muss oft feststellen, das manch einer mit Unterrichtung mehr Ahnung hat wie diverse mit [lexicon='SKP'][/lexicon].
    Ich denke das liegt an jedem selbst ob Interesse vorhanden ist oder nicht.
    Wer aber sich im klaren ist das er nie was anderes machen möchte wie Pfördnerdienst, sich nur belesen möchte, doch keine Fortbildung machen möchte, sollte und ist die Unterrichtung allemal ausreichend.
    Die Unterrichtung ist nur für die IHK gut, da diese mehr kostet als die [lexicon='SKP'][/lexicon].

    Jeder meiner Beiträge spiegelt lediglich meine Persönliche Meinung wieder.

    Kritik ist gerne gesehen solange sie Sachlich bleibt.

  • Mag sein, aber bei der [lexicon='SKP'][/lexicon] muss man nunmal eine mündliche und schriftliche Prüfung vor einer Kommission ablegen. Hier zeigt sich sehr wohl, ob der gelernte Stoff „angekommen“ ist. Bei der Unterrichtung aber eben nicht. Durch den Einstieg mit Unterrichtung bleibt die Sicherheitswirtschaft deshalb ein Auffangbecken für Jeden,

  • Ich denke da kommt es wieder auf die Firma an, sicherlich gibt es Firmen die nehmen alles und jeden, dch gibt es auch Firmen die nehmen nur Personal das auch fachlich etwas zu bieten hat.
    denke aber das ist in jedem Berufszweig so.


    Ich kann nur sagen das die Unterrichtung auch schwerer geworden ist, und hier einige Test gemacht werden , und im ganzen mindestens 50 % erreicht werden müssen andernfalls gibt es keinen Schein.
    Jedoch kann ich nicht sagen ob das so bei jeder IHK ist.


    Was die [lexicon='SKP'][/lexicon] Prüfungen angeht, kann ich aber auch sagen, das es nicht überall wirklich an Fachwissen glänzen muss, es gibt so einige IHK´s da könnte man auch meinen solange man die schriftliche bestanden hat wird einem die mündliche geschenkt.


    In erster Linie sollte gewisse Firmen vom Markt verschwinden, damit eben nich jeder genommen wird, zum teil sogar ohne schein.
    Wäre das endlich erledigt, könnte man an die Qualifikationen ran gehen.


    ist natürlich nur meine Persönliche Meinung.

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  • Also ich bin sogar der Auffassung, dass man die Unterrichtung + [lexicon='SKP'][/lexicon] abschaffen - und diese daher durch die GSSK ersetzt werden sollte. GSSK stellt die bessere Qualifikation dar bzw. man hat mehr gelernt.


    Was mich auch etwas entsetzt sind die Sprachkenntnisse bei den 34a. So sitzt ein Albaner bei uns in der Lehre (ich mache FSSK, der Albaner Sachkunde), jedoch hat der Albaner schon mit dem normalen Deutsch + der Ausdrucksweise seine Probleme. Fragt nicht wie da die Prüfung am Ende aussieht. Fraglich eher was man sich bei der Arbeitsagentur dabei gedacht hat. Der ist seit 2 Jahren in Deutschland.


    Damit allerdings auch jeder GSSK machen kann, muss entweder an den Voraussetzungen gearbeitet werden, oder entsprechende Kurse müssen entsprechend verlängert / verkürzt werden.


    Eine Maßnahme die aus meiner Sicht gut aussieht wäre diese:
    Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft "GSSK" | SFS – Schule Für Sicherheit


    Was hier nur noch fehlt ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht zu kennen halte ich für sehr wichtig. Gleiches auch bzgl. Betirebsrat und Gewerkschaften. Es muss nicht prüfungsrelevant sein, allerdings habe auch ich bereits gemerkt, ich hätte in der Vergangenheit in vielen Dingen anders handeln können, wenn ich das Arbeitsrecht besser gekannt hätte. Gerade bei den 34a [lexicon='SKP'][/lexicon] ist je nach Alter das Arbeitsrecht evtl. bereits eingeschlafen bspw. weil sie mal eine eigene Firma hatten (selbstständig) etc.

  • Was mich auch etwas entsetzt sind die Sprachkenntnisse bei den 34a. So sitzt ein Albaner bei uns in der Lehre (ich mache FSSK, der Albaner Sachkunde), jedoch hat der Albaner schon mit dem normalen Deutsch + der Ausdrucksweise seine Probleme.


