Einschlägig vorbestraft, Jobcenter verlangt 34a-Teilnahme und SKP

  • Hallo,


    nach fünf Jahren Arbeitslosigkeit fragte mich mein Sachbearbeiter vom Jobcenter, was ich mir beruflich denn vorstellen könnte. Eigentlich versuche ich seit Jahren eine Umschulung zum Kaufmann für Büromanagement zu bekommen, aber das Jobcenter investierte lieber 10.000 Euro in einen LKW-Führerschein, die Berufskraftfahrerqualifikation und den ADR-Schein anstatt 7.000 Euro in eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement wohl wissend das dieser Beruf nichts für mich ist. Als mich mein Sachbearbeiter fragte, ob ich mir eine Tätigkeit im Sicherheitsdienst vorstellen könnte, sagte ich unüberlegt "Ja". Innerhalb von Minuten erhielt ich einen Bildungsgutschein für die SKP und die Waffensachkunde. Da ich aber bedenken hatte, dass man mich überhaupt in diesem beruf arbeiten lässt, erzählte ich von meinen Vorstrafen. Diese sind wie folgt:



    2008:
    80 Sozialstunden nach Jugendstrafrecht als Heranwachsender wegen Beleidigung, Bedrohung, Üble Nachrede, Körperverletzung und siebenfachen Betrug.


    2010:
    Geldstrafe i.H.v. 60 Tagessätzen wegen Verstoß gegen das Waffengesetz und Bedrohung
    Freundin wurde vom Ex ausgespannt, daraufhin traf ich mich mit ihm auf dem Marktplatz und bedrohte ihn mit einer Schreckschusspistole, für die ich keinen kleinen Waffenschein hatte. Das eine Polizeiwache in unmittelbarer Nähe war hat mich nicht davon abgeschreckt. Im Auto wurde zudem noch ein Schreckschussrevolver und ein Messer, welches sich verdeckt und unscheinbar tragen ließ, gefunden. Tageszeitung berichtete auf einer Doppelseite darüber ("Highnoon auf dem Marktplatz").


    2011:
    60 Tagessätze wegen Nachstellung.
    Ich war Moderator in einem Forum. Nachdem man mir die Moderatorenrechte aufgrund eines sehr autoritären Moderationsstils entzogen hatte, terrorisierte ich die Forenbetreibern mit Hunderten Anrufen über Tage hinweg.


    Von 2009 bis 2017:
    ca. sieben Strafbefehle wegen Betrug, Tagessätze zwischen 20 und 40.
    Der Klassiker bei Langzeitarbeitslosen: Eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse abgegeben und trotzdem bestellt, was ich wiederum nicht bezahlen konnte, weil ich das angesparte Geld in der Zwischenzeit für andere Sachen ausgab und die Umtauschfrist entweder an Bedingungen gebunden war (ungeöffnete Originalverpackung, Hygiene....) oder ich das Geld einfach verschleudert habe.


    Zudem wurden alleine 2007 knapp 50 Anzeigen eingestellt, von 2008 bis 2017 acht.


    Meinen Sachbearbeiter interessiert es nicht, er sagt, dass man auch mit Vorstrafen immer einen Weg finden wird irgendwo unterzukommen. Und damit hatte er Recht. Mein Kampfsporttrainer (7. Dan Jiu-Jitsu, 5. Dan Kickboxen, 5. Dan Kyokushin-Karate) ist im Bewachungsgewerbe selbständig. Er selbst war Präsident eines lokalen berühmt berüchtigten Biker-Clubs und machte mir folgendes Angebot: Ich soll die SKP machen, weil es ja nicht mein Geld ist, welches da ausgegeben wurde und er würde mich einstellen. Nicht als Angestellter, sondern als Privatdetektiv oder Allrounder. Einsetzen würde er mich dann größtenteils wie ein unbescholtener Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe, bei besonders konfliktträchtigen Arbeiten sollte ich mich dann aber lieber im Hintergrund halten. Mit seinem Sohn würde er es auch so machen, weil er mehrfach wegen sämtlichen Köperverletzungsdelikten einschlägig vorbestraft ist und das würde funktionieren. Ehrlich gesagt ist mir das aber zu heikel, obwohl ich auch der Meinung bin dass man bei Vorstrafen genau hinschauen sollte um welche Delikte es sich handelt und wie es zur Strafbarkeit gekommen ist. Jemand der wegen den klassischen Eingehungsbetrug (EV abgegeben, trotzdem bestellt und nicht bezahlt) ist wohl zuverlässiger als ein Anlagebetrüger und jemand der gerne mal sehr direkt seine Meinung äußert (Beleidigung) ist wohl zuverlässiger als ein Gewaltverbrecher.


