Drei Jugendliche und ein Kind nach Supermarktüberfall festge

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    Berlin (ddp-bln). Nach einem Überfall auf einen Moabiter Supermarkt hat die Polizei gestern drei Jugendliche und ein Kind als Tatverdächtige festgenommen. Insgesamt fünf Maskierte seien in die Filiale in der Wiclefstraße gestürmt, sagte ein Polizeisprecher am Sonntag in Berlin. Die Täter zwangen einen 21-jährigen Angestellten, die Kassen zu öffnen. Als eine nicht aufging, schlugen die Täter den jungen Mann zu Boden und versetzten ihm noch mehrere Hiebe mit einem Schlagstock. Der 21-Jährige musste mit Prellungen ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden.


    Ein Zeuge hatte beobachtet, wie die Räuber in ein Wohnhaus in der Nähe flüchteten. Die alarmierten Beamten nahmen dort vier Verdächtige im Alter von 13 bis 17 Jahren fest. Die mögliche Tatbeteiligung eines ebenfalls festgenommenen 25-Jährigen wird derzeit noch geprüft.


    16.12.2007 SR

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Mit Festnahme hatte das von vornherein nichts zu tun.


    Es ging hier um die andere Möglichkeit jemanden festzuhalten, wenn 127 nicht greift.[/quote]
    ja jetzt greif ich mir aber an den kopf, son scheiß und dan von dir :?

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • Zitat von onkelnino

    Mit Festnahme hatte das von vornherein nichts zu tun.


    Es ging hier um die andere Möglichkeit jemanden festzuhalten, wenn 127 nicht greift.


    ja jetzt greif ich mir aber an den kopf, son scheiß und dan von dir :?[/quote]


    Bitte?


    Lies Dir die 229§ nochmal durch. Wird nicht ganz ohne Grund auch als "Kaufhausdetektvipareagraph" gehandelt.


    Stichwort Garantenpflicht hast Du ja auch schön übergangen. So viel zum Thema Diskussion.


    Solche Kommentare...


    Zitat von onkelnino


    ... kannst Du Dir übrigens sparen. Komplett unnötig.

  • Stichwort Garantenpflicht hast Du ja auch schön übergangen. So viel zum Thema Diskussion.


    Solche Kommentare...
    .. kannst Du Dir übrigens sparen. Komplett unnötig.


    übergangen habe ich gar nichts. ich habe nur fakten festgestellt. ich habe festgestellt, daß hier einige ganz schön rechtsunkundig sind und bereit, das auch noch zu verteidigen, mit aller deutlichkeit. weiterhin habe ich festgestellt, daß sich hier einige ganz schön weit aus dem fenster gelehnt haben, es aber nur deshalb merken, weil es weh tut wenn man auf den kopf fällt.
    zufrieden :?:

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • @ onkelnino


    Dwight hat doch den § 229 als den sogenannten Kaufhausdetektiv benannt.....ist auch vollkommen richtig.


    Bist Du schonmal im Kaufhaus tätig gewesen???


    Stellst Du im Kaufhaus einen Dieb und im Büro stellt sich heraus, dass dies ein 13 jähriger ist, solltest Du dich hüten den mal einfach so nach Hause zu schicken. Geht er die Tür raus und fällt auf die Nase....wirst Du ein ernstes Problem haben.


    In Mannheim zB hat sogar die Polizei darum gebeten dass wir sie informieren damit sie dann den Beschuldigten nach Hause fahren, um ihn dann seinen Erziehungsberechtigten zu übergeben.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • habe ich gelesen, ging aber nicht darum, sondern um den eingangspost. mein einwand unter hinweis auf 127 wurde in der luft zerrissen, darum gings. rechtfertigungsgründe für die festnahme wurden genannt, darum gings, und jetzt reicht mir dieses hier :wink:

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • omg du findest für jedes bissel ein neues Gegenargument und jetzt stehst du mit dem Rücken zur Wand und weist nicht weiter. Da willst du abbrechen. Na ja dein Ding. Aber es ist auf gut Deutsch gesagt scheiß egal wie du das nennst festnahme oder fürsogepflicht oder wie auch immer. Sei froh das die Polizei so was macht auch bei unter 14 jährigen !!! warum ?


    ich als Elternteil möchte wissen wenn mein Kind (13 Jahre alt) was geklaut oder angestellt hat, was mit dem Gesetz in Konflikt steht.


