Guten Tag,
Ich hab gerade die Website der IHK Krefeld besucht und bin auf folgende Passage gestoßen:
ZitatFür folgende Tätigkeiten ist weder ein Unterrichtungs- noch ein Sachkundenachweis erforderlich:
Für folgende Tätigkeiten benötigt der Gewerbetreibende keine
Erlaubnis und die Mitarbeiter weder einen Unterrichtungs- noch einen
Sachkundenachweis:
12. Revierfahrter
Dazu steht etwas weiter unten:
ZitatUnter Kontrollgängen versteht man das Bewachen durch Umhergehen oder Umherfahren in einem größeren Raum. Die Bewachung besteht gerade im Kontrollgehen; nicht, wenn verschiedene Gebäude in einer Straße/Stadt (stationär) bewacht und die Wege zwischen den verschiedenen Gebäuden von Zeit zu Zeit zu Fuß oder mittels Auto zurückgelegt werden. Revierfahrer sind folglich nicht erfasst.
Quelle: Bewachungsgewerbe - Unterrichtung oder Sachkundeprüfung?
Ich find das etwas verwirrend, bedeutet dies folglich dass man keine 34a Befähigung oder Unterrichtung benötigt wenn man sich nur zeitweise an den Objekten aufhält, prüft ob alles in Ordnung ist und den Standort zu Fuß oder mit dem Auto regelmäßig innerhalb einer Schicht wechselt?
Warum wird dies nicht als Kontrollgänge oder Bewachung bewertet? Zwar ist man nicht über einen festen Zeitraum langfristig dort aber man Kontrolliert doch trotzdem ob das Objekt in Ordnung ist und sich ggf. unbefugte Personen dort aufhalten?
Gilt diese Regelung einheitlich in Deutschland oder ist das nur in Krefeld so?
Danke im Vorfeld!