Allgemeine Frage zur Arbeitszeit, Freizeit, etc. Bitte um Antwort.

  • Hallo alle zusammen, Ich bin neu hier und auf dieses Forum gestoßen als Ich antworten auf ein paar Fragen gesucht habe, hoffentlich kann mir hier der ein oder andere eine Auskunft geben.


    Eins Vorweg, Ich und mein Kollege besitzen keinerlei Kompetenzen wie den 34a Schein, den Erst Helfer, eine Unterweisung an der [lexicon='BMZ'][/lexicon] (es hängt lediglich eine kurze Schritt für Schritt Anleitung neben der [lexicon='BMZ'][/lexicon] die nicht sehr Aussagekräftig ist.), keine Luftfrachtsicherheitsunterweisung
    obwohl der Kunde "Bekannter Versender" ist.


    Jetzt zu meinen Fragen,


    1.
    Wie genannt ist der Kunde "Bekannter Versender" und hat dementsprechend einen Logistikbereich der ohne Luftfrachtsicherheitsunterweisung nicht betreten werden darf.
    Trotzdem verlangt unser Objektleiter von uns, dass wir diesen Bereich kontrollieren sollen, diesbezüglich war auch seine [lexicon='Anweisung'][/lexicon] das wir die Wachberichte so abändern sollen bzw. Namen von Kollegen mit Unterweisung eintragen sollen, damit es Formal so aussieht das nur berechtigte Mitarbeiter diesen Bereich betreten hätten.
    Jedoch kann durch auslesen der NOC Terminals in einem Ernstfall der Kontrollierende Mitarbeiter fest gestellt werden.


    2.
    Dazu kommt das der Dienstplan mehr mals pro Woche oder Monat geändert wird, der highscore unseres Objektleiter lag bei 6x in einem Monat.
    Das ist in erster Linie nicht verwerflich, da dies ja gemacht werden muss falls Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen.
    Jedoch wird einem nicht einmal bescheid gegeben das der Dienstplan geändert wurde, bzw. Freie Tage werden gestrichen und gesagt man musst kommen da es zwingend erforderlich ist.
    Wenn man dann wiederspricht da man schon Termine an diesen eigentlichen freien Tagen hat oder diese schon länger verplant wurden, kommen Aussagen von Objektleitung und Geschäftsleitung das sie die Planungsfreiheit und die Personaldirektive hätten und keine Frei Wünsche oder Urlaubsanträge für diesen Zeitraum gestellt wurden und wir deshalb so einsetzbar sind wie Sie es benötigen.


    3.
    Mein Chef behauptet das im Sicherheitsgewerbe eine maximal Arbeitszeit von 248 Stunden pro Monat erlaubt sind und ein Freizeitausgleich erst nach 5-7 Schichten infolge.
    Dabei werden fast ausschließlich 12h Schichten gearbeitet und in seltenen Fällen mal 8h Schichten. In diesen 12h Schichten haben wir keine Pausen oder Bereitschaft, es wird verlangt das wir die gesamten 12h auslasten.
    Als wir unseren Objektleiter darauf angesprochen und auf das Arbeitszeitgesetz hingewiesen habe bekamen wir nur die Antwort das ihn das Arbeitszeitgesetz nicht interessiert da er nichts davon hält.
    Mein Chef meinte wie gesagt das 12h Schichten so zulässig sind, die monatliche Arbeitszeit bis zu 248h betragen darf, da er schon über 30 Jahre in dem Gewerbe tätig ist und die Tarifverträge und die Gesetzeslage in und auswendig kennt.
    Ich finde jedoch weder im Arbeitszeitgesetz noch in sämtlichen Tarifverträgen etwas das dies alles bestätigt, ganz im Gegenteil.


    4.
    Ich und mein Kollege werden zu 90% zusammen in die Schichten eingeteilt, da wir jedoch beide keinerlei Kompetenzen haben könnten wir im Notfall nicht reagieren bzw dürften wir sicherlich auch nicht. Wir haben nicht mal eine Einweisung am Feuerlöscher.
    Ebenso wenig eine Unterweisung in der Aufzugstechnik, in diesem Fall könnten wir nicht einmal die feststeckende Person befreien, was des öfteren bei den Aufzügen in unserem Objekt passiert.