    Auch wenn ich mir die Antwort schon denken kann, stelle ich trotzdem diese Frage:
    Habe ich Chancen im Bewachungsgewerbe arbeiten zu können? Was soll ich eurer Meinung nach tun? Das Jobcenter will das ich die SKP mache, obwohl es für mich aussichtslos ist, überhaupt einen Job im Bewachungsgewerbe zu finden.



    Zum Schluss noch etwas über meine Person:
    31 Jahre alt, gelernter Krankenpfleger, umgeschulter Berufskraftfahrer für den Güterverkehr, drei Semester Pflegewissenschaften studiert, Fachgebundene Hochschulreife für Gesundheit und Soziales, Hochbegabt und Mitglied bei Mensa in Deutschland e.V. (trotz Rechtschreibfehler ;) )

  • Wenn Du 13 Euro für ein einfaches Führungszeugnis investierst hast Du eigentlich schon die Antwort.


    Der Biker-Chef will Dich in die Selbständigkeit drängen, damit er keinen Ärger bekommt. Das würde für Dich aber heissen, Dich selbst krankenversichern usw. Wenn Du Dein Leben bisher schon nicht auf die Reihe bekommen hast, wie willst Du dann eine Selbständigkeit auf die Reihe bekommen?


    Wenn Dein Sachbearbeiter das will, dann mach die SKP. Du gewinnst Zeit und Qualifikation. Oder hast Du eine bessere Alternative?
    Wenn Du später mal die Kurve zu beständig straffreiem Verhalten bekommen hast kannst Du problemlos starten.

  • Das polizeiliche Führungszeugnis ist doch weniger wichtiger. Letztendlich kommt es auf die Überprüfung vom Ordnungsamt und die Auskünfte aus dem BZR usw. an. Auch wenn im Führungszeugnis nichts steht heißt das nicht, dass ich im behördlichen Sinn als Zuverlässig gelte. Wobei ich, wie gesagt, es nicht verstehen kann, warum zum Beispiel jemand der mal wegen Beleidigung aufgefallen ist, nicht zuverlässig sein kann. Stelle ich jemanden als Werttranspoortfahrer ein, dann ist es klar, dass ich dafür keine Betrüger brauche. Wenn jemand den ganzen Tag an der Pforte sitzt und aus dem Fenster guckt, dann ist es ziemlich egal ob er vorbestraft ist oder nicht. Und das ich einen Volksverhetzer und Gewaltverbrecher nicht in der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften einsetzen kann, ist mir auch klar.


    Es geht nicht darum, dass ich als Selbständiger für meinen Trainer arbeite. Er gibt mir einen Arbeitsvertrag mit einer Berufsbezeichnung die nicht dem Bewachungsgewerbe zuzuordnen ist und setzt mich trotzdem weitgehend als Wachperson ein. Alles mit Arbeitsvertrag halt. Wobei ich ehrlich sagen muss, dass ich mir ungerne vom Staat vorschreiben lasse, wo und als was ich zu arbeiten oder auch nicht zu arbeiten habe. Mal sehen, ich halte mir alle Optionen offen.

  • Bei der zuständigen Ordnungsamtsleiterin bin ich auch nicht gerade beliebt, nachdem ich ihr 2015 in einer Sache angeboten habe, sie persönlich zu treffen, um ihr gewisse Denkanstöße zu vermitteln. Und genau diese Frau ist hier für die Überprüfung zuständig.

  • Um herauszufinden ob du im Sicherheitsgewerbe arbeiten darfst, wird dir letztlich nur der Versuch übrigbleiben. Das wird Dir hier keiner Beantworten können.


