Entwurf der DIN 77200-2 mit Regeln zu Flüchtlingsunterkünften erscheint im März

  • Laut Webseite des [lexicon='DIN'][/lexicon] erscheint im März der Entwurf von Teil 2 der [lexicon='DIN 77200'][/lexicon] 2 ("Sicherungsdienstleistungen - Teil 2: Erweiterte Anforderungen an [lexicon='Sicherheitsdienstleister'][/lexicon] für besondere Leistungsbereiche"). Bestandteil der Norm sind auch Anforderungen für die Sicherung von Flüchtlingsunterkünften. Es ist zu vermuten, dass die Qualifikationanforderungen insbesondere für Führungskräfte höher sind als 34a-Unterrichtung.


    Gibt es Erfahrungen wie vielen Unternehmen, die an Unterkünften tätig sind, bereits heute für andere Leistungsbereiche über eine 77200-Zertifizierung verfügen? Hat jemand konkretere Informationen über den Inhalt des Normteils?

  • Es ist zu vermuten, dass die Qualifikationanforderungen insbesondere für Führungskräfte höher sind als 34a-Unterrichtung.


    Bereits heute benötigen Sicherheitsmitarbeiter "in leitender Funktion" bei der [lexicon='Bewachung'][/lexicon] von Aufnahmeeinrichtungen die [lexicon='Sachkundeprüfung'][/lexicon] nach § 34 a [lexicon='GewO'][/lexicon]. Die Unterrichtung genügt hier schon seit längerem nicht mehr. § 34 a Abs. 1 a [lexicon='GewO'][/lexicon].
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html

  • In diesem Fall vollkommen ist dies deckungsgleich, stimmt. Dank für die Klarstellung. Wenngleich abzuwarten ist, ob die Normungskommission hier über die Anforderungen der GwO hinaus geht.

  • Wenngleich abzuwarten ist, ob die Normungskommission hier über die Anforderungen der GwO hinaus geht.


    Es wäre zu wünschen, aber noch wichtiger wäre, solche Anforderungen in die [lexicon='Gewerbeordnung'][/lexicon] aufzunehmen. Die Bewachungsaufträge für Asylbewerberunterkünfte werden in vielen Fällen ausgeschrieben. Ich habe in diesem Bereich noch keine Ausschreibung gesehen, welche in der Leistungsbeschreibung die [lexicon='DIN 77200'][/lexicon] forderte. Man begnügt sich mit der Erfüllung der [lexicon='Gewerbeordnung'][/lexicon].

  • Bislang gab es keine konreten Regelungen dazu in der [lexicon='DIN'][/lexicon]. Die Leistungsstufen waren auch nicht wirklich anwenderfreundlich (aus Sicht der Ausschreibenden).


    Es ist auch Aufgabe der Branche für solche Zertifizierungen zu werben. Vielleicht ist die [lexicon='DIN'][/lexicon] irgendwann in der GwO referenziert. Bis dahin verbiete es niemand die Diensterbringung nach [lexicon='DIN'][/lexicon] anzubieten, auch wenn nicht ausgeschrieben.

  • Bis dahin verbiete es niemand die Diensterbringung nach [lexicon='DIN'][/lexicon] anzubieten, auch wenn nicht ausgeschrieben.


    Natürlich verbietet das niemand. Wenn bei einer Ausschreibung der eine Anbieter die geforderte Leistung nur nach den Kriterien des Leistungsverzeichnisses anbietet und der andere bietet sie darüber hinaus unter Erfüllung der [lexicon='DIN 77200'][/lexicon] an - was meinst Du, welches Angebot bei einer sauberen Kalkulation billiger ist? Mit Sicherheit NICHT des Anbieters, der freiwillig die [lexicon='DIN'][/lexicon] anbietet. Und was meinst Du weiter, wer im Normalfall die Ausschreibung gewinnt?
    Wohl kaum der Anbieter mit dem höheren Preis.


  • Und was meinst Du weiter, wer im Normalfall die Ausschreibung gewinnt?
    Wohl kaum der Anbieter mit dem höheren Preis.


    In der [lexicon='DIN 77200'][/lexicon] stehen keine weltbewegenden Dinge, vielmehr ist es eigentlich traurig, dass so Grundsätzliches genormt werden muss. Ein Fokus auf die [lexicon='Ausbildung'][/lexicon] der eigenen Mitarbeiter und eine ordentliche Dokumentation sollten eigentlich zum Eigeninteresse gehören. Aber gut, mir ist bewusst, dass Sicherheitsdienste oftmals die Anforderungen nicht erfüllen. Du scheinst ja Erfahrungen zu haben. Wie viel höher sind denn die Kosten mit Zertifizierung oder bei Diensterbringung nach [lexicon='DIN'][/lexicon]? Welchen Zuschlag macht das auf den Angebotspreis bezogen aus?


