Hallo an alle,
Ich habe da mal eine Frage wegen der Zuverlässigkeit bei laufenden Verfahren. Kann man bei einem laufenden Verfahren die Zuverlässigkeit nicht bekommen, obwohl man nie rechtskräftig verurteilt wurde? Habe ein laufendes Verfahren wegen Versuchten Erwerb von einer nicht geringen Menge BTM. Ich werde auf Freispruch plädieren, da ich unschuldig bin. Die Tat war im Februar 2014, im Mai 2015 war die Hauptverhandlung, diese sollte eigentlich im August 2015 weiterverhandelt werden, nur sind jetzt mittlerweile fast 3 Jahre um und ich habe bis jetzt immer noch nichts gehört vom Gericht oder meinem Anwalt. Ist das normal das ein Verfahren so lange dauern kann? Weiß da einer was?
Ich habe nur Angst jetzt die Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht zu bestehen.
Laut meiner eigenen [lexicon='Recherche'][/lexicon] muss ich rechtskräftig verurteilt worden sein, ist das korrekt? Einige sagen aber ein laufendes Verfahren reicht auch schon aus.
Gruß
HamburgCity