Es steht eine Neufassung der Bewachungsverordnung ins Haus, der Referentenentwurf kann unter
gesetzentwurf-bewachungsverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=4
eingesehen werden.
Einige wichtige Änderungen:
1. Überarbeitung hinsichtlich des Bewachungsregisters und der daraus resultierenden Pflichten.
2. Klarstellung der gewerberechtlichen Zuständigkeiten
3. Bei der Sachkundeprüfung dürfen jetzt u.a. anwesend sein:
- beauftragte Vertreter der Aufsichtsbehörden,
- Vertreter der Industrie- und Handelskammern,
- Personen, die beauftragt sind, die Qualität der Prüfungen zu kontrollieren.
Das dürfte eine Reaktion auf die immer wiederkehrenden Probleme mit offensichtlich nicht ordnungsgemäß durchgeführten Sachkundeprüfungen sein, die zu unrealistisch hohen Bestehungsquoten offenbar ungeeigneter Personen führten.
4. Beim Ausweis braucht es kein Lichtbild mehr, dafür müssen die Bewacherregisteridentifikationsnummern der Wachperson und des Bewachungsunternehmens aufgenommen werden.
Die Reihenfolge der Bestimmungen hat sich völlig verändert, so findet man die Bestimmungen zum Ausweis (bisher § 11) jetzt unter § 18.