    Würde er die Unterrichtung besuchen, müsste er Deutschkenntnisse auf Niveau B1 nachweisen:


    Verordnung über das [lexicon='Bewachungsgewerbe'][/lexicon] ([lexicon='Bewachungsverordnung'][/lexicon] - BewachV)
    § 3 Verfahren
    (1) Die Unterrichtung erfolgt mündlich, die zu unterrichtende Person muss über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des
    Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen. .
    ..


    Bei der [lexicon='Sachkundeprüfung'][/lexicon] verlässt man sich einfach darauf, das Personen ohne genügende Sprachkenntnisse die Prüfung wegen Nichtverstehen der Fragen sowieso nicht bestehen. Ich habe es als Prüfer für Sachkunde schon erlebt, das Prüflinge mit dem Wörterbuch angerückt sind und dann entsetzt waren, als wir das nicht zugelassen haben. Das Ergebnis der Prüfung kann man sich vorstellen.

  • Also ich bin sogar der Auffassung, dass man die Unterrichtung + [lexicon='SKP'][/lexicon] abschaffen - und diese daher durch die GSSK ersetzt werden sollte. GSSK stellt die bessere Qualifikation dar bzw. man hat mehr gelernt.


    Wäre ich sofort dabei nur das Problem ist bei vielen Objekten ist die Sachkunde als Qualifikation ausreicht. Und welcher GSSK'ler arbeitet für den Lohn eines Sachkundlers bzw. wie will man den Kunden dazu bewegen den Lohn von Sachkunde auf GSSK anzuheben.

  • So wie es @Nemere schreibt finde ich es schon völlig in Ordnung das sie bei der Prüfung durchfallen. Hier ist ja eher das Problem das es in einigen Bundesländern üblich ist das IHK Prüfer zu den Ausbildungsstätten fahren und dann auf einmal Leute die Prüfung bestehen die sie auf dem normalen Weg gar nicht hätten bestehen dürfen.

  • @Nemere
    Ein anderer Teilnehmer hat die Frage mal in den Raum geworfen bzgl. der Sprachkenntnisse, allerdings wusste der Dozent nicht genau auf welchem Niveau. Wenn der Albaner 30 % erreicht ist das schon viel...


    Ich habe mal eben auf YT nachgesehen, wegen B1. Aus meiner Sicht erreicht er nicht B1. Schon ich als Deutscher muss bei manchen Texten schlucken bzw. 2 mal lesen, wenn ich an die [lexicon='SKP'][/lexicon] 34a denke.


    @DerSheriff
    Ein Problem, was ich auch sehe, wenn ich meine Finger über die Jobbörse schweife sind die 34a Leute, Teilweise sehe ich dort ganz interessante Stellen. Wenn ich dann aber den Stundenlohn sehe und das dort auch 34a ausreicht, dann danke...
    ---> Generell will ich in Zukunft eine Stelle antreten, mit §7 [lexicon='WaffG'][/lexicon], da ich auch die Waffensachkunde mit mache. Wenn es dann auch noch Werkschutz ist, im Öffentlichen Dienst (Kernkraftwerk bspw.) wäre das ein Träumchen.


    Ein Dozent meinte mal "34a ist heute nicht mehr so. Die Firmen wollen eher Fachkraft haben. 34a war in den 90´gern sehr beliebt".


    Meine alte Firma hat nahezu "alles" genommen. Dabei wurden auch (wenn sie mal zu kriegen waren) auch Fachkräfte eingestellt. Bezahlt wurden diese aber mit dem gleichen Stundenlohn wie ich (nicht mal Unterrichtung oder [lexicon='SKP'][/lexicon]). Der eine blieb auch nicht lange. ;-)


    Die [lexicon='SKP'][/lexicon] 34a sollte aus meiner Sicht ab dem 01.01.2022 ersatzlos gestrichen - und darf ab 01.01.2020 nicht mehr ausgebildet werden (würde man es jetzt beschließen). Jede Firma wird zur [lexicon='Weiterbildung'][/lexicon] auf GSSK verpflichtet, wenn jemand nur [lexicon='SKP'][/lexicon] 34 hat. Eine [lexicon='Weiterbildung'][/lexicon] kann durch Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur gefördert werden. Es gelten dann ab Abschluss der [lexicon='Weiterbildung'][/lexicon] die Löhne der GSSK, welche verpflichtend zu zahlen sind.


    Das es IHK Prüfer gibt, die in die Ausbildungsstätten fahren und dort selbst "die Hoffnungslosen" bestehen muss nicht überraschend sein. Da können Gelder fließen, oder man kennt sich einfach, oder man arbeitet selbst für den Bildungsträger [...].

