Lehrgang online GSSK

  • Guten Morgen.
    Ich wollte mich mal informieren ob jemand Erfahrung mit den online Lehrgängen für die Prüfung zur GSSK gemacht hat.
    Hat schon mal jemand an so einem Lehrgang teilgenommen?
    Wäre dankbar über eure Hilfe.
    Gruß

  • Hi ich hab solche Lehrgänge in Webinaren geführt und kann sagen dass viel von der Motivation der Teilnehmer abhängt.
    Grundsätzlich funktioniert das Konzept.
    Wichtig ist:

    • Lernstoff vor den Webinaren intensiv lernen, damit du weißt worum es eigentlich geht
    • Lernstoff im Nachhinein reflektieren und gegenlesen
    • Fragen ausformulieren um den Dozenten bei Unklarheiten um Unterstützung zu bitten


    Allerdings solltest du mit 1-2 guten Büchern zur GSSK (Boorberg Verlag) auch gut aufgestellt sein.
    Du kannst die Prüfungen ja beliebig wiederholen, natürlich must du dafür jedesmal blechen.


    Ich wünsche viel Erfolg bei der Weiterqualifizierung

  • Aus meiner Sicht ist man mit einer GSSK immer besser dran als mit der 34a [lexicon='GewO'][/lexicon]. Somit kannst du auch für den mittleren / gehobenen Werkschutz arbeiten. Ferner erhältst du eine Waffenberechtigung, durch diese man einen weiteren Zuschlag erhält. In M-V sind es 2 € pro Stunde.


    Eine [lexicon='Ausbildung'][/lexicon] zur GSSK Online zu machen ist mir auch recht neu, allerdings gab es sowas auch schon für [lexicon='FKSS'][/lexicon]. Ich selbst halte eine [lexicon='Ausbildung'][/lexicon] bei einem Bildungsträger (also vor Ort) für die bessere Option.

  • Hi Racer.
    Ich gebe dir recht das es besser ist die Prüfung GSSK über einen Bildungsträger vor Ort zu machen.
    Allerdings bin ich berufstätig und kann mir nicht mal eben fünf, sechs oder länger frei nehmen.
    Darum ja die Idee das ich das im Selbststudium mache neben meinem Job.

  • Ferner erhältst du eine Waffenberechtigung, durch diese man einen weiteren Zuschlag erhält.


    a) Was ist eine "Waffenberechtigung"?
    b) Wenn damit die Waffensachkunde für Berufswaffenträger gemeint sein sollte, so ist diese keinesfalls automatisch mit der Prüfung GSSK erworben! Diese [lexicon='Ausbildung'][/lexicon] muss extra durchgeführt und eine gesonderte Prüfung abgeleg werden. Die Prüfung GSSK findet vor der IHK, die Prüfung Waffensachkunde nach den gem. Landesrecht bestimmten Stellen (z.B. Landratsamt oder von diesem bestimmte Prüfungsausschüsse) statt.
    Es gibt natürlich Bildungsträger, welche die Waffensachkunde gemeinsam mit der [lexicon='Ausbildung'][/lexicon] GSSK anbieten. Das mag Sinn machen, weil Waffenrecht sowieso Ausbildungsinhalt bei der GSSK ist und auch Prüfungsthema sein kann.
    c) Klar sollte auch sein, dass der Zuschlag für Waffenträger nur gezahlt wird, wenn der betreffende Sicherheitsmitarbeiter tatsächlich als Waffenträger eingesetzt wird.

  • @MaWo
    Das du berufstätig bist war mir nicht bekannt.


    Über KURSNET - Bildungsangebote einfach finden gibt es auch Kursträger die einen solchen Lehrgang (manchmal) auch in Teilzeit anbieten.


    Wenn es bei dir keinen Bildungsträger gibt, dann macht der Onlinekurs natürlich Sinn. Allerdings (so wurde es mir gesagt) ist das ganze via Onlinekurs noch mal schwerer.


    @Nemere
    Mit "Waffenberechtigung" war gemeint, dass man die Waffensachkunde gelernt hat und auch darauf geprüft wurde.


    Das man diese nicht automatisch erwirbt war mir nicht bekannt. Als ich mal Angebote zur GSSK eingeholt habe (2 Bildungsträger) war die Waffensachkunde dabei + Prüfung.


    Das man den Zuschlag nur bekommt wenn man auch als solcher eingesetzt wird ist mir bekannt. ;-)

  • Bei uns kann die GSSK max. 3 mal versucht werden.
    Ab dann bekommt man bei dieser IHK (München) keine Zulassung mehr.
    Ob man dann einfach zu einer andere IHK gehen kann, ist mir nicht bekannt.

  • Bei uns kann die GSSK max. 3 mal versucht werden.
    Ab dann bekommt man bei dieser IHK (München) keine Zulassung mehr.


    Wenn es mit rechten Dingen zugeht, müsste das für alle IHK gelten, da die Fortbildungsprüfungsordnungen der Industrie- und Handelskammern hier insoweit über den DIHK abgestimmt wurden.


    Beispiel IHK München - Fortbildungsprüfungsordnung, § 27:


    "§ 27 Wiederholungsprüfung
    (1) ‎Eine‎ Fortbildungsprüfung,‎ die‎ nicht‎ bestanden ‎ist,‎ kann ‎zweimal‎ wiederholt‎ werden. ...."
    pruefungsordnung-fuer-die-durchfuehrung-von-fortbildungspruefungen-der-industri.pdf

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