    Ob du Du dich jedoch in eine solche Abhängigkeit zu deinem Trainer begeben solltest, für mich liest sich das doch als eine eher dubiose Form der Anstellung, würde ich mir Überlegen.

  • Bei der zuständigen Ordnungsamtsleiterin bin ich auch nicht gerade beliebt, nachdem ich ihr 2015 in einer Sache angeboten habe, sie persönlich zu treffen, um ihr gewisse Denkanstöße zu vermitteln.


    Wahrscheinlich muss man hochbegabt sein, um sich so zu verhalten.


    Bringen wir es doch mal auf den Punkt:

    Zitat

    Von 2009 bis 2017:
    ca. sieben Strafbefehle wegen Betrug, Tagessätze zwischen 20 und 40.
    .... Zudem wurden alleine 2007 knapp 50 Anzeigen eingestellt, von 2008 bis 2017 acht.


    Das steht für mich für erhebliche kriminelle Energie, um früher gebräuchlichere treffendere Ausdrücke zu vermeiden


    Zitat

    Wobei ich ehrlich sagen muss, dass ich mir ungerne vom Staat vorschreiben lasse, wo und als was ich zu arbeiten oder auch nicht zu arbeiten habe.


    Aber Leistungen vom Sozialstaat und damit von der Gesellschaft kassieren wollen.


    Wenn ich mir Deine ganze oben geschilderte "Karrierre"

    Zitat

    31 Jahre alt, gelernter Krankenpfleger, umgeschulter Berufskraftfahrer für den Güterverkehr, drei Semester Pflegewissenschaften studiert, Fachgebundene Hochschulreife für Gesundheit und Soziales, Hochbegabt und Mitglied bei Mensa in Deutschland e.V.


    und Deine Feststellung "fünf Jahre arbeitslos" so anschaue, wird für mich vor allem eines deutlich:
    Du hast zwei Berufe, in denen bundesweit Fachkräfte gesucht werden und Du findest keinen Job? Du willst einfach nicht arbeiten. Du willst Dich weiter in der sozialen Hängematte ausruhen und suchst jetzt hier Tipps, wie Du den berechtigten Forderungen des Jobcenters entgehen kannst.


    Verkaufe Doch Deine Geschichte (so sie denn überhaupt wahr ist) an irgendeinen privaten Fernsehsender. Die suchen immer wieder solche Trash-Comedys.


    Die erforderliche Zuverlässigkeit ist bei Dir ganz klar nicht gegeben, das ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift zur Bewachungsverordnung, Nr. 2.2.1.§ i.V.m. Nr. 3.3.1:
    Hier steht unter Regelvermutung der Unzuverlässigkeit:

    "wegen Versuchs oder Vollendung einer der in dem Katalog gem. § 34a Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 Buchst. a bis d aufgeführten Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe,
    Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist oder bei dem die Verhängung
    von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. "


    Betrug ist einer der in dem zitierten Katalog aufgeführten Straftaten, Du bist mehrfach deswegen verurteilt worden, die letzte Verurteilung war 2017, liegt also weniger als fünf Jahre zurück.


    Leute mir Deiner Einstellung und Deiner Vorstrafenliste haben im seriösen Sicherheitsgewerbe nichts, aber auch gar nichts verloren.

    Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir viel Ärger erspart bleiben.
    Konfuzius

  • Bei der zuständigen Ordnungsamtsleiterin bin ich auch nicht gerade beliebt, nachdem ich ihr 2015 in einer Sache angeboten habe, sie persönlich zu treffen, um ihr gewisse Denkanstöße zu vermitteln. Und genau diese Frau ist hier für die Überprüfung zuständig.


    Tja, das nennt man dann wohl Karma. :thumbup:


    Was hälst Du denn davon, Dich einfach abzumelden und hier nix mehr zu schreiben? Solche tollen Menschen braucht weder das Forum, geschweige denn die Sicherheitsbranche.



    Wobei ich ehrlich sagen muss, dass ich mir ungerne vom Staat vorschreiben lasse, wo und als was ich zu arbeiten oder auch nicht zu arbeiten habe.