  • Ich für meinen Teil muss sagen , ich würde damit anfangen die Anforderungen an eine Firmeneröffnung höher zu setzen.


    Die 80 Stunden Unterrichtung gibt es zwar nicht mehr aber ich finde die Sachkunde doch auch sehr knapp bemessen.
    Würde ich hier etwas ändern können würde ich mindestens die [lexicon='Ausbildung'][/lexicon] als Qualitätsnachweis einführen.
    Ich denke das bei diesem Punkt dann nämlich sich einiges ändern würde.


    Wir müssen den Tatsachen ins Auge sehen, jeder Hans Dampf kann ein Sicherheitsgewerbe aufmachen.
    Man braucht ja nichts abgesehen von der Sachkunde, in den letzten 5 Jahren nicht vorbestraft, bzw. sollte eine Geldstrafe unter 90 Tagessätze bleiben.


    Solange es ich nennen sie mal " komische Firmen" gibt wird unsere Branche leider nicht besser werden.


    Sicherlich gibt es auch Firmen, die gut sind, wo der [lexicon='Inhaber'][/lexicon] nur Sachkunde hat, doch man sieht die überwiegende zahl der negativen

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  • @Azubi75 Man ist mittlerweile bemüht solche schwarzen Schafe aus dem Sicherheitsgewerbe zu drängen da diese in den letzten Jahren viel kaputt gemacht haben und der [lexicon='Sicherheitsbranche'][/lexicon] teilweise einen schlechten Ruf eingebracht haben. Man kann nur hoffen das diese Firmen in naher Zukunft wieder alle verschwunden sind.

  • @Racer ja wenn man in den Jobbörsen sieht was gemacht werden soll und welche Qualifikation verlangt wird kann man nur mit dem Kopf schütteln. Aber das ist ja ein Alt bekanntes Problem, alle wollen Sicherheit nur darf diese nichts kosten.

  • Ich sehe hier auch das Problem, das jeder von den Jobcentern in diesen Bereich gedrückt wird, ob derjenige dafür tauglich ist oder nicht, scheint die Damen und Herren der Jobcenter wenig zu Interessieren.


    Viele sind ja nichtmal in der Lage einen Wachbericht zu schreiben, sicherlich ist die [lexicon='SKP'][/lexicon] nur eine Grundqualifikation, um überhaupt in diesem Job zu Arbeiten (abgesehen von der Unterrichtung)


    Doch die kleinen und einfachen Dinge sollte man schon können, sowas kann man sich auch selbst aneignen, doch dazu muss auch der Wille da sein.


    Man möchte ja nicht auf einem Punkt stehen bleiben, sondern voran kommen.

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  • Ich für meinen Teil muss sagen , ich würde damit anfangen die Anforderungen an eine Firmeneröffnung höher zu setzen.


    Aus meiner Sicht sollte der Geschäftsführer wenigstens Fachkraft sein. GSSK und [lexicon='SKSS'][/lexicon] auch, dann allerdings mit zusätzlichen Qualifikationen und mindestens 2 Jahren Praxis.


    Wir müssen den Tatsachen ins Auge sehen, jeder Hans Dampf kann ein Sicherheitsgewerbe aufmachen.
    Man braucht ja nichts abgesehen von der Sachkunde, in den letzten 5 Jahren nicht vorbestraft, bzw. sollte eine Geldstrafe unter 90 Tagessätze bleiben.


    Leider...
    Versuche mal eine "Heizung und Sanitär" -Firma auf zumachen. Wird nicht funktionieren. Ich meine, da muss man Meister sein. Ggf. müsste ich ich da noch mal informieren.


    @Racer ja wenn man in den Jobbörsen sieht was gemacht werden soll und welche Qualifikation verlangt wird kann man nur mit dem Kopf schütteln. Aber das ist ja ein Alt bekanntes Problem, alle wollen Sicherheit nur darf diese nichts kosten.


    Und das wird es mir später sicher nicht einfach(er) machen, mein Wunschgehalt durchzuboxen. :-(


    Sicherlich werde ich schon einen seriösen Arbeitgeber finden, der auch bereit ist mein Wunschgehalt zu bezahlen und auch meine Qualifikation schätzt und berücksichtigt. Jedoch machen es die [lexicon='SKP'][/lexicon] 34a und die Einstellungen "darf ja nichts kosten" es einem nicht einfacher. Hier heißt es später "durchboxen".


    Ich sehe hier auch das Problem, das jeder von den Jobcentern in diesen Bereich gedrückt wird, ob derjenige dafür tauglich ist oder nicht, scheint die Damen und Herren der Jobcenter wenig zu Interessieren.


