Zuverlässigkeitsprüfung GWT

  • Hallo,
    Bin neu hier im Forum und hoffe das mir jemand behilflich sein kann. Würde gerne als Geld und Werttransportfahrer arbeiten. Hatte letzte Woche ein Vorstellungsgespräch das recht gut verlief. Bevor es zur Einstellung kommt wird man erst mal durchleuchtet welches ich natürlich verstehen kann. Nun zu dem unangenehmen Teil: im Jahr 2009 bekam ich ein Strafbefehl zu 90 tagessätze wegen [lexicon='Diebstahl'][/lexicon]. Ich weiss...nicht toll aber kanns nicht mehr ändern. Wird es daran scheitern? BZR ist ohne Eintrag da längst getilt. Was ist mit dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister? Ausserdem erkundigt sich die Behörde auch bei der Polizei. Und die werden das sicher noch in ihrer Datenbank haben!? Also ich denke es könnte schwierig werden. Der Arbeitgeber wird das doch rausbekommen oder nicht?

  • Nun, mehr als Du kann auch der Geld- und Wertdienstleister nicht einsehen, daher wird es dann an der Behörde hängen ob die Dich zulassen wollen. Aber die Tat ist nun neun Jahre her, das dürfte kein Hinderungsgrund mehr sein. Auch Waffenrechtlich dürfte es keine Probleme geben, aber wie gesagt, die Behörde hat hier das letzte Wort.

  • Ok schon mal vielen Dank. Auch eine Stellungnahme der Polizei soll eingeholt werden. Wachpersonen werden wohl bei der Gemeinde angemeldet und die Gemeinde widerrum fragt bei der Polizei an? Und sobald [lexicon='Diebstahl'][/lexicon] im Raum steht ist es wahrscheinlich egal wie lange bzw wieviel Jahre es zurückliegt. Was für eine Stellungnahme soll das sein?

  • Ja, der Geld- und Wertdienstleister muss jeden Mitarbeiter der mit Bewachungen im Sinne des §34a [lexicon='GewO'][/lexicon] betraut wird der Ortspolizeibehörde Melden, das ist Pflicht. Diese führt dann eine Überprüfung deiner Person durch. Das wird dann noch erweitert wenn eine Prüfung zur waffenrechtlichen Zulassung ([lexicon='Waffenschein'][/lexicon]) stattfinden soll, was im GWT (Geld- Und Werttransport) üblich, wenn nicht, je nach Stelle, Voraussetzung ist. Diese Prüfung ist sehr umfangreich und kann mehre Monate andauern.


    Was nun eine Stellungnahme der Polizei sein soll, bin ich mir nicht ganz sicher, vermutlich wollen sie Prüfen ob es Eintragungen zu Dir im Tagebuch der örtlichen Polizeidienststelle gibt. Da stehen dann auch Vorfälle drin die nicht zu Ermittlungen oder Anklagen geführt haben. Wenn die Polizei zum Beispiel zu deinem Haus gerufen wird weil ein Nachbar häusliche Gewalt vermutet, aber die Polizei keinen ausreichenden Anfangsverdacht feststellen kann. Ob die da Auskunft bekommen? Ich weiß es nicht.



    Landesrecht BW § 4 WaffG | Bundesnorm | Voraussetzungen für eine Erlaubnis | Waffengesetz | gültig ab: 25.07.2009

  • Ok danke für die gute Antwort. Also sagen wir es mal so: entweder wird der 9 Jahre zurückliegende Strafbefehl erwähnt oder ich habe einfach Glück....

  • Nun bei der Überprüfung nach 34a der [lexicon='GewO'][/lexicon] geht es ja im allgemeinen um die Zuverlässigkeit einer Person um mit Sicherheitsaufgaben betraut zu werden. Bei der Überprüfung sieht das Gewerbeamt alles Sicherheitsrelevante Informationen zu einer Person weit über das polizeiliche Führungszeugnis hinaus.
    Wer zum Beispiel in den letzten 10 Jahren Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Organisation oder Verein war, oder in den letzten 5 Jahren beim begehen von Straftaten rechtskräftig verurteilt wurde beispielsweise wegen [lexicon='Hausfriedensbruch'][/lexicon], [lexicon='Betrug'][/lexicon], [lexicon='Diebstahl'][/lexicon] oder Verbrechen zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder 2 geringen Tagessätzen verurteilt wurde gilt in der Regel als nicht [lexicon='zuverlässig'][/lexicon].
    Gut dein Vorfall liegt jetzt länger als 5 Jahre zurück, sollte es bis auf diesen einen Vorfall keine weiteren relevanten Eintragungen geben könntest du Glück haben und als [lexicon='Zuverlässig'][/lexicon] gelten.

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