    Ich hoffe einige von euch können mir und meinem Kollegen darauf ein paar Antworten und Ratschläge geben da wir uns der Gesetzeslage sehr unsicher sind und uns auch nicht so gut auskennen, aber wissen das dass alles niemals gesetzeskonform sein kann.
    Ich schreibe hier, da ich und meinen Kollegen uns absichern wollen, da wir in einem Ernstfall nicht für irgendwelche Dinge haftbar gemacht werden möchten.
    Wir arbeiten seit fast einem Jahr für die Firma und es wird nichts unternommen um uns die notwendigen Kompetenzen zu ermöglichen.


    Ich hoffe Ich habe das Thema auch richtig gestellt, sollte es wo anders hingehören tut es mir leid.
    Jedoch bitte ich trotzdem um Antworten da Ich und mein Kollege nicht wissen wie wir vorgehen sollen, da wir einerseits auf den Job angewiesen sind, andererseits so nicht weiter machen können.


    Ich hoffe auf Verständnis, freundliche Grüße
    T.S

  • Moin Moin,


    erst einmal dürftet ihr gar nicht im [lexicon='Bewachungsgewerbe'][/lexicon] in solchen Objekten arbeiten ohne entsprechende Qualifikationen. Mindestanforderung ist die Unterrichtung nach § 34a.


    Zu Frage 1:
    Wachberichte sind Dokumente sprich es ist Dokumentenfälschung was ihr dort macht oder was verlangt wird.
    Das unbefugte betreten wäre nicht gegeben wenn ihr dort nur Kontrollgänge auf [lexicon='Anweisung'][/lexicon] des Kunden unternimmt.
    Unbefugt wäre es wenn der Kunde ist ausdrücklich verlangt das nur Personen mit entsprechenden Qualifikationen diese Zonen betritt.


    Zu Frage 2:


    Das mit den Dienstplanänderrungen, ist ärgerlich aber manchmal lässt es sich nicht vermeiden. Zu Not den Tag wo man Termine hat mit einem Urlaubstag blocken.


    Zu Frage 3:
    Zulässig ist eine monatliche Regelarbeitszeit von 228 Stunden zulässig. Nachlesen kannst Du dies im Mantelrahmentarifvertrag.
    12 Std. Schichten sind eigentlich Normal im [lexicon='Bewachungsgewerbe'][/lexicon].


    Zu 4:
    Euer Unternehmen in dem Ihr Arbeitet handelt grob fahrlässig, um einfach nur Kohle zu machen in diesem Objekt. Finde ich unter aller Sau, damit wird das [lexicon='Bewachungsgewerbe'][/lexicon] kaputt gemacht.
    Ich rate dazu, da ihr wisst das Ihr da eigentlich nicht arbeiten dürft, dieses zu Verweigern!!! Schon alleine da ihr wisst ihr dürftet es nicht.
    Was will euer Chef machen? Euch kündigen??? Dafür gibt es eine Kündigungsschutzklage!!! Und glaub mir damit würde er bei keinem Arbeitsgericht durchkommen.


    Persönlicher Ratschlag: macht die Unterrichtung nach $34a und sucht Euch einen seriösen Arbeitgeber!!!

  • Erst mal vielen danke für die Antworten,


    @Dennis
    Der Kunde verlangt, dass nur Personal mit der Luftfrachtsicherheitsunterweisung diesen Logistikbereich betritt, da unser Objektleiter diesbezüglich schon ein mal Ärger mit dem Kunden bekommen hat als dieser durch die Wachberichte gesehen hat das Ich diesen Bereich betreten habe.
    Seit diesem Vorfall gilt seine [lexicon='Anweisung'][/lexicon], falsche Namen in die Wachberichte einzutragen.
    Das läuft jetzt schon seit knapp 8 Monaten so.


    Das mit der Kündigungsschutzklage wusste Ich nicht, das werde allerdings jetzt als Argument verwenden. Dankeschön.

  • Gerne kein Problem. Ich gehe jetzt mal von aus das die Firma wo du bist nicht ganz ohne ist. Musst drauf achten wenn es drauf ankommt dir nicht irgendwie was anderes angehängt wird.

  • Was steht denn überhaupt im Arbeitsvertrag als was ihr eingestellt seit? Oder habt ihr keinen schriftlichen Arbeitsvertrag?
    Der Mantelrahmentarifvertrag ist nach meiner Kenntnis nicht allgemeinverbindlich, also greift er hier wahrscheinlich nicht.


    Wie groß ist Eure Firma? So pauschal kann man das mit der Kündigungschutzklage nämlich nicht sagen, die greift erst bei über 10 Mitarbeitern.
    Falsche Namen einzutragen ist Urkundenfälschung, also eine strafbare Handlung.
    Der Ratschlag, die Unterrichtung zu machen ist richtig. Kostet nur eine Woche [lexicon='Urlaub'][/lexicon] und ca. 425€.
    Dann schnellstens die Firma wechseln. Die Zeiten sind gut dafür.