    Nicht nur Jobcenter, auch die Arbeitsagentur. Du kannst dir nicht vorstellen, wie die Bildungsgutscheine aus dem [lexicon='Fenster'][/lexicon] geschmissen werden. Das darf man hier gar nicht öffentlich posten...


    Viele sind ja nichtmal in der Lage einen Wachbericht zu schreiben, sicherlich ist die [lexicon='SKP'][/lexicon] nur eine Grundqualifikation, um überhaupt in diesem Job zu Arbeiten (abgesehen von der Unterrichtung)


    Eigentlich sollte jeder Mensch von selbst soweit denken können. Alternativ mal mit dem Chef sprechen oder von den Kollegen abgucken wie man es richtig macht. Es gibt auch Wachbücher die sind bereits vorgedruckt, da muss man also nur noch die entsprechenden Felder ausfüllen...


    Für meine Streife hatte mal mein Chef einen Streifenbericht erstellt, wollte diesen aber nicht "pflegen". Also habe ich mich eben darum gekümmert und stetig angepasst.


    Bei mir wurde eigentlich nicht viel geschrieben. Es gab mal einen Fall, in einem Hotel, wo ein "Psychisch angeschlagener" Herr nachts einen [lexicon='Hausfriedensbruch'][/lexicon] begangen hat und ich dann ein A4 Blatt voll bekam. In einem anderen Fall, wo einer gegen eine Schranke fuhr und diese beschädigte und dann den Unfallort unerlaubt verlassen hat, bekam mein Chef die Meldung telefonisch...


    Generell kann man sagen, dass meine Dienstzeit, auch im Streifendienst, nur wenig Vorfälle hatte.

  • @Racer ein Wunschgehalt wirst du eh in dem Gewerbe nicht durchgeboxt bekommen. Man bekommt den Lohn für die eine Stelle ausgeschrieben ist. Und halt eben das was nach an Zusatz dazu kommen kann. Beispiel Waffenträger oder in einer Leitenden Position als Team- oder Objektleiter.
    Spreche da aus Erfahrung, bin zur Zeit in einem Objekt als Werkschutzfachkraft angestellt und bekomme den Stundenlohn einer GSSK Kraft. Zusätzlich übernehme ich noch Aufgaben als Team-/Objektleiter, mache die Dienstpläne und kümmere mich bei Ausfall um Ersatz, da jetzt nich den zusätzlichen Lohn in den Funktionen zu bekommen da diskutiere ich gerade mit meinem Chef rum.

  • Naja, dass ich keine 18 € Brutto erhalten werde ist mir bewusst. Wenn ich bspw. 16 € Grundlohn habe + 2 € Waffenträger, dann sind es ja bereits 18 € und die sind in meinen Augen absolut okay.


    In einem Jobangebot bei der Arbeitsagentur war ein Posten als Werkschutzleiter zu sehen, mit 17,29 €. Auch das ist in meinen Augen in Ordnung. Ob man dort auch ne Waffe trägt hab ich nimmer im Kopf. Wenn ja, dann noch mal +2 €.


    Generell muss man sehen, wie sich das ganze noch entwickelt. Bis ich mich auf eine neue Stelle bewerben muss vergeht noch viel Zeit.


    Was jedoch dein Fall angeht, so hoffe ich auf Einsicht seitens deines Chefs. Dir mehr Arbeit aufbrummen, aber nicht mehr zahlen wollen ist in meinen Augen nicht einzusehen.

  • Sascha:


    entscheidend ist immer, dass Auftraggeber vorhanden sind, die dein "Wunschgehalt" ja indirekt bezahlen. Wenn Dein Chef Dir Dein Wunschgehalt, bzw. Wunschstundenlohn bezahlt, dann wird er das nur solange tun, solange er entsprechende Aufträge mit einem Stundenverrechnungssatz hat der das ermöglicht.

  • Die Liste kenne ich, trotzdem besten Dank. ;-)


    Was ich in Schleswig-Holstein abgeht ist in meinen Augen nicht akzeptabel. Da lernt doch kein Mensch [lexicon='FKSS'][/lexicon] und wenn dann gehen die S-H weg.


    NRW steht, falls ich bei mir im Landkreis nichts finde, ohnehin weit oben auf der Liste. Bin flexibel, da geht so ein Umzug schon.


    Wir hatten mal einen Kollegen, der hat in nem Werk in Berlin gearbeitet und verdiente dort 17 € pro Stunde Brutto, Plus Zuschläge.

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