    Wandere aus und such' Dir einen Staat, in dem das alles ganz frei gehandhabt wird. Da schreibt Dir dann keiner was vor.
    Positiver Nebeneffekt: Unsere Gesellschaft muss so jemanden wie Dich nicht mehr durchfüttern.


    Und alle hätten gewonnen. Voll schön.

  • Zitat

    Ob du Du dich jedoch in eine solche Abhängigkeit zu deinem Trainer begeben solltest, für mich liest sich das doch als eine eher dubiose Form der Anstellung, würde ich mir Überlegen.

    Sicherlich macht ein solches Arbeitsverhältnis irgendwo auch erpressbar, aber wenn die Voraussetzungen so hoch angelegt werden, muss man sich halt um alternative Beschäftigungsmodelle umsehen.


    Zitat

    Wahrscheinlich muss man hochbegabt sein, um sich so zu verhalten.

    Die Hochbegabung habe ich zumindest schriftlich ;-)


    Zitat

    Bringen wir es doch mal auf den Punkt:


    Das steht für mich für erhebliche kriminelle Energie, um früher gebräuchlichere treffendere Ausdrücke zu vermeiden

    Bringen wir es doch mal anders auf den Punkt: Jeder kann Jeden wegen irgendetwas anzeigen und den Anzeigen muss prinzipiell nachgegangen werden. Und wenn man die Ev abgegeben hat, ist ein Eingehungsbetrug sehr schnell angehängt, sicherlich häufig auch zu schnell, denn ich hatte das Geld immer. Ich konnte also zum Zeitpunkt der Bestellung immer zahlen. Somit liegt also weder Vorsatz, noch Fahrlässigkeit vor.


    Zitat


    Aber Leistungen vom Sozialstaat und damit von der Gesellschaft kassieren wollen.

    Das hat damit gar nichts zu tun.


    Zitat

    Wenn ich mir Deine ganze oben geschilderte "Karrierre"


    und Deine Feststellung "fünf Jahre arbeitslos" so anschaue, wird für mich vor allem eines deutlich:
    Du hast zwei Berufe, in denen bundesweit Fachkräfte gesucht werden und Du findest keinen Job? Du willst einfach nicht arbeiten. Du willst Dich weiter in der sozialen Hängematte ausruhen und suchst jetzt hier Tipps, wie Du den berechtigten Forderungen des Jobcenters entgehen kannst.

    Als Altenpfleger kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, zur Umschulung zum Berufskraftfahrer wurde ich mehr oder weniger gezwungen. Nach drei Monaten wusste ich, dass dieser Beruf nichts für mich ist. Für relativ wenig Geld muss man fast auf sein gesamtes Privatleben verzichten und dafür ist mir der Verdienst als Berufskraftfahrer viel zu wenig. Selbst im Nahverkehr und im Tagespendelbereich geht ein kurzer Arbeitstag in der Regel 12 Stunden, die Regel sind 13 bis 16 Stunden am Tag - wenn man nicht gerade für die Müllabfuhr, Bundeswehr oder im Schwerlasttransport fährt. Man fährt zwar nicht die ganze Zeit über, man darf ja auch am Tag nur 9 Std und zwei mal wöchentlich 10 Stunden, in einer Doppelwoche aber nicht mehr als 90 Stunden fahren, aber das eigentlich Problem sind die Wartezeiten, Ladezeiten und häufig auch der Verkehr. Nebenbei ist man in kaum einen anderen Beruf so persönlich haftbar zu machen und in nahezu jeder Spedition werden die Fahrer verheizt und Sachen gefordert, die bis an den Rande der Legalität gehen. Ich gehe zum einen nicht für den Mindestlohn arbeiten, weil es sich nicht lohnt, und zum anderen lasse ich mich auch nicht zwingen einen Beruf auszuüben, der mir nicht liegt. Wer so dumm ist und das mit sich machen lässt, der ist halt selber Schuld und soll sich nicht über seine Arbeitsplatzverhältnisse beschweren.


    Die Verwaltungsvorschrift kenne ich. Es steht aber irgendwo auch drin, dass die Hintergründe, die zur Tat und Verurteilung geführt haben durchaus zu berücksichtigen sind. Aber anscheinend macht das keiner.