    es dient weiterhin als Abschreckung für Straftaten die das Kind noch begehen könnte, da es ihm bestimmt nicht gefällt im Polwagen nach Hause gebracht zu werden.


    falls dies nicht so sein sollte, würden ja die Kidis vor den Supermärkten schlange stehen und sich an allem bedienen was sie möchten, da die Polizei ja nichts machen kann.Dann könnte ich mich als Unternehmer auf die Starße stellen uns mein krempel verschenken, da ja bei mir eh jeder klauen darf


    Aber du hast Recht wir sind schlimme Menschen wenn wir wollen das unsere Kinder keine Straftäter werden :!::!::!:


    Andere Frage was machst du denn wenn ein 13 jähriger deine Frau oder dein Kind mit ner Waffe bedroht oder sogar verletzt ?
    Du gibts ihm bestimmt noch ein Lolli und sagst ihm dududu und dann darf er nach Hause gehen

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Zitat von onkelnino

    habe ich gelesen, ging aber nicht darum, sondern um den eingangspost.


    Ich bezog mich aber ganz konkret darauf:


    Zitat von Dwight

    Es ging hier um die andere Möglichkeit jemanden festzuhalten, wenn 127 nicht greift.


    Falls Dir das nicht klar gewesen sein sollte, wofür ich mich in aller Form entschuldige und versuchen werde, dies in Zukunft noch deutlicher herauszustellen, vielleicht male ich es Dir das nächste mal zum besseren Verständnis auf.

  • Zitat von onkelnino

    habe ich gelesen, ging aber nicht darum, sondern um den eingangspost. mein einwand unter hinweis auf 127 wurde in der luft zerrissen, darum gings. rechtfertigungsgründe für die festnahme wurden genannt, darum gings, und jetzt reicht mir dieses hier :wink:


    Wenn man nicht mehr weiter weiß,bricht man ab,oweia :roll:
    Dir wurden von Dwight und ghost doch alle § explizit vorgelegt,was willst du denn noch :?:
    Kopfschüttel

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.


  • aus deiner antwort entnehme ich, daß auch du den unterschied zwischen notwehr und der angesprochenen 127 maßnahme nicht begriffen hast, denn sonst würdest du nicht so argumentieren.

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • Zitat von Dwight

    Ich bezog mich aber ganz konkret darauf:



    Falls Dir das nicht klar gewesen sein sollte, wofür ich mich in aller Form entschuldige und versuchen werde, dies in Zukunft noch deutlicher herauszustellen, vielleicht male ich es Dir das nächste mal zum besseren Verständnis auf.


    nicht nötig und warscheinlich auch nicht mit erfolg gekrönt, denn ließ mal deine erste reaktion auf den eingangspost

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • Zitat von onkelnino

    Andere Frage was machst du denn wenn ein 13 jähriger deine Frau oder dein Kind mit ner Waffe bedroht oder sogar verletzt ?
    Du gibts ihm bestimmt noch ein Lolli und sagst ihm dududu und dann darf er nach Hause gehen


    aus deiner antwort entnehme ich, daß auch du den unterschied zwischen notwehr und der angesprochenen 127 maßnahme nicht begriffen hast, denn sonst würdest du nicht so argumentieren.[/quote]


    es geht nicht um Notwehr und wenn du schon klugscheißen willst und deiner Frau zu hilfe kommst ist es eine Nothilfe / Notwehrhilfe!!!
    Es ging darum das du das kind ja nicht festhalten dürftest bist die Pol kommt und nicht um eine Nothilfe / Notwehrhilfe
    Warum argumentiere ich so, weil du vrsuchst alles zu dementieren was hier geschrieben wird und was ist es denn wenn du in gewarsahm genommen wirst ??? ist ne festnahme oder ?
    Gut für dich anderes Beispiel: Kind klaut im Supermarkt hat keinen Ausweis dabei. Du bist der Detektiv was machst du ?
    Kind sagt das es 13 ist läßt du es laufen oder nimmst du es vorläufig fest zur Festellung der Personalien, durch die Polizei ????
    Denn falls du das nicht tust ist es ein klarer Verstoß gegen deine Dienstanweisung.

