Bestrafungskatalog als Informationsblatt bei Vertragsunterzeichnung

  • Hallo zusammen,


    bin neu hier und im Sicherheitsgewerbe, ich wüßte gern von euch wie gängig die Praxis ist, bei Vertragsabschluß ein Informationsblatt auszuhändigen, daß Sanktionen gegen Beschäftigte auflistet, Auszug:


    "Verstoß gegen die Anzugsordnung lt. aktueller Dienstanweisung: Die Hälfte des geleisteten Dienstes wird nicht vergütet und eine Abmahnung ausgesprochen."
    "Überziehung der Pause: Pro begonnene 15 Minuten Überziehung wird eine Stunde von der geleisteten Dienstzeit abgezogen."
    "Beschwerde des Auftraggebers über Fehlverhalten des Mitarbeiters: Der geleistete Dienst wird nicht vergütet und eine Abmahnung ausgesprochen..."
    "Verlassen des Objektes ohne dienstlichen Hintergrund während der Dienstzeit: Der geleistete Dienst wird nicht vergütet und eine Abmahnung ausgesprochen..."
    "Der Dienst wird ohne Abmeldung vorzeitig beendet: Der geleistete Dienst wird nicht vergütet, sowie eine Abmahnung ausgesprochen."
    "Unentschuldigte Verspätung zum Dienstbeginn: Pro begonnene 15 Minuten Verspätung wird eine Stunde von der geleisteten Dienstzeit abgezogen."
    "Nichterreichbarkeit während einer Rufbereitschaft: In jedem Fall wird eine Abmahnung ausgesprochen. Im Wiederholungsfall wird eine Kündigung vorbehalten. Enstehende Folgekosten müssen, mindestens jedoch 25,00 Euro, vom Sicherheitsmitarbeiter für den Mehraufwand getragen werden."


    Abmahnungen oder Kündigungen bei Vertragsverletzungen oder Verstößen gegen Dienstanweisungen in manchen Fällen sind nachvollziehbar und auch rechtens, ich halte es aber für unseriös wenn ich in jedem zweiten Satz lese, daß geleistete Dienste nicht oder nur teilweise vergütet werden, da sehe ich ein erhebliches Mißbrauchspotential Lohn zu kürzen...


    Sicher gibt es Firmen die z.B. für kleine Verspätungen oder auch einen 5 minütigen Handygebrauch während der Arbeitszeit auch gern 2-3 std. abziehen...


    Gibt es derartige Praktiken in euren Firmen? Kann man es als den Standard in der Sicherheitsbranche ansehen oder sind das Einzelfälle?

  • Die von dir angesprochenen Fälle der Abzüge halte ich (ohne jetzt eine Rechtsprüfung und Begründung durchgeführt zu haben), für hochgradig unseriös und unüblich. Habe ich noch nie gehört oder gesehen. Ich bezweifle stark, dass ein Arbeitsgericht das im Streitfall so als gültigen Vertragsbestandteil akzeptieren würde.


    Wäre ich Arbeitnehmer, würde ich solch einen Vertrag lachend zurückgeben und mich verziehen.

  • Es ist ja kein offizieller Bestandteil des Vertrags, der ist rechtlich betrachtet sauber, sondern ein Infomationsblatt, das zusätzlich ausgehändigt wird, um den Anschein zu erwecken, jede kleinste Verfehlung kann mit Gehaltkürzung bestraft werden, sicher hat das Blatt rechtlich keinerlei Wirkung, selbiges wurde auch vom Personaler zugegeben, den ich auf diese rechtswidrigen Bestrafungsaktionen hingewiesen habe, sein Kommentar dazu war : "selbstverständlich ist das nicht rechtsgültig, aber das wissen doch die Arbeitsnehmer nicht die hier Verträge unterschreiben^^" zudem wurde noch erwähnt, dass es hilft die Disziplin unter den Beschäftigten aufrecht zu erhalten...

  • Wenn es kein Bestandteil eines Vertrages ist - kann daraus von vornherein kein rechtlicher Anspruch generiert werden. Also ist das "Infoblatt" sinn- und nutzlos. Moralisch absolut fragwürdig und unseriös. Wer sich von sowas beeindrucken lässt, ist aber selber schuld. Aber dem Verfasser dieses Infoblattes würde ich Unfähigkeit als Personaler / Führungskraft und moralisches Totalversagen attestieren. Führen durch Angst? Machiavelli oder watt?


    (Achtung, Joke:) Ich würde ein Gegenangebot machen und Vertragsstrafen anbieten bei:

    • Verspätet gezahltem Entgelt
    • Unkorrekt gezahltem Entgelt
    • Unkorrekten Abrechnungen von Lohnnebenkosten
    • Fehlerhaften Stundenabrechnungen
    • Nicht-Erreichbarkeit von verantwortlichen Führungskräften
    • Von Dienstanweisungen abweichende Anweisungen
    • Von Dienstanweisungen abweichender gestellter Ausrüstung
    • Verstößen gegen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
    • ...

    Da gibt's bestimmt noch mehr tolle Sachen :D

  • Auch ich halte diese Form des Info-Blattes für sehr Fragwürdig ...


    Wie im Kommentar zu lesen, wird hier eben au "Deppen-Fang" gehofft, wenn ich lese,
    dass die meisten AN die rechtliche Seite sowieso nicht begreifen.
    Bei Vorlage eines solchen Info-Blattes kann auch ich nur empfehlen,
    den Schreibtisch oder Besprechungstisch zu verlassen.


    in der heutigen Zeit kann man sich mit einer gewissen Qualifikation den Arbeitsplatz schon fast aussuchen.
    Das wird in den nächsten Jahren eher stärker als schwächer vorhanden sein, da der Schutz oder das Bedürfnis danach immer stärker wird.


    Gruß 2m02cm-Mann



    Ich glaube fest daran, dass die schönste Stunde eines jeden Mannes - die erfüllung all seiner Sehnsüchte... der Augenblick ist wenn er sich für eine Gute Sache ganz verausgabt hat und erschöpft auf dem Schlachtfeld liegt - als Sieger.
    Vince Lombardi (1913-1970)