    Zitat

    Leute mir Deiner Einstellung und Deiner Vorstrafenliste haben im seriösen Sicherheitsgewerbe nichts, aber auch gar nichts verloren.

    Ok, dass ich vielleicht im Werttransport nichts zu suchen habe, unterschreibe ich. Für alle anderen Aufgaben im Sicherheitsdienst denke ich schon. Vor allem in den Bereichen, die mir vorschweben: Revierstreife oder DB Sicherheit.

  • Die Hochbegabung habe ich zumindest schriftlich


    Und das ist offensichtlich genauso grade mal das Papier wert wie Deine "Bildungs"abschlüsse...


    ...tja, so ist das halt bei Begabungen.


    Für alle anderen Aufgaben im Sicherheitsdienst denke ich schon. Vor allem in den Bereichen, die mir vorschweben: Revierstreife oder DB Sicherheit.



    Schön, dass Du das nicht entscheidest.



    Ich gehe zum einen nicht für den Mindestlohn arbeiten, weil es sich nicht lohnt, und zum anderen lasse ich mich auch nicht zwingen einen Beruf auszuüben, der mir nicht liegt.
    Wer so dumm ist und das mit sich machen lässt, der ist halt selber Schuld und soll sich nicht über seine Arbeitsplatzverhältnisse beschweren.


    Na, dann "lohnt" es sich aber für den Rest der Dummen umsomehr, für den Herren Hochbegabten anschaffen zu gehen und brav Sozialabgaben und Steuern zu zahlen, damit er sein Hartzer-Leben und seine Kleinkriminalität weiter in vollen Zügen genießen kann und ja nicht aus seiner Komfortzone hinaus muss.


    Ja, die Sicherheitsbranche ist ganz sicherlich etwas für Dich... :rolleyes:



    Man muss Deutschland einfach dafür lieben, dass es sowas mit sich machen lässt. :whistling:

  • Zitat

    Und das ist offensichtlich genauso grade mal das Papier wert wie Deine "Bildungs"abschlüsse...

    Nein, man kann nur Mitglied bei Mensa werden, wenn man bei einen von Mensa anerkannten Psychologen ein Gutachten erstellen lassen hat und darin ein IQ von mindestens 130 bescheinigt wird.

  • Ein wegen u. A. Körperverletzung, Beleidigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und mehrfachen Betrugs Vorbestrafter bekommt vom Jobcenter einen Bildungsgutschein für SKP und Waffenscahkunde um dann in einem dubiosen Angestelltenverhältnis bei einem Biker-Club Präsidenten illegal in der Bewachung eingesetzt zu werden.
    Vielen Dank, dass ihr (inkompetentes Jobcenter und kriminelle Unternehmer/Mitarbeiter) unserer Branche den Ruf ruiniert.

  • Ich verstehe euer Problem ehrlich gesagt nicht. Gerade in Bereichen, wo man auch viel mit Gewalt/Kriminalität zu tun hat, sind solche strengen Handhabungen doch eigentlich totaler Blödsinn. Wie schnell ist bei einem Türsteher z.B. die Grenze zur Strafbarkeit überschritten, wenn er selber angegriffen wird?! Ihn dann zu verurteilen ist gleichzusetzen mit Entzug der wirtschaftlichen Existenz. Klar kommt hier die Notwehr zum tragen, aber das Zauberwort ist hier die Verhältnismäßigkeit. Ich persönlich kenne kaum einen Türsteher der nicht selber schon vorbestraft ist, weil er im Gerangel die Verhältnismäßigkeit der Mittel überschritten hat. Und davon auch viele aus eigentlich seriösen Unternehmen! Von daher würde ich es Klüger finden, wenn man Verbote für gewisse Tätigkeitsbereiche aussprechen würde. Zum Beispiel darf ein Betrüger oder Dieb dann nicht im Werttransport arbeiten, ein Gewaltverbrecher nicht als Türsteher, ein Volksverhetzer nicht in der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften usw.


    Aber warten wir mal ab. Ich werde berichten.

  • Nicht wir haben ein Problem, sondern Du hast ein Problem. Du solltest mal an Deiner Selbsteinschätzung arbeiten.