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Zitat von oliver7

    aus deiner antwort entnehme ich, daß auch du den unterschied zwischen notwehr und der angesprochenen 127 maßnahme nicht begriffen hast, denn sonst würdest du nicht so argumentieren.


    es geht nicht um Notwehr und wenn du schon klugscheißen willst und deiner Frau zu hilfe kommst ist es eine Nothilfe / Notwehrhilfe!!!
    Es ging darum das du das kind ja nicht festhalten dürftest bist die Pol kommt und nicht um eine Nothilfe / Notwehrhilfe
    Warum argumentiere ich so, weil du vrsuchst alles zu dementieren was hier geschrieben wird und was ist es denn wenn du in gewarsahm genommen wirst ??? ist ne festnahme oder ?
    Gut für dich anderes Beispiel: Kind klaut im Supermarkt hat keinen Ausweis dabei. Du bist der Detektiv was machst du ?
    Kind sagt das es 13 ist läßt du es laufen oder nimmst du es vorläufig fest zur Festellung der Personalien, durch die Polizei ????
    Denn falls du das nicht tust ist es ein klarer Verstoß gegen deine Dienstanweisung.[/quote]da ja alle hier die weisheit mit löffeln fressen, gebe ich dir einen tip noch schlauer zu werden, ließ mal notwehr, ne festnahme ist eine form von gewahrsam, genau so wie haft und nicht umgekehrt, und im strafrecht hat deine dienstanweisung nichts zu suchen, geprüft und für gut befunden :lol:

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • So Kollege lesen (richtig lesen)
    du hast geschrieben : da ja alle hier die weisheit mit löffeln fressen, gebe ich dir einen tip noch schlauer zu werden, ließ mal notwehr, ne festnahme ist eine form von gewahrsam, genau so wie haft und nicht umgekehrt



    Laut deine Aussage ist es ja, ne festnahme ist eine form von gewahrsam also die dick markierten punkte lesen. Diese ziehen auch bei minderjährigen, geisteskranken usw !!!!!!!!

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Zitat von onkelnino


    nicht nötig und warscheinlich auch nicht mit erfolg gekrönt, denn ließ mal deine erste reaktion auf den eingangspost


    Mein erster Beitrag bezog sich auf den Beitrag von (wenn ich recht entzinne) Wolfmann direkt über dem meinigen ersten Beitrag.

  • Zitat von Dwight

    Mein erster Beitrag bezog sich auf den Beitrag von (wenn ich recht entzinne) Wolfmann direkt über dem meinigen ersten Beitrag.


    genau so war es gemeint, deine grenzenlose zustimmung zu wolfmanns schwachsinn über festnahme von kindern bei vorliegender KV usw usw und so fort, das fing der schwachsinn an und keiner hat von irgendwelchem schutz für irgendjemand geredet. erst dann kamen die vermeintlichen gründe des festhltens, nicht laufenlassens und der ganze rest, aber wer damit zu frieden ist, wie das hier läuft, bitte :wink:

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • Nothilfe
    Bei der Abwendung von Angriffen auf einen anderen spricht man von Nothilfe. Dabei ist zu beachten, dass eine Staatsnothilfe, also eine Nothilfe zu Gunsten der Interessen der Allgemeinheit, grundsätzlich unzulässig ist. Auch muss staatliche Nothilfe zu Gunsten eines Beteiligten (etwa Niederschlagen des Angreifers, damit er vom Opfer ablässt) zusätzlich den öffentlich-rechtlichen Anforderungen für ein polizeiliches oder ein ähnliches Eingreifen erfüllen (vgl. Eingriffsermächtigung).


    Die Nothilfe hat dieselben Rechtsfolgen wie die Notwehr.
    -----------------------------------------------------


    Notwehr
    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OwiG).


    Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt. Nicht notwehrfähig sind Angriffe auf Rechtsgüter der Allgemeinheit, weil die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung allein Aufgabe der zuständigen staatlichen Organe ist und sonst das staatliche Gewaltmonopol untergraben würde. Die einzige Ausnahme hierzu stellt das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG dar.



    also rechtsgrundlage ist die gleiche lediglich heist es korrekt wenn du deiner Frau hilfst Nothilfe aber da könnte wir jetzt auch drei stunden drüber streiten kein Bock :twisted:

