Einführung Bewacherregister zum 31.12.2018

  • Aktueller Auszug aus dem Infobrief vom 22.01.2018 vom Bundesministerium!
    "Im Jahr 2016 hat die Bundesregierung die Regeln für das [lexicon='Bewachungsgewerbe'][/lexicon] ver-schärft. Hintergrund sind Vorfälle in sensiblen Bereichen des Bewachungsgewerbes, insbesondere Übergriffe von Sicherheitspersonal in Flüchtlingsunterkünften sowie Vorkommnisse bei der [lexicon='Bewachung'][/lexicon] von Großveranstaltungen. Um den Vollzug des Bewachungsrechts zu verbessern, sieht das Gesetz vor, dass bis zum 31. Dezember 2018 ein Bewacherregister zu errichten ist. In diesem sind bundesweit Daten zu Be-wachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal sowie Angaben zur Zuver-lässigkeit und Sachkunde elektronisch auswertbar zu erfassen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Über das Register soll auch die ab dem 1. Januar 2019 ver-pflichtende Regelabfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz erfolgen. Dies betrifft Zuverlässigkeitsprüfungen von Bewachungsunternehmern und Wachpersonen, die Gebäude bzw. Veranstaltungen mit besonderem Schutzbedarf [lexicon='bewachen'][/lexicon]. Auch die IHK-Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde) von Gewer-betreibenden und Personal soll über das Register geprüft werden. Wesentliche Nut-zer des Bewacherregisters werden die §34a-Behörden und Gefahrenabwehrbehör-den sein.
    Beteiligt an der Projektumsetzung sind die ]init[ AG und die 4soft GmbH, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als Dienstleister für die organi-
    satorische Umsetzung beauftragt hat. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon-trolle (BAFA) ist die Registerbehörde und für die Sicherstellung des technischen und fachlichen Betriebs und für die Weiterentwicklung des Bewacherregisters verantwort-lich. Die Konzeption des Registers erfolgt in enger Zusammenarbeit mit einem Exper-tengremium, in dem Vertreter aus dem BMWi, dem Bund-Länder-Ausschuss Gewer-berecht, den §34a-Behörden sowie der Registerbehörde vertreten sind.
    Informationen zum Bewacherregister nun auch online verfügbar
    Weitere Informationen zum Projekt Bewacherregister werden zukünftig auf der BMWi-Website unter www.bewacherregister.de bereitgestellt. Auch dieser Informati-onsbrief steht dort zum Download bereit. Bei Interesse an künftiger Zusendung dieses Informationsbriefs sowie für Anfragen jeder Art senden Sie bitte eine E-Mail an kontakt@bewacherregister.de. Diese E-Mail-Adresse wird während der Projektlauf-zeit von der ]init[ AG im Auftrag des BMWi betreut.
    Hersteller-Workshop am 30.01.2018 im BMWi / Berlin
    Am 30. Januar 2018 lädt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu einem Herstellerworkshop von 11:00 bis 16:00 Uhr nach Berlin ein. Ziel des Workshops ist es die Hersteller von Bewachersoftware über den aktuellen Projektstand zu informie-ren und diese bei der Planung der Umsetzung des Bewacherregisters einzubeziehen. Wenn Sie Interesse an der Veranstaltung haben, senden Sie bitte eine Mail an kontakt@bewacherregister.de."

  • man sollte lieber mal eine tätigkeitsbezogene vorgabe von richtlinien schaffen , um zu unterbinden das firmen ihre wachleute selbst anstellen (zum bsp als tresenkraft etc. ) und nicht ,dass der Paragraph nur für eingetragen Überwachungs Unternehmen Gilt ,anstatt hier der Jacke und den Kommunen noch mehr Geld heimlich ein zu schleichen

  • Das würde definitiv die [lexicon='Qualität'][/lexicon] der arbeit , der mit solchen Aufgaben beauftragten Leuten verbessern. und den ein oder anderen Arbeitgeber dazu veranlassen doch lieber an ein Unternehmen outzusourcen

  • ,anstatt hier der Jacke und den Kommunen noch mehr Geld heimlich ein zu schleichen


    Verstehe nur ich diesen Satz nicht oder geht das anderen auch so? Was ist "Geld ein zu schleichen" und was hat eine Jacke damit zu tun?

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