    Dein Argument trifft dann zu, wenn das einzige Zuschlagskriterium “Preis“ ist. Bei öffentlichen Ausschreibungen ist das aber nicht immer der Fall. Ich kann qualitative Kriterien bis zu 50% werten. Habe ich bei Ausschreibungen auch schon gemacht (gut, nicht in Flüchtlingsunterkünften). Hast du mit den Kunden mal diskutiert, ob für sie der Preis wirklich alleinig maßgeblich ist oder waren das Vermutungen?


  • Welchen Zuschlag macht das auf den Angebotspreis bezogen aus?


    Konkrete Zahlen wie hoch der Kalkulationszuschlag bei einem Angebot unter Einbeziehung der [lexicon='DIN 77200'][/lexicon] sein muss, kann man nur im konkreten Einzelfall und bei eingehender Kenntnis der Rahmenbedingungen machen. Hier spielen Dinge wie Größe und Organisation der Sicherheitsfirma genauso ein Rolle wie die Frage, welche Anforderungen der [lexicon='DIN'][/lexicon] evtl. bereits erfüllt werden.


    Allein wenn das geforderte QM-System noch nicht vorhanden ist, kann dessen Erarbeitung eine Menge an Geld und Zeit erfordern. Nach den aktuellen Vorgaben der [lexicon='DIN'][/lexicon] [lexicon='EN'][/lexicon] [lexicon='ISO'][/lexicon] 9001 müssen z.B. so Dinge wie das „Lieferantenmanagement“ in das QM-System der Firma einbezogen werden. Ein QM-System muss bereits bei Stufe 1 nachweislich organisiert sein, ab Stufe 2 muss es zertifiziert sein. Wenn eine Sicherheitsfirma kein zertifiziertes QM-System hat, wird bei der Zertifizierung für die [lexicon='DIN 77200'][/lexicon] das vorhandene QM-System nach den Vorgaben der [lexicon='DIN'][/lexicon] [lexicon='EN'][/lexicon] [lexicon='ISO'][/lexicon] 9001 überprüft – es kommt also im Endeffekt auf das gleiche heraus. Auch der Nachweis regelmäßiger Audits ist sicher nicht überall vorhanden.


    Weitere Kostenfaktoren sind z .B.:
    - die geforderte Qualifikation des Personals. Bereits bei Stufe 1 ist für das eingesetzte Personal eine 40-stündige Zusatzqualifikation (mit Abschlusstest) über die Unterrichtung hinaus gefordert, wenn keine höherwertige Qualifizierung vorliegt. Bei einem hochspezialisierten Auftrag bzw. bei hohem [lexicon='Gefährdungspotential'][/lexicon] (trifft beides bei Aufträgen im Bereich Asylanten zu) ist eine weitere spezialisierte Schulung gefordert. Auch an die [lexicon='Ausbilder'][/lexicon] werden hier definierte Anforderungen gestellt.
    - es müssen Anforderungsprofile für die jeweilige Tätigkeit erstellt werden, es müssen Nachweise vorhanden sein, dass die Mitarbeiter diese Profile erfüllen. Hier ist nicht die gesetzliche Anforderung nach § 34 a [lexicon='GewO'][/lexicon] gemeint, sondern die physischen und psychischen Anforderungen. Dazu gehören auch Aus- und Weiterbildungspläne. Hier kommt auch der Anhang E der [lexicon='DIN 77200'][/lexicon] zum Tragen, der u.a. eine Feststellung der Eignung des Sicherheitsmitarbeiters aus arbeitsmedizinischer Sicht fordert – und zwar bezogen auf die Tätigkeit.
    - Die durchgehend organisierten Einsatzleitungen in „gesicherten Räumen“ oder einer [lexicon='NSL'][/lexicon] sind bei manchen Sicherheitsfirmen auch nicht vorhanden, hier besteht die Einsatzleitung zu oft nur aus dem Handy des Firmeninhabers.


    Zusammengefasst: Ein Firma, die gut organisiert ist, kann die [lexicon='DIN 77200'][/lexicon] durchaus erfüllen. Für eine kleine Firma, die sich so eben über Wasser hält, wäre es dagegen wahrscheinlich wirtschaftlicher Selbstmord, wenn sie mit verspricht, die [lexicon='DIN 77200'][/lexicon] zu erfüllen, um eine Ausschreibung zu gewinnen. Zunehmend werden gerade in Ausschreibungen für die [lexicon='Bewachung'][/lexicon] von Flüchtlingseinrichtungen auch horrende Vertragsstrafen festgelegt.