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • lediglich heist es korrekt wenn du deiner Frau hilfst Nothilfe aber da könnte wir jetzt auch drei stunden drüber streiten kein Bock


    na siehst du, jetzt hast du die erkenntnis das nothilfe notwehr ist, notwehr für einen anderen, ist doch schon mal punkt eins,


    dann von dir
    So Kollege lesen (richtig lesen)
    2.) genau, deshalb ist es auch keine festnahme, siehste, geht doch, auch wenns ein wenig länger dauert

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • ich habe nie gesagt das du Ihn auf grund einer Notwehr/Nothilfe festhälst !!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Er hat deine Frau geschlagen damit begeht er erst mal eine Körperferletzung richtig ???
    jo


    was machst du du rufst die Polizei und hälst den Täter alter unbekannt fest richtig ??
    was machst du gerade du nimmst ihn vorläufig fest im Rahmen der Jedermannsrechte und warum ???


    du kennst die Identität nicht also auch das alter nicht
    straft wurde begangen
    fluchtgefahr besteht


    Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann, auch Minderjährigen, eine Person festzunehmen, die einer Straftat verdächtig ist. Dieses Festnahmerecht ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:


    Zunächst muss der Täter bei einer frischen Tat betroffen sein. Als frisch gilt die Tat, wenn sie mit der aktuellen Situation noch in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht, das heißt, der Täter muss noch am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Ausreichend ist aber auch eine sofortige Verfolgung, wenn der Täter am Tatort betroffen worden ist. Die Straftat muss nach herrschender Lehrmeinung auch tatsächlich begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht genügt den Anforderungen der Rechtslehre nicht, allerdings genügt er der Rechtsprechung, um die Voraussetzungen der Festnahme zu bejahen. Eine irrtümliche Annahme einer Tat führt nach der Rechtslehre zur strafrechtlichen Figur des Erlaubnistatbestandsirrtums.


    Festnahmegrund kann neben der Fluchtgefahr des Täters auch die Weigerung des Verdächtigen, seine Identität preiszugeben, sein oder die sonstige Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung (beispielsweise ausweislos oder aggressiv). Wer also einen Straftäter persönlich kennt, darf ihn nicht vorläufig festnehmen – es sei denn, er ist verdächtig, sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen (zum Beispiel durch Untertauchen).


    Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten vorliegen („Liegt überhaupt eine Straftat vor?“, „Kann sich der Verdächtige ausweisen?“ usw.), da der Festnehmende anderenfalls Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung etc. riskiert.


    Die Festnahme selbst muss unter Beachtung des allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Sie darf beispielsweise bei geringsten Vergehen nicht zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen. Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme erwehrt, ist auch der Einsatz von Gewalt zulässig. Diese ist dann jedoch nicht mehr durch das Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO, sondern durch Notwehr gemäß § 227 Bürgerliches Gesetzbuch, § 32 Strafgesetzbuch gerechtfertigt, da in diesem Fall die Gegenwehr des Täters einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff darstellt. Fesselungen an Armen und Beinen sind statthaft, soweit dies erforderlich ist (Aggressivität, Widerstand, Fluchtversuch). Die Wegnahme von Sachen des Verdächtigen ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit rechtens, um die Flucht zu verhindern (zum Beispiel Fahrrad, Schlüssel). Kann die Person nicht der Polizei übergeben werden (kein Telefon und menschenleeres Gebiet) kann der Festgenommene auch zur nächsten Polizeidienststelle verbracht werden. Dem Festgenommenen ist der Grund bekannt zu geben (ein Dolmetscher muss jedoch nicht herbeigezogen werden). Die Polizei sollte herbeigeholt werden. Der Verdächtige darf nur so lange festgehalten werden, wie es notwendig und erforderlich ist.

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • [quote='oliver7']ich habe nie gesagt das du Ihn auf grund einer Notwehr/Nothilfe festhälst !!!!!!!!!!!!!!!!!!


    quote]doch, haste, is ja dein beispiel, auch egal, denn die texte irgendwo herauskopieren hat nichts mit verstehen zu tun.
    Fakt ist: festnahme nach 127 stpo bei kindern ist nicht


    deine erklärung
    die Beamten dürfen es auch bei geringeren Anschuldigungen allein um die Identität zu klären usw.
    ist auch falsch, aber das weißt du ja schon.


    ergo nochmal für alle beteiligten zum besseren verständnis § 127 STPO bei kindern unter 14, auch zur feststellung von personalien, is nich,
    und außerdem beschützt mich meine frau immer, nicht umgekehrt :lol:

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.