    Deine ganze oben geschilderte Vita lässt erkennen, dass Du ein gestörtes Verhältnis zu Recht und Gesetz hast, wovon die zahlreichen Vorstrafen zeugen.
    Hinzu kommt, dass du anscheinend auch nicht in der Lage ist, Dich zu beherrschen. Das beweisen Deine mehrfachen Vorstrafen wegen Beleidigung, Bedrohung, Üble Nachrede, Körperverletzung, Verstössen gegen das Waffengesetz sowie Dein Versuch, die Ordnungsamtsleiterin offenbar ebenfalls durch Drohungen zu beeinflussen.
    Gerade in den von Dir "erträumten" Verwendungen bei der DB-Sicherheit, aber auch als Revierstreife wirst Du immer wieder in konfliktträchtige Situationen kommen, die bei Deiner hier deutlich gewordenen Einstellung zum Problem für Dich werden dürften. Du wirst Dich schneller als Dir lieb ist vor dem Richter wiederfinden.


    Abgesehen davon hast Du bei der DB-Sicherheit mit dieser Vorstrafenliste nicht den Hauch einer Chance.

    Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir viel Ärger erspart bleiben.
    Konfuzius

  • Hinzu kommt, dass du anscheinend auch nicht in der Lage ist, Dich zu beherrschen. Das beweisen Deine mehrfachen Vorstrafen wegen Beleidigung, Bedrohung, Üble Nachrede, Körperverletzung, Verstössen gegen das Waffengesetz

    Wegen Übler Nachrede, Beleidigung, Bedrohung und Verstoß gegen das affengesetz stand ich vor 10 Jahren ein einziges mal vor Gericht. Alle anderen Auffälligkeiten hatten mit dem klassischen Eingehungsbetrug zu tun, welöches sehr schnell vorgeworfen wird, wenn man die EV abgegeben hat.[/quote]


    Zitat

    sowie Dein Versuch, die Ordnungsamtsleiterin offenbar ebenfalls durch Drohungen zu beeinflussen.


    Dieser Versuch war sogar erfolgreich. Danach hat sie sich nie wieder gemeldet. Wer meint, dass ein fast 18-jähriger Schäferhund-Mix noch aussehen muss wie ein Junghund und dieselben Leistungen wie ein Junghund erbringen muss und androht, den Hund notfalls wegzuholen,, der hat sie nicht mehr alle. Zum Glück hatte ich mehrere Tierärzte hinter mir. Ein 80-jähriger Kerl sieht auch nicht mehr aus wie 20 und erbringt die körperlichen Leistungen eines 20-jährigen bei weitem nicht mehr.

  • Ohje, ein armes, falschverstandenes, hochbegabtes Opfer... :rolleyes:


    ...es bleibt nur zu hoffen, dass das zuständige Ordnungsamt seine Arbeit macht.


    Und dass beim eventuellen Versuch des Umgehens dieser Regelungen die Justiz mal richtige Strafen verhängt.

  • Zum Einen hat das Jobcenter garnichts zu Verlangen denn du kannst dich auf ein Grundrecht berufen. Nämlich die freie Berufswahl. Und zum Zweiten denke ich das du mit den Vorstrafen im Sicherheitsgewerbe keinen Job finden wirst. Sorry.....

  • Zum Einen hat das Jobcenter garnichts zu Verlangen denn du kannst dich auf ein Grundrecht berufen. Nämlich die freie Berufswahl.


    Natürlich kann er frei seinen Beruf wählen, das versagt ihm niemand. Er kann Geburtstagskuchentester werden oder Schneesieber oder Bananenbieger oder Fischaugenzudrücker in der Heringskonservenfabrik, niemand wird ihn daran hindern.


    Solange er allerdings Leistungen vom Jobcenter bezieht, hat er eine Mitwirkungspflicht (§§ 60 ff. SGB I). Wenn er nicht mitwirkt, kann ihm das Jobcenter die Leistungen kürzen - und das ist gut so.
    Freie Berufswahl ist also völlig in Ordnung, aber bitte auf eigene Verantwortung und eigene Kosten,

    Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir viel Ärger erspart bleiben.
    Konfuzius