    Ich beobachte bei Ausschreibungen zunehmend einen anderen Trend. Die [lexicon='DIN 77200'][/lexicon] wird nicht explizit erwähnt, aber in der Leistungsbeschreibung tauchen als Anforderungen viele Punkte aus der 77200 auf, z.B. die persönliche Vorstellung der Mitarbeiter beim Auftraggeber oder eine Zusatzausbildung. Der Preis bleibt das ausschlaggebende Kriterium, aber die in der Ausschreibung genannten Forderungen müssen trotzdem erfüllt werden.
    Diese Erkenntnisse habe ich seit über drei Jahren in Bayern bei Ausschreibungen für die Sicherung z.B. der sog. „Ankerzentren (früher Erstaufnahmeeinrichtungen) gewonnen. Diese Einrichtungen werden von den jeweiligen Bezirksregierungen eingerichtet, meine Erfahrungen kommen aus der Arbeit mit den Bezirken Oberbayern und Niederbayern. In vielen Fällen wird die [lexicon='Bewachung'][/lexicon] dieser Ankerzentren auch nicht eigenständig ausgeschrieben, sondern es wird der Betrieb dieser Einrichtungen insgesamt ausgeschrieben (also Organisation und Verwaltung mitsamt Betreuungspersonal - Sozialarbeiter, Logistik, Gebäude, Versorgung / Küche, Reinigung, Gebäudemanagement und eben Sicherheitsdienst). Der Betreiber eines Ankerzentrums muss das Gesamtpaket anbieten und wird dann bei jeder Einzelleistung versuchen, so billig wie möglich zu arbeiten. Das führt z.B. dazu, dass sehr viele Bundesländer aus den neuen Bundesländern zu absoluten Dumpingpreise hier eingesetzt werden. Das eingesetzte Personal ist oft nachgerade unterirdisch, die Fluktuation sehr hoch, die Arbeitsbedingungen mehr als grenzwertig. Viele bayerische Sicherheitsfirmen haben sich daher aus der Sicherung von Asylanteneinrichtungen zurückgezogen, auch deswegen, weil zumindest in Südbayern sowieso ein eklatanter Mangel an qualifiziertem Sicherheitspersonal herrscht.

  • Zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Als allgemeinen Hinweis möchte ich feststellen, dass es keine Leistungsstufen mehr gibt. Die Version 2008 lief letztes Jahr aus. Zertifikate verlieren zum Ende des Jahres ihre Gültigkeit. Die Version aus November 2017 unterscheidet nach Dienstleistungen. Ein QMS ist ist in jedem Fall notwendig. Das ist auch logisch, weil sich ein abstraktes Ziel wie [lexicon='Qualität'][/lexicon] anders gar nicht steuern lässt. Insofern treffen die Feststellungen hinsichtlich des QMS auch für die aktuelle Version zu. Bei den weiteren Anforderungen, die du beschreibst, lohnt ein Blick in die Norm. Hier hat sich einiges geändert. Anhang E gibt es nicht mehr.


    Aus deiner Argumentation wird klar, dass mein Vorschlag gar nicht so abwegig ist, wie zuerst erklärt. Ein Unternehmen, dass Dienstleistungen nach [lexicon='DIN'][/lexicon] erbringt und ggf. sogar zertifiziert ist, kann dies auch ohne wesentliche Zuschläge Kunden anbieten, die es nicht fordern. Die Kosten für das QMS und Ausbildungen sind (unter anderem) Gemeinsankosten / Overhead (auch Eh-da-Kosten genannt). Somit beeinflussen sie die Stückkosten für jeden Auftrag.


    Ich stimme zu, dass ein kleines nicht-zertifiziertes Unternehmen die [lexicon='DIN'][/lexicon] nicht wirtschaftlich sinnvoll als add-on anzubieten. Das gilt insbesondere, weil die Kosten für ein QMS und dessen Zertifizierung nur bedingt von der Größe abhängig sind. Mit einer Ausnahme, auf die ich gleich noch eingehe, hat ein solches Unternehmen aber auch gar kein Interesse daran. Ein zertifiziertes Unternehmen hingegen sollte ein Interesse daran haben sich von den Billiganbietern abzugrenzen und auch die Bekanntheit der Norm zu steigern. Wenn die Ausschreibenden nie davon hören oder lesen, können sie diese auch nicht in Ausschreibungen aufnehmen.


    Jetzt zur Ausnahme: Ein Unternehmen, das sich zertifizieren lassen möchte, kommt um eine Diensterbringung nach [lexicon='DIN'][/lexicon] in mindestens einem Auftrag je Dienstleistungen gar nicht herum. Egal, ob dies vom Auftraggeber gefordert ist oder nicht. Teil 3 der Norm fordert nämlich, dass Personal auf der [lexicon='Dienstleistung'][/lexicon] arbeitet und ein Auftrag entsprechend umgesetzt ist. Da die Zertifizierungsanforderungen in Teil 3 auch für den neuen Teil und damit für Dienste in “Flüchtlingsheimen“ gilt, wird also das von mir beschriebene Szenario notwendig sein, um überhaupt zu einem Zertifikat zu kommen.


    Es ist aus meiner Sicht schwierig, wenn sich Sicherheitsdienste darauf zurückziehen, dass irgendetwas nicht gefordert wird. Billiganbieter wird man nur aus dem Markt bekommen, wenn man dem Markt zeigt, was gute [lexicon='Qualität'][/lexicon] ist und warum sich diese lohnt. Dafür muss man leider manchmal in Vorleistung gehen. Und wie ich dargestellt habe, lohnt sich ein Gedanke daran vielleicht doch mal.

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