  • @hmoerser


    Es gib einen schriftlichen Arbeitstag, laut diesem bin Ich Angestellter im Separatwachdienst.
    Ich bin im Bundesland BaWü, da jeder Tarifvertrag sich von Bundesland zu Bundesland ja unterscheidet.
    Jedoch konnte Ich mir meine Fragen trotz durchlesen des Aktuellen Tarifvertrags für BaWü nicht beantworten.


    Im Arbeitsvertrag wird unter dem Punkt Arbeitszeit nur auf dem vom Objektleiter erstellten Dienstplan hingewiesen.
    Jedoch keine klar definierte Arbeitszeit bzw. was für Schichten gearbeitet werden müssen, wieviel Stunden im Monat, etc.


    Die Firma hat insgesamt ca. 100 Mitarbeiter, in dem Objekt in dem Ich fest eingesetzt bin, sind wir im Moment zu sieben Vollzeit Angestellte, ein Teilzeit Angestellter und einen auf 450€ Angestellten Mitarbeiter.

  • Ich kann Dich nur nochmal dazu auffordern schnellstens den §34a im [lexicon='Urlaub'][/lexicon] nachzuholen. termine findest Du auf der Internetseite der zuständigen IHK. Dass Du die Unterrichtung machst sollte der jetzige Arbeitgeber nicht mitbekommen. Dann hast Du jedenfalls die Möglichkeit die Firma innerhalb der [lexicon='Sicherheitsbranche'][/lexicon] zu wechseln.
    Die 425€ musst Du investieren. Kannst Du ja mit der nächsten Steuererklärung als Fortbildungskosten absetzen.
    Momentan hast Du keine Alternative wenn Du bei Deiner jetzigen Firma rausfliegst.
    Jede seriöse Sicherheitsfirma fordert die Urkunde der §34a Unterrichtung mit den Bewerbungsunterlagen.


  • 1.
    Wie genannt ist der Kunde "Bekannter Versender" und hat dementsprechend einen Logistikbereich der ohne Luftfrachtsicherheitsunterweisung nicht betreten werden darf.
    Trotzdem verlangt unser Objektleiter von uns, dass wir diesen Bereich kontrollieren sollen, diesbezüglich war auch seine [lexicon='Anweisung'][/lexicon] das wir die Wachberichte so abändern sollen bzw. Namen von Kollegen mit Unterweisung eintragen sollen, damit es Formal so aussieht das nur berechtigte Mitarbeiter diesen Bereich betreten hätten.
    Jedoch kann durch auslesen der NOC Terminals in einem Ernstfall der Kontrollierende Mitarbeiter fest gestellt werden.


    Das vorsätzliche Eintragen von Falschinformationen stellt hier eine Urkundenfälschung dar. Dein Objektleiter erfüllt den Straftatbestand der [lexicon='Anstiftung'][/lexicon] wenn er das von euch fordert.




    Häufige Dienstplanänderungen sind im Wachgewerbe normal. Die Aussage deiner Geschäftsleitung ist nur zum Teil korrekt. Sie hat zwar das Direktionsrecht, ist aber trotzdem an Gesetze gebunden. Die Dienstplanänderung muss vier Tage im Voraus mitgeteilt werden. (§12 TzBfG Absatz 2)




    12 Stunden Schichten sind nur zulässig "[...]wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt." (Mantelrahmentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland §6 Absatz 1.1)


    Die 248 Stunden im Monat können unter Umständen die monatliche Regelarbeitszeit darstellen, sofern du in Bayern oder Sachsen tätig bist. Das wäre aber immer noch keine Höchstgrenze für den einzelnen Monat, sondern die Höchstgrenze für die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit auf das ganze Jahr gesehen.




    4.
    Ich und mein Kollege werden zu 90% zusammen in die Schichten eingeteilt, da wir jedoch beide keinerlei Kompetenzen haben könnten wir im Notfall nicht reagieren bzw dürften wir sicherlich auch nicht. Wir haben nicht mal eine Einweisung am Feuerlöscher.
    Ebenso wenig eine Unterweisung in der Aufzugstechnik, in diesem Fall könnten wir nicht einmal die feststeckende Person befreien, was des öfteren bei den Aufzügen in unserem Objekt passiert.


    An deiner Stelle würde ich mich nach einem neuen Arbeitgeber umsehen.

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